Diskussion:Kontrollratsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 85.216.10.199 in Abschnitt Kontrollratsgesetz Nr. 104 ?
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Gültigkeit[Quelltext bearbeiten]

Wenn das Kontrollratsgesetz 35 noch Gültigkeit hat, dann müssten wir ja immer noch dem Besatzungsrecht unterliegen, zumindest was diesen Punkt betrifft. Die Besatzungsmächte haben damit also noch Kontrolle über Deutschland in diesem Punkt, oder verstehe ich das falsch? Und wie kann ein souveränes Land gesetzliche Verbindlichkeiten haben, die von einem anderen Staat aufgestellt wurden? -- Voyager2 (Diskussion) 23:26, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Gute Frage - im Lemma heißt es ...blieben die Gesetze dagegen in Kraft, insofern sie nicht durch andere Bestimmungen aufgehoben wurden. --Holgerjan (Diskussion) 22:41, 6. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Und jetzt muß man ja auch hinterfragen, warum ausgerechnet "das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten", also ein Gesetz über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten, noch seine Gültigkeit haben soll? Eigentlich ist das doch absolute Bundes/Ländersache? Warum wurde dieses Gesetz nicht mit "überführt"? -- Voyager2 (Diskussion) 10:46, 13. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das wurde nicht aufgehoben, weil nur in Berlin und Baden Ländergesetze zur Schlichtungsverfahren erlassen wurden (dort gilt es also nicht mehr). Somit würde ohne KRG 35 in anderen Ländern der Rechtsrahmen dafür fehlen. Da die Anordnungsbestimmungen und Einspruchsregelungen des KRG 35 nur von allierten Behörden (Zonenbefehlshaber im des Kontrollrats) ausgeübt werden könnten, die de facto und de iure nicht mehr existent sind (die wurden im 2+4-Vertrag ja offiziell aufgelöst), war es einfacher, die Rahmenregulung inklusive ihrer wirkungslosen Artikel zu belassen, anstatt mit der Bereinigung zu warten, bis 14 Bundesländer ihre Gesetzgebung nachgezogen haben. Auch wenn es bei den Verwirrten der KRR und Co. gerne breitgetreten wird, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Souveränität Deutschlands ;-) --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 23:44, 24. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Grundgesetz - Kontrollratsgesetz[Quelltext bearbeiten]

Frage: Was ist die Bereinigung einer Bereinigung? Daher gilt auch noch immer unverändert Art 139 des Grundgesetzes: Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. - Was sind das für Rechtsvorschriften? Ausser den Kontrollratsgesetzen kenne ich keine! Aufgrund der genannten Vorschriften wurde im StGB der BRD "Volksverhetzung" installiert. Daher keine Neuauflage "Mein Kampf" (interessiert sich für diesen Mist überhaupt noch einer?), obwohl das Copyright ausläuft. Auch keine kommentierte Gesamtversion! Souveränität sieht anders aus. (nicht signierter Beitrag von 84.150.26.48 (Diskussion) 01:13, 15. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Leider bringst Du hier keinen sinnvoll formulierten und mit wiss. Fachliteratur belegten Vorschlag, was denn hier in diesem Lemma eingefügt werden soll.
Mit einem Kontrollratsgesetz hat die Gesetzgebung zur Volksverhetzung (1871/1959/2011) nichts zu tun, und auch die angeblich eingeschränkten Souveränität der BRD könnte nicht für den von dir vermissten Nachdruck verantwortlich gemacht werden: Bestenfalls die Bayrische Staatsregierung ist "schuldig": Zum auslaufenden Copyright, geplanter wiss. kommentierter Neuauflage sowie Seehofer siehe Lemma Mein Kampf. --Holgerjan (Diskussion) 01:34, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Kontrollratsgesetze bei www.verfassungen.de[Quelltext bearbeiten]

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/verf45-l1.htm

"Deutschland als Ganzes" Kontrollratsgesetze

 Gesetz Nr. 1 bzgl. die Aufhebung von NS-Recht
 vom 20. September 1945 
 Gesetz Nr. 2 bzgl. der Auflösung und Liquidierung der Nazi-Organisationen
 vom 10. Oktober 1945 
 Gesetz Nr. 3 bzgl. der Erhöhung von Steuersätzen
 vom 20. Oktober 1945
 Gesetz Nr. 4 bzgl. der Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens
 vom 30. Oktober 1945
 Gesetz Nr. 5 bzgl. der Übernahme und Erfassung des deutschen Vermögens im Ausland
 vom 30. Oktober 1945
 Gesetz Nr. 6 bzgl. der Aufbewahrung von Schriftstücken und Ausfertigung von beglaubigten Abschriften
 vom 10. November 1945
 Gesetz Nr. 7 bzgl. der Rationierung von Elektrizität und Gas
 vom 30. November 1945 
 Gesetz Nr. 8 bzgl. der Ausschaltung und Verbot der militärischen Ausbildung
 vom 30. November 1945
 Gesetz Nr. 9 bzgl. der Beschlagnahme und Kontrolle des Vermögens der I. G. Farbenindustrie
 vom 30. November 1945
 Gesetz Nr. 10 bzgl. der Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben
 vom 20. Dezember 1945
 Gesetz Nr. 11 bzgl. der Aufhebung von Bestimmungen des deutschen Strafrechts
 vom 30. Januar 1946
 Gesetz Nr. 12 bzgl. der Änderung der Gesetzgebung in bezug auf Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewinnabführung
 vom 11. Februar 1946
 Gesetz Nr. 13 bzgl. der Änderung der Vermögensteuergesetze
 vom 11. Februar 1946
 Gesetz Nr. 14 bzgl. der Änderung der Kraftfahrzeugsteuergesetze
 vom 11. Februar 1946
 Gesetz Nr. 15 bzgl. der Änderung der Umsatzsteuergesetze
 vom 11. Februar 1946
 Gesetz Nr. 16 bzgl. der Ehe
 vom 20. Februar 1946
 Gesetz Nr. 17 bzgl. der Änderung der Erbschaftssteuergesetzes
 vom 28. Februar 1946
 Gesetz Nr. 18 bzgl. des Wohnungswesens
 vom 8. März 1946
 Gesetz Nr. 19 bzgl. der Änd. des Gesetzes Nr. 7
 vom 20. März 1946
 Gesetz Nr. 20 bzgl. der Erhöhung der Fernsprech- und Telegraphengebühren
 vom 20. März 1946
 Gesetz Nr. 21 bzgl. des Deutschen Arbeitsgerichtsgesetzes
 vom 30. März 1946
 Gesetz Nr. 22 bzgl. der Betriebsräte
 vom 10. April 1946
 Gesetz Nr. 23 bzgl. des Verbots militärischer Bauten in Deutschland
 vom 10. April 1946
 Gesetz Nr.24 bzgl. der Aufhebung des Gesetzes vom 30. September 1936
 vom 29. April 1946
 Gesetz Nr. 25 bzgl. der Regelung und Überwachung der naturwissenschaftlichen Forschung
 vom 29. April 1946
 Gesetz Nr. 26 bzgl. der Tabaksteuer
 vom 10. Mai 1946
 Gesetz Nr. 27 bzgl. der Branntweinsteuer
 vom 10. Mai 1946
 Gesetz Nr. 28 bzgl. der Bier- und Zündholzsteuer
 vom 10. Mai 1946
 Gesetz Nr. 29 bzgl. der der Ausfertigung beglaubigter Abschriften von Schriftstücken
 vom 31. Mai 1946
 Gesetz Nr. 30 bzgl. der Tabaksteuer
 vom 20. Juni 1946
 Gesetz Nr. 31 bzgl. der Polizeibüros und -agenturen politischen Charakters
 vom 1. Juli 1946
 Gesetz Nr. 32 bzgl. der Beschäftigung von Frauen bei Bau- und Wiederaufbauarbeiten
 vom 10. Juli 1946
 Gesetz Nr. 33 bzgl. der Volkszählung in Deutschland
 vom 20. Juli 1946
 Gesetz Nr. 34 bzgl. der Auflösung der Wehrmacht
 vom 20. August 1946
 Gesetz Nr. 35 bzgl. der Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten
 vom 20. August 1946
 Gesetz Nr. 36 bzgl. der Verwaltungsgerichte
 vom 10. Oktober 1946
 Gesetz Nr. 37 bzgl. der Aufhebung einiger gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Erbrechts
 vom 30. Oktober 1946
 Gesetz Nr. 38 bzgl. der Änderung des § 204 der Zivilprozeßordnung
 vom 30. Oktober 1946
 Gesetz Nr. 39 bzgl. der Erkennungsflagge, welche alle deutschen und ehemals deutschen Schiffe zu führen haben, die der Alliierten Kontrollbehörde unterstehen
 vom 30. Oktober 1946
 Änderung des Gesetzes Nr. 25
 vom 12. November 1946
 Gesetz Nr. 40 bzgl. der Aufhebung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit
 vom 30. November 1946
 Gesetz Nr. 41 bzgl. der Änderung des Gesetzes Nr. 26
 vom 30. November 1946
 Gesetz Nr. 42 bzgl. der Änderung des Kontrollratsgesetzes Nr. 12 über Änderung der Gesetzgebung in bezug auf Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewinnabführung
 vom 30. November 1946
 Gesetz Nr. 43 bzgl. des Verbots der Herstellung, der Einfuhr, der Ausfuhr, der Beförderung und der Lagerung von Kriegsmaterial
 vom 20. Dezember 1946
 Gesetz Nr. 44 bzgl. der Aufhebung der Verordnung vom 11. Oktober 1944
 vom 10. Januar 1947
 Gesetz Nr. 45 bzgl. der Aufhebung der Erbhofgesetze und Einführung neuer Bestimmungen über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
 vom 20. Februar 1947
 Gesetz Nr. 46 bzgl. der Auflösung des Staates Preußen
 vom 20. Februar 1947
 Gesetz Nr. 47 bzgl. der Einstellung der deutschen Versicherungstätigkeit im Ausland
 vom 10. März 1947
 Gesetz Nr. 48 bzgl. der Briefmarken der Vorbesetzungszeit
 vom 10. März 1947
 Gesetz Nr. 49 bzgl. der Aufhebung des Reichsgesetzes über die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche
 vom 20. März 1947
 Gesetz Nr. 50 bzgl. der Bestrafung der Entwendung und des rechtswidrigen Gebrauchs von zwangsbewirtschafteten Nahrungsmitteln und Gütern und von Urkunden, die sich auf Zwangsbewirtschaftung beziehen
 vom 20. März 1947
 Gesetz Nr. 51 bzgl. der Änderung des Kontrollratsgesetzes Nr. 14
 vom 31. März 1947
 Gesetz Nr. 52 bzgl. der Änderung des Kontrollratsgesetzes Nr. 16 - Ehegesetz
 vom 21. April 1947
 Gesetz Nr. 53 bzgl. der Änderung des Versicherungssteuergesetzes vom 9. Juli 1937
 vom 31. Mai 1947
 Gesetz Nr. 54 bzgl. der Änderung des Gesetzes Nr. 27 des Kontrollrates
 vom 10. Juni 1947
 Gesetz Nr. 55 bzgl. der Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Strafrechts
 vom 20. Juli 1947
 Gesetz Nr. 56 bzgl. der Aufhebung des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben
 vom 30. Juni 1947
 Gesetz Nr. 57 bzgl. der Auflösung und Liquidierung von der Deutschen Arbeitsfront angeschlossenen Versicherungsgesellschaften
 vom 30. August 1947
 Gesetz Nr. 58 bzgl. der Ergänzung des Anhanges zum Gesetz Nr. 2 des Kontrollrates
 vom 30. August 1947
 Gesetz Nr. 59 bzgl. der Änderung des Kontrollratsgesetzes Nr. 13
 vom 20. Oktober 1947
 Gesetz Nr. 60 bzgl. der Aufhebung nationalsozialistischer Gesetzgebung betreffend Filme
 vom 19. Dezember 1947
 Gesetz Nr. 61 bzgl. Änderung des Kontrollratsgesetzes Nr. 12
 vom 19. Dezember 1947
 Gesetz Nr. 62 bzgl. der Aufhebung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen in Kirchenangelegenheiten
 vom 20. Februar 1948

Proklamationen

 Proklamation Nr. 1 bzgl. der Aufstellung des Kontrollrats
 vom 30. August 1945 
 Proklamation Nr. 2 bzgl. der zusätzlich an Deutschland gestellten Forderungen
 vom 20. September 1945 
 Proklamation Nr. 3 bzgl. der Grundsätze für die Umgestaltung der Rechtspflege
 vom 20. Oktober 1945 

Direktiven

 Direktive Nr. 10 bzgl. der Methoden der gesetzgebenden Tätigkeit des Kontrollrats
 vom 22. September 1945 
 Direktive Nr. 11 bzgl. der Amtssprachen und der Veröffentlichung der Gesetzgebung
 vom 22. September 1945 
 Direktive Nr. 14 bzgl. der Grundsätze für die Bestimmungen betreffs der Arbeitslöhne
 vom 12. Oktober 1945 
 Direktive Nr. 15 bzgl. der Einführung einer einheitlichen Uhrzeit für ganz Deutschland
 vom 26. Oktober 1945 
 Direktive Nr. 16 bzgl. der Bewaffnung der deutschen Polizei
 vom 6. November 1945 
 Direktive Nr. 18 bzgl. der Entlassung und Auflösung der deutschen bewaffneten Kräfte
 vom 12. November 1945 
 Direktive Nr. 19 bzgl. der Grundsätze für die Verwaltung der deutschen Gefängnisse
 vom 12. November 1945 
 Direktive Nr. 23 bzgl. der Beschränkung und Entmilitarisierung des Sportwesens in Deutschland
 vom 17. Dezember 1945 
 Direktive Nr. 24 bzgl. der Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen
 vom 12. Januar 1946
 Direktive Nr. 26 bzgl. der Regelung der Arbeitszeit
 vom 26. Januar 1946
 Direktive Nr. 27 bzgl. der Handhabung der Sozialversicherung für die bei den Alliierten Besetzungsbehörden beschäftigten deutschen Zivilpersonen
 vom 18. März 1946
 Direktive Nr. 29 bzgl. der Errichtung von Beratungsausschüssen bei den Arbeitsämtern
 vom 17. Mai 1946
 Direktive Nr. 30 bzgl. der Beseitigung deutscher Denkmäler und Museen militärischen und nationalsozialistischen Charakters
 vom 13. Mai 1946
 Direktive Nr. 31 bzgl. der Errichtung von Gewerkschaftsverbänden
 vom 31. Mai 1946
 Direktive Nr. 32 bzgl. der Disziplinarmaßnahmen gegen leitendes und Verwaltungspersonal von Lehranstalten, den Lehrkörper und die Studenten, die sich militärischer, nationalsozialistischer oder antidemokratischer Propaganda schuldig machen
 vom 26. Juni 1946
 Direktive Nr. 37 bzgl. der Abgrenzung der Merkmale der Deutschland über die Fischerei- und Sportboote hinaus für seine Friedenswirtschaft belassenen anderen Schiffe
 vom 26. September 1946
 Direktive Nr. 38 bzgl. der Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen
 vom 12. Oktober 1946
 Direktive Nr. 40 bzgl. der Richtlinien für die deutschen Politiker und die deutsche Presse
 vom 12. Oktober 1946
 Direktive Nr. 41 bzgl. der Lohnerhöhungen im Kohlenbergbau
 vom 17. Oktober 1946
 Direktive Nr. 42 bzgl. des Grenzübertritts deutscher Arbeiter und Angestellten, die in einer Zone wohnen und in einer anderen beschäftigt sind
 vom 24. Oktober 1946
 Direktive Nr. 43 bzgl. Verfahren bei Erteilung von Interzonenpässen für einmalige Hin- und Rückreise an deutsche Zivilpersonen zu Zwecken des Interzonenhandels
 vom 29. Oktober 1946
 Direktive Nr. 44 bzgl. der Abgrenzung der Merkmale der Deutschland für seine Friedenswirtschaft belassenen Fischereiboote
 vom 4. November 1946
 Direktive Nr. 45 bzgl. der Abgrenzung der technischen Merkmale der deutschen Sportboote
 vom 9. November 1946
 Direktive Nr. 49 bzgl. der Änderung der Direktive Nr. 43 des Kontrollrats
 vom 23. April 1947
 Direktive Nr. 50 bzgl. der Verfügung über Vermögenswerte, die den in der Kontrollratsproklamation Nr. 2 und im Kontrollratsgesetz Nr. 2 ausgeführten Organisationen gehört haben
 vom 29. April 1947
 Direktive Nr. 51 bzgl. der Akte der Gesetzgebung und andere Akte des Kontrollrats
 vom 29. April 1947
 Direktive Nr. 52 bzgl. der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten
 vom 7. Mai 1947
 Direktive Nr. 54 bzgl. der Grundprinzipien für die Demokratisierung des Bildungswesens in Deutschland
 vom 25. Juni 1947
 Direktive Nr. 55 bzgl. des Austausches von Druckschriften und Filmen im Interzonenverkehr
 vom 25. Juni 1947
 Direktive Nr. 57 bzgl. der Verfügung über Vermögen, das auf Grund der Bestimmungen des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 oder anderer gemäß Kontrollratsdirektive Nr. 38 erlassenen Bestimmungen eingezogen worden ist
 vom 23. April 1947

Befehle

 Befehl Nr. 1 bzgl. des Uniformverbots für ehemalige Wehrmachtangehörige
 vom 30. August 1945 
 Befehl Nr. 2 bzgl. der Einziehung und Ablieferung von Waffen und Munition
 vom 7. Januar 1946
 Befehl Nr. 3 bzgl. der Registrierung der in arbeitsfähigem Alter stehenden Bevölkerung, Registrierung der Arbeitslosen und deren Unterbringung in Arbeit
 vom 17. Januar 1946
 Befehl Nr. 4 bzgl. der Einziehung von Literatur und Werken nationalsozialistischen und militärischen Charakters
 vom 13. Mai 1946 (nicht signierter Beitrag von 149.172.84.68 (Diskussion) 16:24, 24. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

Ich zitiere aus dem Ersten Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (1. BesatzRAufhG k.a.Abk.)(Gesetze zur Bereinigung von Bundesrecht) Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/424/index.htm

§ 3

(1) Von Besatzungsbehörden erlassene Vorschriften, die nicht in den Amtsblättern der Besatzungsmächte veröffentlicht sind, werden aufgehoben; soweit sie vom Kontrollrat erlassen sind, verlieren sie im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihre Wirksamkeit. (2) Nicht betroffen sind a)

   die Direktiven Nr. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 17, 20, 21, 34, 36 und 53 des Kontrollrats,

b)

   alle Vorschriften, die sich auf die Rechtsstellung Berlins, den Verkehr mit Berlin und den Interzonenverkehr beziehen.

(3) Unberührt bleiben a)

   die zu dem Gesetz Nr. 52 des SHAEF und der Militärregierungen erlassenen Genehmigungen und Anweisungen, soweit sie auf die der Rückerstattung unterliegenden Vermögenswerte, deren Ertrag oder Erlös anwendbar sind,

b)

   Nachtrag 1 zu den Durchführungsanweisungen des Gesetzes Nr. 58 der Amerikanischen Militärregierung und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats,

c)

   die nach Artikel 12 Abs. 3 Satz 2 des Finanzvertrages vom 26. Mai 1952 in der Fassung des Protokolls über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Bundesgesetzbl. 1955 II S. 301, 381), und nach Absatz 5 Satz 3 des Schreibens des Bundeskanzlers an jeden der drei Hohen Kommissare vom 23. Oktober 1954 betreffend Erleichterungen für Botschaften und Konsulate (Bundesgesetzbl. 1955 II S. 213, 247) aufrechtzuerhaltenden Vorschriften,

d)

   die auf Grund des Gesetzes Nr. 44 der Alliierten Hohen Kommission erlassene und im Bundesanzeiger Nr. 104 vom 4. Juni 1953 veröffentlichte Verordnung über Luftverkehrsregeln für das Gebiet der Deutschen Bundesrepublik in der Fassung der im Bundesanzeiger Nr. 222 vom 18. November 1954 veröffentlichten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftverkehrsregeln für das Gebiet der Deutschen Bundesrepublik,

e)

   die Sozialversicherungsdirektiven Nr. 3 Ziffer 1 und 5; Nr. 4 Ziffer 3e; Nr. 16 Ziffer 2; Nr. 20 Ziffer 1 bis 5 in Verbindung mit Sozialversicherungsdirektive Nr. 3 Ziffer 2; Nr. 23 Ziffer 3 Satz 2.

(4) In Kraft bleiben die Direktive der Alliierten Hohen Kommission vom 17. Oktober 1950 AGSEG (50) 2308 und die Zusatzanordnung vom gleichen Tage über die Prüfung der Besatzungskosten und Auftragsausgaben durch den Bundesrechnungshof.

(5) Amtsblätter der Besatzungsmächte im Sinne dieses Gesetzes sind

a)

   das Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland,

b)

   das Amtsblatt der Militärregierung Deutschland,

c)

   das Amtsblatt der Militärregierung Deutschland (Amerikanisches Kontrollgebiet),

d)

   das Amtsblatt der Militärregierung Deutschland (Britisches Kontrollgebiet),

e)

   das Amtsblatt des Französischen Oberkommandos in Deutschland ohne die Anhänge (Suppléments),

f)

   das Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland.

Von Aufhebung der Direktiven und/oder Gesetze der Kontrollratsgesetzgebung kann letztendlich nicht wirklich die Rede sein. Gemäß dieses Gesetzes, welches nach wie vor in Kraft ist, ist ein Großteil, zu mindestens der wichtigste Teil der Vorbehalts- und Besatzungsrechte der Alliierten Siegermächte, immer noch in Kraft! Besatzungsrechte wurden zum Großteil in Vorbehaltsrechte unbenannt und sind in deutsches Recht übergegangen bzw. bleiben durch deutsches Recht, wie hier die Aufhebungsgesetze, zumindestens teilweise, immer noch in Kraft. (nicht signierter Beitrag von 109.201.143.92 (Diskussion) 21:32, 10. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Kontrollratsgesetz Nr. 104 ?[Quelltext bearbeiten]

Unter Entnazifizierung ist von einem Kontrollratsgesetz Nr. 104 zur Befreiung Nationalsozialismus und Militarismus vom 5.3.1946 die Rede. Man findet es in der Nummernfolge nicht erwähnt, die hört viel früher auf. Oder stimmt etwas mit der Nummerierung nicht ? --129.187.244.28 14:55, 30. Dez. 2014 (CET)Beantworten

  • Hallo, das Gesetz 104 wird dort auch (mittlerweile?) verlinkt. Es handelt sich um das Gesetz Nr. 104 in Württemberg-Baden, das zugleich auch in Groß-Hessen und Bayern ( => amerikanische Zone) verkündet wurde. Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich somit um kein Kontrollratsgesetz. Es regelt v.a. die Durchführung der Entnazifizierung (in der US-Zone). 85.216.10.199 01:38, 21. Mär. 2015 (CET)Beantworten