Diskussion:Keine Gleichheit im Unrecht

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Chz in Abschnitt Beispiel
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Gibt es sowas in der Schweiz?[Quelltext bearbeiten]

Unter http://www.jgk.be.ch/site/vg_21713ua.pdf finde ich folgenden Absatz: Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nur unter besonderen Voraussetzungen; grundsätzlich geht der Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Verwaltung dem Rechtsgleichheitsprinzip im Konfliktfall vor. Hat eine Behörde in einem Fall eine vom Gesetz abweichende Entscheidung getroffen, so gibt dies Personen, die sich in der gleichen Lage befinden, grundsätzlich keinen Anspruch darauf, ebenfalls abweichend von der Norm behandelt zu werden (BGE 117 Ib 266 E. 3f, 414 E. 8c). Weicht die Behörde jedoch nicht nur in einem oder in einigen Fällen, sondern in ständiger Praxis vom Gesetz ab, und gibt sie zu erkennen, dass sie auch in Zukunft nicht gesetzeskonform entscheiden werde, so können Personen in der gleichen Lage verlangen, ebenfalls gesetzwidrig begünstigt zu werden.

Das scheint irgendwie Teil des Schweizer Rechts zu sein [1]. Kann das jemand kompetenter in den Artikel aufnehmen? --Suricata 17:25, 11. Apr 2005 (CEST)

Beispiel[Quelltext bearbeiten]

Ein Beispiel und ein bekannter Fall würden den Begriff sicher gut erläutern. --84.166.112.60 15:51, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Ich kann ein aktuelles Beispiel liefern: Die ärztliche Fernbehandlung unterlag schon immer einem Verbot. Es handelte sich um ein Behandlungsverbot, beschränkt auf bestimmte Fälle. Die Zweckmäßigkeit solcher Beratungen wird in vielen Fällen nicht bestritten, wenn zum Beispiel fernmündlich der Rat erteilt wird, sofort wegen einer Fraktur, wegen eines schweren Unfalls oder wegen eines Herzinfarkts die Norufnumer 112 anzuwählen. In Nordrhein-Westfalen werden im vertragsärztlichen Notdienst telephonische Anfragen routinemäßig vom Arzt im Fahrdienst erledigt. Diese telephonischen Beratungen unterlagen schon immer dem Fernbehandlungsverbot. Trotzdem wurden sie von der kassenärztlichen Vereinigung dem diensthabenden Arzt bezahlt. Vor zwei Jahren wurde diese Bezahlung [nur in Westfalen-Lippe, nicht dagegen in Nordrhein] eingestellt. Eine entsprechende Klage vor dem zuständigen Sozialgericht ist anhängig. Die Beklagte begründet ihre Rechtsposition mit dem Grundsatz, es gäbe keine Gleichheit im Unrecht. Etwas Verbotenes dürfe nicht bezahlt werden. Niemand bezweifelt die Berechtigung und Sinnhaftigkeit solcher Beratungen. - Als Folge meiner Klage will die KV ihre Rechtsposition aufgeben. Es gibt dann also doch wieder eine Gleichheit im Unrecht. Ist diese Gleichheit im Unrecht identisch mit einer Ungleichheit im Recht? Gibt es andere Beispiele? Gibt es Fälle, in denen Strafrecht und Zivilrecht eine Sache verschieden beurteilen?
Ein zweites Beispiel: Ein deutscher Tierarzt hat gewerbsmäßig per Post bundesweit große Antibiotikapakete an Landwirte verschickt, ohne die Nutztiere vorher untersucht zu haben. Er soll deswegen eine mehrjährige Haftstrafe bekommen haben. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 08:41, 21. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Auch wenn das schon sehr lange her ist, aber ich kann im zweiten Beispiel keine Ungleichbehandlung im Unrecht erkennen. Und im ersten Beispiel möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei "Gleichbehandlung im Unrecht" nicht um einen Grundsatz handelt. Die Beklagte beruft sich möglicherweise darauf, dass sie eine Gleichbehandlung der beiden Betroffenen nicht herstellen könne, da sie rechtlich nicht möglich ist. Wichtig ist sich in solchen Fallkonstellationen zwei Fragen zu stellen: 1. liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor (wenn nein, stellt sich die Frage einer Gleichbehandlung im Unrecht nicht) und 2. ist die Verwirklichung einer Gleichbehandlung bei Vorliegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz Unrecht bzw. rechtlich nicht möglich. Und was ergibt sich daraus. --Chz (Diskussion) 13:23, 12. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Mir scheint das lediglich eine Ausrede für behördliche Willkür[Quelltext bearbeiten]

Unrechtsstaaten fallen oft dadurch auf, dass es sehr viele Verbote gibt, die nur lax von den Autoritäten geahndet werden, meistens dann, wenn diese aus anderen Gründen einen Groll hegen. Dann wird eines der vielen Verbote, an die sich niemand hält, und gegen die deshalb jeder verstößt, auf den Tisch gebracht. Oder umgekehrt: Einzelnen bevorzugten wird ein Freifahrschein ausgestellt, gewisse Verbrechen begehen zu dürfen. Beispiele gibt es auch in Deutschland genug: Cum-Ex-Fälle drohen zu verjähren, weil nicht ermittelt wird, obwohl da sehr viel zu holen ist. Auf der anderen Seite wird mit einer Bonpflicht und entsprechender Überprüfung durchaus erheblicher Aufwand betrieben, kleine Fälle von Steuerflucht aufzudecken. Das ganze sollte man besser unter „Quod licet Iovi, non licet bovi“ zusammenfassen, und nicht etwa als Trugschluss behandeln. Die Reziprozität ist ein sehr fundamentaler ethischer Standard, und Behörden, die von ihr abweichen, um einzelnen Vergünstigungen zu gewähren, sind selbstverständlich unredlich. Dass sie sich in ihrer Unredlichkeit selbst freisprechen können, und das dann ebenfalls unredlich tun, ändert am Problem nichts. Dass das hier gelebte Praxis ist, ändert nichts daran, dass diese Art Praxis die von Unrechtsstaaten ist, sie ist also auch hier falsch. Zur Verfolgung von Unrecht vor dem Gesetz gibt es genügend Mittel, etwa die Verfolgung von Rechtsbeugung. Die de-facto Nicht-Anwendung dieser Maßnahmen zeigt schon, wie tief eingegraben die Ungleichheit vor dem Gesetz real ist. --Bernd Paysan (Diskussion) 12:50, 24. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Deine Meinung interessiert hier nicht. Außer es gelingt dir, sie in einer zuverlässigen Quelle zu veröffentlichen. Dann können wir sie zitieren. --Hob (Diskussion) 13:56, 24. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Geht es eigentlich etwas höflicher auch? Wenn Du mit einer Meinung nicht übereinstimmst Benutzer Hob, dann zeugt es nicht gerade von Deiner sozialen Kompetenz, sich in dieser Form zu äußern. Ganz abgesehen davon, dass heute der Weihnachtstag ist. Falls du Dich jemals gefragt hast, warum bei WP freiwillige Helfer davonrennen, dann kannst Du mal dieses Posting von Dir vor den Spiegel halten. Mich interessiert übrigens die Meinung von Bernd Paysan, Du bist also in der Minderzahl. SG, Asurnipal (Diskussion) 15:37, 24. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Es geht nicht darum, ob ich mit einer Meinung übereinstimme, sondern darum, wozu Wikipedia-Diskussionsseiten da sind: WP:DS. Insbesondere sind sie kein Forum, wo man seine Meinungshäufchen hinterlässt. Dafür gibt es andere Websites. --Hob (Diskussion) 16:28, 24. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Hallo Benutzer Hob. Bernd Paysan hätte es sicherlich ohne weiteres verstanden, wenn Du ihn freundlich und/oder sachlich darauf hingewiesen hättest, dass es zB das WP Cafe gibt etc. Das kann auch in einer Form erfolgen, die jemanden nicht vor den Kopf stösst. Bei den Ausführungen auf deiner Benutzerseite, habe ich mir eigentlich etwas anderes von Dir erwartet. Frohe Weihnachten noch. SG, Asurnipal (Diskussion) 16:37, 24. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Mir ging's eigentlich darum, mehr kritische Substanz hinzuzufügen. Die grundsätzliche Überlegung, ob ein juristischer Grundsatz überhaupt korrekt ist, steht dabei am Anfang einer Recherche, weil man zu einer sinnvollen Suche erst mal das passende Vokabular braucht. Damit habe ich dann doch eine umfangreiche Materialsammlung gefunden, die sich mit diesen Punkten auch professionell auseinandersetzt: [2] --Bernd Paysan (Diskussion) 20:42, 22. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Es handelt sich nicht um einen juristischen Grundsatz, sondern um ein juristisches Sprichwort. Dass Grundrechtsverpflichtete (z.B. die Verwaltung) keine rechtswidrige Ungleichbehandlung vornehmen dürfen, ergibt sich bereits aus Art. 20 III GG. Das Sprichwort umschreibt damit eher Fallkonstellationen in denen eine rechtswidrige Ungleichbehandlung vorliegt, deren Beseitigung aber zumindest auf einer Seite Unrecht wäre. Der Artikel ist inhaltlich dahingehend etwas missverständlich formuliert, aber zurzeit eh in der QS. --Chz (Diskussion) 13:03, 12. Mär. 2023 (CET)Beantworten