Diskussion:Kammergut

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Bischhöflicher Tisch[Quelltext bearbeiten]

In verschiedenen Dokumenten ist zu lesen, das Zahlungen an den „erzbischöflichen Tisch“ zu leisten waren z.B waren für den Gebrauch der Grundstücke die der Rat der Magdeburger Vorstadt Sudenburg nach Ausweisung der ansässigen Juden käuflich erwerben mußte, jährlich zweimal 65 Gulden Zins für den „erzbischöflichen Tisch“ zahlen. (s. Sudenburg-Chronik, insbesondere die Jahre 1492 und 1493 ) Ist mit dem „erzbischöflichen Tisch“ das landesherrliche Kammergut gemeint?--Gruß Eandré \D 14:16, 28. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Nein, auch Bischöfe hatten ein „Kammergut“ (Mensalgut, bischöfliches Tafelgut usw. genannt), siehe hier--Josef Moser (Diskussion) 20:23, 8. Apr. 2013 (CEST).[Beantworten]
Danke! --Gruß Eandré \Diskussion 08:14, 9. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]
Gilt die Variante Mensalgut, was ja letztlich nichts anderes als Tafelgut heißt, nur für kirchliche oder auch für säkulare Eigentümer? Bei Kirchens gibt es die im Übrigen heute auch noch, siehe hier. Grüße -- Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 04:07, 20. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]