Diskussion:Kunst am Bau

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Hodsha in Abschnitt Schweiz
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Verpflichtung[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte nur auf einen kleinen Fehler aufmerksam machen beim Thema "Kunst am Bau". Dort steht, dass eine bestimmte Prozentzahl der Bausumme für Kunst am bau ausgegeben werden MUSS... Diese gesetzliche Regel wurde vor vielleicht 20 (?) Jahren abgeschafft, es ist nur noch eine KANN-Regel.

Es kann Geld ausgegeben werden für kunst am Bau, muss aber nicht (mehr). Natürlich wurde die Gesetzesnovelle nicht allzu breit in der Öffentlichkeit bekannt gegeben, weil sie einer Berufsgruppe reelle Beteiligungsmöglichkeiten abgeschnitten hat.

Dies in aller Kürze. Das Wort muss kann einfach gegen kann ausgetauscht werden, dann stimmt es.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Martina Gödecke-Behnke Bochum www.visionae.de

Danke für Ihre Hilfe. Der Artikel ist korrigiert. Freundliche Grüße, GFJ 14:17, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Sehr interessant! Das Wort "muss" ist zwar noch drin, aber ich bin sehr erleichtert, dass diese Regelung inzwischen nur eine Kann-Bestimmung ist. Wie ist nun die aktuelle Rechtslage? Ich frage deshalb - auch um den Finger in die Wunde zu legen - weil Kunst am Bau sicherlich keine ABM-Maßnahme für Künstler bzw. Finanzierung ihrer privat-Interessen bzw. Vorlieben, Hobbys oder ihres Darstellungs-Bedürfnisses sein kann. Die Mittel für die grüne Säule in Göttingen [1] von Erich Reusch, das Keilstück (Minden) von Wilfried Hagebölling könnte man sinnvoller und nachhaltiger für Kunst ausgeben, beispielsweise wie Projekte wie der Wiederaufbau der Frauenkirche Dresden. Kunst sollte nachhaltig sein. Mehr Hirn und Nachhaltigkeit scheint dagegen das Kunstwerk Versunkenes Dorf von Timm Ulrichs zu zeigen. Sehr problematisch sind die Äußerungen einiger dieser "Künstler". Die Spanne reicht von "Mir ist es egal, ob mein Kunstwerk in 30 Jahren noch steht. Es gibt davon ein Foto und das reicht." bis "Künstler müssen sich selbst finanzieren. So stehen viele Arbeiten von Künstlern als Leihgabe des Künstlers im öffentlichen Raum. Die Hoffnung ist natürlich, dass jemand mal eine Arbeit kauft - denn schließlich müssen Künstler auch leben." Dazu ist zu sagen, dass sich jeder Arbeitnehmer selbst finanzieren muss. Wenn ein Bäcker gräßliche Brötchen herstellt, die niemandem schmecken, wird er bald Konkurs machen. Nun die konkrete Frage: wem gefällt dieses gräßliche Keilstück von Wilfried Hagebölling? Sind alle bereit die ständig anfallenden Reinigungsgebühren zu zahlen? Und: wer hat das Ding überhaupt bezahlt? Dann könnte ja auch der unfähige Bäcker weiter seine gräßlichen Brötchen mit allgemeinen Steuergeldern herstellen - völlig egal ob sie jemand kauft. --Skraemer (Diskussion) 19:37, 3. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ungeeignete Einfügung[Quelltext bearbeiten]

Die immer wieder in den Artikel eingestellte Einfügung ist völlig ungeeignet, da sie einen Einzelfall unangemessen hervorhebt und zudem in unangebracht werblicher Sprache gehalten ist. Ich bitte um die Angabe von Gründen, warum sie doch in den Artikel gehören soll. Andernfalls werde ich den Artikel Mitte kommender Woche wieder revertieren und jede weitere Einfügung als Vandalismus behandeln. --h-stt !? 22:05, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Da es den Begriff nur in Deutschland gibt und dies auch im Eingang so steht, wenn auch nicht expltit, sollten hier nur Beispiele angeführt werden die aufgrund der spezifisch deutschenRegelung entstanden sind. Schlepper 14:22, 18. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Preis für Kunst am Bau[Quelltext bearbeiten]

Zur Ergänzung des Abschnitts 'Preis für Kunst am Bau' von heute, 3. Nov. 2011‎, 17:22:

  1. Einzelne Künstler mit einzelnen Werken werden noch EIN WEITERES MAL herausgestellt. Dies passte m.E. möglicherweise in einen eigenes Lemma über diesen Preis, aber nicht in einen Artikel über die Kunst am Bau an sich.
  2. "diesem für die Kunst am Bau so wichtigen Preis": bitte begründen - sonst wird dies als Lobhudelei für die Preisjury/-sponsoren bzw. die gekrönten Künstler wahrgenommen.
  3. Ob das Konzept hinter der Arbeit von Dagmar Schmidt "innovativ" ist, möchte ich kritisch hinterfragen, schließlich gab es schon Jahre zuvor beispielsweise den Petuelpark in München.

Gruß -- Welt-der-Form 22:47, 3. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ich habe den Absatz aus genau diesen Gründen eben entfernt. Er kann wieder rein, wenn es für die Wertungen einen reputablen, externen Beleg gibt. Grüße --h-stt !? 13:04, 4. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Der mfi-Preis für Kunst am Bau ist nicht nur einer der am höchsten dotierte Kunstpreis überhaupt, er ist auch der einzig bekannte Preis für Kunst am Bau mit seit 2002 lediglich sieben Preisträgern. Diese nun mal gegebene Tatsache als Lobhudelei zu bezeichnen, trifft nicht, egal wem gegenüber. Die bei einer Analyse der Preisvergabe aufzeigbare Entwicklung von der Majolica im Inneren des Bundespräsidialamtes (2003, siehe meine Untersuchung des Werkes (2005)) bis zu Timm Ulrichs zeigt eine nicht zu übersehende und damit interessante Entwicklung auf, die recht eindeutig mit der Preisvergabe im Jahre 2006 begann. Auch das Versunkene Dorf ist eine innovative Entwicklung von der Kunst am Bau (Allianz-Arena) zur Kunst im öffentlichen Raum. Der Münchner Petuelpark (vgl. Friedel (2004): Dietmar Tanterl. Wien) ist – auch wenn im Kontext von Quivid entstanden – klassische Kunst im öffentlichen Raum und hat damit weder inhaltlich noch strukturell etwas zu tun. Dr. Ronald Kunze 05.11.2011

Die Einschätzung in der Zusammenfassungszeile: «maßgebende Einschätzung der Entwicklung der Preisvergabe, die ausschließlich Tatsachen in Bezug setzt. Wertendes ist nicht enthalten» kann ich nicht teilen, lese ich in dem betreffenden Absatz doch
  1. „bei diesem für die Kunst am Bau so wichtigen Preis“
  2. „in innovativer Art“
  3. „erstmalig“.
Noch immer wird in keinem dieser Fälle diese (positive) Wertung begründet oder belegt. Insofern sind sie für mich (noch) nicht überprüfbar, siehe Theoriefindung.
  • „einer der am höchsten dotierte Kunstpreis“: bedeutende Kunstpreise wie etwa der Goslarer Kaiserring oder der Deutscher Kritikerpreis sind undotiert.
  • Niemand will die betreffenden Kunstwerke in Abrede stellen. Doch wenn sie wiederholt Erwähnung finden sollen, muss die Frage erlaubt sein, womit sich das begründet. Das einzige Argument, das ich dem Text entnehmen kann, ist die Entwicklung von der Kunst am Bau hin zur Kunst im öffentlichen Raum. Einerseits stellt sich damit die Frage, ob die betreffenden Kunstwerke dann überhaupt in den Artikel "Kunst am Bau" gehören. Zum anderen wurde die Entwicklung von der Kunst am Bau hin zu Kunst im öffentlichen Raum bereits in den 1970er Jahren in Bremen und in den 1980er Jahren in Hamburg vollzogen, siehe Volker Plagemann. Dass es sich damals noch nicht um Konzeptkunst handelte, tut der Sache keinen Abbruch.
  • Ich bitte um eine Erklärung, warum die Argumente
  1. «die in innovativer Art die Grenze zwischen Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum anders beleuchtet»
  2. «Zudem wurde ... ein Kunstwerk in einer Wohnsiedlung und damit im Lebensumfeld vieler Menschen in den Mittelpunkt gestellt»
nicht für die Gestaltung des Petuelparks genauso wie für die Bodenskulptur von Dagmar Schmidt in Halle zutreffen sollen, vgl. KUNSTPROJEKT PETUELPARK (Kunst-am-Bau-Programm der Stadt München).
-- Welt-der-Form 00:17, 6. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Der Absatz steht unter der Überschrift Preis für Kunst am Bau und ordnet diese Werke in ihrer erkennbaren Entwicklung vom dominanten und unikaten Staatsbau zu besonderen Formen der Kunst am Bau ein. Dabei muss man über die Bedeutung des Preises für Kunst am Bau wohl nicht diskutieren, auch wenn es natürlich auch andere bedeutende und unbestritten auch noch bedeutendere Preise gibt, aber wohl nicht für Kunst am Bau. Der Spannungsbogen zwischen den Preisträgern Lothar Baumgarten und Dagmar Schmidt ist doch unübersehbar; die Majolika ist klassisch im Gebäude angebracht und wird dabei allein wegen der Zugänglichkeit kaum von der Außenwelt wahrgenommen, die Grabungstaedte befindet sich ebenso auch auf einem privatem Grundstück am Bau bzw. verschmilzt nahezu mit dem kaum noch vorhandenen Bau, kann aber scheinbar als im öffentlichen Raum befindlich wahrgenommen und auch öffentlich benutzt werden. Auch das dabei erlaubte und künstlerisch gewollte Verändern des Werks durch Menschen oder die Natur sind ein ungewöhnlicher Umgang mit der Kunst, die auch als Kunst am Bau meist museal bestehen bleiben soll. Bei diesem Preis wurde – bei der fünften Vergabe – erstmals ein Kunstwerk in einer Wohnsiedlung statt wie bisher vor allem an repräsentativen staatlichen Bauwerken in den Mittelpunkt gestellt. Konzeptionell in die Wohnsiedlungen eingestreute Kunstwerke gab es insbesondere natürlich in den Wohnsiedlungen der DDR schon recht viele, aber eben nicht in der lokalen Bedeutung vergleichbar und zugleich als Sinnbild für den fortschreitenden Stadtumbau. Davon unterscheiden sich die Konzepte aus den Stadtstaaten und der LHH München, bei denen in einer durchaus wegweisenden Phase nur die finanziellen Mittel umgeschichtet und für typische Kunst im öffentlichen Raum verwendet wurden, recht deutlich. Auch wenn im Petuelpark im Kontext von Quivid eine Art Skulpturenpark an Rande einer Wohnsiedlung entstanden ist, besitzt diese doch nicht die unmittelbare Direktheit zum Kunstwerk wie etwa in der Silberhöhe. Dr. Ronald Kunze, 06.11.2011

Ich freue mich, dass es doch zu gelingen scheint, die abgegriffenen bzw. nichtssagenden Begriffe innovativ und anders in dem zur Diskussion stehenden Absatz über den Preis für Kunst am Bau zu konkretisieren. Wenn Sie diese Ihre Erklärungen in den Text einflechteten, ermöglichten Sie dem Leser Ihre Wertungen begründet nachzuvollziehen.
Der schließende Satz «Zudem wurde erstmalig ein Kunstwerk in einer Wohnsiedlung und damit im Lebensumfeld vieler Menschen in den Mittelpunkt gestellt» könnte m.E. wie folgt umformuliert werden: «Zudem wurde hier - wie schon beim Petuelpark 2004 in München - ein Kunstwerk in einer Wohnsiedlung und damit im Lebensumfeld vieler Menschen in den Mittelpunkt gestellt.» In Kontrast zu singulären Großskulpturen anderswo ist die Kunst im Petuelpark teilweise fast versteckt. Anstatt aufzutrumpfen, gliedert sie sich in die Nutzung des Geländes als Naherholungsraum ein. Sie dient also den dort wohnenden Menschen - eben so, wie die Skulptur von Dagmar Schmidt den Menschen im umliegenden Wohnviertel zur Vergangenheitsbewältigung dienen kann. Prof. Raimund Kummer, der am Petuelpark mitwirkte, war 2009 übrigens auch in der Jury des Preises für Kunst am Bau.
Wenn man, wie sie schreiben, «über die Bedeutung des Preises für Kunst am Bau wohl nicht diskutieren muss», dann entfernen Sie bitte auch das Wörtchen "wichtig" aus Ihrem Satz "Während bei diesem für die Kunst am Bau so wichtigen Preis in den ersten Jahren...". Andernfalls halte ich es - im Sinne einer ausgewogenen und neutralen Darstellung - für unverzichtbar, zu erwähnen, dass zwei Mitglieder der Jury dem Unternehmen mfi management für immobilien AG, das Shoppingcenter projektiert, baut und betreibt, angehören. Sehen Sie da keinen Interessenkonflikt?
-- Welt-der-Form 21:43, 6. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Der Absatz bezieht sich auf diesen (einzigen) Preis für Kunst am Bau, nicht auf die Kunst am Bau allgemein. Wir haben mit der Kunst am Bau einer genossenschaftlichen Wohnsiedlung (und das auch noch erstmalig im Osten) erstmalig einen roten Apfel im Gegensatz zu den Gelben an Staatsbauten und den Grünen an Verwaltungszentralen (Eliasson). Bei diesem Vergleich spielt es keine Rolle, ob es auch noch rote Birnen gibt. Der Petuelpark ist bisher in dieser Reihe nicht ausgezeichnet worden, ich kann mir aber gut vorstellen, dass er schon im reichhaltigen Angebot von jeweils über 100 Bewerbungen vorgelegen haben wird. Mir ist die Zusammensetzung der Jury bekannt und ich sehe da keinen Interessenskonflikt. Eigene Bauten/Kunstwerke werden nicht eingereicht, obwohl sie grundsätzlich immer durchaus akzeptable Kunstwerke aufzuweisen haben (wenn auch keine Preiswürdigen). Bei jedem Kunstwettbewerb für staatliche Bauten sind immer Vertreter des Bauherren in der Jury; grundsätzlich problemlos, auch wenn sich im Einzelfall sogar Interessenskonflikte aufzeigen lassen. Ich habe inzwischen Ihre reichhaltige Sammlung auf der persönlichen Website mit Bewunderung zur Kenntnis genommen. Es wäre durchaus sinnvoll, diese lokal orientierten Sammlungen in Wikipedia zu überführen; unter Kunst im öffentlichen Raum gibt es schon zwei gemeindliche Übersichten. Ich finde mehr Information über die einzelnen Werke und ihre Hintergründe sowie eine Verlinkung auf die Wikipediaseiten der Künstler zweckmäßig. Dr. Ronald Kunze 06.11.2011

Ronald, das von dir angegeben Buch "Spur der Steine" ist von Dagmar Schmidt und dir geschrieben. Es kann daher natürlich nicht als Beleg für die künstlerische Bedeutung von Frau Schmidt dienen. Du hast über dieses eine Thema hinaus auch keine weiteren Aktivitäten in der Wikipedia, vielmehr betreibst du hier ausschließlich Werbung für Frau Schmidt, dich selbst und diesen Kunstpreis. Da sehe ich einen Interessenskonflikt, weshalb ich dich bitte die Wikipedia-Richtlinie zum Thema zu lesen. Deine Werbung habe ich soeben wieder entfernt. Ich bitte dich dringend, künftig auf derartig plume Werbung zu verzichten. Grüße --h-stt !? 11:00, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Sehr geehrter Herr Schlottmann, bevor Sie solche unzutreffenden Behauptungen in die Welt setzen, hätten Sie vielleicht etwas besser recherchieren müssen. Es wurde ein ausführlicherer Beleg gewünscht und den habe ich aus meinem eigenen Werk geleistet. Die angegebene Publikation zu einem größeren Kunstprojekt ist vom damals beauftragten Kurator herausgegeben und enthält zahlreiche Beiträge, darunter meinen Beitrag zur Einordnung derartiger Zwischennutzungen in die Stadterneuerung und auch einen Bericht der Künstlerin über ihr Kunstwerk sowie diverse andere Beiträge zu weiteren Projekten. Meine inzwischen aus mehreren Jahrzehnten stammenden Veröffentlichungen zu Architektur, Städtebau/Stadterneuerung und KiöR sind in der Regel hinreichend, um sie als Beleg anführen zu können. In Wikipedia sind meine Aktivitäten an sich recht breit gestreut und erreichen ganz unterschiedliche Bereiche. Was soll dann diese unnötige Polemik. Sie stört eine durchaus qualifizierte Auseinandersetzung Dritter. Wer sich nicht einmal unter seinem Namen zu publizieren traut, sollte sich etwas mehr zurücknehmen.

