Diskussion:Kernkraftwerk Hinkley Point

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Tohma in Abschnitt Klage von Österreich
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Laufzeitverlängerung Hinkley Point B[Quelltext bearbeiten]

Laut einem Bericht der BBC vom 19. März 2013 ist die Laufzeit von Hinkley Point B bis 2023. Der Betreiber meldet zum gleichen Zeitpunkt aber immer noch 2016. Ich habe das entsprechend in den Artikel geschrieben, da die BBC da eigentlich immer gut informiert ist und korrekt berichtet. Gibt es da noch aber vielleicht noch weitere Quellen, die dies bestätigen? --Drgkl (Diskussion) 10:32, 20. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Hinkley Point A: urinieren gegen Rohrleitungen durch Bauarbeiter[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt könnte irgendwie besser geschrieben werden: beim ersten Satz "Während der Bauphase im Jahr 1961 urinierte ein Bauarbeiter gegen eine der Rohrleitungen." frage ich mich "welche Rohrleitungen". Und war das wirklich nur eine? Später steht das "um die Leitungen [...] zu erneuern", somit IMHO ein Widerspruch. --MichaelK-osm (Diskussion) 00:44, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Beispielrechnung für die Wirtschaftlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich habe den von @Wega14 erstellten Abschnitt Beispielrechnung für die Wirtschaftlichkeit von Hinkley C erst einmal ausgeklammert, da ich ihn für nicht ausreichend belegt halte. Gerade bei solchen Rechnungen, die ja im Endeffekt zeigen sollen, ob die Kernkraft preiswerter oder teurer als andere Energiequellen ist, sollte aber besonderer Wert auf gute Belege gelegt werden. Zudem wird nicht klar, welche Größen genau in die Berechnung einfließen und eine Kostenaufstellung entfällt ganz – es geht im Abschnitt selbst nur um die inflationsbereinigte Einspeisevergütung. Ohne eine Kostenaufstellung kann man aber keine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufstellen. Das ist aus meiner Sicht Theoriefindung. Vielleicht lassen sich ja Quellen auftreiben, die zumindest einen Teil der Daten untermauern; diese sollten aber naturgemäß nicht von einem der beteiligten Konzerne stammen.

Bis zur Klärung der Unstimmigkeiten sollte der Abschnitt erst einmal ausgeklammert bleiben. Viele Grüße --Filterkaffee   09:29, 8. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

"Aktionen im Internet" - Ist es zulässig einen Abschnitt mit folgendem Link in den Hauptartikel einzufügen?[Quelltext bearbeiten]

  • Bundestgaspetition "Nukleare Ver- und Entsorgung - Keine Subventionen für AKW-Neubau Hinkley Point C./Unterstützung der Nichtigkeitsklage Österreichs vom 08.11.2014" Hauptpetent Christoph Rasch

(Der Abschnitt "Weitere Aktionen im Internet" des Artikels Wikipedia:Initiative_für_die_Panoramafreiheit/Leserinformation hat mich zu dieser Frage angeregt.)

Ich finde solche Inhalte verletzen die Objektivität des Artikels zu sehr. Dass man ein bis zwei derartige Links mit Bezug zum entsprechenden Artikel anbietet ist noch zu akzeptieren (im entsprechenden Quellen / Links Abschnitt), ein komplettes Kapitel mit schon nahezu "Propaganda" damit keinesfalls nicht Sinn und Zweck von Wikipedia. Ich bin für Löschung dieses Kapitels, bin aber offen für Gegenvorschläge. --LordPsycholus (Diskussion) 16:25, 1. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Hinkley Point C[Quelltext bearbeiten]

Ich hab mal versucht den Abschnitt zu ordnen. Ist aber immer noch sprunghaft. --2A02:908:C30:EBE0:8D66:22F4:4E4B:EBC2 01:59, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Tagesschau[Quelltext bearbeiten]

Wie kommst du darauf, dass die Tagesschau nicht WP:Q entspricht? Dort steht klipp und klar: "Sind wissenschaftliche Publikationen nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden, etwa bei Themen mit aktuellem Bezug, kann auch auf nicht-wissenschaftliche Quellen zurückgegriffen werden, sofern diese als solide recherchiert gelten können." Das ist eindeutig. Und dass die Tagesschau zu den seriösen und reputablen journalistischen Arbeiten zählt sollte wirklich klar sein. Und die wievielte Diskussion über WP:Q ist das mittlerweile? Mit der Begründung "nicht zitierfähig gemäß WP:Q" hast du mittlerweile eine zum Standardwerk gewordene Dissertation, einen sehr gut zitierten Aufsatz in Renewable and Sustainable Energy Reviewss und noch einige journalistische Werke wie die Süddeutsche Zeitung und nun die Tagesschau abgelehnt. Und mit WP:Q kannst du das definitiv nicht begründen. Andol (Diskussion) 22:20, 12. Nov. 2015 (CET)Beantworten

3M: Tagesschau ist als Quelle im Prinzip zulässig. Ob gerade dieser Beitrag zitiert werden sollte, ist eine andere Frage. Die Formulierung "bis zu über" bin ich eher von TV-Blättchen gewohnt. Würde die Angabe "etwa 100 Mrd Euro" im Artikel weiter unten plaziert, wäre kein gesonderter Einzelnachweis notwendig, da sich das aus den belegten Angaben leicht ausrechnen lässt. --Rainald62 (Diskussion) 14:51, 15. Nov. 2015 (CET)Beantworten
3M: Die Begrenzung auf wissenshaftliche Quellen ist für Aussagen mit wissenschaftlichem Bezug meist gerechtfertigt. Insbesondere für wirtschaftliche Aussagen ist sie abe rmeist nicht zweckmäßig - bspw. wäre ja auch die Bilanz eines Unternehmens eine verlässliche aber nicht wissenschaftliche Quelle. Idealerweise würde man anstatt auf die Tagesschau auf deren Quelle verweisen, sofern diese bekannt ist und nicht ggf. journalistischem Quellenschutz unterliegt. Ich halte diese öffentliche Aussage für quellenfähig und unterstelle der tagesschau bzw. der zuliefernden Agentur, dass die Inhalte sorgfältig recherchiert sind, insbesondere da mir keine Forderung nach einer Gegendarstellung für eine nachweislich falsche Behauptung in dieser Sache bekannt wäre.--Alturand (Diskussion) 17:00, 15. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Die Formulierung "bis über" dürfte daher herrühren, dass der strike price (d.h. die Einspeisevergütung, die über 35 Jahre gewährt wird) an die Inflation angepasst wird. Je nachdem, wie stark die Inflation in den nächsten ~ 45 Jahre ist bis zum Auslaufen dieser Regelung ist, ändert sich die Subvention natürlich. Unbelegt möchte ich die Zahl aus TF-Gründen aber auch nicht stehenlassen, auch wenn man die Korrektheit natürlich anhand von Überschlagsrechnungen validieren kann. Bei 25 TWh pro Jahr kriegen die Betreiber ohne Inflationsbereinigung ca. 115 Mrd. Euro bzw. knapp 3,3 Mrd. pro Jahr. Mit Inflationsbereinigung wird es natürlich deutlich mehr. Bei 2 % Inflation steigt diese Summe bis zum Jahr ~ 2060 auf rund 8 Mrd. Wenn der strike price also beim Doppelten des Börsenpreises liegt (gibt auch Quellen, die das Dreifache behaupten), dann sind 100 Mrd. Subvention absolut plausibel. Die Zahl wird übrigens auch in weiteren Medien genannt. [1] [2]. Von daher bin ich ebenso der Ansicht, dass die Zahl solide ist. Andol (Diskussion) 00:52, 16. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Über "bis über" wäre ich nicht gestolpert, aber "bis zu über" geht garnicht. --Rainald62 (Diskussion) 03:09, 17. Nov. 2015 (CET)Beantworten
3M: Ich nehme an, da wurde gegenseitig im großen Stil abgeschrieben. 100 Milliarden klingen eben nach viel. Bei 120 Euro/MWh muss das Kraftwerk im Schnitt 2,7 GW liefern, mit geplanten 3,3 GW bei nicht 100% Verfügbarkeit kommt das etwa hin, sollten diese Subventionen gezahlt werden sind 100 Mrd nicht unrealistisch. Inflationsanpassung erhöht die Zahl der britischen Pfund, die gezahlt wird, aber nicht deren Wert, insofern ist es schon richtig den heutigen Wert zu nutzen. Aber wieso so kompliziert? Die Einspeisevergütung pro MWh angeben, fertig - alles andere ist wohl Spekulation von den Medien. --mfb (Diskussion) 10:41, 16. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Nicht Spekulation, sondern Verdeutlichung für omA. --Rainald62 (Diskussion) 03:04, 17. Nov. 2015 (CET)Beantworten
+1. Ich musste auch erstmal das Calctool anwerfen, um mich zu überzeugen, dass sich die Einspeisevergütung über 35 Jahre hinweg tatsächlich auf einen Wert in dieser Größenordnung summiert.---<)kmk(>- (Diskussion) 21:32, 17. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Plausibilitätscheck zur Bildung einer 3M:
Es sind zwei Meiler mit je 1600 MW Anschlussleistung geplant. Für die Einspeisung wird 35 Jahre lang eine Vergütung von 120 € pro MWh garantiert. Wenn das Kraftwerk tatsächlich 35 Jahre durchgängig im Betrieb wäre, würde sich daraus eine Gesamtvergütung von 117 Mrd. € ergeben. Natürlich gibt es Revisionszeiten, in denen nicht eingespeist wird. Außerdem wird der jeweilige Marktpreis eingenommen, der wohl im Moment bei etwa einem Drittel des Garantiepreises liegt. Andererseits wird bereits der Bau in Form von Kreditausfallgarantien unterstützt. Außerdem werden für die Endlagerung des entstandenen Atommülls und den Rückbau der Reaktoren zwischen 4 und 35 € pro MWh an, die letztlich auch irgendwoher kommen müssen. Auf diesem Gebiet ist die Lage in GB ähnlich desolat wie in Deutschland. Entsprechend vage und von Unwägbarkeinten dominiert fallen die entsprechenden Schätzungen in der Fachliteratur aus.
Im Ergebnis liegen die 100 Mrd EUR schon in die richtige Größenordnung. Plausibilitätstest bestanden. Da mehrere üblicherweise als seriös eingeschätzte traditionelle Medien den Wert übernommen haben, sehe ich kein Grund ihn hier wegen unzuverlässiger Quelle auszuschließen.---<)kmk(>- (Diskussion) 21:16, 17. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Militärische Forschung?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es „Laut einem Bericht der University of Sussex (2016) soll in dem Projekt militärische Forschung betrieben werden.“ Diese Aussage ist auf vielfache Art irreführend - vermutlich durch die suggestive Interpreation des referenzierten taz-Artikels. Soweit ich den Artikel (nicht „Bericht“) der Universität Sussex[3] richtig verstehe, stellen die Autoren die These (idea) auf, dass die britische Regierung das Wissen über Kerntechnik aufbauen und zwischen ziviler Energieversorgung und militärischer Nutzung quersubventionieren will. Sie wollen keine Verschwörungstheorie (conspiracy theory) aufstellen, sondern mutmaßen, dass der garantierte Stromabnahmepreis sich so erklären lässt. So wie es im Artikel steht, klingt es aber so, als würde dort geheime Forschung stattfinden. Das wäre schon angesichts der Beteiligung eines chinesischen Konzerns eine absurde Vorstellung. Ich plädiere für eine Klarstellung. Bzw. eine Nachforschung, ob dieses eine Paper überhaupt einen Nachhall und eine Bestätigung hatte. --Sommozzatore (Diskussion) 00:26, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Ich habe gerade nur das Abstract gelesen. Auf dem Stand würde ich aber sagen, dass du die Grundaussage des Papers richtig wieder gibst. Es geht wohl darum zu argumentieren, dass das Kraftwerk rein ökonomisch keinen Sinn ergibt, da zu teuer, aber vor dem Hintergrund, dass die Briten langfristig eine Atommacht bleiben wollen, auch die entsprechende "zivile" Infrastruktur aufrecht erhalten müssen, um auch langfristig und ggf. unabhängig von anderen Staaten Atomreaktoren und Atomwaffen bauen und betreiben zu können, inklusive allem, was dazu gehört (z.B. Personal, Anlagen zur Anreicherung von Plutonium usw.). Und dass das Kraftwerk eben das Vehikel dafür sein soll. Quersubventionierung ist da wohl durchaus der richtige Begriff. So wie ich das sehe (wie geschrieben: derzeit nur auf Basis des Abstracts) dürfte der Absatz bei uns wirklich etwas irreführend sein. Relevant finde ich den Aspekt, zumal er nicht nur plausibel ist, sondern das historisch nichts neues ist und bei anderen Kraftwerksprojekten ja ebenfalls schon der Fall war. Aber ich denke ebenfalls, man sollte den Absatz umformulieren, um den Kern des Taz-Artikels besser wiederzugeben, nämlich dass die Stromversorgung nur ein Aspekt für den Bau ist, der zweite wichtige Aspekt eben der militärische Nutzen für die Atom-U-Bootsflotte ist. Andol (Diskussion) 00:56, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Klage von Österreich[Quelltext bearbeiten]

Ende April 2015 erklärte der damalige österreichische Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), eine Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss sei fertig und werde in einigen Wochen beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg eingebracht werden: „Wir klagen gegen die Entscheidung der EU-Kommission, dass Großbritannien mit Steuermitteln den teuren Ausbau eines Atomkraftwerks finanzieren darf.“[1] Im Juli 2015 wurde die Klage eingebracht.[2] Am 12. Juli 2018 urteilte der EuGH, Großbritannien dürfe seinen Energiemix selbst bestimmen.[3]

Die Löschbegründung ist vandalizid!?! --Wikida (Diskussion) 10:05, 15. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Hatte ich erläutert, keine Änderung am Verfahren, mit Brexit war das schon vorher obsolet. Überdauernde Relevanz ist nicht gegeben.--Tohma (Diskussion) 10:26, 15. Feb. 2024 (CET)Beantworten
  1. Österreichs Klage gegen AKW Hinkley Point fertig. news.ORF.at, 1. Mai 2015, abgerufen am 2. April 2016.
  2. Judith Hecht: Hinkley Point: Präzedenzfall in Sachen Atomkraft, Die Presse, 16. Juli 2015
  3. zeit.de: Großbritannien darf AKW-Bau fördern