Diskussion:Kinderflamme

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Knoerz in Abschnitt Abnahmeberechtigung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Abnahmeberechtigung[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ist es wirklich richtig, das die Stufe III durch den Verbandsjugendfeuerwehrwart oder Kreisjugendfeuerwehrwart abgenommen wird. Ist es nicht der Verbandskinderfeuerwehrwart bzw. Kreiskinderfeuerwehrwart??--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 22:51, 5. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Laut der Richtlinie Kinderflamme Sachsen Anhalt und auch MeckPomm ja. Kann sein, dass das in anderen Bundesländern auch anders gehandhabt wird. In NRW dürfen das bspw. nur "geschulte abnahmeberechtigte Personen" machen. Wer das ist steht da aber nicht. Die Schulungen wurden gerade erst eingeführt, da es das Leistungsabzeichen in NRW offiziell erst seit 2019 gibt. Weiteres hab ich bis jetzt noch nicht gefunden. --ΚηœrZ  09:37, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo Benutzer:Knoerz, ich habe mal Hessen eingefügt in einer seperaten Tabelle ... wenn du magst kannst du es umschreiben. Benutzer:Beisitzer kannst du andere Bundesländer besteuern?--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 16:36, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Super! Ich hatte auch schon überlegt, wie man die verschiedenen Anforderungen übersichtlich im Artikel unterbringen kann. Wir sollten ihn erstmal befüllen und dann mal sehen, wie man ein einheitliches Format hinbekommt. Uns wird was einfallen ;) --ΚηœrZ  09:27, 8. Jul. 2020 (CEST)Beantworten