Diskussion:Konsul

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 87.129.162.162 in Abschnitt Bundeskonsul
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Sollte man die historischen Konsuln und die heutigen Konsularbeamten nicht auf unterschiedliche Seiten setzten, z.B. auf "Konsul" und "Konsul (Diplomatie)" oder ähnlich? (nicht signierter Beitrag von 145.254.130.176 (Diskussion) 09:37, 27. Mai 2005 (CEST))Beantworten

Wahlweise wäre auch etwas ähnliches wie "Konsul (historisch)" und "Konsul" möglich - je nachdem, ob uns die heutige oder die antike Bezeichnung geläufiger erscheint. Aber eigentlich finde ich es ganz gut, dass ein Artikel eine gute Abgrenzung zwischen den verschiedenen Bedeutungen gibt. Wenn wir den Artikel nun trennen, bleibt nur wenig Substanz über. Den "Überarbeiten"-Hinweis finde ich hier etwas zu stark, da Du weder auf wichtige Lücken noch auf Fehler hinweist. Ich nehme ihn erstmal wieder raus. Grüße, --Birger (Diskussion) 20:41, 29. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Vielleicht sollte noch der Unterschied Botschafter zu Konsul und Botschaft (Diplomatie) zu Konsulat vergleichend herausgestellt werden. Vielen ist der Unterschied nicht bekannt, daher treten schon öfter Verwechslungen auf. --Rollo rueckwaerts 13:10, 10. Mär. 2006 (CET)Beantworten
Inzwischen ist die Sortierung folgendermaßen: Der diplomatische Konsul erscheint als bekannteste Inkarnation des Begriffs hier unter Konsul, die historischen römischen Konsuln findet man unter Consulat und wer den Überblick verloren hat, sucht die Konsul (Begriffsklärung) auf. Grüße, --Birger 01:34, 28. Jul. 2006 (CEST)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht nichts über die Geschichte des diplomatischen Konsuls. Seit wann gibt es Konsuln im diplomatischen Sinne? Wie vollzog sich der Bedeutungswandel vom römischen Konsul zum diplomatischen Konsul? Grüße, --Birger 00:23, 28. Jul. 2006 (CEST)Beantworten

Laufbahngruppen für den Berufskonsul[Quelltext bearbeiten]

Eine IP hat bei der Beschreibung der Voraussetzungen für den Berufskonsul den gehobenen Dienst herausgenommen. Das widerspricht aber dem Konsulargesetz, in dem audrücklich in §18 Abs.2 die Laufbahnprüfung für den höheren oder gehobenen Dienst gefordert wird. --Sebastian Huber 15:07, 6. Sep. 2006 (CEST)Beantworten

Laut benanntem §18 Abs.2 KG reicht es für die Ernennung zum Berufskonsularbeamten aber auch, wenn der Betreffende "[...]auf Grund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Erfahrungen die erforderlichen Fähigkeiten für die sachgemäße Erledigung der ihm anzuvertrauenden Amtsgeschäfte besitzt." Die Laufbahnprüfung für den höheren oder den gehobenen Auswärtigen Dienst ist also nicht zwingend notwendig. -- 217.7.197.116 16:27, 30. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Zitat aus dem Handelsgesetzbuch[Quelltext bearbeiten]

Muss man die Orthographie von 1897 (desertiren usw.) beibehalten? --Anaqonda 08:51, 28. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

consulatewashington.tripod.com[Quelltext bearbeiten]

Die Website ist zwar unprofessionell, aber durchaus offiziell, vgl. auch die Informationen des maltesischen Außenministeriums dazu. Aber bei den Weblinks gehört sie wirklich nicht hin. --Tim Landscheidt 11:04, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Überwachung von Vorschriften[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Die Konsuln hatten die Einhaltung der die Führung der Flagge bestehenden Vorschriften zu überwachen."
Sind hier viell die betreffenden Vorschriften gemeint???? --Sophia 20:23, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wahrscheinlich ja, die jetzige Fassung ergibt jedenfalls keinen so rechten Sinn. --Opihuck 20:29, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten

was bewirkt das Kennzeichen CC[Quelltext bearbeiten]

Mich würde interessieren, was genau das Kennzeichen CC an Kraftfahrzeugen konsularischer Vertretungen bewirkt bzw. bewirken soll ? Hat es einen echten Nutzen ?

