Diskussion:Katzenkönigfall

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Natakamani 01 in Abschnitt Verminderte Schuldfähigkeit
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Frage[Quelltext bearbeiten]

Aber warum ist es denn Mord, wenn die Tat scheiterte????(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.53.1.157 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 01:18, 16. Sep. 2007 (CEST)) Beantworten

Versuchter Mord, kein vollendeter. Auch wenn Du nur versuchst jemanden umzubringen hast Du das ja immerhin vorgehabt und entsprachend gehandelt. Das reicht für eine Bestrafung. --Phlyz 18:25, 21. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

"Tatbestandsirrtum"[Quelltext bearbeiten]

Prinzipiell liegt hier kein TBI , sondern ein "Doppelirrtum" vor! (nicht signierter Beitrag von 84.176.132.197 (Diskussion) 19:58, 18. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Verminderte Schuldfähigkeit[Quelltext bearbeiten]

Aus der aktuellen Version: "R. hatte allerdings noch die Einsichtsfähigkeit, sein Handeln als Unrecht zu erkennen, und war auch nicht seiner Steuerungsfähigkeit beraubt gewesen. Daher nahm die Strafkammer zu seinen Gunsten eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit an. Seine Strafe wurde daher auf eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gemindert." Für mich stehen da im ersten Satz Gründe, die gerade gegen eine verminderte Schuldfähigkeit sprechen. Im zweiten Satz wird dann aber die Konsequenz der durchaus angenommenen verminderten Schuldfähigkeit dargestellt. "Daher" suggeriert, dass die verminderte Schuldfähigkeit Konsequenz der Gründe ist, die dagegen sprechen. Mache ich einen Denkfehler oder ist das tatsächlich missverständlich und sollte geändert werden? --fluebbe 15:47, 25. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Das ist tatsächich die Konsequenz daraus: Denn deswegen ist es eben "nur" verminderte Schuldfähigkeit und nicht Schuldunfähigkeit. Natakamani 01 (Diskussion) 21:05, 25. Jan. 2023 (CET)Beantworten