Diskussion:Kreishauptmannschaft

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Hallo @Goesseln: Die Aussagen im Abschnitt "Aufgaben" wurden im Wesentlichen von dir im Jahr 2012 eingefügt. Ich weiß, das ist lange her, aber kannst du noch irgendwie nachvollziehen, aus welcher Quelle du die Informationen damals bezogen haben könntest? Mich wundert, dass dort von "Bezirken" und "Bezirksausschüssen" die Rede ist. Meines Wissens gab es in Sachsen keine Bezirke sondern Amtshauptmannschaften. Von Bezirken sprach man auf der entsprechenden Ebene in Bayern und in der Habsburgermonarchie (und bis heute in Österreich), aber dort gab es – soweit ich ermitteln konnte – keine Kreishauptmannschaften. Das scheint also nicht ganz zusammen zu passen. --Bujo (Diskussion) 11:29, 2. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

ob ich da die Nomenklatur (wenn es denn eine allgemeine und durchgängige und widerspruchsfreie gab) richtig eingehalten habe, weiß ich nicht. Wenn ich dich richtig verstehe, dann sollte man für die sächsischen Verhältnisse das Wort Bezirk vermeiden. Vielleicht kannst du das dann angemessen ändern. Um die Verwirrung ein bisschen zu steigern, noch folgendes Zitat aus dem Politischen Handwörterbuch, 1923, S. 1049, Stichwort Kreishauptmannschaft, Autor Otto Loening:
Die Mitglieder des Kreisausschusses werden von den Bezirksversammlungen und den Stadtbezirken nach dem Verhältniswahlsystem gewählt (Gesetz vom 5. Juli 1919).
--Goesseln (Diskussion) 12:05, 2. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

Was war bis 1945 ff. ?[Quelltext bearbeiten]

Bei Regierungsbezirk Dresden-Bautzen und Regierungsbezirk Leipzig steht, dass diese Strukturen 1943 (Datum ?) aufgelöst wurden. Was war mit den anderen beiden, Chemnitz und Zwickau ? Ganz eindeutig wird es auch hier nicht gesagt, dass die Mittelstufe in Sachsen 1943 abgeschafft wurde. --2001:A61:42E:4F01:689B:9AB0:41D1:7A22 10:22, 23. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]