Rainer E. (Diskussion) 15:43, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Ovales KFZ-Kennzeichenschild des Corps Consulaire
Ovales KFZ-Kennzeichenschild des Corps Consulaire
Wenn das CC-Schild berechtigt geführt wird, dann gilt Immunität für den Fahrer (keine Ordnungswidrikeiten- und keine Strafverfahren):

„Konsularbeamte und Bedienstete des Verwaltungs- oder technischen Personals unterliegen wegen Handlungen, die in Wahrnehmung konsularischer Aufgaben vorgenommen worden sind, weder der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaats noch Eingriffen seiner Verwaltungsbehörden.“

Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Art. 43 Abs. 1
Honorarkonsuln sind allerdings keine Konsularbeamte, vermute ich mal stark, und fallen somit nicht darunter. Aber es gibt wahrscheinlich irgendwo eine Bestimmung, dass sie doch unter das Wiener Übereinkommen fallen.
s.a. Corps Consulaire und en:Consular immunity --93.134.158.170 10:13, 30. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Konsularbeamter[Quelltext bearbeiten]

90 % des Artikels Konsul gehört in den Artikel Konsularbeamter, oder nicht? --93.134.158.170 09:27, 30. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Nebenberuflich[Quelltext bearbeiten]

Der jeweilige Diplomat, welcher die Interessen des jeweiligen Staates wahrnimmt, ist meist Unternehmer, welcher hierzu ernannt wird.

Dieser macht es aber nur nebenberuflich, da Dieser seine Beruflichen Erfahrungen weitergibt, im Hoch, auch Offiziel Politischen ( Parteien ) werden Leute hierzu gewählt, zum Bürgermeister, Minister, um entsprechend Interessen zu vertreten.

Man darf sich das in einer Botschaft/ Konsulat vorstellen, wie in einer A-Typischen Behörde, als Beispiel Wirtschafts -oder auch Kultusministerium, hierbei sind es Allgemein Diplomaten.

Wobei Sie in den Ministreien, wie den Botschaften/ Konsulaten ernannt werden, allerdings, die Herrschaften "darunter" feste Angestellte oder Beamte sind, also der Präsez der jeweiligen Behörde ist immer auf dem Schleuderstuhl. Gruß Banjo (nicht signierter Beitrag von 165.225.72.55 (Diskussion) 00:07, 27. Jun. 2017 (CEST))Beantworten

Historische und andere Bedeutungen des Titels "Konsul"...?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel scheint mir, wenn ich ihn recht überflogen habe, nicht die Bedeutung des Titels Konsul zu erklären, die etwa in dem Roman "Die Buddenbrooks" von Thomas Mann zu finden ist. Dort scheint zumindest jeder zweite der Honoratioren Lübecks oder Hamburgs den Titel Konsul zu tragen, ohne dass diese Gesandte eines "Entsendestaates" in einem "Empfangstaat" wären... Denkbar wären hier höchstens gewisse nebenberufliche Gesandtschaftsfunktionen bei reisenden Geschäftsleuten im Auftrag der eigenen städtischen Kommune. Es wäre erfreulich, wenn der Artikel entsprechend erweitert würde! Danke.

Der Artikel Ältermann dürfte hier weiterhelfen. --HilmarHansWerner (Diskussion) 18:35, 22. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Frage: Warum sollen die Mannschen Konsule keine Honorarkonsule im Sinne dieses Artikels gewesen sein? In den Seestädten waren früher alle Nationen mit Handelsflotten durch Honorarkonsule vertreten, auch in kleinen. Deshalb gab es in Lübeck (ebenso wie in Bremen, Hamburg, Stettin, Königsberg, Stralsund, Emden usw.) einen britischen, französischen, niederländischen, russischen, italienischen usw. Honorarkonsul. Genau dies werden die Mannschen Honoratioren gewesen sein. Natürlich waren das Nebentätigkeiten, deswegen waren sie hauptsächlich mit anderem beschäftigt. Aber gibt es im Roman Hinweise, dass diese keine Honorarkonsule gewesen sein sollen?--51.7.67.136 01:24, 16. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Ich lese gerade, dass 1834 ein nach Leipzig verzogener Frankfurter in Leipzig Konsul wurde, wohl Handelskonsul. Sicher auch wegen der Handelsbeziehungen zur Messestadt Leipzig, waren damals auch in Deutschland eigene Staatengebilde.--Hopman44 (Diskussion) 14:27, 1. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Bundeskonsul[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Begriff "Bundeskonsul" gelesen und nirgends eine Begriffserklärung gefunden (google, duckduckgo).

Wäre gut wenn das Wort noch in den Artikel aufgenommen werden könnte.

--87.129.162.162 13:06, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten