Diskussion:Kollegialgerichtsrichtlinie

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Malabon in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Woher kommt der Begriff? Gruß --Malabon (Diskussion) 23:17, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Vielleicht baue ich die Kommentierung im Münchner Kommentar noch mit ein. Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 07:52, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Noch einmal: Unter Richtlinie versteht man Richtlinie oder Richtlinie (EU). Wo wird der Begriff Kollegialgerichtsrichtlinie in der Fachliteratur verwendet? --Malabon (Diskussion) 23:00, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Allerorten, Malabon, gib einfach mal den Begriff bei Google Books ein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:45, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Allerorten, gewiss. Ich meinte aber: In einem juristischen Kontext. Der Begriff Richtlinie suggeriert einen Normcharakter. Hier geht es doch wohl darum, dass die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen ein Verschulden des Beamten verneint. Es geht somit nicht um eine Richtlinie, sondern um die Auslegung eines Tatbestandsmerkmals. Wird dies - und darauf zielte meine Frage - in der Fachliteratur als Richtlinie bezeichnet? --Malabon (Diskussion) 22:52, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten
In der Tat wird der Begriff verwendet. Meine Bedenken werden in der Literatur geteilt: Bernd Rohlfing: „Die im vorbeschriebenen Sinn dargestellte ‚Kollegialgerichts-Richtlinie‘ ist – bei Lichte betrachtet – überhaupt keine Richtlinie.“ Aber da sich der fehlerhafte Begriff offenbar durchgesetzt hat, habe ich auch keine Einwände mehr gegen das Lemma. --Malabon (Diskussion) 22:26, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten