Diskussion:Kommissarbefehl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von 5glogger in Abschnitt "Verbrecherischer Befehl"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Spricht etwas dagegen in neutraler Form, die - meines Wissens unumstrittene - Aufhebung des Befehls im Mai '42 durch Hitler mit in den Artikel aufzunehmen? siehe z.B. http://www.shoa.de/content/view/147/52/ --Felixkrull 23:02, 18. Jan 2005 (CET)

Nehme die Aufhebung des Befehls nun in den Artikel mit auf. Weitere (neben obiger) Quelle ist, z.B. http://akmilitaergeschichte.de/newsletter/download/zip/NL13.pdf --Felixkrull 01:28, 22. Jan 2005 (CET)

Könnt ihr das auch auf der englischen wikipedia seite unter "commissar order" mitaufnehmen?

Meines Wissens wurde der Kommissarbefehl erlassen, WEIL die Kommissare die Truppe zwangen bis zum Äußersten zu kämpfen, und nicht umgekehrt. Küstenkind 11:07, 17. Jan 2006 (CET)

Opfer[Quelltext bearbeiten]

Existieren Schätzungen wie viele Soldaten in Folge des Kommissarbefehls exekutiert wurden?

bitte beachten, das waren keine Soldaten, sondern Kommunisten, mit einer erheblichen menschenverachtenden Grundeinstellung --88.72.62.72 08:47, 31. Dez. 2012 (CET)Beantworten
@Fragesteller (unsigniert):
Zahlen sind im Abschnitt "Durchführung" zu finden.
@ IP 88.72.62.72
1) Soldat ist jeder bewaffnete Angehöriger einer Armee oder der Streitkräfte eines Landes - Kommissare waren uniformiert, bewaffnet und keine Militärbeamte.
2) Dass Kommunisten zu definieren seien als Personen mit erheblicher menschenverachtender Grundeinstellung ist POV und verrät viel über deine persönliche Einstellung.
3) Aber selbst, wenn man deiner Ansicht folgend sie nicht als Soldaten anerkennt, ist die völkerrechtswidrige Exekution von Politkommissaren mehr als nur eine erhebliche menschenverachtender Grundeinstellung...--Holgerjan (Diskussion) 12:32, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ich fürchte nicht; sie ist im Kriegsfalle vielmehr der Normalfall. Fanatisierte Kämpfer und potentielle Hetzer wurden immer zumindest isoliert oder sofort exekutiert. Und umgekehrt wurde das in diesem Krieg vonseiten der Alliierten wesentlich mehr Kombattanten unterstellt, nämlich allen Angehörigen der SS einschließlich Waffen-SS. Die waren auch uniformiert und besoldet. Sie wurden zu erheblichen Teilen nicht nach Kriegsrecht behandelt, von der Sowjetunion gar nicht.

Politkommissare der Sowjetunion waren nicht nur als Hetzer tätig, sie hetzten auch sowjetische Soldaten mit der geladenen Waffe im Rücken in die gegnerische Front. Außerdem waren sie verantwortlich für Ermordungen und grausame Verstümmelungen deutscher Frontsoldaten. Daß eine gegnerische Front sich gegen derartig perverse Maßnahmen zur Wehr setzen muß und dabei wenig Wahl hat als möglichst drastische und abschreckende Maßnahmen zu treffen, finde ich verständlich. Eine einseitige Sicht auf die verbrecherischen Maßnahmen einer Seite finde ich dagegen unverständlich. Es wäre zu begrüßen, wenn die wikipedia auch hier zu einem objektiven Standpunkt zurückkehren würde. (nicht signierter Beitrag von 79.238.21.97 (Diskussion) 22:55, 18. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

trotzdem Exekutionen ?[Quelltext bearbeiten]

Ende September 1942 wurden jedoch im KZ Neuengamme 200 Politkommissare bei einer ersten Vergasungsaktion dort ermordet (Belege siehe Disku zu Gaskammer (Massenmord)). Wie passt das mit der Anweisung Hitlers zusammen? Holgerjan 12:42, 19. Jan 2006 (CET)

Recherche: 1. Inhalt der angegebenem Links: A)(Shoa) Im Spätsommer 1941 vermehrten sich die Proteste über den Kommissarbefehl beim Oberbefehlshaber des OKH, der beim OKW intervenierte und forderte „die Notwendigkeit der Durchführung des Kommissarbefehls in der bisherigen Form im Hinblick auf die Entwicklung der Lage zu überprüfen.“ Jedoch lehnte Jodl auf Anweisung Hitlers hin jede Änderung zunächst ab. Erst im Mai 1942 verfügte Hitler die versuchsweise Aufhebung des Kommissarbefehls, mit dem Argument, „die Neigung zum Überlaufen und zur Kapitulation eingeschlossener sowjetischer Truppen zu steigern.“ - B) Der zweite auf der Disku hier erwähnte Link funktionierte 19. Januar 2006 nicht C)Der im Artikel verlinkte Hinweis verweist auf die Literatur, die ich noch nicht gelesen habe:

  • Hans–Adolf Jacobsen, Kommissarbefehl und Massenexekutionen sowjetischer Kriegsgefangener, in: Anatomie des SS–Staates, hg. v. H. Buchheim, M. Broszat, H.A. Jacobsen,H. Krausnick, Bd. II, Freiburg 1965, S. 163–283, S. 184.

2. Die Recherche nach Dokumenten im Nürnberger Prozess (ich benutze den fotomechanuschen Nachdruck aus dem Delphin-Verlag 1984 ISBN 3-7735-2512-5 bzw. die Bände mit den Urkunden und anderen Beweismitteln von 1989) ergibt folgendes Bild:

  • Es gibt im Band 52 bzw. 18 mehrere Eidesstattliche Versicherungen, dass der Kommissarbefehl in einzelnen Truppenteilen nicht weitergegeben bzw. nicht befolgt wurde. (Beispiele OKW-324a u.a. Seite 231ff)
  • Eine Verfügung Hitlers, die den Kommissarbefehl versuchsweise aufhebt, ist dort nicht aufgeführt. Die angebliche Aufhebung OKW(a)-301(d) ist nicht abgedruckt; es handelt sich hierbei also nicht um ein Dokument, sondern um eine eidesstattliche Zeugenaussage.
  • In Band 21, Seite 432 (Verhandlungstag 21. August 1946) zitiert Verteidiger Laternser aus einer sonst nicht weiter abgedruckten Erklärung des Generals Warlimont (Affidavit 302 b). Danach behauptet Warlimont, er habe mit Hitler in einem vier Augen Gespräch über den Kommissarbefehl gesprochen und er "glaube, eine Änderung seiner (i.e. Hitlers /Anm. Holgerjan) Einstellung erreicht zu haben."
  • In Band 22, Seite 91 (Verhandlungstag 27. August 1946) geht Laternser nochmals auf den Kommissarbefehl ein: "Endlich wurde auf das energische Vorgehen des Generalstabschefs Zeitzler der Kommissarbefehl wieder aufgehoben."

Zusammenfassung: Die Behauptung, Hitler habe den Kommissarbefehl (evtl. versuchsweise)zurückgenommen, ist hiernach nur durch Aussagen von Zeugen belegt, die sich selbst entlasten. Bis zur Beibringung besserer Belege sollten Zweifel an der Darstellung erlaubt sein! Holgerjan 14:49, 19. Jan 2006 (CET)

Weitere Überprüfung: Auswertung des Buches von

  • Alfred Streim: Sowjetische Gefangene in Hitlers Vernichtungskrieg. Berichte und Dokumente 1941-1945. Heidelberg 1982 ISBN 3-8114-2482-3
1) Es sind diverse Zustimmungen wie auch Ablehnungen des Kommissarbefehls dokumentarisch bezeugt (Streim S. 26 - 91)
2) Kriegstagebuch des OKW vom 6. Mai 1942: "Um die Neigung zum Überlaufen und zur Kapitulation eingeschlossener sowjetischer Truppen zu steigern, befiehlt der Führer, daß den [...] Kommissaren und Politruks zunächst versuchsweise in solchen Fällen die Erhaltung ihres Lebens zugesichert werden kann." (nach Streim, Seite 96)
3) Streim führt auf Seite 97 weiter aus: Nur scheinbar ein Erfolg des Widerstands in der Wehrmacht. Tatsächlich wurden die K. vom SD nach Mauthausen überführt. Die Proteste wurden unterlaufen.
4) Auch die Bestimmung, wonach der SD nur nicht mehr in den Stalags innerhalb des Reichsgebiets selektieren sollte, wurde übergangen (Streim, S.99) Die oben erwähnte Tötung im KZ Neuengamme ist kein Einzelfall (Streim, S. 100)
5) Auch andere russ. Kriegsgefangene und insbesondere Frauen wurden (mit Wissen des OKW) dem SD übergeben.

Auch bei

  • Christian Streit: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischn Kriegsgefangenen 1941-1945. Neuausg. Bonn 1991 ISBN 3-8012-5016-4 viel Material zum Verhältnis Wehrmacht - SD

Ergebnis: Der Anfangsverdacht verdichtet sich zur Erkenntnis: Der Befehl vom 6. Mai 1942 bewirkte nicht, dass der SD die Politkommissare verschonte. Holgerjan



Ich weiß nicht, wie es anderen geht aber ich finde die Argumentation Holgerjans wenig überzeugend, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Zunächst erfährt man von Dir: "Der im Artikel verlinkte Hinweis verweist auf die Literatur, die ich noch nicht gelesen habe". - Vielleicht solltest du da einfach nacharbeiten, bevor du etwas "zur Erkenntnis verdichtest"; Bibliotheken existieren

2. dass der Nürnberger Prozess (a) gewisse rechtsstaatliche Mängel aufweist, kann man wissen; im übrigen ist er (b) keines Falls mehr letzter Stand der historischen Forschung (dies heißt nicht, dass er nicht grundsätzlich als historische Quelle dienen kann)

3. *der SD gehört nicht zur Wehrmacht*. Damit bricht dein - soweit ich es erkennen kann - zentraler Punkt, "trotz Aufhebung des Befehls weitere Exekutionen" zusammen

4. du zitierst nach "Streim" selbst die (zunächst versuchsweise, am Ende endgültige) Aufhebung des Kommissarbefehls für die Wehrmacht - ebenso wie sie der verlinkte PDF-Artikel nach "H.A. Jacobsen u.a. 'Anatomie des SS Staates'" zitiert hat - die Aufhebung des Befehls (ein Befehl an die *Wehrmacht*) gehört damit aus meiner Sicht eindeutig in den Artikel

5. der Artikel ist grundsätzlich nicht der Ort um Handlungen des SD oder sonstiger Behörden oder deren Zusammenarneit mit der Wehrmacht darzulegen. Es geht hier um die Erteilung, Ausführung und Aufhebung des Kommissarbefehls gegenüber der und durch die Deutsche Wehrmacht --Felixkrull 19:47, 11. Mär 2006 (CET)

Meine Stellungnahme:
zu 1) Ich habe oben auf dieser Seite die Zwischenergebnisse meiner Recherche dargestellt. Das Eingeständnis, zu diesem Zeitpunkt ein Buch noch nicht eingesehen zu haben, gehört zur sauberen Arbeit. Daher sind süffisante Bemerkungen dazu unangebracht. - Im übrigen habe ich das ältere Werk inzwischen beigezogen und festgestellt, dass es in der Sache keine Informationen bringt, die über die in der von mir benutzten neueren Literatur hinausgeht.
zu 2) Richtig: Die Nürnberger Prozessakten können immer noch als historische Quelle dienen. Wozu dann die überflüssigen Bemerkungen über "gewisse rechtsstaatliche Mängel" des Verfahrens, wie sie von revisionistischen Kreisen gebetsmühlenartig vorgetragen werden?
zu 4) Die vorläufige Aufhebung des Kommissarbefehls hatte ich oben unter "Weitere Überprüfung" selbst mit Beleg dargestellt und dann im Artikel eingefügt. - Warum hast du diese Passage im Artikel gekürzt? Sind die Argumente der Militärs als Information dir unwichtig? Wenn du zudem wegstreichst, dass Hitler dieses Ansinnen im September 1941 zunächst zurückwiesen hat, wird der Konflikt Wehrmacht-Hitler verschwiegen. Die „zunächst versuchsweise“ Rücknahme ist für den 6. Mai 1942 belegt (deine Seitenzahl Jacobsen 184 ist wohl falsch? Richtig 155). Für deine Behauptung, der Kommissarbefehl sei (wann ?) endgültig aufgehoben worden, habe ich keinen Beleg gefunden.
zu 3) und 5) Ich widerspreche dir. Meine oben in der Disku dargestellte Eingangsfrage war ja, wieso es dann in Neuengamme u.a. zur Vergasung von Politkommissaren kam, obgleich doch der Kommissarbefehl ausgesetzt war. Offenbar verhinderte die Aussetzung des Befehls nicht, dass er vom SD unterlaufen wurde, der sich Zugang zu einigen Stalags verschaffte (einige Wehrmachtsoffiziere verweigerten dies). Ich habe dargestellt, dass es in der Wehrmacht Widerstände gegen den Befehl gab, er nicht immer weitergegeben wurde und Hitler den Befehl sogar "zunächst versuchsweise" zurückzog. Doch hat der SD offenbar weiterhin Kommisssare liquidiert. Dies gehört doch wesentlich zu diesem Komplex dazu. Unter welchem Stichwort soll ich in der Enzyklopädie dazu etwas erfahren, wenn nicht unter „Kommissarbefehl“? - Du hast hier wichtige Informationen einfach gestrichen; deine Begründung dazu leuchtet mir nicht ein. Holgerjan 14:07, 26. Mär 2006 (CEST)
6) Möglicherweise beruht unsere Dissenz auf dieser Formulierung von mir: "Der Widerstand von Teilen der Wehrmacht, die den Verstoß gegen völkerrechtliche Abmachungen missbilligten, führte jedoch nur scheinbar zum Erfolg. Die "versuchsweise" Einschränkung des Kommissarbefehls wurde (+) unterlaufen. Der Sicherheitsdienst beschränkte sich dabei nicht auf Selektionen..." Vielleicht ist dir nicht deutlich genug hervorgehoben, dass der SD (nicht Teile der Wehrmacht) damit als die Schuldigen benannt werden. Wenn man das SD etwas weiter vor nach (+) zieht, wäre das eindeutig (Unterstellt dabei, dass es zum Allgemeingut gehört, das SD ungleich Wehrmacht ist). Ob das eine Lösung wäre? Holgerjan 08:12, 27. Mär 2006 (CEST)
zu 1) aus meiner Sicht hast du den Quellenhinweis des im Artikel verlinkten Beitrags des "AK Militärgeschichte" in Zweifel gezogen, da du ihn "noch nicht gelesen" hast. Wenn ich dich dabei mißverstanden habe, und du nur auf den Stand deiner Recherche hinweisen wolltest, ziehe ich die entsprechende, etwas boshafte Anmerkung zurück.
zu 2) Ich kann leider den wenig zweifelhaften Umstand, dass der Nürnberger Prozess "gewisse rechtsstaatliche Mängel" aufweist nicht deshalb fallen lassen, weil er auch von revisionistischen Spinnern vorgebracht wird. Stichworte sind dabei "nulla poena sine lege", "Tu quoque" und das Prinzip der Unabhängigkeit der Richter - um von grundsätzlichen Legitimationsfragen, wenn Staaten über Staaten zu Gericht sitzen, zu schwiegen. (Alles nebenbei Fragen, die sich in der Aufarbeitung von DDR-Unrecht erneut gestellt haben und die dort i.m.h.o besser gelöst wurden, wenngleich ein inhärenter, unlösbarer Rest von Rechtfragen bleibt.)
zu 4) (a) ich denke der Konflikt mit den Militärs wird weiterhin im Artikel dargelegt (b) Hitler hebt den Befehl "zunächst versuchsweise" auf und setzt ihn anschließend nicht wieder in Kraft. Was macht dann diese Nicht-Wieder-Inkraftsetzung aus der versuchsweisen Außerkraftsetzung? Eine endgültige, oder nicht? [(c) die Seitenzahl sollte stimmen, kann dies aber im Moment nicht gegenprüfen.]
zu 3. / 5.) noch einmal: die Handlungen des SD bestreitet niemand. Was haben diese jedoch mit dem Kommissarbefehl un dessen Ausführungdurch die Wehrmacht zu tun? Geschahen die Handlungen des SD auf Basis des Kommissarbefehls? Nein. Ist der SD Teil der Wehrmacht oder die Wehrmacht für Handlungen des SD verantwortlich? Nein. Welchen Sinn hat dann also dein Hinweis "trotzdem Exekutionen"? Wenn du Belege dafür hast, dass die Übergabe von Kriegsgefangenen an zivile Stellen durch die Wehrmacht ein Rechtsverstoß war und als Verletzung der Aufhebung des Kommissarbefehls zu sehen ist oder die Wehrmacht den Kommissarbefehl in anderer Form nach dessen Aufhebung weiter ausgeführt hat, führe diese bitte hier an. Zu deiner Frage, wo die Wikipedia die Handlungen des SD thematisiert: --> "http://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzgruppen_der_Sicherheitspolizei_und_des_SD"
zu 6) unser Dissenz beruht darauf, dass du die Handlungen des SD in einen kausalen Zusammenhang zur Wehrmacht und deren Handhabung des Kommissarbefehl stellst. Ich kann nichts dafür, dass der Kommissarbefehl nur 11 Monate in Kraft war; so liegen (m.W.) die historischen Fakten, denen wir hier treu bleiben sollten. --193.29.77.101 23:06, 27. Mär 2006 (CEST)
Schön, dass wir hier jetzt in der Sache zur Zusammenarbeit kommen.
zu 4) Wir haben hier wohl in zwei Punkten unterschiedliche Auffassungen: - 4a) Als Beleg, dass der Kommissarbefehl außer Kraft gesetzt worden ist, gibt es die Aussage von Zeitzler im Prozess; dies mag für die Wehrmacht so gelten. Wie ich weiter unten belegen werde, wurde der Befehl für den SD offenbar nicht aufgehoben. Dies müsste in der Formulierung deutlich werden. 4b) Was spricht dagegen, die genaueren Angaben (von dir gelöscht) aufzunehmen, dass Hitler im September 1941 es trotz rational begründeter Einwände (Dokumente Seite 194ff im dtv Bd 463 / Anatomie des SS-Staates / meine Ausgabe Dez. 1967 / ohne ISBN) zuerst ablehnte, den Befehl zurückzunehmen? Zu lang wird der Artikel dadurch nicht, die Fakten sind belegt, Formulierungen kann man verbessern: Welche Bedenken hast du? – Ich würde meine Passage von „Trotzdem...“ bis (Streim Seite / bzw. Jacobsen Seite ??)“ gerne wieder einstellen.
zu 6) Hier sind wir weit auseinander. - Im Kommissarbefehl heißt es unter Punkt 3. nach der von dir zitierten und eingefügten Stelle („Poltische Kommissare, die sich keiner...“) weiter, erst später sei „zu entscheiden, ob verbliebene Funktionäre an Ort und Stelle (vermutlich Lager? Anm. H.) belassen werden können oder an Sonderkommandos abzugeben sind. Es ist anzustreben, dass diese selbst die Überprüfung vornehmen.“ Es war dann später ein Streitpunkt, ob der SD im Kampfgebiet und in den Stalags im Großreich Zutritt zu einer solchen Überprüfung haben sollten. Offiziell wurde geregelt, dass nur im besetzten Gebiet hinter der Front der SD zuständig war. Aber es wurde vom SD trotz der Absprache versucht, im Großreich „tätig“ zu werden. Ich habe neulich in einer Fachzeitschrift (VfZ?) die kommentierten Tagebuchauszüge eines Stalag-Kommandanten gelesen, der davon berichtet, habe mich aber nur am Rande dafür interessiert und müsste nachlesen. --– Der Kommissarbefehl ist die Anweisung, die Kommissare zu liquidieren – sei es direkt an der Front durch die Wehrmacht oder später nach Selektion von SD-Sonderkommandos. Die versuchsweise Aufhebung des Kommandobefehls entlastete zwar die Wehrmacht, änderte aber nichts an der nachweisbaren Tatsache, dass die Politkommissare selektiert, in KZs verbracht und dort getötet wurden. – Diese „Arbeitsteilung“ ist im Kommissarbefehl festgelegt (siehe meine Zitatstelle). Der Protest der Wehrmacht bewirkt, dass sie ihrer „Aufgabe“ enthoben wird, während der SD hinter der Front und gelegentlich darüber hinaus ihre „Aufgabe“ gemäß Kommissarbefehl weiter ausübt. Du hast diesen Zusammenhang zu Unrecht verneint ("Geschahen die Handlungen des SD auf Basis des Kommissarbefehls? Nein.") Da der Kommissarbefehl beide Gruppen (Wehrmacht und SD) betrifft, sollen hier auch beide genannt sein. (Für Formulierungshilfe wäre ich dankbar) Mit freundlichem Gruß Holgerjan 13:58, 28. Mär 2006 (CEST) N.B. Ich nehme an, IP und Felix Krull sind identisch / Anmeldung vergessen?
zur NB: ja, während letzem Beitrag fehlte Anmeldung
dein Punkt:Was spricht dagegen, die genaueren Angaben (von dir gelöscht) aufzunehmen, dass Hitler im September 1941 es trotz rational begründeter Einwände [...] zuerst ablehnte, den Befehl zurückzunehmen? --> Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, den Konflikt Hitler-Wehrmacht zu diesem Punkt ausführlicher darzulegen; alternative Quelle dazu ist z.B. auch http://www.ns-archiv.de/krieg/1941/kommissarbefehl-ueberpruefung.php ;dein Punkt: Zu lang wird der Artikel dadurch nicht, die Fakten sind belegt, Formulierungen kann man verbessern: Welche Bedenken hast du? – Ich würde meine Passage von „Trotzdem...“ bis (Streim Seite / bzw. Jacobsen Seite ??)“ gerne wieder einstellen. --> Bitte nur, wenn du eine Forumulierung findest, die nicht unterschlägt bzw. verschleiert, dass der Kommissarbefehl am 06. Mai 1942 seine versuchsweise Aufhebung fand und das diese Aufhebung (in der Rückschau betrachtet) endgültig war. Wenn du an der formalen, faktischen und im Rückblick endgültigen Aufhebung vom 06. Mai Zweifel hegst, bitte ich im solide Quelle, die dir darin explizit zustimmt.
dein Punkt Der Kommissarbefehl ist die Anweisung, die Kommissare zu liquidieren – sei es direkt an der Front durch die Wehrmacht oder später nach Selektion von SD-Sonderkommandos --> definitiver Widerspruch. (a) die einzige Erwähnung der Sonderkommandos findet man unter Punkt 3 des KB, wo es gerade *nicht* um Liquidierung sondern darum die Kommissare "zunächst unbehelligt" zu lassen und an zivile Stellen weiter zugeben - das so eine Übergabe grundsätzlich kein Fall war, der nur im Rahmen des Kommissarbefehls stattfand, würde ich als gegeben betrachten. Was nach Übernahme durch andere Stellen geschah, entzog sich der Kontrolle der Wehrmacht (b) auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: der Kommissarbefehl ist ein Befehl durch und and die Wehrmacht. Ich bitte dich z.B. um die Prüfung des Kopfes und des Verteilers des Befehls. Der SD o.ä. ist an keiner Stelle direkter Adressat; an einer Stelle wird die Übergabe von Kommissaren an Sonderkommandos erwähnt. Um dir diesen entscheidenden Punkt zu illustrieren, hier ein Auszug aus "Hitlers Krieg im Osten 1941–1945" von Müller/Ueberschär zitiert nach http://www.shoa.de/content/view/257/406/:
Die weltanschauliche Ausrichtung des Krieges zeigt sich in aller Deutlichkeit bei den noch vor Kriegsbeginn herausgegebenen Anordnungen und verbrecherischen Befehlen, wie den „Richtlinien auf Sondergebieten zur Weisung Nr.21 (Fall Barbarossa)“ vom 13.März(!) 1941, dem „Erlass über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit“ vom 13.Mai 1941, den „Richtlinien für das Verhalten der Truppe in Russland“ vom 19.Mai 1941 und den „Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare“ vom 6. Juni 1941 sowie bei Hitlers Sonderauftrag an den Reichsführer SS, Heinrich Himmler, der in eigener Verantwortlichkeit mit den SD-Einsatzgruppen unmittelbar hinter der Front in den rückwärtigen Heeresgebieten die physische Vernichtung des „jüdisch-bolschewistischen Untermenschentums“ realisieren sollte. Dabei wurden die verbrecherischen Befehle, z.B. beim sog. „Kommissarbefehl“ der Truppe und eben nicht den Einsatzgruppen der SS die Liquidierung der gefangengenommenen politischen Kommissare der Roten Armee abzufordern, von der Wehrmachtsführung mitgetragen.
--> die Autoren liegen dabei mit ihren Trennung der Verantwortlichkeit und Befehlsketten zwischen SD-Sonderkommandos und Wehrmacht richtig - und du liegst falsch --Felixkrull 00:24, 1. Apr 2006 (CEST)
Vielen Dank für deine sachlichen Einlassungen.
1) Ich werde demnächst eine Formulierung zum Punkt Konflikt Wehrmacht-Hitler einarbeiten und dir dann sofort auf deiner Disku einen Hinweis darauf hinterlassen.
2) Wenig überzeugend für den strittigen Punkt finde ich die Textpassage von Üeberschär/Müller: Der Sonderauftrag an Himmler, dem zu Folge „SD-Einsatzgruppen unmittelbar hinter der Front in den rückwärtigen Heeresgebieten die physische Vernichtung des „jüdisch-bolschewistischen Untermenschentums“ realisieren“ sollten, bezieht sich diesem Wortlaut nach nicht explizit auf die Politkommissare, sondern geht weit darüber hinaus. – Meine Ausgang-Fragestellung war ja, wieso Politkommissare im Herbst 1942 nach Neuengamme verbracht und dort vergast wurden. Dies war eine Initiative des SD und unterscheidet sich klar von der Ermordung von Juden durch die Einsatzgruppen.
3) Gewichtig ist dein Argument, dass der Briefkopf nicht den SD als Adressaten nennt. Mit Sicherheit hast du Recht mit deiner Feststellung, dass sich das weitere Schicksal der Kommissare nach der Übergabe an den SD der Kontrolle der Wehrmacht entzog.
4) Dennoch sehe ich eine enge sachliche Verbindung zwischen Auftrag an die Wehrmacht und dem SD. – Nach den „folgenden Bestimmungen“ im Kommissarbefehl werden unter 1) und 2) die Personen genannt, die die Wehrmacht sofort „erledigen“ soll. Über diese (und nur über diese!) soll gemäß Punkt 4) Bericht an höhere Dienststellen erstattet werden. ---
Davon hebt sich Punkt 3) deutlich ab. „Politische Kommissare, die sich keiner feindlichen Handlung schuldig machen oder einer solchen verdächtig sind, werden zunächst unbehelligt bleiben“ – (WERDEN, nicht sollen! Deine Interpretation, es ginge darum, die Kommissare "zunächst unbehelligt" zu lassen ist IMO unrichtig). – Meine Interpretation des Satzes: Einige politische Kommissare fallen durch das Raster (von 1) und 2)) und werden zunächst (noch) unbehelligt bleiben, weil sie noch unerkannt und keiner feindlichen Handlung verdächtig sind. Über diese, die anfangs unerkannt gebliebenen Kommissare, soll später entschieden werden: Möglichst soll der SD diese Überprüfung vornehmen. – Der allerletzte Satz unter 3) fordert dazu auf, hierbei den persönliche Eindruck höher zu gewichten und ggf. auf einen beweisbaren Tatbestand zu verzichten.
Diese unter 3) gefassten Bestimmungen sehe ich als eine Handlungsanweisung, die hauptsächlich den SD betrifft. Der Wehrmacht wird in diesem Punkt auch keinerlei Berichtspflicht abverlangt. Insoweit finde ich meine Auffassung gestützt, dass der Kommissarbefehl die Grundlage dafür ist, dass (nichtjüdische) Politkommissare selektiert und in Neuengamme getötet wurden. Mit freundlichem Gruß Holgerjan 17:41, 1. Apr 2006 (CEST) --- NB.: Ich werde diesen Teil meiner Überlegungen nicht im Artikel verarbeiten, bevor ich mich in der Fachliteratur kundig gemacht habe. Das wird etwas dauern. Aber deine Stellungnahme würde mich natürlich doch interessieren. Holgerjan


Ergebnis der Recherche[Quelltext bearbeiten]

Leider habe ich noch keine neuere Lit gefunden als den Aufsatz * Helmut Krausnick: Kommissarbefehl und "Gerichtsbarkeitserlass Barbarossa" in neuer Sicht. In: VfZ 25(1977) 682-738:

1) Nach der Zustimmung Hitlers, den Befehl zunächst versuchsweise aufzuheben: "Die für die Kriegsgefangenen zuständige Abteilung des OKW folgte im Juni mit der Verfügung, daß 'künftig die Aussonderung der Kommissare und Politruks [aus den sowjetischen Gefangenen /Anm. Krausnick] durch Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD nur noch im Generalgouvernement vorgenommen' werde. [...] Sonderbehandlung wie bisher findet nicht mehr statt..." (Zitat mit Verweis auf Nürnb.Dok. NOKW-40 auf Seite 738). Daraus geht zwar nicht hervor, dass der Befehl endgültig aufgehoben wurde. Da aber nichts anderes bei Krausnick u.a. dazu gesagt wird, unterstelle auch ich, dass er beim Militär nicht wieder auflebte. Holgerjan 23:37, 23. Apr 2006 (CEST)
2) Es gab mehrere Entwürfe für den Kommissarbefehl. Im vorletzten Entwurf von Warlimont stand bei Punkt 3 tatsächlich "sollte". In der Fassung, die Hitler dann vorgelegt wurde, stand dann "werden". Krausnick interpretiert das so: "Offenbar vorsichtshalber wählte man in dem abschließenden konkreten Vorschlag die Formulierung "werden zunächst unbehelligt bleiben". (Seite 725 / Anm. 213). --- Ich verstehe das "vorsichtshalber" in Krausnicks Satz so, dass die entstehende Doppeldeutigkeit der Passage gewählt wurde, um besser Hitlers Einverständnis erzielen zu können. Holgerjan 23:37, 23. Apr 2006 (CEST)
3) "Die Behauptung, der Befehl sei in der Praxis dank der stillschweigenden Opposition der Generale nicht durchgeführt worden, ist widerlegt." - Krausnick zitiert mehrere dienstl. Vollzugsmeldungen von Truppenteilen (Seite 733)Holgerjan 23:37, 23. Apr 2006 (CEST)

Später von mir eingesehen:

  • Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg. Band 4: Der Angriff auf die Sowjetunion. Stuttgart 1983, ISBN 3-421-06098-3 S.435-440 Holgerjan 18:57, 26. Jun 2006 (CEST)

Aufhebung des Befehls?[Quelltext bearbeiten]

Zur Frage, ob der Befehl am 6. Mai 1942 endgültig aufgehoben worden sei, bringt die von mir aufgeführte Literatur keine Information, scheint aber stillschweigend davon auszugehen. Ich mache in diesem Zusammenhang jedoch auf den Wortlaut dieses Befehls aufmerksam: „Um die Neigung zum Überlaufen und zur Kapitulation eingeschlossener sowjetischer Truppen zu steigern, befiehlt der Führer, dass den [...] Kommissaren und Politruks zunächst versuchsweise in solchen Fällen die Erhaltung ihres Lebens zugesichert werden kann.“ Demnach wäre bei einer "normalen" Gefangennahme im Gefecht der Tötungsbefehl nicht regelhaft außer Kraft gesetzt. - Da die Literatur hier nichts hergibt, kann man dies nicht im Artikel einfließen lassen. Holgerjan

Vollständiger Text?[Quelltext bearbeiten]

Eine IP hat heute einen Absatz eingefügt, der den vollständigen Text des Dokuments enthält. Mich persönlich stört das nicht. Dennoch habe ich aus zwei Gründen revertiert: 1) Der erste Weblink führt bereits zu einer Abschrift des Dokuments. 2)IMO besteht hier die Vereinbarung, Dokumente nicht vollständig einem Artikel beizugeben Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist. - Es ist aber vielleicht möglich, eine solches Dokument bei der Wikisource einzustellen. Da aber ein Weblink vorhanden ist, sehe ich eigentlich keinen Sinn darin. MfG Holgerjan 19:58, 26. Jul 2006 (CEST)

Quellen statt Belege?[Quelltext bearbeiten]

@Katfix: Du hast bei Kommissarbefehl diese Überschrift geändert. Nun ist es bekanntlich so, dass in der Fachsprache bei Historikern in Quellen und Darstellungen unterschieden wird. Hier habe ich zwar auch ein Dokument als Quelle genannt, andere sind aber Literaturangaben und somit keine "Quellen". Der Überschrift Belege ist daher besser gewählt. MfG Holgerjan 20:10, 8. Okt 2006 (CEST)

Motivation des Befehls[Quelltext bearbeiten]

Laut Aussagen des Generals Walter Warlimont im Prozess Oberkommando der Wehrmacht war der Kommissarbefehl eine Reaktion auf Geheimdiensterkenntnisse, dass die sowjetischen Kommissare (Politruk) Anweisungen erhalten hatten, bei einem Vormarsch nach Mitteleuropa deutsche Kriegsgefangene nicht nach den Bestimmungen der Genfer Konvention zu behandeln, insbesondere nicht Angehörge der SS und der deutschen Polizei, sondern letztere sofort zu liquidieren. Quelle: OKW-Prozess (Fall XII), Sitzungsprotokoll S. 6416-6417 85.180.237.92 10:38, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Kannst du bitte nachtragen, wo diese Quelle veröffentlicht/nachzulesen (Link oder ISBN) ist? MfG -Holgerjan 13:41, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Das Gesetz des Krieges. Das deutsche Heer in Rußland 1941 bis 1945. Der Prozeß gegen das Oberkommando der Wehrmacht (Gebundene Ausgabe) von Jörg Friedrich (Verlag: Piper; Auflage: 2. Aufl., 7. Tsd (1995) / ISBN-13: 978-3492031165) 85.179.61.131 10:44, 5. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Man sollte außerdem erwähnen, dass die Sowjetunion die Genfer Konventionen im Gegensatz zum Deutschen Reich im 2. WK nicht ratifiziert hatte und somit nach sowjetischer Sicht auch nicht eingehalten werden mussten. Der Kommissarbefehl ist ergo als Reaktion zu werten. 78.51.64.66 19:12, 5. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe das Buch bestellt und werde es nach Pfingsten einsehen - eine Seitenangabe würde Mühe sparen - ich arbeite es dann ggf. ein. Gruß -Holgerjan 18:56, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Das Sitzungsprotokoll ist nur über Bibliotheken zu beziehen; o.g. Buch wurde evtl. nur erwähnt, da es eine ISBN-Nummer hat. Anbei die Bibliotheks-Daten für das Protokoll: OKW-Prozess: US Militärgerichtshof Nürnberg, Court V, Case No. 12., Militärgerichtshof Nürnberg, Jahr 1947/48 (GVK-Nr. 512436568). Ich werde nach Fernleihe der Protokolle die Aussage von Warlimont einpflegen. @Holgerjahn: wenn du das Buch ausgeliehen hättest, würde es auch Mühe sparen. Es gibt eben auch Bücher, die nur über Bibliotheken zu beziehen sind und somit die Suche nach einer ISBN-Nr. etwas beschwerlich ist. 85.179.181.122 19:51, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten
1) Ein erster flüchtiger Blick ins Buch von Friedrich hat mir noch keine Fundstelle beschert. Eine Seitenangabe wäre hilfreich bei über 1.000 Seiten... ich suche weiter.
2) Eine Aussage (Schutzbehauptung?) von Warlimont, seinem Verteidiger oder auch Ankläger im Prozess allein ist hier nicht zielführend: Wir benötigen reputable Veröffentlichungen, möglichst von Fachhistorikern, deren Ergebnisse wir hier neutral referieren sollen. Eine eigene Auswertung von Quellen wäre nach Wikipedia-Grundsätzen als "Theoriefindung" WP:TF unzulässig. Auch eine oben angeführte Folgerung (Kommissarbefehl = Reaktion auf...) wäre also nur dann hier aufzunehmen, wenn dies ein Historiker so veröffentlicht hat. MfG --Holgerjan 15:42, 14. Mai 2008 (CEST)Beantworten
1) Das Buch von Friedrich wurde von einer anderen IP genannt. Ich habe auf das Sitzungsprotokoll verwiesen.
2) Ich wollte hier keine Theoriefindung betreiben. Ein Zitat von einem der Hauptangeklagten ist wohl legitim. Zu behaupten, dass es sich um einen reine Schtzbehauptung handelt, ist nach Wikipedia-Grundsätzen als "Theoriefindung" WP:TF unzulässig.
3) Außerdem sollte man den Beitrag von IP 78.51.64.66 überprüfen. 92.228.75.96 18:38, 15. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Verteidigungsstrategien verurteilter Kriegsverbrecher einfach in Form eines Zitats in einen Artikel einbringen, das kann doch wohl kein ernsthafter Vorschlag sein. Das ist ein schlechter Witz. Giro Diskussion 18:45, 15. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Es ist kein Witz. Albert Speer wird bei Wikipedia auch indirekt zitiert, nichts von der massenhaften Ermordung der Juden und anderer Minderheiten während der deutschen Besatzung gewusst zu haben. Rolf-Dieter Müller (Militärgeschichtliches Forschungsamt) schreibt in seinem Buch "Die Wehrmacht: Mythos und Realität", dass der Generalstab "den (Kommissar-)Befehl als präventive Reaktion auf den vermeintlich zu erwartenden Vorstoß der politischen Kommissare gegen Menschlickeit und Völkerrecht begründeten", um den völkerrechtswidrigen Inhalt zu kaschieren (Seite 1204). 92.228.10.74 10:02, 16. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Müller hat in diesem Band keinen einzigen Aufsatz geschrieben, er hat ihn nur herausgegeben und mit einer Einleitung versehen. Geh hach Hause und spiel mit Deinen Puppen. Giro Diskussion 10:20, 16. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Wie bitte? Ob Autor oder Herausgeber ist doch zweitrangig. Intention war der Inhalt des Zitates. 92.228.8.184 12:25, 16. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Das hat er aber nicht geschrieben, Du Witzbold. Giro Diskussion 12:37, 16. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Es steht aber in dem Buch, von dem er Herausgeber ist, Du Komiker. 78.51.113.87 13:04, 16. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Erst soll angeblich Müller das geschrieben haben, und jetzt irgendein anderer Autor der in dem Band gesammelten Beiträge. Du wirst mir sicher gleich sagen, wer das war. Giro Diskussion 13:15, 16. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Kein Problem: Hans-Erich Volkmann. 92.228.4.19 13:19, 16. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Und schon wieder eine Niete. Tja, wenn Du nun die Autorenliste kennen würdest, könntest Du nochmal raten. Aber wenn man das Buch nie gesehen hat...Giro Diskussion 13:41, 16. Mai 2008
Pech gehabt. Buch liegt vor mir. Der Artikel zwischen 1195 und 1223 ist von Hans-Erich Volkmann und somit auch das Zitat von Seite 1204. 85.179.84.24 14:08, 16. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Stimmt sogar, Dein oben angegebener und markierter Teilsatz (mehr aber auch nicht) steht dort in einer Darstellung, in welchem Umfang und aus welchen Motiven es Widerstand gegen Kommissarbefehl in der Wehrmacht gegeben hat. Von Politruk-Anweisungen steht da nichts. Giro Diskussion 14:27, 16. Mai 2008 (CEST)Beantworten

...schon vorher[Quelltext bearbeiten]

nämlich 40 Tage vor dem Überfall auf die Sowjetunion schrieb Jodl (als Randnotiz auf die Vortragsnotiz von Warlimont vom 12. Mai 1941 über den Entwurf "Richtlinien betr. Behandlung politischer Hoheitsträger usw. für die einheitliche Durchführung des bereits am 31. 3. 1941 erteilten Auftrages"): "Mit der Vergeltung gegen [abgeschossene / Anm. Holgerjan] deutsche Flieger müssen wir rechnen, man zieht daher die ganze Aktion am Besten als Vergeltung auf." (ref: IMT: ISBN 3-7735-2521-4 / Dokument 884-PS, Band 26 (= Dokumentenband 2), S. 406)

Dazu Jörg Friedrich:
"So verfasste er eine Präambel, die den Befehl zum Präventivschlag gegen vorauszusehende Regelverletzungen der Gegenseite ausrief: Sie schere sich nicht um Menschlichkeit und Recht, 'insbesondere ist von den politischen Kommissaren als den eigentlichen Trägern des Widerstands eine haßerfüllte, grausame und unmenschliche Behandlung unserer Gefangenen zu erwarten.'"

Friedrich schreibt ironisch weiter: "Vierzehn Tage vor Einmarsch kannte Jodl bereits die 'barbarisch asiatischen Kampfmethoden' der Kommissare. [...] Eben diese Behandlung würde ihnen widerfahren, die sie den deutschen Invasoren gewiß zugedacht hatten, auch wenn sie von der Invasion noch gar nicht ahnten. So versetzte sich die Wehrmacht in die Lage, die als 'eigentliche Träger des Widerstands' angepeilten Kommissare ungeniert von den Haager und Genfer Bestimmungen anzufassen. Der Befehlsentwurf der Heeresleitung kannte die Rechtsfeindlichkeit der Kommissare vierzig Tage vor Einmarsch." (ref Jörg Friedrich: Das Gesetz des Krieges. Das deutsche Heer in Rußland 1941 bis 1945. Der Prozeß gegen das Oberkommando der Wehrmacht. München 1993, ISBN 3-492-03116-1, S. 293/294)

Kommentar: Die vorgeblich zu erwartende Haltung der Sowjets gegenüber den von ihnen gefangenen deutschen Armeeangehörigen kann nicht ernstlich als Auslöser oder Rechtfertigung des Kommissarbefehls herangezogen werden. Dies war eindeutig eine Aktion, keine Reaktion auf fundierte Geheimdiensterkenntnisse von Vorab-Befehlen der Roten Armee..."Man zieht die ganze Aktion am Besten als Vergeltung auf" ist entlarvend. MfG --Holgerjan 16:18, 24. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Die Kampf- bzw. Terrormethoden der Sowjets waren bereits vor dem Unternehmen Barbarossa bekannt. Die stalinsche Säuberungen forderten zwischen einer und 60 Mio. Opfer, darunter Balten, Polen, Ungarn, Rumänen und Deutsche.
JODL: Also unter uns Soldaten hieß »aufziehen« genau so viel wie »etwas anpacken«, »etwas arrangieren«, aber nicht »etwas vortäuschen«.
PROF. DR. EXNER: Das Wort »aufziehen« hat keinen irgendwie täuschenden Nebensinn, meinen Sie?
JODL: Nein. [Der Nürnberger Prozeß: Einhundertfünfundvierzigster Tag. Montag, 3. Juni 1946. Der Nürnberger Prozeß, S. 19117 (vgl. NP Bd. 15, S. 341)] 92.230.227.160 20:21, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Solschenizyn[Quelltext bearbeiten]

Welche zuverlässige Informationsquelle benutzt denn Solschenizyns Buch, um zu dieser angeblich "differenzierten" Sichtweise zu kommen? Das sieht mir doch sehr nach Theoriefindung aus. --Φ (Diskussion) 21:55, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Nicht das Buch kommt zu einer differenzierten Sichtweise, die Kenntnis seines Inhalts ermöglicht diese dem Leser.

"Archipel GULAG" => Themafremde Literatur?	 

Alexander Solschenizyn beschreibt in diesem Buch die Entwickung der Verhältnisse in der Sowjetunion bis zur deutschen Invasion und während der teilweisen Besetzung. Es enthält viele wichtige Informationen über das Land und seinen Zustand während die Wehrmacht dort kämpfte und die Verbrechen begangen wurden.

Desweiteren die Aufgaben und Auswirkungen der Tätigkeit von Kommissaren und Politoffizieren, die Befehle Stalins zur Kapitulation von Soldaten der Sowjet-Armee und dem Verhalten der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten. Auch dass alle Sowjet-Soldaten die sich dem Feind ergaben anstatt den "Heldentod" zu sterben, unabhängig von der Aussichtslosigkeit ihres Widerstands, als Verräter angesehen und nach der "Befreiung" aus der deutschen Gefangenschaft befehlsgemäß durch Kommissare der Sowjetarmee oder der KP in das Sowjetische Vernichtungslagersystem, den GULAG, deportiert wurden.

Wie wichtig die Kenntnis des Buchinhaltes ist, erkennt man daran, dass es bei der Wehrmachtsausstellung (Remtsma) nicht zu den falschen Kommentierungen unter Fotos von Opfern des NKWD gekommen wäre, die als Wehrmachtsopfer deklariert wurden weil deutsche Soldaten neben den Leichenhaufen in den gerade "befreiten" NKWD-Gefängnissen standen. Die Massenerschießungen von Inhaftierten durch den NKWD beim Rückzug vor der Wehrmacht werden von Solschenizyn detailliert beschrieben!

Zum Ansehen und politischen Stellenwert des Buches einfach mal Der Archipel GULAG

-- 176.199.0.201 23:52, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Unsinn, der Kommissarbefehl kommt in dem Buch doch gar nicht vor. Du kannst kein einziges wissenschaftliches Werk zum Kommissarbefehl nennen, das sich auf Solschenizyn stützt. Die Zusammenhänge hast du dir also nur selber ausgedacht. Sowas nennen wir hier Theoriefindung und wollen sie in dieser Enzyklopädie nicht haben. --Φ (Diskussion) 08:12, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Antikommunismus[Quelltext bearbeiten]

"Selbst die wenigen kritischen Kommandeure sorgten sich eben mehr um die eigenen Truppen als um die Opfer, die von der streng antikommunistischen Militärelite der Wehrmacht kaum Mitgefühl erwarten konnten." Selbsverständlich handelt es sich beim Kommissarbefehl um Antikommunismus. Um was denn sonst. Für Benutzer:Tohma scheint es nie Antikommunismus gegeben zu haben.--Gonzo Greyskull (Diskussion) 22:05, 29. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Belegt überhaupt nicht die behauptete Kategorisierung.--Tohma (Diskussion) 22:16, 29. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Kommisarbefehl wurde von Antikommunisten umgesetzt, weil sie Antikommunisten waren. Das belegt die Einordnung.--Gonzo Greyskull (Diskussion) 22:18, 29. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Beleg, bitte keine Plattitüden.--Tohma (Diskussion) 22:20, 29. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Einfache Logik: Kommissare waren Kommunisten. Wer sie umbringt (weil sie kommunistische Funktionäre sind) ist antikommunistisch. Das versteht außer Tohma jeder. --Rita2008 (Diskussion) 22:24, 29. Dez. 2012 (CET)Beantworten
+1--Gonzo Greyskull (Diskussion) 22:25, 29. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ich bin über solche Ahnungslosigkeit einigermaßen erstaunt. Der Befehl beginnt wie folgt:

„Im Kampf gegen den Bolschewismus ist mit einem Verhalten des Feindes nach den Grundsätzen der Menschlichkeit oder des Völkerrechts nicht zu rechnen.“

Ansonsten gibt's Belege, die den Kommissarbefehl als idealtypisches Beispiel einer radikal antikommunistischen und antisemitischen Kriegsführung nennen, zuhauf. Ich nenne einfach mal

  • Christian Hartmann: Der deutsche Krieg im Osten 1941-1944: Facetten einer Grenzüberschreitung. Oldenbourg, München 2009, S. 159.
  • Walter Manoschek: „Verbrechen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg“, in: Hannes Heer, Walter Manoschek, Alexander Pollak, Ruth Wodak (Hg.): Wie Geschichte gemacht wird : zur Konstruktion von Erinnerungen an Wehrmacht und Zweiten Weltkrieg. Czernin, Wien 2003, S. 27.
  • Jürgen Peter: Der Historikerstreit und die Suche nach einer nationalen Identität der achtziger Jahre. Lang, Frankfurt am Main u.a. 1995, S. 161.

--Widerborst 00:03, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten


GENAU DAS war gesucht.--Tohma (Diskussion) 13:39, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten

1. Zitat[Quelltext bearbeiten]

Heißt es in der Quelle wrklich "vor der Unternehmen", und nicht "vor dem ..."? Wenn ja: bitte ein "(sic!)" hinzufügen.--Mideal (Diskussion) 14:01, 6. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Überarbeitungsbedürftig[Quelltext bearbeiten]

Hallo, der Artikel ist etwas in die Jahre gekommen und von der Struktur in die Breite gegangen. Mir sind insbesondere die folgenden Punkte aufgefallen, die man verbessern könnte:

  • die juristische Aufarbeitung angefangen mit der Verurteilung Keitels fehlt.
  • Der Artikel nimmt jeweils Bezug auf Fronteinheiten, tatsächlich wurden aber in den Kriegsgefangenenlagern mindestens 140.000 Opfer (zu einem großen Teil Juden) ausgesondert und durch Sondereinheiten oder in KZ ermordet. Literatur: Longerich: Politik der Vernichtung, S. 411 ff, Reinhard Otto: Wehrmacht, Gestapo und sowjetische Kriegsgefangene und Streim: Vernichtung sogenannter potentieller Gegner.
  • Der Kommissarbefehl wurde angeblich ausgesetzt aber die Aussonderung von Juden, Sinti und Roma ging weiter.
  • In dem Artikel geht es etwas kunterbunt zwischen Beschreibung, Entstehungsgeschichte, Umsetzung, Widerstand und Rezeption hin und her.

Überarbeitungsbaustein sehe ich für überlüssig an, da der den Artikel nach außen abwerten würde. Viele Grüße --5glogger (Diskussion) 20:19, 16. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Was haben Juden mit dem Kommissarbefehl zu tun? --M@rcela 15:56, 17. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Das ist eine sehr berechtgte Frage und im Artikel unter "Zusammenarbeit mit dem SD" beschrieben.--5glogger (Diskussion) 19:24, 17. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Problematische Aspekte des Artikels[Quelltext bearbeiten]

1. Der Artikel enthält leider einige Fehler. Sehe ich zuerst die definierende Einleitung an, so sollen die "Richtlinien", also der Kommissarbefehl, von Alfred Jodl unterschrieben worden sein. Dass dies nicht stimmt, geht aus den Abbildungen am Anfang des Artikels hervor. Man sieht oben ein Anschreiben vom 6. Juni 1941, unterschrieben mit "i. A. Warlimont" (d.h. "im Auftrag Warlimont"). Darunter sind auf 3 Seiten die "Richtlinien" zu sehen. Hier gibt es überhaupt keine Unterschrift. Das Zitat am Ende der definierenden Einleitung, in dem der Eindruck entsteht, die Militärs hätten Hitler den Kommissarbefehl aufgedrängt, führt in die Irre; und entgegen dem, was in dem Abschnitt "Wesentliche Punkte" behauptet wird, trug der General Halder an der Formulierung des Kommissarbefehls nicht nur keine "wesentliche Verantwortung", vielnehr ist er an der Formulierung des Kommissarbefehls überhaupt nicht beteiligt gewesen.

2. Die Entstehung des Kommissarbefehls geht in vielen Einzelheiten aus dem Protkoll zu dem "OKW-Prozess" hervor. Wer sich hier informieren will, kann dies in einer kommentierten Ausgabe des Protokolls tun, die man mit Suchbegriffen "War Criminals Vol X" bzw. "War Criminals Vol XI" im Internet finden und als pdf herunterladen kann. Neben Auszügen aus dem Protokoll findet man dort - wenngleich in englischer Übersetzung - ungefähr ein halbes Dutzend Dokumente, die die Entstehung des Befehls über mehrere Zwischenstufen erkennen lassen. Weitere Einzelheiten gehen aus dem Tagebuch des Generals Halder sowie aus Aussagen des Feldmarschalls v. Leeb und des Generals Marlimont als Zeugen in dem "OKW-Prozess" hervor. In dem Urteil in dem "OKW-Prozess" wird die Entstehung des Kommissarbefehls noch einmal zusammengefasst.

3. Ausgangspunkt für den Kommissarbefehl war ein Vortrag von knapp 2 1/2 Stunden, den Hitler am 30. März 1941 in Anwesenheit von 200 Spitzen seiner Militärs in der Reichskanzlei gehalten hat. Teile des Inhalts des Vortrags gehen aus dem Tagebuch des Generals Halder hervor. Demnach hat Hitler den Militärs dargelegt, der bevorstehende Feldzug gegen die Sowjetunion sei nicht als gewöhnlicher Krieg, sondern als Vernichtungskrieg zweier Weltanschauungen zu verstehen. In diesem Zusammenhang sprach Hitler die politischen Kommissare an, die als Träger der bolschewistischen Weltanschauung beseitigt werden müssten. Die Truppe müsse sich dabei mit den gleichen Methoden wehren, mit denen sie angegriffen wird. Zufolge einer Aussage des Feldmarschalls v. Leeb in dem "OKW-Prozess" wies Hitler zur näheren Begründung darauf hin, sowjetische Kommissare hätten bei der Besetzung der baltischen Staaten durch die Sowjetunion unglaubliche Gräueltaten begangen. In gleicher Art hat auch Marlimont als Zeuge in dem "OKW-Prozess" über Hitlers Vortrag vom 30. März 1941 ausgesagt. v. Leeb gab als Zeuge noch an, er habe damals Hitlers Angaben über die von den Kommissaren verübten Gräuel nachgeprüft. Dabei habe sich gezeigte, dass die Kommissare internationales Recht tatsächlich in keinerlei Hinsicht beachteten.

4. Nach dem Ende von Hitlers Vortrag kamen unter den Militärs in Hitlers Abwesenheit kritische Stimmen auf, die sich auf Bedenken gegen Hitlers Vorstellungen von dem vorstehenden Krieg bezogen. Die Sache ging aber auf dem üblichen Dienstweg weiter. Mit Bezugnahme auf eine Weisung vom "31. März 1941" arbeitete ein General Müller, im OKH zuständig für besondere Aufgaben, bis zum 6. Mai 1941 Entwürfe zu verschiedenen Befehlen für den bevorstehenden Feldzug gegen die Sowjetunion aus. Mit dem Datum des "31. März 1941" hat Müller sich allerdings geirrt. Dies ergibt sich aus einer Korrektur Marlimonts als Zeuge in dem "OKW-Prozess". Demnach war der "30. März 1941" gemeint, was sich eben auf den Vortrag Hitlers in der Reichskanzlei bezog. Mit seinen Entwürfen hat Müller also schriftlich fixiert, was von Hitler in seinem Vortrag mündlich vorgegeben war. Auf diese Weise entstanden Müllers Entwürfe für ein ganzes Bündel von Befehlen, darunter der Kommissarbefehl.

5. Müller hat seinen Entwurf des Kommissarbefehls am 7. Mai 1941 - mit einer Bitte um Überprüfung - an Marlimont weitergeleitet. Marlimont zog den Juristen Dr. Lehmann hinzu, worauf Dr. Lehmann - nach einem Telefongespräch mit Marlimont - zu Absatz III von Müllers Entwurf einen Vorschlag für eine verbesserte Fassung ergänzte. Im nächsten Schritt wurde Jodl als Marlimonts Vorgesetzter hinzugezogen. Um sich auf das Gespräch mit Jodl vorzubereiten, hatte Marlimont am 12. Mai 1941 ein Memorandum bezüglich des Kommissarbefehls verfasst. Das Memorandum enthält einen Vorschlag von A. Rosenberg, nur hochrangige Kommissare zu exekutieren, weil die übrigen Kommissare zum Aufbau der Verwaltung benötigt würden. Jodl hat am 13. Mai 1941 Keitel informiert.

6. Am 13. Mai 1941 ergänzte Jodl auf dem Memorandum die Bemerkungen: "Ist noch einmal dem Führer vorzulegen." sowie: "Mit der Vergeltung gegen deutsche Flieger müssen wir rechnen. Man zieht die Sache besser als Repressalie auf." Nach Angabe Jodls als Zeuge in dem Prozess gegen die sog. Hauptkriegsverbrecher hing die zweite Anmerkung mit der Opposition der führenden Militärs nach Hitlers Vortrag vom 30. März 1941 zusammen. Es sollte ein Versuch sein, um um den problematischen Befehl herumzukommen. Man hätte zuerst abgewartet, wie die Kommissare sich benahmen. Verstießen sie tatsächlich gegen internationales Recht, wie von Hitler behauptet, wären die Deutschen berechtigt gewesen, als Repressalie in angemessener Art ebenfalls gegen internationales Recht zu verstoßen. Die Kommissare konnten insbesondere keinen Schutz als Kriegsgefangene in Anspruch nehmen und durften - bei Wahrung gewisser Formen - mit einem Anschein von Legalität umgebracht werden. Hitler muss schließlich entschieden haben, dass die Vorschläge von Rosenberg und von Jodl nicht übernommen werden.

7. Zusammen mit dem in dem Artikel abgebildeten Begleitschreiben vom 6. Juni 1941 hat Warlimont die endgültige Fassung des Kommissarbefehls in 20 Kopien an führende Militärs und an weitere zuständige Stellen verschickt. In dieser Fassung ist von dem Absatz III die von dem Juristen Dr. Lehmann vorgeschlagene Fassung enthalten. Sonst hat sich seit dem von dem General Müller ausgearbeiteten ersten Entwurf nichts geändert. Erster Adressat einer Kopie war der oberste Befehlshaber des Heeres Feldmarschall v. Brauchitsch. v. Brauchitsch nahm zwei Ergänzungen vor, wonach ad 1. der Befehl nur auf solche Kommissare anzuwenden sei, die durch ein spezifisches, erkennbares Verhalten bzw. einer Haltung erkennen ließen, dass sie der kämpfenden Truppe der deutschen Wehrmacht feindlich entgegenstanden oder dies künftig tun würden, sowie ad 2. dass von der Truppe gefasste Kommissare durch einen Offizier unauffällig abgesondert und außerhalb der eigentlichen Kampzone behandelt werden sollten. Mit diesem Zusatz und mit einem Begleitschreiben vom 8. Juni 1941 hat v. Brauchitsch den Befehl in 30 Kopien weitergeleitet.

8. Hinsichtlich der Ausführung des Kommissarbefehls haben die Ankläger in dem "OKW-Prozess" originale Dokumente der Wehrmacht vorgelegt. Hieraus ergibt sich, dass der Kommissarbefehl seit dem 22. Juni 1941, d.h. seit dem ersten Tag des Feldzugs gegen die Sowjetunion, ausgeführt wurde. Bis Ende August 1941 wurden ca. 200 Kommissare umgebracht. Dabei stellten sich bereits bis zum 25. Juni 1941 Bedenken ein. Die Kommissare wurden meistens erst nach ihrer Gefangennahme im Lager der Kriegsgefangenen identifiziert. Kommissare, die entkommen waren, berichteten dann beim Zusammentreffen mit der Roten Armee von der "Sonderbehandlung" (d.h. Exekution), die bei den Deutschen üblich war. Als Folge davon strebte die Bereitschaft der Soldaten der Roten Armee, sich zu ergeben, einem Nullpunkt entgegen, so dass der Kommissarbefehl aus militärischer Sicht kontraproduktiv war und die Truppe beim zügigen Fortschreiten in Richtung Osten behinderte.

9. Nach entsprechenden Beschwerden mehrerer Generäle gegenüber Keitel, der an die Front gereist war, sagte Keitel zu, "sein Bestes zu tun", um auf ein Aufheben des Kommissarbefehls hinzuwirken. Wohl auf Anregung Keitels fasste der o.g. General Müller dann die Beschwerden in dem in dem Artikel angesprochenen Schreiben vom 23. September 1941 an das OKW zusammen. (Das Schreiben ist in dem Protokoll zum "OKW-Prozess" in dem Urteil für Wilhelm v. Leeb zu finden.) In dem Schreiben wurde dringend geraten, den Kommissarbefehl aufzuheben. Das Schreiben wurde an Hitler weitergeleitet. Zufolge einer Notiz Jodls auf dem Schreiben hat Hitler jede Veränderung an dem bisher ausgegebenen Kommissarbefehl abgelehnt.

10. In dem "OKW-Prozess" haben einige Generäle als Zeugen vorgebracht, sie hätten in ihren Berichten die Zahlen bezüglich der getöteten Kommissare bewusst zu hoch angesetzt, um Ärger mit der obersten Heeresleitung zu vermeiden. Wenn das auch wie eine Ausrede klingt, hat das Gericht eine Entscheidung in dieser Hinsicht offen gelassen. Unter den Materialen, die zu dem "OKW-Prozess" gehören, gibt es immerhin ein von der Anklage vorgelegtes Schreiben vom 10. Oktober 1941 eines Oberleutnants v. Kretzell von der obersten Heeresleitung. Das Schreiben besagt im Kern, dass die kämpfende Truppe im Osten aus Sicht der obersten Heeresleitung nicht brutal genug vorgegangen war.

In dem Schreiben wird die Truppe zuerst daran erinnert, dass der Zweck des Feldzugs im Osten die völlige Zerschlagung des "jüdisch-bolschewistischen" Systems und seiner Machtmittel sei. Jeder Soldat müsse auch immer daran denken, was dem deutschen Volk am Ende des 1. Weltkriegs angetan worden sei. (Stichwort: "Dolchstoß", für den die NS-Propaganda "jüdisch-bolschewistische" Verräter verantwortlich machte.) Danach geht es folgendermaßen weiter:

"Desbalb muss der Soldat für die Notwendigkeit der harten, aber gerechten Sühne am jüdischen Untermenschentum volles Verständnis haben. Sie hat den weiteren Zweck, Erhebungen im Rücken der Wehrmacht, die erfahrungsgemäß stets von Juden angezettelt wurden, im Keime zu ersticken. Der Kampf' gegen den Feind hinter der Front wird noch nicht ernst genug genommen. Immer noch werden heimtückische, grausame Partisanen und entartete Weiber zu Kriegsgefangenen gemacht, immer noch werden halb uniformierte oder in Zivil gekleidete Heckenschützen und Herumtreiber wie anständige Soldaten behandelt und in die Gefangenenlager abgeführt. Ja, die gefangenen russischen Offiziere erzählen hohnlächelnd, dass die Agenten der Sowjets sich unbehelligt auf den Straßen bewegen und häufig an den deutschen Feldküchen mitessen. Ein solches Verhalten der Truppe ist nur noch durch völlige Gedankenlosigkeit zu erklären. Dann ist es aber für die Vorgesetzten Zeit, den Sinn für den gegenwärtigen Kampf wachzurufen."

11. Ohne dass ich die Dinge im geringsten beschönigen will, kommt mir die in dem Artikel genannte Gesamtzahl von weniger als 4.000 getöteter Kommissare eher niedrig vor, wenn ich sie mit der Gesamtzahl der von der Wehrmacht gefangen genommenen Soldaten der Roten Armee vergleiche. Es ist hier von einer Gesamtzahl von mehr als 5 Millionen Soldaten auszugehen. 4.000 getötete Kommissare machen hiervon weniger als 0,08 % aus.

Genau mit diesem Argument hat v. Leeb in dem "OKW-Prozess" bestritten, dass der Kommissarbefehl konsequent umgesetzt wurde. v. Leeb hatte bei dem Feldzug gegen die Sowjetunion die Heeresgruppe Nord mit mehr als einer halben Millionen Soldaten geleitet und war mit dieser Truppe bis nach Leningrad gekommen. Am 17. Januar 1942 wurde er wegen ernsthafter Meinungsverschiedenheiten mit Hitler in die Reserve, d.h. in den Ruhestand versetzt. Die von v. Leeb als Zeuge in dem "OKW-Prozess" vorgenommenen Schätzungen über die Zahl der getöteten Kommissare konnten sich deshalb nur auf den Anfang des Feldzugs beziehen. v. Leeb nahm dabei an, einer Gruppe von 8 Soldaten der Roten Armee sei jeweils ein Kommissar zugordnet gewesen. Den o.g. mehr als 5 Millionen gefangener Soldaten der Roten Armee würden dann mehr als 48.000 Kommissare entsprechen. Auch bei dieser Schätzung wirkt die in dem Artikel angegebene Zahl von getöteten Kommissaren als eher gering. Die allermeisten Kommissare hätte man nicht erschossen, sondern bei den Kriegsgefangenen untergebracht.

12. Ein ordentlich geschriebener Artikel müsste noch eine Begründung enthalten, wieso der Kommissarbefehl als "verbrecherisch" gelten soll. Das ist leider ein problematisches Thema, bei dem ich mich lieber zurückhalten will. Mir fällt immerhin auf, dass weder die Richter des IMT in dem Prozess gegen die sog. Hauptkriegsverbrecher noch die Richter in dem "OKW-Prozess" für den "verbrecherischen" Charakter des Kommisasrbefehls eine juristische Begründung gegeben haben. 93.232.108.149 12:15, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

"Verbrecherischer Befehl"[Quelltext bearbeiten]

Man wuerde sich wuenschen, dass man sich zumindest im ersten Satz eines wikipedia-Artikels von Wertungen enthaelt. Sonst liest sich das naemlich, wie Propaganda und nicht wie eine Enzyklopaedie. --105.12.0.213 11:26, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Die Bezeichnung "verbrecherische Befehle" ist ein Fachterminus für eine Zahl von Wehrmachtsbefehlen und geht auf Uhlig zurück. 1000dokumente.pdf--5gloggerDisk 07:49, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
"Fachterminus" ? Das ist wohl kennzeichnend für ergebnisgeschlossenes Forschen und Argumentieren. --105.9.100.23 14:23, 11. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Heinrich Uhlig ist eine Einzelstimme, welche nicht einmal im Ansatz die Mehrheitsmeinung der Historiker hinter sich vereint. Daher kann seine Wertung gerne in einem separaten Abschnitt erwähnt werden, in der Einleitung ist diese jedoch fehlplatziert. Ebenso wenig kann hier von einem weitverbreiteten Fachterminus die Rede sein, findet Google doch nur 16(!) Ergebnisse für die Kombination "uhlig" "verbrecherische befehle". Ich habe die Einleitung entsprechend überarbeitet. --eNight (Diskussion) 00:23, 20. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Der Begriff wurde von Uhlig eingeführt das ist richtig. Er wird mittlerweile von zahlreichen Historikern für die Befehle bezüglich Nacht-und-Nebel, Kommissar, Sühnebefehl, Kugelerlaß verwendet. Juristisch waren das Aufforderungen zum Mord auch nach dem deutschen Militärstrafgesetzbuch. --5gloggerDisk 06:59, 20. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Der Befehl verstieß gegen das Kriegsvölkerrecht. Genauso habe ich es in der Einleitung geschrieben. Ein Befehl als solches ist weder eine Handlung noch ein Rechtssubjekt, somit kann er (der Befehl) nicht "verbrecherisch" sein. Dementsprechend wird der Terminus "verbrecherische Befehle" auch nur von einem einzigen Historiker (Uhlig) verwendet. Uhlig selbst hat in der Forschung keinen besonderen Stellenwert, weswegen der Pseudoterminus in der Einleitung fehl am Platze ist. Verbrecherisch ist die Erteilung des Befehls und verbrecherisch handelt der Erteiler des Befehls, indem er gegen das Kriegsvölkerrecht verstößt. Der Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht ist jedoch in der Einleitung bereits erwähnt, weswegen eine weitere Verwendung des Attributes "verbrecherisch" überflüssig ist und religiös-eifernd wirkt. Dies insbesondere dann, wenn der fehlerhaft als "Fachterminus" bezeichnete Ausdruck nicht weiter aufgegriffen bzw. auf ein passendes Lemma für den "Fachterminus" verlinkt. --eNight (Diskussion) 13:54, 29. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Felix Römer nennt es in seiner Monographie zum Kommissarbefehl einen verbrecherischen Befehl. Das gleiche tut auch Hasenclever. Deine erneute Löschung und anschließende (!) Diskussion habe ich als Editwar gemeldet. --5gloggerDisk 18:55, 29. Nov. 2023 (CET)Beantworten
+ 1: Die Einordnung des Kommissarbefehls in die verbrecherischen Befehle ist in der Fachliteratur gang und gäbe. Ich nenne nur ein Beispiel, nämlich Johannes Hürter: Hitlers Heerführer. Die deutschen Oberbefehlshaber im Krieg gegen die Sowjetunion 1941/42. Oldenbourg, München 2006, ISBN 978-3-486-58341-0, S. 258. Niemand bestreitet, dass der Kommissarbefehl in diese Reihe gehört. --Φ (Diskussion) 21:19, 29. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Wegen dauernder Anzweiflung waren drei (!) Belegstellen für die verbrecherischen Befehle im Artikel eingefügt.

Mittlerweile ist der Artikel wegen Editwar gesperrt. Die Zurücksetzung auf eine zufällige Version hat merkwürdigerweise die Zahl der Belege reduziert.

Der apologetische weitere Begriff des "völkerrechtswidrigen Befehls" war eine im letzten Jahrhundert verbreitete Verharmlosung mit der das Verbrechen zu einer Petitesse umgedeutet wurde. Der Begriff verbrecherischer Befehl ist wissenschaftlich belegt und Befehle zum Ermorden von Kriegsgefangenen und Juden waren schon nach dem Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich strafbare Handlungen des Befehlsgebers und wenn die Befehle befolgt wurden auch der Ausführenden (für diese hätte strafmildernd Handeln auf Befehl gegolten). Das Strafgesetz galt bis 1945 allerdings hatten die Nationalsozialisten, die Strafverfolgung ausgehebelt.--5gloggerDisk 18:47, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Wesentliche Punkte - Einleitungssatz[Quelltext bearbeiten]

Im Einleitungssatz findet sich ein sachlicher Fehler. Weit verbreitet, selbst der "Spiegel" korrigierte das in einem Artikel erst nachträglich: Jodl war nicht Unterzeichner des Kommissarbefehls. Er war verantwortlich für die Ausarbeitung. Vielleicht könnte man das durch eine minimale Änderung des Satzes mit "unter der Federführung Jodls... entstand" korrigieren.--Raphael65 (Diskussion) 15:26, 14. Mai 2020 (CEST)Beantworten