Diskussion:Künstleragentur

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ein Impresario ist was anderes, ich würde die Verknüpfung löschen und unter Impresario folgendes einfügen:

Impresario

von ital. impresa Unternehmen; als Impresario bezeichnet man den Leiter (u.U. auch Besitzer) eines Opernhauses oder Theaters beziehungsweise eines Opern- oder Theaterunternehmens besonders im 17., 18. und 19. Jahrhundert.

Seine Funktion ist vergleichbar mit der des heutigen Intendanten - er ist Geschäftsführer und damit zum einen verantwortlich für die Finanzlage sowie für die Reputation des Hauses. Einer der bekanntesten Impresarios war der Komponist Georg Friedrich Händel, der in London seine Opern im eigenen Haus aufführte.

Der Begriff Impresario ist nicht mehr gebräuchlich, da es seine Funktion in der ursprünglichen Form heute nicht mehr gibt.

-- Boeks 14:10, 15. Jul 2005 (CEST)


sieht mir doch sehr nach Werbung aus. Was ist das "Prinzip der Lizenzen" beziehungsweise worin unterscheidet es sich von der heutigen Praxis, was ist daran fairer? Das gehört in den Artikel... Boeks 18:15, 19. Jul 2005 (CEST)

In dem Artikel steht leider überhaupt nichts über die Geschichte dieser Funktion. Viel schreiben ließe sich z.B. über die Geschichte der Künstleragenten in Hollywood. Die hatten ihre ruhmreiche Zeit nach dem Zusammenbruch des Studiosystems, als Filmkünstler keine siebenjährigen Studioverträge mehr hatten, sondern nur noch für individuelle Filme abgeschlossen haben.

Nach meiner Kenntnis haben Künstleragenten aber schon unterm Studiosystem eine Rolle gespielt, aber nicht als Vermittler von Filmengagements, sondern eher als Rechtsanwälte, die sich darum gekümmert haben, dass ihre Klienten (z.B. Schauspieler) von dem Studio, bei dem sie langfristig unter Vertrag waren, nicht über den Tisch gezogen wurden. Kennt sich jemand damit aus und könnte im Artikel etwas darüber schreiben? --Stilfehler 19:04, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Agentur Alexander[Quelltext bearbeiten]

Kennt sich jemand aus und schreibt den Artikel über die Agentur Alexander in München? --Delabarquera (Diskussion) 11:09, 25. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Provisionshöhe[Quelltext bearbeiten]

Im Wiki-Text steht, dass die Provisionshöhe maximal 18% bzw. 14% betragen darf.

Laut diesen Text von einer Anwaltskanzlei beträgt durchschnittlich die Höhe jedoch 15 bis 20 %:

http://www.beck-law.eu/lexikon/bookingvertrag/

(Punkt 6).

Gibt es evtl. neuere Rechtssprechungen? --09:28, 21. Okt. 2016,‎ 87.183.29.247

Siehe auch hier. Wenn die Provision über 18 % liegt, ist dies ein Verstoß gegen das Gesetz aber scheinbar üblich. Hier die Verordnung. --Christian140 (Diskussion) 08:48, 25. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]


Genaue Rechtssprechung: Agentur oder Arbeitsvermittler?[Quelltext bearbeiten]

Ich wäre ebenfalls interessiert an eine Aktualisierung der Rechtssprechung bezüglich dem genauen Tätigungsfeld einer Künstleragentur. Im Gesamten Text steht nämlich nirgends beschrieben, ob die erwähnte Provision dem Kunden oder dem Künstler abgeknöpft wird. Dies macht nämlich einen entscheidenden Unterschied: Zahlt der AUFTRAGGEBER (Also der Veranstalter), so wird durch die Provision die Dienstleistung an den Auftraggebenden beglichen.

Wird hingegen die Provision dem Künstler abgeknöpft, so handelt die Agentur nicht mehr als "Künstleragentur" sondern eigentlich als "Arbeitsvermittler". Die Position des "Auftraggebers" verschiebt sich hier in die Gegenrichtung. Der Künstler wird damit plötzlich zum Auftraggeber gemacht und fungiert nicht mehr als den zu vermittelten Dienstleister.

Aus diesem Grunde zweifle ich an der derzeitige Rechtslage, da sich Parallelen zum neuen Immobiliengesetz von 2016 auftun. Hier wurde vom Gesetzesgeber klar entschieden, dass der AUFTRAGGEBER einer Immobilie die Agentur zu bezahlen hat und nicht der WohnungsSUCHENDE. Weiss jemand wie die Rechtslage hierbei aussieht?