Diskussion:Kinox.to

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Ulfbastel in Abschnitt Geschäftszweck?
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aktualisierung[Quelltext bearbeiten]

siehe unter anderem: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/menschen-wirtschaft/betreiber-der-streaming-plattform-kinox-to-verurteilt-13967389.html - hier müsste baldmöglich hand angelegt werden.

--JD {æ} 17:06, 15. Dez. 2015 (CET)Beantworten

http://www.sueddeutsche.de/digital/kriminalitaet-kinoxto-betreiber-zu-drei-jahren-und-vier-monaten-haft-verurteilt-1.2783491

--Hans Haase (有问题吗) 18:28, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

laut dieser Seite hat sich aber einer der beiden gestellt!

http://www.epochtimes.de/technik/digital/bericht-mutmasslicher-kinoxto-betreiber-festgenommen-a2213653.html --2A02:810B:140:1D04:C9FE:CD84:A169:2C6B 21:02, 11. Sep. 2017 (CEST)[BiH]MerlinBeantworten

danke für den hinweis. --JD {æ} 23:11, 11. Sep. 2017 (CEST)Beantworten


die seite ist offline weiter leitung https://notice.cuii.info/ bad (nicht signierter Beitrag von 87.123.240.24 (Diskussion) 01:41, 20. Sep. 2022 (CEST))Beantworten

Redundante Ergänzung[Quelltext bearbeiten]

[1] <==> "Nach drei Jahren auf der Flucht stellte sich im Juli 2017 in Pristina der jüngere der Selimi-Brüder den Behörden, der ältere ist weiterhin flüchtig." --JD {æ} 14:23, 2. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Bitte keine Newstickerei mit Schnellschuss[Quelltext bearbeiten]

Für jeden der der Schnellste und erste sein will: Bei Internetseiten kann es immer mal wieder vorkommen, dass sie mal kurzfristig Offline sind. Das kann viele Gründe haben: Stromausfall, Änderung an der Soft- und Hardware, Wartungsarbeiten, Serverüberlastung, Hackerangriff, etc....

Bitte in Zukunft auf solche schnellschüsse verzichten! Hier geht es nicht darum, wer der erste ist, sondern um valide Daten. Hier interressiert es keinen wann es mal zu einer kurzfristigen Downtime kommt. Die Wikipedia ist kein Newsticker: WP:Was Wikipedia nicht ist. Und wie man sieht: Die Seite ist wieder online. Also bitte nicht aus ner Mücke einen Elefanten machen! --Natsu Dragoneel (Diskussion) 22:28, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten

So habe mal bischen rumgeforscht. Offenbar betrifft dies hauptsächlich Vodafoon-Kunden (Möglicherweise haben nich ein paar andere Provider nachgezogen). Die bekommen zum Teil eine Nachricht dass die Seite wegen URV gesperrt wurde. Dies ist aber reinweg Provider-Bedingt und sagt nichts darüber aus ob die Seite On oder off ist. Ich kann jedoch feststellen, dass sie definitiv on ist. Sofern es eine bleibene Sperre (hierbei ist Sperre gemeint und nicht Offline) bei Vodafoon ist, wäre sie Relevant und gehört dann entsprechend mit WP:Belege im Artikel eingepflegt. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 22:39, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Mit Voafoon ist unteranderem zulesen in den Kommentaren hiervon: https://www.netzwelt.de/ist-down/32-kinox-to.html --Natsu Dragoneel (Diskussion) 22:41, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Und gerade nochwas dazu im Vodafoon-Forum gefunden:https://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=1&t=38925
Eine offizielle Stellungnahme konnte ich allerdings nicht finden. Hier scheint es wirklich nur Vodafoon-Kunden zubetreffen, sowie Kunden von Internet-Dienstleistern die sich bei Vodafoon eingemietet haben. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 22:48, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten

@Benutzer:178.196.97.24 und @Benutzer:2003:c5:3730:37e4:f453:3d73:bdbe:e6ab: Dies trifft heute auch noch zu! --Natsu Dragoneel (Diskussion) 16:21, 17. Feb. 2019 (CET)Beantworten

„Die Nutzung von Streaming-Portalen, deren Inhalt offensichtlich urheberrechtlich geschützt ist, stellt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 eine Urheberrechtsverletzung dar.“[Quelltext bearbeiten]

@JD, die Quelle verweist als Quelle wiederum auf sich selbst:

„Obwohl sich das gefällte Urteil auf beschriebene Hardware bezieht, geht der unter anderem auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Anwalt Christian Solmecke davon aus, dass die gefällte Entscheidung auch auf das Streaming bei Kinox.to und vergleichbare Portale übertragen werden und entsprechende Auswirkungen haben kann.“ https://www.netzwelt.de/streaming-seiten/160758-eu-urteil-streaming-droht-kinoxto-nutzern-abmahnwelle.html

So lange die Entscheidung nicht tatsächlich von einem Gericht auf sämtliche Geräte ausgeweitet wird, ist der Absatz wie er derzeit dasteht schlichtweg falsch. -- 01:12, 3. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Ah, ich verstehe; das müsste also zumindest zugeordnet und näher spezifiziert werden. Ich probier's mal im Artikel und bitte um Rückmeldung. Gruß, --JD {æ} 13:54, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Nachtrag: Es wurde im Eifer des Gefechts eine weitergehende Überarbeitung. ;-) --JD {æ} 13:54, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Danke schön für die Überarbeitung! Ich finde den Text jetzt sehr gut, neutral und sachlich. :) -- 16:17, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Link[Quelltext bearbeiten]

Da das der zweite Revert der Bearbeitung wäre, würde ich hierzu gerne eine Diskussion anstoßen: Laut der Meinung von @‎Sumo 2905 sollte der Link https://kinox.to nicht auf der Seite zu sehen sein, wenn ich das richtig verstehe, da der Betrieb der Webseite illegal ist. Die 2. Begründung, die Webseite existiere nicht, ist falsch, nur kann die Webseite aus Deutschland unter Umständen nicht aufgerufen werden, vgl. Clearingstelle Urheberrecht im Internet#Vorgehen. Wenn jemand den Status der Seite überprüfen möchte: hier noch einmal der Hinweis, dass man hierfür seinen DNS Server umstellen oder ein VPN verwenden muss (Die reine Überprüfung des Status dürfte definitiv legal sein).

Aus meiner Sicht ist eine Verbergung des Links aus folgenden Gründen nicht notwendig:

  1. Der Wikipediaartikel heißt kinox.to, dass Nutzende zur Webseite gelangen, wenn sie wollen, ist kaum vermeidbar
  2. Der Besuch der Webseite ist nicht illegal, höchstens die Verwendung eines Streams
  3. In der Standardkonfiguration der meisten Wikipedianutzer ist es nicht möglich diese Webseite aufzurufen (siehe CUII Sperrung)
  4. Sämtliche Webseiten, ob legal betrieben oder nicht, scheinen verlinkt zu werden (so lange eine eindeutige, aktive URL vorhanden ist), siehe Kategorie:Warez. Also wäre es konsequent, das auch hier zu tun.

Was meinen andere Nutzer hierzu?

LG --S60W79 (Disk.|Beiträge) 00:04, 19. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Die Begründung ist nicht ganz richtig. Wegen dem Datenschutz ist die Website nicht mehr zu erreichen --Sumo 2905 (Diskussion) 09:28, 19. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Das ist in dieser Form schlicht Quatsch. Unterlasse weitere Reverts. --JD {æ} 15:03, 19. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Sumo_2905 hat mit seiner zweiten Herausnahme schon einen Edit-War gestartet; bei Bedarf sollte man das auf WP:VM tragen. --JD {æ} 15:03, 19. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Geschäftszweck?[Quelltext bearbeiten]

Im umseitigen Artikel fehlt die Nennung/Erläuterung des Geschäftszweckes der kinox Betreiber. Wenn ich die richtig verstehe, erleichtern sie nur den Zugang zu den servern, wo das Material (in ihrem Auftrag) ist und stellen sich damit schuldlos. Als ich grad vorbeischaute, nannte das Portal 12.000 Nutzer, die gerade online sind. Keinerlei Werbung und auch das Versprechen, keine ads in den Filmen zu zeigen. Was bezwecken die Jungs damit?--Ulf 21:00, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

...und hier wird mir das Geschäftsmodell klar. Ich lese in welt:

„Technisch gesehen sind die Portale Kinox.to und Movie4k.to tatsächlich so etwas wie Verschiebebahnhöfe. Sie veröffentlichen Links auf sogenannte Hoster. Das sind Webseiten, von denen die Filme tatsächlich gespeichert werden und über die sie abrufbar sind. Dort werden bezahlpflichtige Premium-Zugänge angeboten. Wer bezahlt, bekommt die Filme in höherer Auflösung und schnellerer Ladezeit zu sehen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Kinox.to-Betreiber auch hinter den Hoster-Seiten stecken und so hohe Summen eingenommen haben.“

Ich hatte also recht und die umseitige kurze Erwähnung „hoher Summen“ gehört in geeigneter Weise erläutert. Mit Servern / hosts verdient man per se erst mal kein Geld.--Ulf 21:09, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten