Diskussion:Kriegs- und Boykotthetze

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Volksverhetzung?[Quelltext bearbeiten]

Ist das die Entsprechung zum Paragrafen 130 der BRD? --41.151.209.141 09:04, 17. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Nicht wirklich, schon von der Stufe (Verfassungsrecht gegenüber einfachem Gesetz) als auch vom Inhalt her (Volksverhetzung dient nicht dem Schutz von Staatsorganen und ist auch präzieser umfasst).--Gruß Kriddl Post für Kriddl? 15:33, 18. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Sicherlich keine gespiegelt Analogie. Inhaltlich sehe ich da aber durchaus parallelen. Der BRD 130er sollte bestimmt dort noch gemeldet werden --41.151.18.46 10:45, 7. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

41.151.18.46 ist der hier. Bitte nicht füttern und WP:DS beachten. --Widerborst 09:02, 9. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Es fehlt eine Begriffsgeschichte[Quelltext bearbeiten]

"Boykotthetze" ist als Wort ein dermaßen komisches und altmodisches Konstrukt, dass mich schon interessieren würde, wo es herkommt. Boykott hat ja die Bedeutung, etwas durch absichtliche, organisierte Meidung zu schädigen ("ein organisiertes wirtschaftliches, soziales oder politisches Zwangs- oder Druckmittel"). Wie man das mit "Hetze" kombinieren kann, ist mir schleierhaft, vor allem wenn sich die B. dabei gegen "demokratische Einrichtungen" richten sollte, wie im Artikel zitiert und in der DDR definiert. Es wäre interessant, wenn dazu jemand was sagen könnte. 217.7.150.122 20:16, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Nebenbei: Hab mal in die DDR-Verfassung geguckt, wo das ja drinsteht. Sehr lustig Art. 8.: Persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen, sind gewährleistet. Die Staatsgewalt kann diese Freiheiten nur auf Grund der für alle Bürger geltenden Gesetze einschränken oder entziehen. heißt also praktisch: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie kann nur durch Gesetze eingeschränkt werden, aber dann beliebig. ;-) 217.7.150.122 20:21, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Falls Du was zur Begriffsentwicklung findest arbeite es ein. --Gruß Kriddl Post für Kriddl? 15:34, 18. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Anm.: Persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen sind semantisch etwas anderes als Menschenwürde. Von Einschränkungen letzterer ist oben nichts zu lesen. --Tommes (Roter Frosch) 19:07, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Die ist aber nicht mehr vorhanden, wenn ich diese Dinge oben derart einschraenke, wie es eben in der DDR der Fall war. Und man hat doch ganz generell ueber die Menschen wie ueber Sklaven verfuegt, man konnte ja schliesslich nicht Ausreisen. --41.151.18.46 10:50, 7. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Das stimmt im Prinzip, aber auch im GG der BRD gibt es bezüglich dieser Grundrechte die gleichen Möglichkeiten der Einschränkung. Im Moment wird das mit den Einschränkungen in der BRD halt anders gehandhabt, aber es gibt durchaus einen Trend zu mehr Einschränkungen, z.B. im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, das anscheinend großteils weder gegen das GG noch gegen sonstiges Bundesrecht verstoßt. Ich halte es daher nicht für ausgeschlossen, dass es in der BRD irgendwann DDR-Zustände gibt ohne dass die Grundrechte im GG geändert werden. --MrBurns (Diskussion) 12:13, 4. Mär. 2019 (CET)Beantworten

41.151.18.46 ist der hier. Bitte nicht füttern und WP:DS beachten. --Widerborst 09:02, 9. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Bedeutung von Boykotthetze wird nicht deutlich[Quelltext bearbeiten]

Auf der Grundlage des sogenannten Boykotthetze-Artikels wurden durch die Gerichte der DDR schwerste Strafen einschließlich der Todesstrafe verhängt. Allein nach dem Volksaufstand am 17. Juni 1953 gab es über 2.000 größtenteils langjährige Haftstrafen wegen Boykotthetze. Diesem Artikel 6 der DDR-Verfassung fehlten alle Wesensmerkmale eines Strafgesetzes. Er enthielt weder eine genaue Tatbestandsdefinition noch eine Strafandrohung und legte demzufolge auch keinen Strafrahmen fest. Die unklare Formulierung ließ vielfältige Auslegungen zu, so dass zwischen der „Ausübung demokratischer Rechte“ und strafbarem Handeln im Sinne von Boykotthetze eine Abgrenzung völlig unklar bleiben musste. Nach Artikel 6 konnte demnach jedes unliebsame politische Verhalten strafrechtlich verfolgt werden: allgemeine Kritik, aber auch bewusste Opposition bis hin zur Spionage und zum Hochverrat. --79.242.202.215 18:47, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten

1956 => 1957[Quelltext bearbeiten]

1956 gab es Volksaufstände u.ä. in Ungarn und in Polen (Posener Aufstand (1956)) . Sicherlich lässt sich da kein Kausalzusammenhang beweisen (zB "das SED-Regime führte den Gummiparagraph "Kriegs- und Boykotthetze" ein, um beim nächsten (Volks)aufstand noch schärfere Waffen/Strafen gegen Rädelsführer zu haben.

Gleichwohl kann / sollte man die beiden Aufstände imo an dieser Stelle erwähnen.

@Phi (difflink) : ich füge einen Einschub (- ... -) von acht Worten ein ; und du findest "das geht wüst durcheinander" ? Aha ... --Neun-x (Diskussion) 10:36, 22. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Das sind meiner Zählung nach mehr als acht Worte.
Welche zuverlässige Quelle sieht einen Zusammenhang zwischen den Aufständen und dem Straftatsbestand? --Φ (Diskussion) 11:22, 22. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Spionage[Quelltext bearbeiten]

Dass der Straftatsbestand auch Spionage umfasste, müsste mit einer wissenschaftlichen Informationsquelle belegt werden. Ein paar Wikipedia-Artikel reichen da nicht. --Φ (Diskussion) 15:37, 3. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Die Quellen sind in den Artikeln zu finden. Denn fest steht, dass dieser Artikel 6 für die Strafverfolgung von Spionage angewendet wurde, obwohl Spionage nicht im Artikel 6 ewähnt ist. Genau deshalb wurden die betreffenden Leute auch wieder rehabilitiert. --Zitronenpresse (Diskussion) 16:25, 3. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Nenne die Quellen hier, bitte. --Φ (Diskussion) 16:52, 3. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Leute sind auf Grundlage von Artikel 6 für Spionage verurteilt wurden. Das ist bekannt. Und für alles, was auf der Hand liegt, braucht man keine Quellen beizubringen. Aber weil ich heute in großherziger Stimmung bin, und damit du heute ruhig schlafen kannst, gebe ich dir diesen Link: [1]. Es lässt sich sicher noch mehr ergoogeln und erblättern. --Zitronenpresse (Diskussion) 19:08, 3. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
ich hab auch mal gegoogelt und gefunden, dass das nur in Einzelfällen galt und bis das StGB der DDR einen eigenen Straftatsbestand Spionage hatte. In der Pauschalität ist der Hinweis in der Artikelzusammenfassung also irreführend, inebesondere weil es im Rest des Artikels gar nicht vorkommt. --Φ (Diskussion) 22:39, 3. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Natürlich reden wir hier nur über die 50er Jahre. Die Verurteilungen auf Grundlage des Artikels 6 fanden mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes 1958 ihr Ende. Dieses Strafrechtsergänzungsgesetz kannte die Begriffe Kriegs- und Boykotthetze nicht mehr und regelte die Bestrafung von Spionage sowie von "staatsgefährdender Propaganda und Hetze" u.a. Und in der Verfassung von 1968 stand die Boykotthetze dann auch nicht mehr drin. Und da es dich stört, dass das im Rest des Artikels nicht vorkommt, sollten wir das im Artikel ergänzen. --Zitronenpresse (Diskussion) 23:23, 3. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Na prima, so kommen wir der Sache doch näher. Dass Spionage mitgemeint war, war also nur ein vorübergehendes Phänomen, die pauschale Formulierung in der Artikelzusammenfassung ist irreführend. Korrogierst du es oder soll ich es machen? Gruß, --Φ (Diskussion) 07:52, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Dass Spionage mitgemeint war, war ein genauso vorübergehendes Phänomen wie die Boykotthetze-Verurteilungen selbst. Für Taten ab 1958 wurden zu Verurteilungen nicht mehr der Verfassungsartikel herangezogen. Das betraf sowohl Spionage als auch Staatsverleumndung und dergleichen. Ab dem Zeitpunkt gab es im Strafrecht den Begriff Boykotthetze nicht mehr. --Zitronenpresse (Diskussion) 10:40, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
OK, überzeugt. --Φ (Diskussion) 10:48, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ich finde das Lemma irreführend, denn laut Artikel taucht der Begriff Boykotthetze seit 1957, das heißt in über 30 Jahren des Bestehens der DDR nicht mehr auf. Da staatsfeindliche Hetze auf diesen Artikel weiterleitet, sollte der Begriff zumindest als Teilüberschrift auftauchen, sonst wird der Zusammenhang nicht klar. --Rita2008 (Diskussion) 19:02, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Staatsfeindliche Hetze (§ 106 StGB a. F.)[Quelltext bearbeiten]

War die Strafvorschrift der staatsfeindlichen Hetze mit der DDR-Verfassung von 1968 (vgl. Art. 27) vereinbar? --Dave Aly (Diskussion) 08:26, 3. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Heimtückegesetz[Quelltext bearbeiten]

Da dies wiederholt unter "Siehe auch" eingefügt wurde: Beide haben unterschiedliche Tatbestände und wurden in unterschiedlichen Regimen angewendet. Von den technisch unterschiedlichen Ebenen der Rechtsquellen mal ganz abgesehen. Kurz: Das siehe auch wäre nur eine associative Verbindung ohne wirklichen enzyklopädischen Nutzen.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 07:05, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Benutzer:Tickle me, wenn du denselben Edit, dem begründet widersprochen wurde, erneut tätigst, ohne vorher auf der Diskussionsseite Konsens herzustellen, verstößt du gegen WP:WAR. Dafür kann man gesperrt werden. Und genau das hast du gemacht: erstens, zweitens. Mach deinen Edit bitte selber rückgängig, damit wir das ohne VM klären können. Ein Konsens zu deiner Einfügung besteht hier nicht, im Gegenteil.
Der frei herbeiassoziierte Hinweis ist POV: „DDR=Nazideutschland“ entspricht der Totalitarismustheorie und neuerdings der Hufeisentheorie, klammert aber alle Unterschiede aus. Wir schreiben ja auch unter den Artikel Freie Deutsche Jugend nicht siehe auch Hitlerjugend oder unter den Artikel Erich Honecker siehe auch Adolf Hitler. --Φ (Diskussion) 08:00, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
> erstens, zweitens
Ich habe exakt einmal revertiert.
> dem begründet widersprochen wurde
Die Begründung lautete "wenig sinnvoll" – seit wann ist das ein Argument? Begründet wird erst jetzt widersprochen.
> Mach deinen Edit bitte selber rückgängig, damit wir das ohne VM klären können.
Dazu wurde ich in ca. 20 Jahren noch nie aufgefordert, die kafkaeske Praxis kenne ich nur von Twitter, gilt das jetzt auch hier? Wenn ein Admin meint, einschreiten zu müssen, soll er es halt tun.
> DDR=Nazideutschland
Dass ich diese Staaten *gleichgesetzt* hätte, ist frei "herbeiassoziiert". Ich *vergleiche* und stelle Gemeinsamkeiten fest, z. B. eine autoritäre Staatsführung und den Versuch, Kritiker "rechtsförmig" zu kriminalisieren. Vergleichen kann man alles, auch Äpfel mit Birnen, sofern man etwaige Gemeinsamkeiten und Unterschiede gelten lässt. Es ist nicht das erste mal in der deutschen Geschichte, das Sozialistengesetz diente ähnlichen Zwecken, weswegen ich es jetzt zufüge. Anstatt hysterisch und unwikipedisch den besseren deutschen Staat, so sehen das ja immer noch einige, zu verteidigen, sollte man das naheliegende tun und die "Siehe auch"-Liste erweitern, es sollten sich in der neueren Geschichte noch weiter Beispiele finden, z. B. Zensur und Spitzelwesen des Metternichsches Systems, allerdings gibt es noch keine detailliertes Lemma dazu. Dass Repressionsversuche autoritärer Regime eines Landes, Rechts- und Kulturraums nur "frei assoziativ" und nicht auch historisch miteinander zu tun haben, halte ich wiederum für eine gewagte These. (Nebenbei: in der DDR galt z. B. die Naturschutzgesetzgebung der Nazis –soll juristisch und fachlich übrigens hervorragend gewesen sein– bis zuletzt ohne Änderungen, nur im Westen hat man in den 70ern die Sache umschreiben lassen, um der Peinlichkeit zu umgehen. Just sayin', auch das macht Realsozialisten immer noch nicht zu Nationalsozialisten.) --tickle me 09:03, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Sozialistengesetz kann ich nicht mehr einfügen, noch bevor ich antworten konnte, wurde revertiert, "Assoziationsblaster nicht erwünscht" – das gleiche Diskursniveau wie am Anfang, ich gratuliere. --tickle me 09:07, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Edit-War führst du nicht erst beim zweiten Revert, sondern wenn du denselben Inhalt ein zweites Mal einfügst, ohne vorher Konsens erreicht zu haben. Und hier gibt es keinen.
Natürlich kann man hier alle möglichen repressiven Gesetze aufführen. Würde das den Artikel besser machen? Ich kann nicht erkennen, dass in diesem Artikel ein Siehe auch fehlen würde.
Machst du deinen Revert bitte selber rückgängig oder muss um administrative Hilfe nachsuchen? --Φ (Diskussion) 09:37, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

> Natürlich kann man hier alle möglichen repressiven Gesetze aufführen.
Nein, braucht man nicht – allerdings sollte man hier Gesetze aufführen, die in Deutschland die Meinungsfreiheit kriminalisieren.

> Wir schreiben ja auch unter den Artikel Freie Deutsche Jugend nicht siehe auch Hitlerjugend
Warum nicht? Gleiche Funktion, gleiches Land, frappierend ähnlicher Aufbau, frappierend ähnliche Bildsprache und Symbolik, direkt im historischen Anschluss. Nur die Fans dieser Systeme finden das pietätlos und ihr präferiertes System unvergleichlich. --tickle me 10:29, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Weil es POV ist. Welche zitierfähige Quelle sieht da wie du "frappierende Ähnlichkeiten"? Wenn keine, gehört es nicht in den Artikel, und wenn es welche gibt, kann das gern belegt im Artikeltext dargestellt werden. Siehe auch ist immer nur eine Notlösung, und wir haben hier keine Not. --Φ (Diskussion) 10:35, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
> frappierende Ähnlichkeiten
Ist noch harmlos formuliert, die Jungs haben direkt voneinander abgepaust, eine sehr schöne Auswahl: [2] Ist aber egal, in diesem Lemma geht es um Gesetze, deswegen noch einmal:
allerdings sollte man hier Gesetze aufführen, die in Deutschland die Meinungsfreiheit kriminalisieren.
...soviel sind es nicht: Metternichs Restauration der Zensur, Sozialistengesetze, Kriegs- und Boykotthetze und Staatsfeindliche Hetze – einige wenige finden sich vllt. noch. Doch wie ich sehe, sind Verstoß gegen WP:KPA entfernt, --Φ (Diskussion) 12:46, 15. Sep. 2022 (CEST) Sehr löblich, sehr deutsch, aber nicht wikipedisch. --tickle me 11:17, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Wikipedisch heißt: Was nicht reputabel belegt ist, fliegt raus. --Φ (Diskussion) 11:21, 15. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Mit der Definition begibst du dich auf ziemlich dünnes Ris. Als "in Deutschland die Meinung kriminalisieren werden von Betroffenen schon mal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Volksverhetzung und die ganzen Äußerungsdelikte, der Radikalenerlass, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen usw. bezeichnet (Coronrrgelungen durch Querdenker nicht mitgezählt). Das "siehe auch" würde das relative schnell zum Honigtopf verwandeln.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 07:18, 23. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Verbindungen zwischen "staatsfeindlicher Hetze"(DDR)....[Quelltext bearbeiten]

und dem heutigen von der politischen Linken bis Linksradikalen vorgetragenen Vorwurf der "Hass und Hetze", wenn es um für Linke unbequeme Meinungen und gefühlte Wahrheiten rechts der Mitte geht, sollten im Artikel rausgearbeitet werden. --80.131.58.22 00:03, 26. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Warum? Die DDR ist vor über 30 Jahren untergegangen. Wo ist der Zusammenhang?--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 01:28, 26. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Na wo ist er wohl? Siehe die jüngste Versionsgeschichte des Artikels. 87.188.140.84 22:48, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Du weißt schon, dass der Begriff Hetze für Aufwiegeln und zum Hass anstacheln seit dem 16. oder 17. Jahrhundert in der deutscher Sprache zu finden ist? Die Annahme, dass diese etwas spezielle DDR-Bestimmung das in die Journalistensprache gebracht hätte ist ... mutig.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 00:27, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten