Diskussion:Kurzarbeit

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Kurzarbeit, kann der Ausbildende dem Azubi auch Kurzarbeit anordnen??? (nicht signierter Beitrag von 83.135.74.213 (Diskussion) 16:05, 3. Apr. 2005)

Auszubildende sind meines Wissens von Kurzarbeitsregelungen ausgeschlossen. (Andreas) (nicht signierter Beitrag von 80.139.156.36 (Diskussion) 18:00, 25. Apr. 2007)

Italien (erledigt)[Quelltext bearbeiten]

Man könnte einen Link auf http://it.wikipedia.org/wiki/Cassa_integrazione_guadagni legen, das entspricht der Kurzarbeit in Italien. (nicht signierter Beitrag von Lemandra (Diskussion | Beiträge) 13:19, 25. Feb. 2009 CET)

Nicht wirklich, denn die it:Cassa integrazione guadagni ist ein Institut („è un istituto previsto dalla legge“), während die de:Kurzarbeit eben eine Möglichkeit beschreibt, z. B. mit schwierigen Wirtschaftslagen umzugehen. Thematisch gibt's da zwar große Schnittmengen, aber die Cassa mit der Kurzarbeit gleichzusetzen wäre (ganz grob verglichen), als würde man it:Autostrada zu de:Verkehrsministerium verlinken statt zu de:Autobahn. -- JøMa 13:41, 25. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Das ist ein Fehler bzw. Missverständnis. Mit "istituto" ist hier Einrichtung (im Sinne von Rechtsinstitut) gemeint, wie der weitere italienische Text zeigt. Habe den Interwiki-Link gesetzt.--137.138.4.21 13:47, 4. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
Aus Gründen einer Recherche in beiden Sprachversionen bin ich auch über den Umstand gestolpert, dass nicht auf it verlinkt wird. Cassa ist tatsächlich Rechtsinstitut, und wird als Kurzarbeitergeld vom italienischen Sozialversicherungsträger de:INPS ausbezahlt. Wäre eine Entscheidung nach drei Jahren möglich? (nicht signierter Beitrag von 217.238.156.88 (Diskussion) 20:04, 6. Mär. 2012 (CET)) [Beantworten]
erledigt: difflink --Neun-x (Diskussion) 11:57, 29. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Quellenangabe fehlt[Quelltext bearbeiten]

Für folgenden Abschnitt unter dem Gliederungspunkt Geschichte fehlt eine Quellenagabe. Ich bin skeptisch, dass tatsächlich in erster Linie in der Bauwirtschaft Kurzarbeit praktiziert wurde.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde in den 1970er und 1980er Jahren das Kurzarbeitergeld besonders in der Bauwirtschaft in Anspruch genommen, wenn durch die Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein vorübergehender Auftragsmangel (teilweise auch witterungsbedingt) überbrückt werden sollte, um damit Entlassungen zu vermeiden. Die Aufwendungen betrugen bspw. für das Jahr 1985 rund 1,228 Milliarden DM (627,9 Millionen Euro).

--Arpinium 11:34, 12. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Statistik zur Überlebenshilfe für Unternehmen[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand Zahlen mit Quelle parat, die Aussagen darüber treffen, wie viele Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, irgendwann wieder normalen Betrieb aufnehmen und wie viele (trotz Kurzarbeit) schließlich insolvent werden und dann z. B. liquidiert oder aufgekauft werden? Alfe 10:14, 24. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

August 2010: Deutsche Behörden ermitteln gegen 850 Unternehmen wegen Betrugsverdacht beim Kurzarbeitergeld[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, ein Hinweis darauf gehört in den Artikel. Näheres Rheinische Post vom 5. August 2010: Firmenbetrug bei Kurzarbeit --Neun-x 22:01, 10. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wikrung der Kurzarbeit in der Finanzkrise 2008[Quelltext bearbeiten]

Hallo, es heißt ja von vielen Experten, dass Kurzarbeit eine (stärkere) Rezension in Detuschland während der Krise verhindert hat. Kann das jm. bestätigen und gegebenfalls einfügen? Gruss--Aradir (Diskussion) 12:11, 20. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Wer erhält das Kurzarbeitergeld[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sagt aus, der Arbeitnehmer erhalte das Kurzarbeitergeld von der Bundesanstalt für Arbeit. Ist das wirklich so ? Muß nicht der Arbeitgeber in Vorleistung treten und erhält das Kurzarbeitergeld zurück, § 108 Abs 4 SGB III  ?--Zweedorf22 (Diskussion) 11:50, 16. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Ich finde auch dass bei diesem Artikel leider kein sozioökonomischer Überblick für den geneigten Leser möglich ist. Wie wird das Kurzarbeitergeld verteilt, wie hoch sind die Gesamtkosten, wie werden diese widerum verteilt, gibt es Steuerzuschüsse etc. Ich bin kein Experte und Wikipedia ist auf die Mitarbeit von Freiwilligen angewiesen. deshalb bitte als Anregung, nicht als Kritik verstehen. Es wäre nur wünschenswert wenn man hier die Maßnahme in seiner Gesamtheit verstehen könnte als Bürger. (nicht signierter Beitrag von 92.193.132.202 (Diskussion) 18:09, 12. Dez. 2020 (CET))[Beantworten]

Sozialversicherungsbeiträge[Quelltext bearbeiten]

Die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung hat der Arbeitgeber alleine zu tragen, steht im Artikel. Das heißt, er übernimmt AG- und AN-Beträge? Was ist eigentlich mit der Unfallversicherung? Bei den Fußballprofis, die zur Zeit in Kurzarbeit geschickt werden, stand zu lesen, dass sie sich teilweise individuell fit halten müssen und dabei nicht versichert seien. --Kurpälzer (Diskussion) 08:29, 2. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

In der gesetzlichen Unfallversicherung tragen immer nur die Unternehmen die Beiträge.--Ckhl (Diskussion) 11:16, 24. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Völlig ungeeignet als Lexikonartikel! Ein Blick in ein richtiges Lexikon genügt um zu erkennen, wie man brauchbar und wie man unbrauchbar für eine allgemeine Zielgruppe formulieren kann. Wer nur fähig ist, für Fachpublikum zu schreiben, soll es dabei auch belassen. (nicht signierter Beitrag von 92.195.235.157 (Diskussion) 19:00, 12. Apr. 2020 (CEST))[Beantworten]

Gesamtkosten/Auswirkungen[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlen die "Gesamtkosten" der Kurzarbeit. Wie viel hat der Staat wann gezahlt? Wie wirken sich diese Zahlungen auf die Sozialkassen/den Staat aus? Wird die Bildung von Zombieunternehmen gefördert? (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:98C0:794:C872:B292:CD0C:EB6 (Diskussion) 07:07, 15. Apr. 2020 (CEST))[Beantworten]

Die "Gesamtkosten" für die Jahre 1992 - 2002 sind der Tabelle 2 des Werkes "Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeitslosenversicherung", des Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.V. Wiesbaden November 2002 [1] zu entnehmen. Daraus geht auch hervor, dass der Staat, obwohl es sich beim Kurzarbeitergeld um ein "Instrument der Wirtschaftspolitik" (S. 40) handelt, zu dieser Leistung gar nichts beisteuert. Der frühere Bundeszuschuss, der sogenannte versicherungsfremde Leistungen decken soll, ist nämlich ab Januar 2013 entfallen. Fazit: Das Kurzarbeitergeld wird aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Mir ist schleierhaft, warum aktuell in der Presse der Eindruck erweckt wird, es handele sich beim Kurzarbeitergeld um eine staatliche Leistung. --Karl 3 (Diskussion) 17:54, 30. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

"Allerdings ist das Kurzarbeitergeld keine reine Beitragsleistung mehr. 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) dafür 22,1 Milliarden Euro gezahlt, 2021 werden es wohl zwölf Milliarden Euro. Die BA-Defizite gleicht der Staat mit Steuergeld aus." Quelle: Handelsblatt print: Nr. 044 vom 04.03.2021 Seite 009 --Karl 3 (Diskussion) 15:06, 5. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Kritik/Missbrauch[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlt ein Abschnitt mit Quellen zu Kritik an der Umsetzung während der Wirtschaftskrise 2020. Ich bin darauf durch einen Artikel über die Süddeutsche Zeitung aufmerksam geworden, wo Mitarbeiter die Kurzarbeits-Entscheidung der Geschäftsführung damit kritisiert haben, es hätte durch die Pandemie nicht weniger, sondern mehr Arbeit gegeben. Dieses Phänomen muss es auch anderswo geben – aber da mir hier der Überblick über mögliche Publikationsorgane und Quellen fehlt, werde ich hier nicht mitschreiben.--ChickSR (Diskussion) 20:41, 18. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Im Freundes-/Bekanntenkreis wurde schon 2010/2011 von unterschiedlichen Modellen berichtet. Angela Merkel hat sich damals auch vor die Kamera's gestellt und gesagt, dass man wüßte dass es Missbrauch gäbe, aber solange der Missbrauch nicht zu groß sei, wäre das Kurzarbeitergeld ein "pragmatisches Mittel".

Ein Modell: In dem Unternehmen in dem ich gearbeitet habe, wurde vor der Einführung des Kurzarbeitergeldes genau von denjenigen die Kurzarbeitergeld durchgesetzt, die davor ihre Gehälter erheblich erhöht haben. Das sind/waren auch gleichzeitig diejenigen, die auch die Aufträge reinholen und damit bestimmen können wie die Auslastung ist. Nach der Einführung wurde monatlich entweder ganz (bis zur Überlastung) oder gar nicht gearbeitet. Sei 10 Jahren geht dieselbe Firma immer noch 2-3 Monate im Jahr in Kurzarbeit, obwohl man während einer Flaute auch "Entwicklung" bzgl. Produktivitätssteigerung machen könnte. Einen prozentualen Anteil der vorher erhöhten Jahresgehälter der "Führungskräfte" bezahlt seitdem der Staat. Ich habe ohne Mitteilungen und Rücksprache vor und während der Einführung der Kurzarbeit kleinere Gehaltserhöhungen bekommen. Danach habe ich erfahren dass das Finanzamt nur einen bestimmten Faktor zwischen zwei Gehaltsstufen toleriert und ich diese Gehaltserhöhungen bekommen haben, weil "die Führungskräfte" diesen Faktor bis zum Maximum ausgereizt - bzw. überschritten haben. Die "normalen Arbeitnehmer" haben davor keine Gehaltserhöhungen erhalten und haben seitdem auch jährlich weniger im Geldbeutel. Das ist ein tolles System!

Dass die Unterschiede zwischen den Gehaltstufen der "Führungskräfte" und der Hierarchien darunter grösser geworden sind, gehört wohl inzwischen schon fast mit zum Allgemeinwissen. Dass Führungskräfte davor Gehaltserhöhungen bekommen haben oder sich selbst spendiert haben, wird meines Wissens bis heute nicht berücksichtigt. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:1011:6500:6D11:1F6:880C:6467 (Diskussion) 16:41, 24. Jul. 2021 (CEST))[Beantworten]

Vorweg: Ich kenne mich mit Kurzarbeitergeld kaum aus! Aber spielt bei der gesetzlichen Leistung des Kurzarbeitergeldes nicht auch, wie bei allen anderen Leistungen der Sozialversicherung, die Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle? Der Satz "Einen prozentualen Anteil der vorher erhöhten Jahresgehälter der "Führungskräfte" bezahlt seitdem der Staat" wäre also nur in dem Fall gerechtfertigt, wenn die Gehälter der Führungskräfte unter der Beitragsbemessungsgrenze lägen. --Karl 3 (Diskussion) 11:54, 25. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Kurzarbeitergeld kann nur aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, also begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze, bezogen werden. Fraglich ist weiterhin, ob es sich bei einer Führungskraft ggf. auch um eine selbständig tätige Person handelt und damit der Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung nicht unterliegt.
Ich verstehe den Satz daher auch eher als emotionale Äußerung, da Aufwendungen für die Arbeitnehmer reduziert werden und damit die Unternehmergewinne steigen, mit der Folge, dass 'die erhöhten Jahresgehälter der "Führungskräfte" bezahlt' werden können. --Ckhl (Diskussion) 17:57, 25. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Die Erhöhung der Gehälter von Führungskräften kann aus der Reduktion der Summe aller Jahresgehälter der unteren Hierarchestufen resultieren. Wenn eine Unternehmensführung darauf spekuliert dass man Kurzarbeit (in Zukunft) ja auch als Zwangsurlaub einsetzen könnte, weil der Staat den Arbeitnehmern das fehlende Gehalt ja aufstockt, kann man ja einfach mal ausrechnen wieviel Geld man "einsparen" könnte um das eigene Gehalt zu erhöhen ohne das sich das Unternehmensergebnis ändert - also die Einnahmen in etwa gleich bleiben. Das Prinzip bietet sich für die Geschäftsführungen an, die gleichzeitig (Haupt-) Anteilseigner sind - der Eigentümer des Unternehmens sich selbst ein Gehalt bezahlt (PLUSMINUS-NULL bleibt PLUSMINUS-Null).

Die Managementaufgabe besteht darin die Aufträge die man in 12 Monaten normalerweise bekommt und bearbeiten kann auf 11 Monate zu verteilen - zumindest so zu verteilen, dass man die Möglichkeit hat die Kurzarbeit-Option irgendwann auszunutzen. Da der Staat die Gehälter der "Betroffenen" aufstockt, tut es einigen Arbeitnehmern ja vielleicht auch nicht so weh. Einigen kann man ja auch 1-2% Gehaltserhöhungen geben.

Eingespart wird aus Sicht der Firma pro Monat 50% der monatlichen Gehälter, also 1/24 des Jahresgehaltes eines "normalen Arbeitnehmers unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze". Bei 24 Angestellten wären das ein volles Jahresgehalt eines Angestellten/Arbeiters je Monat Kurzarbeit der Belegschaft. 25-40 Tausend Euro mehr im Jahr ist doch schon mal nicht so schlecht - aus einem Jahresgehalt von 100.000 € könnten somit 125-140.000 Euro werden (+25- +40% Steigerung). Der Staat schiesst dabei (bei diesen 24 Arbeitnehmern) je Monat 1/12 x 3/10 der Jahresgehälter zu, also 1/40 (2,5%) der Jahres-Belegschaft-Gehälter. 2,5% aller Arbeitnehmergehälter können für eine einzelne Person oder eine Kleinstgruppe schon ganz schön viel sein.

Bei 240 Angestellten/Arbeitnehmern wären das schon 250-400 Tausend Euro im Jahr mehr für die Führungsebene je Monat Kurzarbeit (Zwangsurlaub) im Jahr. Der Belegschaft fehlt dabei (Einkommensverlust) je Monat 1/12 x 2/10 = 1/60 (1,67% des Jahresgehaltes).

Das ist einfach eine Rechenaufgabe (Variationsrechnung)... Die zusätzliche Spreizung der Schere/Gehälter zwischen zwei Gehaltstufen liegt in diesem "24-Arbeitnehmer-Beispiel" bei +31,6 - + 41%. Der 36.000 € (Jahresgehalt) Arbeitnehmer verliert durch die staatlichen Zuschüsse "nur" 600 €. Der 100.000 € Geschäftsführer gewinnt 36.000 €. Der Faktor zwischen beiden Gehältern war vorher: 2,7, der Faktor danach: 3,84

Es entsteht hier eventuell/wahrscheinlich kaum "volkswirtschaftlicher Schaden", weil die höheren Gehälter auch höher besteuert werden, aber die Schere zwischen den Gehältern geht eben weiter auseinander. Ich würde mich nicht wundern, wenn das Instrument dem Bundesfinanzminister wenig bis nichts gekostet hat.

Ich bin mir ziemlich sicher dass grössere Unternehmen mit mehr als 1000 Arbeitnehmern ihre eigenen Optimierer (bezogen auf staatliche Zuschüsse) haben.

In dem Unternehmen in dem ich gearbeitet habe, hat mit einem Unternehmensberater zusammen gearbeitet, der sich nur auf Subventionen spezialisiert hatte.

Der Geschäftsführer wollte uns "beim ersten Mal" dazu überreden weiter zu arbeiten. Wir sollten nur offiziell in Kurzarbeit zu gehen, weil das angeblich sowieso nicht kontrolliert wird. Wir haben dankend abgelehnt. Wir sind in Kurzarbeit gegangen und zu Hause geblieben. Wir hatten Arbeit/Aufträge, die sollten aber nach hinten geschoben und dichter gepackt werden. Die Verwaltung sollte nach Aussage des Geschäftsführers auch erst mal die dazugehörige Bürokratie lernen. Zwei Wochen später wurden wir schon wieder zurück gerufen. Danach war jedem Arbeitnehmer klar, auf welchem Konto das Kurzarbeitergeld tatsächlich landet und danach wurde auch immer öfter und regelmässiger von der Kurzarbeit Gebrauch gemacht.

Die Firma wächst bis heute permanent, aber die "normalen Gehälter" sind deutlich unter Branchendurchschnitt.

Zusatz: Die Anzahl der Arbeitnehmer des Unternehmens wächst, aber nicht die Löhne. Es kann sich jeder leicht überlegen, dass die staatlichen Zuschüsse mit der Anzahl der Arbeitnehmer wachsen. Je mehr Arbeitnehmer man hat desto mehr kann man (in einer PlusMinus-Null-Firma) "umverteilen". Das Risiko - Kredite um den Arbeitnehmern eine Lohnfortzahlung zu ermöglichen - übernimmt quasi der Staat. Der Eigentümer (Mitarbeitender Anteilseigner) muss das Eigenkapital des Unternehmens somit auch nicht erhöhen, sondern kann es anderweitig investieren - zum Beispiel "verzinst" oder via Aktien in andere Unternehmen anlegen. Wir haben Corona-Pandemie, aber der DAX erreicht ein Rekordhoch nach dem anderen. Das Kurzarbeitergeld ist bestimmt nicht der alleinige Grund, aber der DAX ist seit 2012 um >160% gestiegen. Um wieviel Prozent sind die durschnittlichen Reallöhne seitdem gestiegen?

(nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:105F:6F00:D058:AC4B:1310:1137 (Diskussion) 11:26, 26. Jul. 2021 (CEST))[Beantworten]