Diskussion:Klient

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 217.110.95.130 in Abschnitt Klient bei Rechtsanwälten etc.
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Begriffserklärung des FB soziale Arbeit geändert[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe die Begriffserklärung des FB soziale Arbeit geändert. ich dachte mir, das wäre eine allgemein gültigere Beschreibung des Begriffes.--Sazi 17:43, 19. Mai 2005 (CEST)Beantworten

So find ich's klasse. Das vorher war etwas arg schwammig. --AndreasPraefcke ¿! 18:02, 19. Mai 2005 (CEST)Beantworten

"Client" (Informatik) streichen[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, den Aufzählungspunkt Klient= syn. "Client" (Informatik) zu streichen. Mir ist keine aktuelle Publikation bekannt, wo die dt. Schreibweise verwandt wird. --ThoKay 22:30, 2. Feb 2005 (CET)

Doch, ich habe diese Falschschreibung schon in BWL-Literatur gesehen; habe es heute im Artikel Groupware korrigiert... Irgendwann schreibt noch jemand "Servierer" statt "Server".

Sehr beliebt ist da auch der Begriff "performant"...

--Webmaster@sgovd.org (Nachricht) 20:39, 15. Mär 2005 (CET)

Genus[Quelltext bearbeiten]

Heisst es "die" Klientel oder "das" Klientel? 134.147.233.155 16:04, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

"Die Klientel" hat sich durchgesetzt!

Grundsätzlich wird einem fremdsprachigen Substantiv bei der Eindeutschung das Geschlecht aus der Herkunftssprache zugewiesen, soweit dieses allgemein erkennbar ist. Insbesondere gilt das für Entlehnungen aus dem Lateinischen. Somit sagt man also richtig "die Klientel", auch wenn sich das nach meiner Beobachtung keineswegs "durchgesetzt" hat. --83.215.156.146 09:51, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

  • Das Femininum musste sich auch nicht "durchsetzen", weil es schon immer richtig war und im letzten Jahrhundert auch allgemein so gebraucht wurde. Es ist also eher so, dass sich das falsche Neutrum "nicht durchsetzen" konnte. Außer vielleicht bei den Pressesprechern der Polizei: Die reden gelegentlich so halb gebildet von "unser Klientel" und meinen damit Gangster und Ganoven. Und keineswegs, wie man eigentlich erwarten könnte, unbescholtene und zu beschützende Bürger.

Der Artikel liegt deutlich unter dem Niveu der Professionalisierungstheorie: Klient ist derjenige, der aktiv Hilfe bei einer Profession sucht, weil seine Lebenspraxis sich in einer Krise befindet. Der Angehörige der Profession deutet und löst evtl. stellvertretend diese Krise. Im allgemeinen aber ist die aktive Mitarbeit des Klienten erforderlich. Psychotherapeuten etwa lösen die Krise nicht, sondern deuten sie nur - es ist am Klienten, sie zu lösen. 77.11.221.176 21:14, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Diesen Hinweis finde ich wichtig, speziell für den Bereich der Sozialarbeit. Dort verwendet man den Begriff Klient als Abgrenzung zum Begriff Patient, aber auch zum Begriff Kunden. Was meines Erachtens bei diesem Satz geändert gehört. Statt, wer "... Hilfe bei einer Profession sucht" sollte es heißen, wer "...Hilfe bei einer Profession nimmt". Nicht jeder Klient kommt aus freien Stücken bzw. sucht auf.

--T-rainer (Diskussion) 12:43, 31. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Patienten sind nicht unmündig[Quelltext bearbeiten]

Liebe Mitautorinnen und Mitautoren! Ich bitte um Zustimmung, einen Halbsatz in der Einleitung zu löschen: „... sowie die Mündigkeit des Behandelten...". Patienten sind nicht unmündig, sondern krank! Die umseitige Einleitung verfestigt einen Irrtum, der sich längst zu einem Vorurteil entwickelt hat. Ich wäre froh, wenn sich Wikipedia nicht an der Verbreitung von Vorurteilen beteiligen würde. Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 10:45, 30. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Klient bei Rechtsanwälten etc.[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage, dass die Auftraggeber und Leistungsempfänger von RA/StB/WP als Klienten bezeichnet werden, ist schlicht falsch. Das deutsche Berufsrecht kennt ausschließlich den Begriff des Mandanten. Ich kann mir das nur so erklären, dass der englische Begriff „client“ in Filmen, Fernsehserien, Büchern oder Zeitungsartikeln häufig (unzutreffend) mit „Klient“ übersetzt wird. Dadurch hat sich das auch in der Alltagssprache festgesetzt. Ändert aber nichts daran, dass es sachlich falsch ist.

Außerdem ist die Aussage in dem Satz widersprüchlich: Solange eine Person einem RA/StB/WP noch kein Mandat erteilt hat, ist sie letztlich wie ein fremder Dritter. Sie kann dann auch gar kein Empfänger von anwaltlichen etc. Leistungen sein. Insbesondere hätte der RA/StB/WP keine Vollmacht, für diese Person zu handeln.

Ich wäre daher dafür, diesen Satz komplett zu streichen und dafür die Aussage aufzunehmen, dass der Auftraggeber/Leistungsempfänger eines RA/StB/WP gerade nicht Klient, sondern Mandant heißt. --217.110.95.130 16:59, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten