Diskussion:Klarnamenszwang

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Willkürliche Löschung von sachlichen Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

Gelöscht wurde ohne Begründung:

"Unklar ist, ob die Datenschutzgrundverordnung, die ja dem nationalen Recht vorgeht, § 13 VI TMG bestehen lässt." (Wolff, Heinrich Amadeus, Verlag C. H. Beck: Randnummer 305, Das neue Datenschutzrecht Die Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis. 1. Auflage. München, ISBN 978-3-406-69649-7.) (nicht signierter Beitrag von 89.244.64.155 (Diskussion) 18:12, 21. Nov. 2017 (CET))[Beantworten]

Geil, wie hier ein paar Wikipedia-Spezialisten einen ursprünglich guten Wikipedia-Artikel kaputt gemacht haben. Unsäglich (nicht signierter Beitrag von 89.244.68.126 (Diskussion) 11:38, 3. Jan. 2018 (CET))[Beantworten]

Ich habe den Artikel angelegt. Ich bitte um Hinweise, warum er den "Qualitätsmerkmalen" nicht genüge. "Vollprogramm" kann es NICHT sein, denn 95 % der notwendigen Merkmale sind erfüllt. -88.130.56.208 09:54, 27. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Andere Rechtsordnungen[Quelltext bearbeiten]

Österreich:

Die österreichische Regierung will die Anonymität im Netz einschränken. Plattformen sollen künftig die Identität der Nutzer kennen - und zur Herausgabe an Strafverfolger gezwungen werden können. Kritiker fordern eine konsequentere Verfolgung von Belästigungen und Hetze im Netz. Artikel von Max Muth/Süddeutsche.de veröffentlicht am 16. November 2018, 10:46 Uhr

https://www.golem.de/news/digitales-vermummungsverbot-auch-ohne-maske-hasst-sich-s-trefflich-1811-137745.html


China: http://www.gulli.com/news/25580-china-fuehrt-klarnamen-zwang-bei-registrierungen-im-internet-ein-2015-02-05

-88.130.18.53 15:31, 27. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

China nun auch bei einfachen Internetkommentaren:

"China: Internetdienste müssen Nutzer vor Veröffentlichung von Posts identifizieren - 28.08.2017"

https://www.heise.de/newsticker/meldung/China-Internetdienste-muessen-Nutzer-vor-Veroeffentlichung-von-Posts-identifizieren-3813943.html

-89.244.76.84 15:37, 28. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Surpreme Court?[Quelltext bearbeiten]

heute früh hieß es im DLF, die Nutzung von Verschlüsselungssoftware werde in den USA als kriminell angesehen. Was bedeutet das für die Gerichtshofsentscheidung?--Wheeke (Diskussion) 07:58, 28. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ich habe schon gestern eine Erweiterung angeboten, die aber noch nicht "gesichtet" wurde, die diese Frage berühren könnte. Sie enthält folgenden Text:
Auch in anderen Rechtsordnungen wird die anonyme bzw. pseudonyme Äußerung geschützt, beipsielsweise in den USA. So entschied der Surpreme Court:
"Anonymity is a shield from the tyranny of the majority. ... It thus exemplifies the purpose behind the Bill of Rights, and of the First Amendment in particular: to protect unpopular individuals from retaliation--and their ideas from suppression--at the hand of an intolerant society. The right to remain anonymous may be abused when it shields fraudulent conduct. But political speech by its nature will sometimes have unpalatable consequences, and, in general, our society accords greater weight to the value of free speech than to the dangers of its misuse." Quelle: Supreme Court: McIntyre v. Ohio Elections Comm'n (93-986), 514 U.S. 334 (1995). Cornell University Law School, 1995, abgerufen am 27. Juli 2016.
Übersetzt:
"Anomymität ist ein Schutzschild gegen die Tyrannei der Mehrheit. Sie veranschaulicht den Sinn der Bill of Rights, und den Ersten Verfassungszusatz im Speziellen: unpopuläre Personen vor Vergeltung, ihre Ideen vor Unterdrückung zu schützen und vor den Handlungen einer intoleranten Gesellschaft. Das Recht anonym zu bleiben darf nur dann verletzt werden, wenn es betrügerisches Verhalten schützt. Aber die politische Rede hat von ihrer Natur her manchmal unangenehme Konsequenzen, und im Allgemeinen räumt unsere Gesellschaft dem Wert der freien Rede größeres Gewicht als der Gefahr ihres Missbrauchs ein." (nicht signierter Beitrag von 88.130.40.210 (Diskussion) 11:52, 28. Jul 2016 (CEST))

Befürworter und Kritiker[Quelltext bearbeiten]

Befürworter von staatlichem Zwang


2021

"Unter den vielen Versuchen der Eingrenzung extremistischer Inhalte räumen Fielitz und Marcks allenfalls der Klarnamenpflicht eine Chance ein."

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/rezension-digitaler-faschismus-von-fielitz-und-marcks-17171990.html (nicht signierter Beitrag von 92.116.162.153 (Diskussion) 10:50, 27. Feb. 2021 (CET))[Beantworten]

2020

"Einer entsprechenden Bundesratsinitiative von Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD) hat die Landesregierung am Dienstag zugestimmt."

Quelle: https://www.onetz.de/deutschland-welt/niedersachsen-will-identifizierungspflicht-netz-id2962666.html

"Nutzer sozialer Netzwerke sollen mit echten Namen kommentieren, um Hetze einzudämmen – diese Forderung von Wolfgang Schäuble stößt auf Ablehnung. Ein Kompromissvorschlag: die wahre Identität zumindest hinterlegen."

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/soziale-netzwerke-sollen-identitaet-von-nutzern-kennen-16580090.html

2019 und früher (nicht signierter Beitrag von 92.116.147.175 (Diskussion) 11:48, 6. Feb. 2020 (CET))[Beantworten]

Annegret Kramp-Karrenbauer

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kramp-karrenbauer-moechte-wissen-wer-kommentiert-16228864.html

EU-Kandidat Manfred Weber CSU:

https://www.tagesspiegel.de/politik/spitzenkandidaten-zur-europawahl-im-tv-duell-weber-will-pflicht-zu-klarnamen-in-sozialen-netzwerken/24352900.html

ZDF-Duell Frans Timmermanns gegen Manfred Weber, der Moderator fragt in Minute 43 der Sendung im Rahmen einer Ja/Nein-Fragereihe: "Als Kommissionspräsident werde ich mich für eine Klarnamenspflicht bei Social Media Profilen in der EU einsetzen?", Timmermanns: "Nö. .... Man muss nicht übertreiben.", Weber: "Soziale Medien sind heute ein öffentlicher Raum, wie es die Zeitung, das Fernsehen ist und im öffentlichen Raum haben wir das Prinzip, dass man Gesicht zeigt, dass man die Person zeigt, deswegen finde ich, sollte auch in sozialen Medien jeder sagen, wer dahinter steht, wer er ist.", https://www.zdf.de/politik/wahlen/das-tv-duell-zur-europawahl-timmermanns-gegen-weber-100.html - mfg Hein Blickicht

https://www.golem.de/news/eu-wahl-spitzenkandidat-manfred-weber-fuer-klarnamenpflicht-im-netz-1905-141327.html

Wolfgang Schäuble CDU:

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/wolfgang-schaeuble-will-klarnamen-pflicht-im-internet-a-1267993.html

"Wiederholt werden sollte der Grundsatz, dass jede Anwendung unserer Gesetze eine Zuordnung von personalem Verhalten voraussetzt. Diese Zuordnung ist nur möglich, wenn alle digital Beteiligten sich zu erkennen geben und Anonymität „im Netz“ nicht wie heute die Regel, sondern die zu begründende Ausnahme bleibt."

Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-digital-debatte/digitalisierung-wir-brauchen-ein-digitalgesetz-14391040-p9.html?printPagedArticle=true#pageIndex_9

2009 erregte Di Fabio durch einen Beitrag für den Festakt anlässlich des zweihundertjährigen Bestehens des Solinger Tageblatts Aufmerksamkeit, indem er forderte, die zu weitreichende Anonymisierung im Netz zu beenden und dass insbesondere Urheber von öffentlichen Informationsquellen im Internet für deren Konsumenten identifizierbar sein müssten. Quelle: Leuchtturm im offenen Meer der Information, Solinger Tageblatt am 25. August 2009.

2010

Axel Fischer (CDU):

https://de.wikipedia.org/wiki/Axel_Fischer_(Politiker)#Vermummungsverbot_im_Internet (nicht signierter Beitrag von 92.116.139.229 (Diskussion) 16:12, 4. Mär. 2021 (CET))[Beantworten]

Gegner von staatlichem Zwang

2020

Ex-Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger

"Statt also sämtliche Nutzer des Internets pauschal zu verdächtigen, sollte sich die Politik an erfolgreichen, bestehenden Modellen orientieren. Bis dahin bleibt zu hoffen, dass die Vertreter der anderen Länder die potenziell schwerwiegenden Folgen einer Registrierungspflicht erkennen und den Gesetzentwurf im Bundesrat stoppen."

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gastbeitrag-Diskutierte-Klarnamenpflicht-kontraproduktiv-gegen-Hass-im-Netz-4668534.html

Christine Lambrecht (SPD) - seit dem 27. Juni 2019 Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz im Kabinett Merkel IV.

Eine Klarnamenpflicht im Internet lehnte Lambrecht ab. Zwar sei es wohl richtig, dass die Anonymität im Internet ein Grund für die zunehmende Enthemmung sei. Eine Pflicht, nur noch unter Klarnamen zu posten, helfe aber nicht weiter. "Es gibt so viele Heinz Müllers in Deutschland", sagte sie, "ist es nun der Heinz Müller aus Hamburg oder der Heinz Müller aus Berlin?"

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/justizministerin-lambrecht-besuch-karlsruhe-antritt-plaene/

Michael Link, c't-Redakteur, ausführlich:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Eine-Klarnamenpflicht-wuerde-viele-Stimmen-verstummen-lassen-4654679.html (nicht signierter Beitrag von 92.116.135.195 (Diskussion) 10:34, 10. Feb. 2020 (CET))[Beantworten]

N.N. (nicht signierter Beitrag von 88.130.25.168 (Diskussion) 08:34, 23. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]

"Altsprachenfreund" hat folgenden Absatz entfernt:

Die Politiker Günter Krings (CDU), Hans-Peter Friedrich (CSU) und Hans-Peter Uhl (CSU) sind als Befürworter des Klarnamenszwangs in Erscheinung getreten. (Quellen: Debatte um Pseudonyme: Unionspolitiker unterstützen Googles Namenszwang. In: SPIEGEL ONLINE. Abgerufen am 2. August 2016. und Streit über Internet-Pseudonyme: Klarnamenzwang? Nein danke! In: SPIEGEL ONLINE. Abgerufen am 2. August 2016.)

Ich halte das für falsch. Und votiere für ein Wiedereinfügen. Es sind sachliche Fakten zum Thema, die viele interessieren, ist ein Stück Orientierung zum Thema, Fakten und auch Zeitgeschichte.

--89.244.77.130 09:25, 7. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Und warum sollte das unter der Überschrift „Kritik“ geschehen? Das sind doch Befürworter! Und außer diesen dreien gibt es niemanden? Wikipedia ist kein Ort, wo jede Äußerung eines Politikers aufgenommen werden muss.
Gruß
Altſprachenfreund; 14:46, 7. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Das sind prominente Kritiker. Und Kritik bedeutet nicht nur Befürwortung/Ablehnung, sondern Positionierung. Andere Artikel in der Wikipedia verfahren genau so.

-89.244.75.59 08:09, 4. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Eine weitere Fundstelle eines Votums eines Promis: "TECH 07/27/2011 12:23 pm ET | Updated Sep 26, 2011 Facebook's Randi Zuckerberg: Anonymity Online 'Has To Go Away' http://www.huffingtonpost.com/2011/07/27/randi-zuckerberg-anonymity-online_n_910892.html

-89.244.85.144 11:52, 31. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Tatsachenforschung[Quelltext bearbeiten]

Untersuchungen haben das insbesondere bei älteren Menschen populäre Vorurteil widerlegt, dass die damit vorhandene Pseudonymität zu einer Enthemmung in der Form einer höheren Frequenz von Äußerungsdelikten (Beleidigung, Üble Nachrede, etc.) führt. Quellen: [1][2]

Dennoch halten viele Medien an einem Zwang zur öffentlichen Verwendung eines Klarnamens fest. Die Begründungen ähneln sich, bei der FAZ heißt es beispielsweise:

"Die Stärke der F.A.Z.-Community liegt in der Qualität Ihrer[sic] Leserbeiträge. Wir glauben, dass die besten Beiträge von Mitgliedern erstellt werden, die für ihre Meinung mit ihrem Namen einstehen."[3]

Der Leiter der Datenschutzaufsichtsbehörde Hamburg, Prof. Caspar, äußerte die Meinung, Medien wie beispielsweise die FAZ seien von der gesetzlichen Verpflichtung, einen pseudonymen Zugang, beispielsweise zum Schreiben von Leserkommentaren, zur Verfügung zu stellen, aufgrund des Medienprivilegs (§ 41 BDSG[4]) entbunden.[5] Das Medienprivileg sieht jedoch keine Ausnahmen von der entscheidenden Vorschrift § 13 VI TMG vor, sondern lediglich Sonderregelungen zu den § 5, 9 und 38a BDSG.

Der Heise-Verlag, dessen hochaktives Forum schon vor Gericht war, belegt seit vielen Jahren, dass es diese angebliche presserechtliche Pflicht nicht gibt. MfG Hein Rudolf
Hierher kopiert, da belegte Informationen mittels WP:OR bewertet werden. --Zxmt 10:15, 24. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
Deine persönliche Wertung kann maximal für den letzten Absatz gelten.

89.244.75.78 14:56, 27. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

"Bei älteren Menschen populäres Vorurteil", "Dennoch(sic!) halten viele (sic!) Medien...". Im übrigen sind die decken die angeführten Quellen den Artikeltext in dieser Form nicht. --Zxmt 15:48, 27. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
Die Millionen Kommentare, die bei Heise.de abgegeben wurden und werden, belegen, dass das Presserecht NICHT zu Klarnamen zwingt. Mfg Heiner Holzbachmann

November 2017 ------------

Aus neuerer Zeit wissenschaftlich und mit weiteren wissenschaftlichen Quellen zu der These, dass ein Klarnamenszwang NICHT vor Trollerey, Straftraten etc. schützt:

http://blogs.faz.net/blogseminar/fuer-trolle-gibt-es-keinen-abschaltknopf/

Eine Studie als pdf: https://www.researchgate.net/profile/Tom_Postmes/publication/232560381_Deindividuation_and_Antinormative_Behavior_A_Meta-Analysis/links/00b49521caec391c7f000000/Deindividuation-and-Antinormative-Behavior-A-Meta-Analysis.pdf

Twitters Ergebnis, August 2021:

https://www.heise.de/news/Twitter-Ausweis-und-Kontenchecks-helfen-nicht-gegen-Rassismus-und-Hetze-6165436.html (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:30A2:4400:6CAB:5DAD:5C00:AC08 (Diskussion) 11:43, 20. Aug. 2021 (CEST))[Beantworten]

Einbau in Artikel sicherlich sinnvoll, aber ...


  1. Andreas Wilkens: Klarnamenzwang schützt nicht vor Hasskommentaren. Heise online, 25. Juli 2016, abgerufen am 26. Juli 2016.
  2. Katja Rost, Lea Stahel, Bruno S. Frey: Digital Social Norm Enforcement: Online Firestorms in Social Media. In: PLOS ONE. Band 11, Nr. 6, 17. Juni 2016, ISSN 1932-6203, S. e0155923, doi:10.1371/journal.pone.0155923, PMID 27315071, PMC 4912099 (freier Volltext) – (plos.org [abgerufen am 24. Oktober 2016]).
  3. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH: Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET. In: FAZ.NET. Abgerufen am 22. November 2016.
  4. BDSG - Einzelnorm. In: www.gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 22. November 2016.
  5. Ursula Scheer: Gespräch zur Klarnamenpflicht: Gute Gründe, auf Facebook anonym zu posten. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 30. Juli 2015, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 22. November 2016]).

Falsches Lemma?[Quelltext bearbeiten]

Müsste es nicht - analog zu Realname - korrekt "Realnamenszwang" heißen? --Tuxman (Diskussion) 02:26, 11. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Jedenfalls sollte es nicht, wie von interessierter (Regierungs-)Seite vorgegeben Klarnamenpflicht heißen! Denn es ist staatlicher Zwang vorgesehen. (nicht signierter Beitrag von 92.116.153.171 (Diskussion) 18:03, 21. Feb. 2020 (CET))[Beantworten]
Auf Wikipedia zu "Realname" heißt es: "Vor allem in diesem Zusammenhang – als Gegenstück zum Pseudonym oder Decknamen – nennt man einen Realnamen auch Klarname oder Orthonym." und im Geheimdienstkontext spricht man auch von Klarnamen. Gruß, Monika Melchior-Meyer (nicht signierter Beitrag von 92.116.189.182 (Diskussion) 11:07, 27. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]

Sind die nachfolgenden Aussagen "Theoriefindung" oder als Sachdarstellung und Einordnung lexikabel?[Quelltext bearbeiten]


Anfang Entwurf--------------

Erstmals seit Bestehen der Menschheit ist es allen Menschen unabhängig von Rang, Herkunft, Bildung, Vermögen etc. sich Gehör zu verschaffen. Das ist gerade auch für Demokratien eine Revolution, die ja von Meinungsbildung "leben" (sollen). Bisher - vor Erfindung des WWW auf Basis des Internets, also mit der Möglichkeit der weltweiten und pseudonymen Äußerung - musste jeder, der sich öffentlich wirksam äußerte, mit allerlei Reaktionen rechnen. Und tat es im Zweifel lieber nicht. Es drohen bis heute Ausgrenzung und Nachteile, wie es das zitierte Supreme-Court-Urteil beschreibt. Das können Nachteile und Gefahren seitens oder für die Familie, Freunde und Bekannte sein*, Ex-Lebenspartner, durch oder für die Nachbarn, Arbeitgeber, Vermieter, Bürgermeister, Dorfpolizisten und Dorfpfarrer und auch möglicher Extremisten in der Nachbarschaft. So wurden viele Missstände nie öffentlich.


Ende Entwurf--------------

  • In China verringern sich die "Sozialpunkte" kennt man bestimmte, vom System als "negativ" bewertete Menschen.

Dabei soll nicht unterschlagen werden, dass die NSA und auch die Staatsanwaltschaften in der Regel in der Lage sind, Personen zu identifizieren, d.h. Pseudonyme zu enttarnen. Aber das geschieht eben nur dann, wenn die ein konkretes Interesse daran haben, oder, im Falle der NSA, nachträglich bekommen, denn die NSA speichert auf Vorrat.

Dennoch ist das eine Revolution. Ich denke, sie wird noch immer nicht als das genug wahrgenommen und geschätzt, gerade WEIL man noch mittendrin steckt. Und nun droht schon wieder die Gefahr, dass sie erstickt wird, bevor sie ihre Vorteile für die Menschen und die Demokratie entfalten konnte. Herbert Brammert-Frowein (nicht signierter Beitrag von 92.116.165.253 (Diskussion) 11:11, 16. Okt. 2020 (CEST))[Beantworten]

Der Artikel wurde seit ca. 2020 offenbar von einem Klarnamenszwangsbefürworter weitgehend verfälscht[Quelltext bearbeiten]

bzw. zerstört.

Schon der 3. Einleitungssatz ist völlig falsch: Es ist die absolute Ausnahme, was da als Regel behauptet wird. Nutzerforen verlangen selten die Angabe von Bestandsdaten. Sehr ärgerlich, aber nicht unerwartet. Da stecken milliardenschwere Interessen dahinter, sowohl die (Wirtschaft über die) Medien, als auch die Politik - denen ist es unangenehm wenn sie nicht mehr die Torwächterfunktion ausüben können. Wo kämen wir hin, wenn jeder frei seine Meinung äußern dürfte! Judith (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:3000:DE00:2B0E:B33:FA66:107C (Diskussion) 13:10, 16. Aug. 2021 (CEST))[Beantworten]

Über Österreich steht da, es solle „in Zukunft [...] zwar keine Klarnamenspflicht, dafür aber ein ‚digitales Vermummungsverbot‘ geben“. Diese Angabe ist in zweierlei Hinsicht schlecht: erstens natürlich wegen der unklaren Angabe „in Zukunft“, denn es ist aus dem Text nicht ersichtlich, wann er geschrieben wurde; zweitens aber vor allem, weil der Begriff „digitales Vermummungsverbot“ typisches Politikergeschwurbel, schwammig und unklar ist. Was damit gemeint ist, sollte man schon im Artikeltext erklären. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 09:43, 28. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Artikelinhalt verengt[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist auf die Internetnutzung durch angemeldete Benutzer (Foren, social networks, berufliche NW etc.) verengt. Das ist weitgehend unzureichend.

  • Wenn ich im Laden bezahle, tue ich das entweder anonym mit Bargeld oder mit meinem Klarnamen als ausgewiesene natürliche Person.
  • wenn ich irgendwo eine Ware bestelle, um sie später abzuholen, kann ich evtl. ein Pseudonym angeben, der Kaufmann geht damit jedoch ein Risiko ein, dass ich sie nicht abhole
  • Daher verlangen manche (online)Händler Vorkasse oder liefern nur per NN. Beides ist schwierig ohne Klarnamen.
  • Polizeikontrollen haben in D bei Verdacht das Recht, von mir den PA zu verlangen. Jedoch nur dann. In Verkehrskontrollen wird das meistens missachtet.
  • In Ländern wie Tschechien ist es staatlich vorgeschrieben, davor zu warnen, dass Radar-Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen werden. Analysiert wird nur das KFZ-Kennzeichen. In D werden dagegen Fotos vom Fahrer gemacht, ohne dass er dies vorher wissen kann. Damit ist eine namentliche Zuordnung möglich bzw. ich bin als Halter (z.B. Autoverleiher) verpflichtet, den Fahrenden zu nennen.
  • Nehme ich ein Paket (für jenanden anderen) entgegen, werde ich zur Angabe meines Namens aufgefordert. Das könnte ich zwar durch ein Pseudonym umgehen, es wäre jedoch gegenüber dem Paketdienst bzw. dem eigentlichen Warenadressaten unehrlich und nicht zweckdienlich.

Das sind nur wenige Beispiele, in denen wir ohne viel Federlesens unseren Klarnamen (und damit weitere Informationen über uns) weitergeben.

Ich verstehe daher die ganzen aufgeplusterten Facebook-„Opfer“ nicht. Niemand muss dort beitreten, und schon gar nicht mit seinem Klarnamen. Wenn ich ein Gratisgeschenk ordere und dazu meine Adresse angebe, bin ich doch ebenso selber schuld, wenn ich dann nervige Werbepost bekomme. Ich glaube, die meisten können die Interessen von Facebook und Gratisschenkern durchaus erkennen, sie sind jedoch nicht bereit, zu verzichten, oder wollen gar extra gleich erkannt werden.

Andererseits schützt anonymes Auftreten bei heutiger Datenverarbeitung kaum vor dem Identifiziert werden. Einfache Datenabgleiche der verschiedenen Anbieter (Klicks, Interessen, Aufenthaltsort, Einkäufe, Forenbeiträge, IP) geben ganz schnell Klarheit, wer wir sind. Wenn wir seit einiger Zeit angeben müssen, ob tracking und Analyse stattfinden darf, ist das eine Folge eines äusserst schwachen, anwenderunfreundlichen Datenschutzgesetzes. Besser als keines. Es ist lästig, alles abzuwählen, bevor man eine web site besucht. Der Gesetzgeber/Staat schützt „berechtigtes Interesse“ der Anbieter, weil er Anwalt der Wirtschaft ist.

Ist die Staatsgewalt hingegen selbt die berechtigt Interessierte, gibt es keinen Zweifel, dass ich meinen bürgerlichen Namen nennen und belegen muss. Habe ich was ausgefressen, muss ich dafür gradestehen - nicht (m)ein Pseudonym. Auch als Steuerzahler, Gewerbetreibender oder wenn ich einen Verein eintragen lasse, sollte das ohne Zweifel akzeptiert sein, den Klarnamen anzugeben. Die Grenze liegt vielleicht hier bei der Anmeldung meines gewöhnlichen Aufenthaltsortes (ist u.a. zwar steuerrelevant, aber ansonsten meine Privatsache). Für Arbeitnehmer ohne Steuererklärung daher Spitzelei.

Danke fürs Lesen und den Ausbau des Artikels.--Ulf 15:34, 28. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Wenn du Belege (Fachliteratur, Medien etc.) beibringen kannst, dass der Begriff "Klarnamenszwang" auch für die von dir beschriebenen Situationen außerhalb des Internets verwendet wird, kann man über einen Ausbau reden. Persönliche Betrachtungen spielen dagegen keine Rolle bei Wikipedia-Artikeln. Und eigentlich auch nicht auf den Diskussionsseiten, deshalb nur kurz: wie im Artikel schon steht, hat Karlsruhe entschieden, dass die Nutzer gegen ihrem Vertragspartner Facebook sehr wohl ihre Identität preisgeben müssen, "nur" eben nicht gegenüber allen anderen Facebook-Usern. Wenn man das mit RL vergleichen will, wäre das dann eher so, als wenn nicht nur der Ladenbesitzer erfährt, wer man ist, sondern auch gleich der Rest der Kundschaft und auch noch jeder, der jemals dort einkauft.--Berita (Diskussion) 20:00, 28. Jan. 2022 (CET) (kein Facebook-Nutzer)[Beantworten]
hi Berita. Die Brille liefert nur 7.260 Ergebnisse für das Lemma, das legt nahe, dass es tatsächlich bald vorüberzieht. linkedIn nennt es nicht so, Xing nennt es Klarnamenspflicht, beide verlangen vom Nutzer den Bürgerlichen Namen. Pflicht und Zwang unterscheiden sich. Auch das fratzenbuch zwingt sicher niemanden. Meine Intention war, zu zeigen, dass das Lemma verkürzt auf die momentane fb Debatte ist und eine Enzyklopädie nicht über jedes Stöckchen springen muss. Der Duden führt es nicht (Klar­na­men­pflicht hingegen schon, hat bei der krake auch 92.100 treffer). Der zwang-Begriff wird sich vermutlich nicht etablieren bzw. sollten wir abwarten. wenistens WL von Klar­na­men­pflicht und hier fetten wären jedoch sicher jetzt schon angemessen.--Ulf 00:35, 30. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Südkorea: wie jetzt?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht einerseits: „Ein Klarnamenzwang für Websites in Südkorea ist verfassungswidrig.“ Dann aber auch etwas weiter unten: „Durch den Klarnamenszwang, der 2007 in Südkorea in Kraft trat, wurde eine breite Datenlage geschaffen.“ Lässt sich dieser Widerspruch auflösen? --Yen Zotto (Diskussion) 21:27, 21. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Ah, verstanden. Der Zwang wurde 2007 eingeführt und 2012 als verfassungswidrig von der Justiz kassiert. Habe das jetzt im Artikel dahingehend präzisiert. --Yen Zotto (Diskussion) 22:05, 21. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]