Diskussion:Kulturfrequenzen

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Genutzt wird der Frequenzbereich von 470 bis 694 MHz[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie klemmt es im Artikel an ganz vielen Stellen. Die ETSI-Norm EN 300422 (Teile 1-4) bietet den Bereich bis 3 GHz an, inklusive des 2,4-GHZ-ISM-Band (WLAN) und verweist auch auf die 863 bis 865 MHz. Die Norm ist vollständig harmonisiert: [1], ist also "höchst" offiziell. Das Frequenzband[2] hat folgende Nutzung

  • Wetterradar (470 - 494 MHz)
  • drahtlose Mikros (470 - 608 MHz)
  • militärische Anwendungen (470 - 694 MHz)
  • Betriebsfunk (470 - 694 MHz)
  • Rundfunk (DVB-T, 470 - 694 MHz)
  • Radioastronomie (608 - 614 MHz)
  • drahtlose Mikros (614 - 694 MHz)

Mit anderen Worten: die PMSE konkurrieren schon seit "Ewigkeiten" mit anderen, viel leistungsstärkeren, Anwendungen. Es gibt zudem alternative Frequenzen (z.B. 2,4 GHz und 863 ... 865 MHz). Entweder fehlt etwas Entscheidendes oder hier wird gerade viel Lärm um Nichts gemacht. Flossenträger 09:50, 18. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Übertrag aus dem QS-Antrag von der Vorderseite[Quelltext bearbeiten]

Von der Vorderseite nach nach hier übertragener Beitrag von APWBT von 05:24, 19. Feb. 2021‎:

........... Hinweis: .........
Der Begriff „Kulturfrequenzen“ wird u.a. in Wissenschaft, Medien und Politik benutzt.
Beispiele:

Beispiel 470-694 MHz:
In der Tat nutzen auch andere Bedarfsträger den Bereich. Deshalb wird auch teilweise von „Rundfunkfrequenzen“ oder „Medienfrequenzen“ gesprochen. Der Begriff „Kulturfrequenzen“ erscheint aber umfassender und auch die terrestrische Rundfunkverbreitung zu umfassen.
Mit Blick auf diese und andere Frequenznutzungen sollte der Begriff „Kulturfrequenzen“ erklärt werden. 19. Februar 2021

+++ Ende Übetrrag +++ Flossenträger 07:08, 19. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Leider ist das nicht ganz so trivial. Die Nutzung des Bandes durch DVB-T ist eine lizensierte, die für die Drahtlosmikros eine Allgemeinzuteilung. Vorrang haben immer die Lizenzinhaber (klar, die blechen ja schließlich für die Nutzung). Erstnutzung (also die mit den größten Schutzrechten, sind die Radioastronmen (Anmerkung B149 im Frequenznutzungsplan)). Dazu kommt Fußnote 31:

31 Die Frequenzbereiche oberhalb von 30 MHz können von Funkanlagen geringster Leis-tung mitgenutzt werden. Bei der Auswahl der Frequenzbereiche sind die erhöhten Schutzanforderungen von sicherheitsrelevanten Funkanwendungen zu gewährleisten. Die Frequenzbereiche, Grenzwerte der zulässigen Strahlungsleistung und sonstigen störrelevanten Parameter von Funkanlagen geringster Leistung werden im Frequenz-plan oder der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Funkanlagen geringster Leistung dürfen keine Störungen bei anderen gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funk-anlagen und Funkdiensten, denen die entsprechenden Frequenzbereiche auf primärer oder sekundärer Basis zugewiesen sind, verursachen. Störungen durch diese anderen Funkanlagen und Funkdienste müssen von Funkanlagen geringster Leistung hingenommen werden.

Ich denke zuallererst müsste aber mal eine Entscheidung getroffen werden:
  1. Es soll um den politischen Begriff gehen
  2. Die Problematik der Mehrfachnutzung (dann aber beschränkt auf diesen einen Frequenzblock, inklusive Erklärung, was diesen besonders macht)
  3. die flankierende politische Diskussion hierum.
Alles auf einmal ist m.E.n. nicht sinnvoll möglich. Da der Titel (zumindest noch) aber auf den Begriff Kulturfrequenzen verweist, wird der Leser Variante 1 erwarten. Flossenträger 07:29, 19. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Bundesnetzagentur nutzt Begriff "Kulturfrequenzen" (12.März 2021)[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht relevant:

https://www.mothergrid.de/news/bundesnetzagentur-sichert-den-fortbestand-der-kulturfrequenzen-bis-2030-zu/

"Bundesnetzagentur sichert Fortbestand der Kulturfrequenzen bis 2030 zu"

Bundesnetzagentur sichert Kultur und Rundfunk den Fortbestand der Kulturfrequenzen zu.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, hat versichert, dass die so genannten Kulturfrequenzen „bis mindestens 2030“ der Kultur und den Rundfunkanstalten zur Verfügung stehen werden. Als kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Elisabeth Motschmann, Mitglied des Deutschen Bundestages, nach den aktuellen Überlegungen von Bundesregierung und BNetzA zum Frequenzspektrum im Bereich von 470 bis 694 MHz (UHF-Band) gefragt. ...

Die Kulturfrequenzen (470 bis 694 MHz) werden zurzeit von den Nutzer*innen drahtloser Mikrofone, also v. a. von Musik- und Konzertveranstaltern, Freilufttheatern (oftmals aus dem Amateur- und Laienbereich), aber auch von den Rundfunkanstalten genutzt. Die Kulturfrequenzen sind technisch besonders leistungsstark, und sie sind europäisch harmonisiert, was insbesondere für den grenzüberschreitenden Kultur- und Tourneebetrieb sehr wichtig ist.

Diese Frequenzen sind Kultur und Rundfunk bis 2030 zugewiesen worden. Auf der für das Jahr 2023 angesetzten nächsten Weltfunkkonferenz wären aber theoretisch andere Entscheidungen denkbar. (nicht signierter Beitrag von 2001:7E8:CCCE:1A00:C97A:9616:BA18:7C67 (Diskussion) 12:28, 12. Mär. 2021 (CET))Beantworten

Sollte jetzt schon ein konkreter und begründeter Verdacht bestehen, dass sich das 2030 ändert, kann man natürlich jetzt schon darauf hinweisen, dann sollte dafür ein Beleg genannt werden. Nachdem, was hier steht, brauchen wir vor der Weltfunkkonferenz gar nichts dazu schreiben, denn Wikipedia ist Kein Newsticker! Ansonsten reicht es, nach dieser Weltfunkkonferenz zu recherchieren, ob sich etwas ändert. Nur dann wäre es sinnvoll, die Änderung zeitnah einzuarbeiten. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 15:04, 13. Mär. 2021 (CET)Beantworten