Und als Ergänzung ein Zitat aus der anderweitig geführten Diskussion über H-stt: "Auch Henning Schlottmann, der leider Administrator geworden ist, macht immer wieder durch solche Sprüche, die am Community-Willen weit vorbeigehen, auf sich aufmerksam. Hier trifft er für sich selbst mal wieder eine Regelung, die von vielen anderen Benutzern zwar kritisch gesehen wird, was ihn wiederum aber herzlich wenig zu stören scheint. H-stt scheint wiederholt zu vergessen, dass die weitere Entwicklung der Wikipedia sehr stark von dem Engagement der vielen freiwilligen Helfer abhängt. Die Schaffung eines Konsensgedanken ist daher immens wichtig. Allerdings hat h-stt sowieso eine etwas weltfremde Einstellung zu dem Setzen von Weblinks in der Wikipedia. Hier droht er einem neuen, unerfahrenen Benutzer mit einer Sperre für den Fall, dass dieser erneut einen Weblink aus einem Artikel entfernt, der zu einem nicht mehr erreichbaren Ziel führt. H-stt findet also selbst 404-Fehlermeldungen sehr informativ und möchte diese in Artikeln verlinkt sehen. Dabei schreckt er nicht mal davor zurück, unerfahrene Benutzer anzupöbeln und durch sein autoritäres Gehampel zu verschrecken." Ich hatte gehofft, diese direkte Diskussion würde bei dem Betroffenen einmal ztu etwas mehr Zurückhaltung führen. Ich jedenfalls verbitte mir solche unqualifizierten Bemerkungen und Handlungen! Dr. Ronald Kunze, 07.11.2011

Der Ring[Quelltext bearbeiten]

Der Ring im Bild kostet ernsthaft 400.000 DM? -- Laber□Disk 13:43, 10. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Das Kunstwerk mag insgesamt mit der baulichen Maßnahme durchaus mal den Betrag von 400.000 DM gekostet haben; diese Information gehört aber nicht unter das Bild des Werkes. Ist entfernt. --Dr. Ronald Kunze (Diskussion) 14:35, 10. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Artikel deutschlandzentristisch?[Quelltext bearbeiten]

Ich frage mich, ob der Artikel nicht zu deutschlandzentristisch ist. Entsprechend der umseitigen Definttion ist Kunst am Bau eigentlich auch auf die Programme der Works Progress Administration anwendbar, hier durch das en:Federal Art Project, oder das kurzlebige en:Public Works of Art Project des US-Finanzministeriums. In der umseitigen Darstellung der Geschichte der Kunst am Bau fehlt allerdings der Umstand, daß diese gezielt als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für durch die Weltwirtschaftskrise notleidenden Künstler verstanden wurde. --Matthiasb (CallMyCenter) 11:54, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Man kann sicherlich auch vergleichbare Regelungen anderer Länder einbeziehen; in Frankreich muss es in den 1970er Jahren bei den neuen Autobahnen vergleichbare Projekte gegeben haben. Es wird ja auch auf die entsprechende Bestimmung der DDR verwiesen. Sofern die erwähnten amerikanischen Programme überhaupt Kunst betreffen, beziehen sie sich wohl eher auf Kunst im öffentlichen Raum? Anteilige Bauvorhaben sind jedenfalls nicht zu erkennen. Der sozialpolitische Hintergrund ist doch hinreichend erläutert; es geht um bezahlte Arbeitsmöglichkeiten. Unter einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme versteht man gemeinhin etwas anderes. Kunst am Bau hat auch nichts mit (sozialpolitischer) Förderung zu tun, sondern ist anteilige Finanzierung künstlerischer Leistung. --Dr. Ronald Kunze (Diskussion) 21:53, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Nichts spricht dagegen, den Artikel entsprechend auszuweiten. In den USA gibt es unter dem Titel Percent for Art tatsächlich ähnliche Ansätze. Die sind aber auf bestimmte Projekte der Bundesregierung beschränkt oder durch lokale Satzungen nur in einigen wenigen Großstädten eingeführt. Die ober genannten US-Projekte haben allerdings nichts mit "Kunst am Bau" zu tun. Grüße --h-stt !? 13:51, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Ältere Werkbeispiele?[Quelltext bearbeiten]

Eine Anregung: der Artikel enthält einen längeren Abschnitt über die Geschichte der Kunst am Bau. Wäre es nicht angebracht, - wenigstens exemplarisch - auch ältere Werkbeispiele miteinzubringen? Beispiele für Kunst am Bau aus den 1950er und 60er Jahren mögen in der Tat, verglichen mit Arbeiten jüngeren Datums, dekorativ wirken. Die Kunstwerke hatten zudem oft auch einen inhaltlichen Bezug zum Ort (der sich meist auf Deskriptives beschränkt) wie z.B. die von Benutzer CptBlack vorgeschlagenen Metallarbeiter in der Muldenstraße, Linz. Aber gehörte diese Entwicklung hier nicht auch dokumentiert? Vielleicht gelingt es, ein Werkbeispiel zu finden, wo Auftraggeber, Künstler und Jahr angegeben werden können? Ein schönes Beispiel ist m.E. beispielsweise Eugen Roths Stahlrelief von 1952 in Ludwigshafen. Beste Grüße, Welt-der-Form (Diskussion) 19:04, 3. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Bei den Metallarbeitern kann ich den Auftraggeber, den Künstler und das Entstehungsjahr leider nicht angeben. Ich kann jedoch mehrere Werkbeispiele anbieten, bei denen das der Fall ist. Ich habe in den letzten Jahren versucht, möglichst viele solcher Werke zu photographieren, bevor sie hinter Wärmeschutzfassaden verschwinden. Ob diese Beispiele nun "wirkliche" Kunst oder nur Deko sind, vermag ich beim besten Willen nicht zu beurteilen, dazu fehlt mir sicher die weiterführende Ausbildung. Um das herauszufinden, kann ich nur versuchen, die Bilder versuchsweise einzufügen. (Und hoffen dass die Bilder länger als 15 Minuten überleben) Viele Grüße aus Linz, Christian Schwarz (CptBlack) (14:35, 4. Feb. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Hallo Brutarchitekt, ich wollte dich auf diesen Artikel aufmerksam machen. Vielleicht kannst du ja ein paar Zeilen zur Schweiz bzw. Österreich ergänzen? Herzliche Grüße --Eduevokrit (Diskussion) 10:49, 10. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Hallo Eduevokrit, danke für dein Vertrauen. Aktuell weiss ich noch zu wenig darüber. Aber ich werde mich mit dem Thema ausseinandersetzen und sobald ich genügend Wissen besitze, werde ich ein paar Zeilen schreiben. Ich hoffe, das ist gut. Gruss -- Brutarchitekt 15:02, 10. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Ein "paar Zeilen" zur Schweiz wären eher bescheiden: Die Stadt Zürich vergibt bereits seit 1908 Kunstschaffenden Aufträge für baukünstlerischen Schmuck. Die lokalen und kantonalen Vorschriften sind relativ einheitlich, die meisten Bauherren müssen heute ca. 1% der Investition für Kunst am Bau ausgeben. Es gibt den Prix Visarte, für Kunst und Bau bzw. Kunst im öffentlichen Raum; die Eidgenössische Kunstkommission wirkt bei der Jurierung verschiedener Wettbewerbe für «Kunst am Bau» mit, die vom Bundesamt für Bauten und Logistik organisiert werden. Die so entstandenen Kunstwerke (z.B. in Diessenhofen oder Winterthur) sind teils heftig umstritten, aber schlechte Presse ist ja besser als keine ... Hodsha (Diskussion) 08:13, 9. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Übersicht zu den Regelungen fehlt[Quelltext bearbeiten]

Was sind denn nun die aktuellen Regelungen in den Bundesländern und bei betroffenen Bundesministerien? Wie haben sich deren Ausgaben in den letzten 70 Jahren entwickelt? --Goesseln (Diskussion) 23:50, 11. Dez. 2022 (CET)Beantworten