Diskussion:Kaufmann (HGB)

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die OHG und die KG gehören zum Ist-Kaufmann und nicht zum Form-Kaufmann! Form-Kaufmann ist eine juristische Person! Dazu kommt das das Handelsrecht nur noch 3 Kaufleute kennt: Ist-, Form- und Kann-Kaufmann. (nicht signierter Beitrag von 87.166.206.133 (Diskussion) 11:57, 13. Dez. 2012 (CET))[Beantworten]


Der letzte Satz der Einleitung sagt u.a., dass mit der Gesetzesänderung vom Juli 1998 der Musskaufmann durch den Istkaufmann ersetzt wurde. Trotzdem steht der Istkaufmann im Artikel unter "alte Begrifflichkeiten", während der Musskaufmann gleich an erster Stelle aufgeführt wird. Was gilt denn nun? --Webmeischda 21:14, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Der Artikel ist total verhunzt. Er weist einen Haufen innerer Widersprüche auf und gibt dann auch nicht den aktuellen Stand der Dinge wieder. Hier sollte eine ordentliche Überarbeitung erfolgen. Teilweise werde ich mal dran herum basteln, nur zur alten Rechtslage kann ich leider nichts beitragen. --Bernd vom Kasten 14:20, 6. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]


Der Artikel ist einfach schlecht

Ich habe mal wieder dran herumgebastelt und die Rechtsgeschichte herausgenommen. Die Umstellung ist jetzt fast 10 Jahre her und daher mE nicht mehr von Bedeutung. --Bernd vom Kasten 14:39, 20. Mai 2007 (CEST).[Beantworten]


"Ein Kannkaufmann ist der, der ein Handelsgewerbe betreibt, das nicht den erforderlichen Umfang hat, um ihn automatisch zum Kaufmann zu machen."

Was ist denn "der erforderliche Umfang" eigentlich so genau? Nur mal so aus Interesse? --80.143.92.45 17:40, 24. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]


Der Artikel hat sich ja seit meiner Anpassung 2004 sehr stark verändert. Richtig war es sicherlich, dass mittlerweile die alten Begriffe "Sollkaufmann" usw. komplett herausgefallen sind. Schließlich war die Anpassung schon 1998. Ich glaube allerdings, aber ich bin schon lange nicht mehr im Thema, dass hier zu viel Vermengt wurde in den letzten Jahren.

Nach meinen Verständnis existieren nur noch drei Formen von Kaufleuten:

  • Istkaufmann
  • Kannkaufmann
  • Formkaufmann

Es wurde also der "Sollkaufmann" 1998 nur gestrichen. Nach §1 HGB. Sowie die Beschreibung des Vollkaufmanns zum Istkaufmann geändert und die Bedingungen modifiziert.

Das führt dann dazu, dass jemand "Kaufmann" ist oder nicht -> Kaufmann oder eben Nicht-Kaufmann

Alle die anderen Begrifflichkeiten haben mit Kaufmann nach HGB nichts zu tun. Auch wenn diese im HGB definiert werden, sondern sind Sonderfälle die sich hieraus erst ergeben. bspw. Jemand tritt auf als wäre er Kaufmann ist es aber nicht -> Scheinkaufmann

Vielleicht ist ja folgendes PDF auch hilfreich hierzu: [[1]]

Leider bin ich hier nicht wirklich gut im Thema. Mein Wissen stammt vor 1998 und ich habe mich seitdem nicht mehr "wirklich" eingehend damit befasst, sonst würde ich den Artikel entsprechend umgestalten.

Smoki 22:10, 23. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Was ist ein Nichtkaufmann?[Quelltext bearbeiten]

Beim Artikel Nichtkaufmann erfolgt eine Umleitung auf Kaufmann... Dort wird aber nicht in einem Satz erwähnt, was ein Nichtkaufmann ist, sondern dieses Wissen vorausgesetzt. Evtl. ein eigener Artikel sinnvoll?!

Denn ich weiß (noch) nicht, was ein Nichtkaufmann ist.

Gruß


Was ist eine Kaufmannseigenschaft?[Quelltext bearbeiten]

Bei der Suche nach der Kaufmannseigenschaft wurde ich direkt auf die vom Kaufmann geleitet. Da steht aber nur was die Kaufmannseigenschaft bewirkt und wie man sie verlieren kann. Jetzt weiß ich allerdings immer noch was genau eine Kaufmannseigenschaft laut Definition ist!

Lieben Gruß


Artikel Kaufmann[Quelltext bearbeiten]

Kaufmann sollte in 'Kaufmann_(Historisch)' geändert werden und Kaufmann_(HGB) oder Kaufmann_(Begriffsklärung) als Standard gesetzt werden. --Fredric 16:12, 16. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]


echt interessant aber...ist OHG nun Formkaufmann oder nicht ?[Quelltext bearbeiten]

Im Unterabschnitt Formkaufmann findet man folgende Textstelle:

Das gilt (trotz ihres Namens) auch für Offene Handelsgesellschaften (OHG), nicht aber für Personenhandelsgesellschaften, die (wie der Name schon sagt) laut gesetzlicher Definition (§§ 105 Abs. 1, Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB) ein Handelsgewerbe betreiben und damit Handelsgesellschaften i.S.v. § 6 Abs. 1 HGB sind, ergo auch Kaufleute. Eine OHG kann nach §1 HGB Istkaufmann sein, wenn sie vor ihrer Eintragung ins Register einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führt. Ein spezieller Ausnahmefall ist die rein vermögensverwaltende OHG, die kein Handelsgewerbe betreibt, aber gem. § 105 Abs. 2 HGB trotzdem in das Handelsregister einzutragen und somit Kaufmann kraft Eintragung gem. § 2 HGB ist. (Vgl. Baumbach/Hopt: Handelsgesetzbuch, München, 30. Auflage 2000, § 2 Rn. 2, § 6 Rn. 2,7) Die EWIV, eine Personengesellschaft, ist Formkaufmann nach § 6 Abs. 2 HGB.

Leider wird nach Durchlesen immer noch nicht klar, ob die OHG nun ein Formkaufmann ist oder nicht ?

Google sagt übrigens widersprüchliches:


OHG ist Formkaufmann sagt:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/formkaufmann.html


OHG ist kein Formkaufmann sagt:

http://www.economia48.com/deu/d/formkaufmann/formkaufmann.htm


Wer weiß etwas verbindliches ? Rainer E. 20:32, 22. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Die OHG ist Kaufmann kraft gemeinschaftlichen Betreibens eines Handelsgewerbes. Das heisst entscheidend ist, ob die Voraussetzungen zur Qualifikation eines Handelsgewerbes erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall liegt eine Gesellschaft im Sinne der §§ 705ff. BGB vor. Einzige Ausnahme bildet die rein vermögensverwaltende OHG, die erst kraft Eintragung entsteht (§ 105 Abs. 2 HGB), da die Vermögensverwaltung kein Handelsgewerbe im Sinne des Handelsrechts darstellt (gilt ebenso für kleingewerbliche OHG kraft Eintragung). Die Vorschrift des § 6 HGB macht die OHG also nicht zum Formkaufmann, sondern die Tatsache, dass ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma betrieben wird. Dagegen werden Kapitalgesellschaften, unabhängig davon, ob sie ein Handelsgwerbe betreiben oder nicht, kraft Gesetzes stets als Kaufmann qualifiziert. (§ 3 AktG, § 278 III AktG, § 13 III GmbhG i.V.m. § 6 HGB) Nachtrag: Das gilt auch für (nicht signierter Beitrag von 84.60.104.139 (Diskussion) 19:27, 1. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Fiktivkaufmann[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Fiktivkaufmann" klingt so, wie Vieles in der Wikipedia, was Insidern oder Freaks geläufig ist, aber rechtlich oder offiziell nicht existiert. Handelt es sich dabei um einen Scheinkaufmann? Falls nicht, vermisse ich die Abgrenzung voneinander bzw. die Unterscheidung, die geht nicht klar genug daraus hervor. Im verlinkten HGB-Text finde ich den Begriff jedenfalls nicht. Der Artikel wirtschaftslexikon24.net/d/fiktivkaufmann-scheinkaufmann/fiktivkaufmann-scheinkaufmann.htm (Verlinken geht nicht, steht auf Spamfilter) bestätigt mich eher im Verdacht, es handle sich um Synonyme. Ich bitte um Aufklärung. -- Qhx 11:20, 23. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Nach meinen Verständnis ist ein "Fiktivkaufmann", jemand der im Handelsregister eingetragen ist, aber dies nicht mehr sollte. Ein "Scheinkaufmann" ist dagegen wohl jemand der nicht im Handelsregister eingetragen ist, aber vorgibt ein Kaufmann zu sein. Smoki 21:55, 23. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Eintrag ins Handelsregister[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens ist der Eintrag ins Handelsregister nicht zwingend, vgl. HGB. Allerdings habe ich den Überblick über die letzten Änderungen noch nicht. Weiß jemand genaues? Sonst suche ich später noch eine Quelle dazu raus. --Reni Tenz 12:03, 11. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]


Wieso braucht man zwei Links auf den Gesetzestext? Wikipedia ist kein Pagerankverbesserer für diverse "Ich schreib das Gesetz ab" Seiten (nicht signierter Beitrag von 92.74.62.60 (Diskussion | Beiträge) 20:48, 25. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]

Formkaufmann[Quelltext bearbeiten]

Ein von mir mittlerweile auskommentierter Absatz (s.u.) steht in krassem Widerspruch zu Personengesellschaft#Deutschland:

Aus dem Bereich Formkaufmann:

Personengesellschaften wie beispielsweise die GbR oder die KG sind nicht automatisch Handelsgesellschaften und damit auch keine Formkaufleute i.S.v. § 6 Abs. 2 HGB, ihnen wird also nicht per se ein Handelsgewerbe unterstellt. Das gilt (trotz ihres Namens) auch für Offene Handelsgesellschaften (OHG), nicht aber für Personenhandelsgesellschaften, die (wie der Name schon sagt) laut gesetzlicher Definition (§§ 105 Abs. 1, Abs. 2, § 161 Abs. 2 HGB) ein Handelsgewerbe betreiben und damit Handelsgesellschaften i.S.v. § 6 Abs. 1 HGB sind, ergo auch Kaufleute. Eine OHG kann nach § 1 HGB Istkaufmann sein, wenn sie vor ihrer Eintragung ins Register einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führt. Ein spezieller Ausnahmefall ist die rein vermögensverwaltende OHG, die kein Handelsgewerbe betreibt, aber gem. § 105 Abs. 2 HGB trotzdem in das Handelsregister einzutragen und somit Kaufmann kraft Eintragung gem. § 2 HGB ist.
Die EWIV, eine Personengesellschaft, ist Formkaufmann nach § 6 Abs. 2 HGB.

vs. dem folgenden Abschnitt aus Personengesellschaften#Deutschland:

Personenhandelsgesellschaften sind nach deutschem Handelsrecht die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Die Bezeichnung leitet sich daraus her, dass bei der Personenhandelsgesellschaft die Verbindung der einzelnen Personen zu gemeinsamen Handelsgeschäften im Vordergrund steht, während bei den Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und GmbH) die Verbindung des Kapitals den rechtlichen Ausgangspunkt bildete.

Was ist nun richtig? Jemand Sachkundiges möge sich ggf. der Sache annehmen und einen der bzw. beide Artikel entsprechend korrigieren.-- taocp 04:22, 7. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Danke, Taocp; in der Tat sind einige Inhalte, z.B. "Istkaufmann" und der Bezug auf § 1 veraltet (1998), diese habe ich gelöscht. (Und den weiteren Text etwas umgeschrieben, und um die Personenhandelsgesellschaften ergänzt.) Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 22:52, 8. Sep. 2012 (CEST).[Beantworten]

Änderungen vom 15. September 2012[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Änderungen von Jure112 rückgängig gemacht, vgl. bitte Zusammenfassungen; einige Passagen im Artikel wären m.E. zwar überarbeitungsbedürftig, sofern die Zeit gegeben sein sollte, werde ich es beginnen, jedoch ist es m.E. keine Verbesserung der Wikipedia, weitgehend gelungene Inhalte nur durch den Gesetzestext zu ersetzen. Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 23:05, 15. Sep. 2012 (CEST).[Beantworten]

...ist eine WL hierher, kommt hier aber nicht vor. Auch Minderkaufmann leitet hierher; wird zwar erwähnt aber nicht definiert/erklärt.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 19:57, 1. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Qualifikation?[Quelltext bearbeiten]

Muss man für den Kaufmann denn irgendwelche Abschlüsse mitbringen, oder kann sich - überspitzt formuliert - jeder Idiot so nennen? 2003:DC:F720:1A00:14DC:23D7:1454:2628 20:30, 21. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]

Bitte den Artikel lesen, die Einleitung und Allgemeines reichen schon: Kaufmann nach HGB nennt man sich nicht sondern ist es. --Millbart talk 09:59, 22. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]

Allgemeinverständlichkeit?[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel ist ja alles schön detailliert und korrekt beschrieben und definiert ... aber in reinem Juristendeutsch und für den Laien völlig unanschaulich. Ein Wikipedia-Artikel sollte so geschrieben sein, dass der4 durchschnittliche Laie versteht, was gemeint ist. Das ist hier deutlich verbesserungswürdig. Hikfreich wären sicher ein paar konkrete Beispiele für die Kaufmannsarten. --Vingerhuth (Diskussion) 23:48, 12. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]