Diskussion:Konvent (Kloster)

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Ich habe die Ergänzung gemacht, um zu zeigen, dass "Klausur" als ungefähres Synonym für "Konvent" gebraucht wird, wenn es um den Wohnbereich im Kloster geht. Die vorher bereits verlinkte Stelle war mir da nicht eindutig genug: "klausuriert" hat auch eine übertragene Bedeutung. Bei "in Klausur leben" ist Klausur etwas anderes als "in der Klausur wohnen". --Der wahre Jakob (Diskussion) 15:19, 30. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

oje, da muss man wohl noch etwas mehr forschen. Konvent ist - insbesondere auch sprachlich - das genaue Gegenteil zu Klausur. Konvent (conventus, von convenire zusammenkommen, sich treffen) bedeutet Zusammenkunft, Klausur (clausus eingesperrt) bedeutet Abgeschiedenheit (vornehmlich in der Zelle). Es handelt sich eigentlich um die beiden entgegengesetzten Pole des klösterlichen Mönchtums. Die Mönche kommen im Konvent zusammen und ziehen sich dann in die Klausur zurück. Außerdem scheint eine Quelle gründlich missverstanden zu sein. Lediglich als Bauwerksbezeichnung ist Konvent mit dem abgeschiedenen Ordensleben verbunden. In der als Quelle angegebenen CE ist die Formel abbas et conventus Abt und Konvent erwähnt. Konvent entspricht daher dem Begriff Abtei, was eine gewisse Verwaltungshierarchie ausdrückt: Nicht jede Ordensniederlassung ist ein Konvent, eine Abtei. Etliche Orden, so die sogenannten Bettelorden kennen aber keine Äbte. Hier tritt der Konvent an die Stelle der Abtei. --Hajo-Muc (Diskussion) 00:52, 7. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Ich habe mir mal die Historie zu Konvent (Kirche) angesehen. Einige Überlegungen und Vorschläge: Konvent bezeichnet zum einen die verschiedensten Arten von Versammlungen. Das ist in einer BKL, die nicht unbedingt weiterleitend sein muss, weil wenige Worte genügen, gut aufgehoben. Diesen Artikel sollte man vielleicht auf Konvent (Gebäude) verschieben und nur unter dem Aspekt der Bezeichnung eines Gebäudes behandeln. Hier scheint es so zu sein, dass damit Ordensniederlassungen mit einer gewissen Verwaltungsfunktion damit bezeichnet werden. Sie sind keine Abteien, weil ihre Gemeinschaften keine Äbte kennen. Der Begriff ist lediglich auf die Wohngebäude der Brüder und Schwestern beschränkt, weil diese Orden keine klösterlichen Wirtschaftsbetriebe pflegen und ihren seelsorgerischen und karitativen Aktivitäten nicht im Kloster (wie die Mönche der benediktinischen Tradition), sondern in der Welt nachgehen. Heute scheinen diese Grundzüge eher verwischt zu sein. --Hajo-Muc (Diskussion) 01:29, 7. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Eben. Hast du spezielle Fachkenntnisse oder gehst du als "Laie" an den Artikel? Das wäre für die weitere Verständigung wichtig zu wissen.
  • Die Terminologie umfasst eineinhalb Jahrtausende und einige Dutzende, wenn nicht hundert verschiedenste Ordensgemeinschaften, da ist eine gewisse Ungleichzeitigkeit und begriffliche Überschneidung nicht auszuschließen - "verwischt" nennst du das. Der Rekurs auf "Grundzüge" ist peroblematisch, da das Benediktinische z.B. nicht als "Grundzug" etwa der Bettelorden oder des Jesuitischen gelten kann, und die vielen Ordensgründungen des 19. Jahrhunderts beziehen sich auf ganz unterschiedliche "Grundzüge".
  • Den Gegensatz zwischen "Konvent" und "Klausur" gibt es so nicht: Ein klassischer Franziskanerkonvent (= das ganze Kloster) hat selbstverständlich seinen "Klausurbereich", zu dem Außenstehende, vor allem Frauen, keinen Zutritt haben, usw.
Ich trage mich mit dem Gedanken, eine Tabelle zu erarbeiten, in der die unterschiedliche Terminologie bezüglich der Bezeichnung von Niederlassungen bei verschiedenen Orden nebeneinander gestellt werden. Ist das eine Idee? --Der wahre Jakob (Diskussion) 09:52, 7. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Sicher ein interessanter Versuch, aber von der Beleglage schwierig. Die Formel abbas et conventus (in den verschiedensten Deklinationsformen) taucht überhaupt erst im 12. Jahrhundert auf und hat mit den ökonomischen Auseinandersetzungen, auch bei den Benediktinern, zu tun, die zur Abgrenzung von Tafelgut für den Abt (oder auch Bischof usw., die Entwicklung ist parallel) und zu der Bedingung führten, daß Veränderungen im Klosterbesitz (oder dem einer Stiftskirche) nur mit Zustimmung des Konvents, d.h. der Gemeinschaft der Vollmitglieder, erfolgen konnten und deren Mindestversorgung sichergestellt sein mußte. Daß es in der Praxis nicht immer klappt, ist ein anderes Thema. Mit anderen Worten: conventus bezeichnet zunächst das Kollektiv. Und um der oben gestellten Frage zuvorzukommen: ich habe Fachkenntnisse. Zur Begriffsgeschichte ist immer noch nützlich der alte Du Cange: hier seine Belege für conventus. --Enzian44 (Diskussion) 17:00, 7. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Aha. Du bist viele. Oder jedenfalls mindestens zwei. Ich hatte Hajo-Muc angesprochen, und Enzian44 antwortet. Ist ja nicht schlimm, man muss es nur wissen.
Sowohl die Bewohner als auch das Gebäude bzw. die Gebäude, in dem die Gemeinschaft lebt, können Konvent genannt werden. Der Satz scheint mir immer noch richtig zu sein, auch auf dem Hintergrund deiner Ausführungen, wenn er für das Klosterwesen insgesamt gelten soll. Mindestens für die Bettelorden trifft er bis heute zu. Notwendigen Korrekturen oder Präzisionen steht das aber nicht im Wege, wenn es gelingt, sie enzyklopädisch zu verdichten. Die alte Ursprungsbedeutung ist ja wohl "Zusammenkunft", auch säkular. Aber die Begriffsausweitung auf das Gebäude und dann die gesamte Ordensniederlassung (üblicherweise "Kloster") ist nicht von der Hand zu weisen.--Der wahre Jakob (Diskussion) 18:21, 7. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Ad 1: Ich bin Laie, und ad 2) ich bin nicht Enzian44. Ich sollte zwar eventuell eine Mitteilung auf meiner Diskussionsseite haben, dort war aber keine. Ich habe jetzt keine Zeit, aber der Satz, den du zitierst scheint mir sachlich richtig wie folgt zu lauten: Sowohl die Organisation der Bewohner als auch das Gebäude/der Gebäudekomplex, in dem sich der Raum befindet. wo die Gemeinschaft sich trifft (und Beschlüsse fasst), können Konvent genannt werden. (Man vergleiche etwa das Wort "Parlament" oder "Landtag" als Bezeichnung für die Körperschaft, wie für das Tagungsgebäude) Hintergrund des ganzen dürfte sein, dass die Angehörigen verschiedener Orden (etwa der sogenannten Bettelorden) zwar in allgemeinen Sprachgebrauch "Mönche" genannt werden, aber eigentlich keine solchen sind. Ein Mönch gehört zu seinem Kloster, aber ein Franziskaner beispielsweise gehört zu seinem Orden. Ebenso sind die Niederlassungen solcher Orden keine Klöster im eigentlichen Sinn, auch wenn sie später Baulichkeiten Vorher säkularisierter oder sonst aufgehobener Klöster anderer Orden bezogen haben. --Hajo-Muc (Diskussion) 09:28, 8. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Du vernachlässigst bei der Betrachtung der Klöster der Bettelorden meines Dafürhaltens die Schwestern, die klausurierte Nonnen sind. Nichtsdestoweniger werden ihre Klöster wie auch die Gemeinschaft der Professen als Konvente bezeichnet, im Englischen hat sich sogar der Begriff Konvent als Synonym zu "Nunnery" etabliert.--Turris Davidica (Diskussion) 09:53, 8. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
(BK)Woher beziehst du dein Wissen? "Konvent" kann sehr wohl auch die Bezeichnung der Gesamtheit der Bewohner einer bestimmten Ordensniederlassung meinen (neben: Gebäude und Organ der Stimmberechtigten). Kann, der Sprachgebrauch ist, wie gesagt, in diachronischer und synchronischer geschichtlicher Betrachtung uneinheitlich. Richtig ist, dass Ordensleute außerhalb von monastischen Orden keine "Mönche" sind, obwohl sie (z.B. von Kunsthistorikern usw.) oft fälschlich so genannt werden. Falsch ist aber, dass es "sogenannte" Bettelorden gibt, sondern das ist ein eingeführter terminus technicus für im Hochmittelalter entstandene Ordensgemeinschaften eines bestimmten Typs. Und neben den "Klöstern im eigentlichen Sinn" (der monastischen Orden) sind im deutschen Sprachgebrauch sehr wohl alle Niederlassungen einer Ordensgemeinschaft "Klöster im weiteren Sinn" (Karl Suso Frank: Kloster II. Historisch. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 6. Herder, Freiburg im Breisgau 1997.) --Der wahre Jakob (Diskussion) 10:03, 8. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ostkirchliches[Quelltext bearbeiten]

Daß dort der Begriff Konvent gebräuchlich war, halte ich schon aus sprachlichen Gründen für irreführend. --Enzian44 (Diskussion) 15:36, 30. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Auch wenn das so in der CE steht, bleibt es Nonsens. Und wenn da nichts an Belegen nachkommt, werde ich das entfernen. --Enzian44 (Diskussion) 18:22, 4. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Zunächst einmal ist die Aussage belegt. Wenn du einen anderen Beleg oder andere belegte Erkenntnisse hast, kannst du sie gerne einbringen. Ansonsten bleiben belegte Aussagen bitte im Artikel. Mit der Aussage wird nicht einmal ausgesagt, die Ostkirche habe den Ausdruck selbst so verwendet, sondern nur, daß er auf die ostkirchlichen Laurenansammlungen angewendet wurde.--Turris Davidica (Diskussion) 20:03, 4. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Belegter Unsinn bleibt Unsinn. Und die Ausrede, jemand anders habe den Begriff conventus für die Lauren verwendet, ist lächerlich. Mit dem griechischen Mönchtum befaßt sich die römische Kirche eigentlich erst gegen Ende des 12. Jahrhunderts wegen der Angehörigen des griechischen Ritus im normannischen Königreich Sizilien, da kann dann in lateinischen Urkunden schon mal conventus vorkommen. --Enzian44 (Diskussion) 01:11, 5. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Wie sich deutlich abzeichet, habe ich die Aussage allerdings nicht aufs Geratewohl in den Artikel geschrieben. --Turris Davidica (Diskussion) 09:34, 5. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Deutlich zeichnet sich für mich nur ab, daß Du weiterhin ohne solide Grundlagen der Welt verkünden willst, der lateinische Begriff conventus sei im Umfeld der griechischen Klosterorganisation entstanden. --Enzian44 (Diskussion) 02:04, 6. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Das steht doch aber gar nicht im Artikel und ist durch die CE belegt. Diese ist, obwohl sie online einsehbar ist, durchaus ein solider Beleg, den man nicht einfach mit "Nonsens" vom Tisch fegen kann. Der Begriff Laura befindet befindet sich bereits im Artikel, ich schlage vor, auch noch Skete einzubauen.--Turris Davidica (Diskussion) 09:41, 6. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Ich will nicht über die Dignität der Quelle rechten, aber der Sachverhalt bleibt höchst unbefriedigend:
  • "früh allgemein gebräuchlich": Was heißt "früh"? 1. Jahrhundert? 3. Jahrhundert? 6. Jahrhundert? Ist alles irgendwie früh. Wo liegt der enzyklopädische Informationswert dieser Angabe?
  • "wurden als Conventus bezeichnet": Von wem? Doch wohl nicht von den Pionieren der zönibitischen Lebensweise, denn diese sprachen nicht Lateinisch, und auch ihr Umfeld griff wohl kaum zu dieser Vokabel. Der Begriff kann nur aus einer (späteren?!) Außenbetrachtung aus Richtung Westkirche stammen, ist also sekundär. Da wäre höchstens eine Formulierung denkbar wie "Aus der Sicht der Westkirche bürgerte sich später für diese Lebensform der Begriff 'conventus' ein" o.ä., um Geschichtsklitterung zu vermeiden. --Der wahre Jakob (Diskussion) 16:38, 6. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe, daß das Problem doch allgemein verständlich ist. Selbst habe ich durchaus Erfahrung darin, unhaltbare terminologische Aussagen vom Tisch zu fegen, obwohl Wikipedia nicht unbedingt das geeignete Forum dafür ist (als kleines Beispiel Walter von Palermo, vielleicht auch Basilianer, um die Griechen wieder ins Spiel zu bringen). Ähnlich unbefriedigend ist die Zeitaussage von CE. Man braucht ja nur die Digitalen Monumenta durchsuchen, um zu erkennen, daß von früh keine Rede sein kann: die älteren Belege für conventus betreffen Synoden, Hof- und Reichstage, und im kirchlichen Sinn ist vor dem 12. Jh. kaum etwas zu finden. Du Cange habe ich bereis im oberen Abschnitt verlinkt. Als architektonisches Element, Raum für Beratungen, findet sich das Wort im ersten Drittel des 9. Jahrhunderts. Im Nekrolog von Petershausen, 12. Jahhundert findet sich die Zustimmung des Konvents zur Anniversarfeier für in Italien verstorbene Mitbrüder, bei der dann der bessere Wein auf den Tisch kommt. --Enzian44 (Diskussion) 18:30, 7. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ich habe Sophronius Eusebius Hieronymus (347-420) anzubieten: der 404 "für die aus dem lateinischen Westen stammenden Mönche des Pachomianerklosters Metanoia in Kanapos" die Ordensregel des Pachomius übersetzte (Karl Baus, Eugen Ewig: Die Reichskirche nach Konstantin dem Großen. (Handbuch der Kirchengeschichte Bd. II, Erster Halbband, Freiburg-Basel-Wien 1973, S. 363). Und da benutzt Hieronymus (neben dem üblichen monasterium) mindestens einmal conventus: Qui [...] in collectam sanctorum ingreditur [...] et sedere fecit in conventu fratrum, non ei licebit sedendi locum vel ordinem commutare [...]([1] Nr. 57 (S. 2)), also wer neu hinzukommt und in der Versammlung der Brüder sitzt, soll sich zunächst mal nicht eigenmächtig woanders hin setzen. Das griechische Wort für conventus kann ich nicht eruieren, aber conventus meint hier die Zusammenkunft der Mönche und nicht das Haus. Aber jedenfalls ein recht früher Beleg für das, was die CE womöglich gemeint hat.--Der wahre Jakob (Diskussion) 22:02, 7. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

unklarer 3. Absatz[Quelltext bearbeiten]

Was will denn der Anfang des 3. Absatzes sagen: "Im Hinblick auf den Wohnbereich eines Klosters bezieht sich Konvent genau genommen auf die Klöster klausuriert lebender Orden (...)"? Irgendetwas stimmt an dem Satz wohl nicht. Wobei schon das Wort "klausuriert" erklärungsbedürftig ist. Und "genau genommen" ? –--Horst bei Wiki (Diskussion) 14:41, 13. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Gemeint ist:
  1. "Kovent" kann a) die Gemeinschaft der Bewohner, b) den Wohnbereich einer Klosteranlage (im Unterschied zB zu Kirche, Wirtschaftsbereich, Scriptorium, Bibliothek usw.) bezeichnen; im Falle von b) (= im Hinblick auf den Wohnbereich) bezieht sich der Ausdruck genau genommmen... (wie oben)
  2. Der Begriff ist eigentlich (= genau genommen) beschränkt auf die Klöster der klausuriert im Sinne des Kirchenrechts lebenden Ordensgemeinschaften, wird aber manchmal auch auf Niederlassungen anderer/neuerer Ordensgmeinschaften/Ordenskongregationen angewandt.

Klar geworden? Hast du einen Formulierungsvorschlag? --Der wahre Jakob (Diskussion) 15:35, 13. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Konvent vs. Niederlassung[Quelltext bearbeiten]

Auch nicht "klösterliche" Ordensgemeinschaft sprechen von Konventen, die sich dann aber nicht in einem Kloster, sondern in einer "Niederlassung" befinden. Da es bislang aber für die einleitende Definition "Konvent ist eine Niederlassung einer Ordensgemeinschaft" spricht, müssen wir hier baldmöglichst ein wenig Ordnung schaffen. Es gibt dafür zwei Möglichkeiten

Verschieben von Konvent (Kloster) auf Konvent (Ordensgemeinschaft) oder Umgestaltung von Niederlassung (Ordensgemeinschaft) in eine BKL mit einem Verweis auf Konvent (Kloster) und einem Verweis auf Niederlassung (Kongregation) oder so ähnlich. Ich würde an und für ersteres plädieren, weil unter Konvent (Ordensgemeinschaft) beides gut zu beschreiben wäre, in der Gegegenüberstellung von Kloster und Nicht-Kloster bzw. von nicht-klösterlich im Kloster (z.B. Salesiander Don Boscos im Kloster Ensdorf bzw. im Kloster Benediktbeuern). Entscheidend ist ja immer die Frage der "Klausur". - SDB (Diskussion) 22:06, 12. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Konvent (Ordensgemeinschaft) ist in sich widersprüchlich, da ein Konvent keine Ordensmeinschaft ist, sondern ein Orden viele Konvente haben kann (oder auch nicht, nicht jede Art von Klostergemeinschaft wird nämlich Konvent genannt). Ich hatte mir bei der Anlage von Konvent (Kloster) schon etwas gedacht. Was spricht denn gegen eine eigene Abhandlung zum Thema Niederlassung oder, noch einfacher, die WL auf Ordensgemeinschaft?--Turris Davidica (Diskussion) 22:32, 12. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Die Diskussion finde ich wichtig und lohnend. Über die Lemmaaufteilung muss ich etwas länger nachdenken. Zum aktuellen Text fällt mir allerdings auf, dass das von SDB Gewollte jetzt schon in den ersten Sätzen steht: Ein Konvent [] ist eine Niederlassung einer Ordensgemeinschaft,[ ]. Sowohl die Bewohner als auch das Gebäude bzw. die Gebäude, in dem die Gemeinschaft lebt, können Konvent genannt werden. Will heißen: "Niederlassung" ist der Oberbegriff, der auf alle Ordensgemeinschaften zutrifft, einige nennen ihre Niederlassung "Konvent". Morgen mehr.--Der wahre Jakob (Diskussion) 23:08, 12. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ja, aber genau dann ist eben der Klammerzusatz "Kloster" nicht korrekt. Freut mich aber, dass das Problem erkannt wurde. @Turris Davidica: Das Problem ist wie gesagt der Klammerzusatz Kloster, weil es auch außerhalb von Klöstern Konvente geben kann. Desweiteren war der Ausgangspunkt die BKL Niederlassung, wo bis dato, die Niederlassungen von Ordensgemeinschaften noch gar nicht vorkamen. Wie Der wahre Jakob richtig bemerkte, spricht die Einleitung von Konvent weit mehr für dieses Anliegen als der allgemeine Artikel "Ordensgemeinschaft". - SDB (Diskussion) 02:15, 13. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe einen weiteren Unterschied in der Außenwahrnehmung von Ordensgemeinschaften und dem internen Sprachgebrauch. Mir scheint, vulgo ist "Kloster" ein geläufiger Oberbegriff für alles Fromme, das in Gemeinschaft lebt. "Meine Tante ist im Kloster" wird auch gesagt, wenn sie in einer Kongregation oder Kommunität (oder sogar in einem Säkularinstitut) lebt, vulgo leben auch Jesuiten in "Klöstern". Auf der anderen Seite steht dann der Eigen-Sprachgebrauch der jeweiligen Gemeinschaft.
Vielleicht liegt die Lösung für Letzteres wirklich in einem neuen Überblicksartikel "Niederlassung (Ordensgemeinschaft)" oder - Turris' Bedenken respektierend - Niederlassung (Ordenswesen) o.ä. Hier könnten dann die geläufigen Termini wie Abtei, Priorat, Kloster, Konvent, Residenz, Haus (SJ, soweit ich weiß), Missionshaus (Weiße Väter), Fraternität etc. und sogar historische wie Terminei mit Verweis auf die zugehörigen Gemeinschaften kurz dargestellt und ggf passend verlinkt werden.--Der wahre Jakob (Diskussion) 17:32, 13. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ist das so gedacht, daß dieser Übersichtsartikel unabhängig von dem Lemma hier entstehen soll? ––Turris Davidica (Diskussion) 19:36, 13. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Genau. Dann könnte man diesen Artikel hier wirklich auf die Konvente der Ordensgemeisnchaften, die ihre Häuser so nennen, fokussieren und ansonsten verweisen. (Bei OFM fängt dann das Problem aber schon an: Da gibt es Konvente (die größeren) und Residenzen (die kleineren);-) )--Der wahre Jakob (Diskussion) 19:47, 13. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Wegen mir gerne (ich hatte nachgefragt, weil es mir um Konvent (Kloster) leid getan hätte. Wer „opfert“ sich denn für den Übersichtsartikel?--Turris Davidica (Diskussion) 19:50, 13. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich glaubte verstanden zu haben, dass SDB über so einen Artikel nachdenkt. Man könnte ja mit einer Art Liste anfangen, welcher Orden seine Niederlassungen wie nennt/nannte. --Der wahre Jakob (Diskussion) 22:39, 14. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Prinzipiell gerne, aber zur Zeit keine Zeit, deshalb habe ich ja den einen Satz hier eingefügt und dann eine Weiterleitung von Niederlassung (Ordensgemeinschaft) aus der BKL Niederlassung auf diesen Artikel hier gelegt. IMHO eilt es ja auch nicht. Entscheidend ist im Moment nur, dass man erfährt, dass es auch unter den Ordensgemeinschaften einen Niederlassungsbegriff gibt und dieser im Zusammenhang mit dem Konventbegriff steht, der allerdings stärker im klösterlichen Bereich zuhause ist. Das reicht für´s erste. Die Diskussion hier entstand, weil Turris Davidica, das zunächst diesen Satz falsch interpretiert hatte. - SDB (Diskussion) 01:00, 15. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
So kann man es natürlich auch sagen.--Turris Davidica (Diskussion) 22:13, 15. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Im Deutschen...[Quelltext bearbeiten]

...bezeichnet das Wort die Gemeinschaft der Kloster-/Stiftsangehörigen (= die Menschen), nicht die Institution oder die Gebäude (das Kloster, das Stift). Im Englischen und anderen Sprachen ist es anders, nur durch schlechte Übersetzungen kommt dieser Wortgebrauch auch zu uns (gern auch als Neutrum: „das Konvent“). Ich finde, das sollte im Artikel klar zum Ausdruck kommen. --Rabanus Flavus (Diskussion) 19:54, 7. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Das ist zu eng. Lt LThK (Benedikt Welter) ist es 1. Kloster, 2. Gemeinschaft eines Klosters, 3. Versammlung der stimmberechtigten Mitglieder eines Klosters. Und nach meinem langjährigen Sprachgebrauch (auch als Mitglied von Konventen) konnte der Begriff auch durchaus mal die Konventsgebäude betreffen (z.B. wir gehen von der Kirche direkt in den Konvent).--Der wahre Jakob (Diskussion) 09:33, 8. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Natürlich, Konvent(sgebäude) als Wohngebäude des Konvents, das seinerseits nur ein Teil des Klosters ist, zu dem auch die Kirche und die Wirtschaftsgebäude gehören. Das bestätigt die Personalbedeutung. Aber LThK hat natürlich das letzte Wort. --Rabanus Flavus (Diskussion) 11:42, 8. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Die Terminologie ist sicherlich auch deshalb nicht trennscharf, weil etwa in der kunsthistorischen oder heimatgeschichtlichen Literatur die Begrifflichkeit nicht immer klar ist; Hauptsache, es hört sich kirchlich-fromm an. Dann wird es anderswo als Beleg zitiert, und so setzt es sich fort. Ähnlich ist es bei Nonne/Ordensschwester/Ordensfrau, wie es gerade hier dirkutiert wird. Ansonsten: Schönen Sonntag!--Der wahre Jakob (Diskussion) 14:21, 8. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]