Diskussion:Kontrollratsgesetz Nr. 2

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 88.78.62.123 in Abschnitt AfD
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kontrollratsgesetz Nr. 2“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Folgen in D - siehe auch ![Quelltext bearbeiten]

Das Verwendungsverbot im StGB hier als Assoziationsblaster zu markieren und deshalb zu entfernen, ist in dem Zusammenhang inhaltlich schon sehr tapfer. Bravo an den Muuh-Schreiber. Und das, nachdem er bei der Schutzstaffel - S S für eine unmarkierte Runen-Verwendung eintritt. Oder deshalb? -Asdfj 12:28, 11. Mär. 2008 (CET) -

Bitte Wikipedia:Siehe auch lesen. Welche weitere Information erhält denn der Leser des Artikels zum Kontrollratsgesetz Nr. 2 im von Dir verlinkten Artikel? Das eine ist ein Gesetz aus dem Jahr 1945, das andere eine Vorschrift des bundesdeutschen Strafgesetzbuches. Also: Wo ist der Informatuionsgewinn für den Leser?--schreibvieh muuuhhhh 12:35, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten

könnt[Quelltext bearbeiten]

ihr das bitte mal ausdiskutieren? Gruß--ot 14:20, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Zum Löschen des "Siehe auch"[Quelltext bearbeiten]

Mit der Begründung "war eine Grundlage oder Voraussetzung", mit der ein Link auf "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" wieder eingefügt wurde, könnte man auch die folgenden "Siehe auch" einfügen:

Es sollte klar sein, dass ein Hinweis auf das Verbote des Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ebensolcher Unsinn ist, nicht zuletzt, da das enstrpechende Gestz des deutschen Strafrechts keinen bezug auf das Kontrollratsgesetz Nr. 2 nimmt. Auch ist der entsprechende § des StgB nicht auf die im Kontrollratsgesetz Nr. 2 aufgeführten Organisationen begrenzt. Also: Klassischer Assotiationsblaster und damit zu löschen. Ein Tip noch: Unbedingt mal Wikipedia:Siehe auch lesen, dort wird die WP-spezifische Funktion dieser Verweise sehr gut erklärt.--schreibvieh muuuhhhh 14:29, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

AfD[Quelltext bearbeiten]

"Die Neubildung ..., sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen, wurde verboten" - warum kann man das nicht nutzen, um die AfD als Nazi-Nachfolger verbieten zu lassen? Schliesslich scheinen sich ja alle wahren Parteien von Linke, SPD, CDU und CSU sowie FDP einig zu sein, dass diese Gruppe mit allen Mitteln bekämpft werden muss. Und bevor wieder Bomber über dieses Land fliegen ... Für ein Parteiverbot bis 2021 nach Art. 21 wird die Zeit schliesslich nicht mehr reichen.88.78.62.123 22:52, 3. Okt. 2018 (CEST) Selten so einen Blödsinn gelesen. Dir ist klar, das man die direkte Nachfolge beweisen müsste, anstatt einfach heugabel und Fackel rauszuholen? Nicht "alle anscheindend ähnlichen" sind verboten, sondern "neugründungen unter anderem namen". 89.8.164.6 22:48, 29. Jul. 2019 (CEST)Beantworten