Diskussion:Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Holgerjan in Abschnitt Zunächst nicht aufgehobene G...
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Ich bin mir nicht sicher, ob der Satz "Für die Bundesrepublik endete die Geltung der Kontrollratsgesetze am 30. Mai 1956 mit dem Ersten Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts" so stimmt. Weiteres Besatzungsrecht wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (30. Mai 1956, BGBl. I S. 446) und dem Dritten Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (23. Juli 1958, BGB. I S. 540) aufgehoben. Kann jemand verifizieren, das sämtliche Kontrollratsgesetze schon mit dem ersten der Gesetze aufgehoben wurden? --C.Löser Diskussion 18:47, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe mich als Laie nur auf den Vermerk im Weblink verlassen können und bin mit deiner Frage überfordert. Holgerjan 19:00, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Da sich das auf der verlinkten Website Geschriebene nur auf das Kontrollratsgesetz Nr. 1 bezieht habe ich den Text dahingehend eingeschränkt. Gruß --C.Löser Diskussion 19:19, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Zunächst nicht aufgehobene G...[Quelltext bearbeiten]

Unter diesem neuen Kapitel hatte eine IP dargestellt, dass die VO zur Reichsfluchtsteuer erst 1953 aufgehoben worden sei. Diese Info findet sich bei Reichsfluchtsteuer und ist durch dortiges Weblink belegbar.
Dennoch habe ich revertiert: Eine Negativ-Liste, welche Gesetze "zunächst noch nicht aufgehoben" seien, würde jeden Rahmen sprengen, eine Auswahl wäre rein willkürlich - und zum Lemma gehörig ist sie keinesfalls. --Holgerjan 17:27, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten