Diskussion:LKW-Durchfahrtsverbot

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Hlambert63 in Abschnitt Beschränkung 3,5 t
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Name des Lemmas[Quelltext bearbeiten]

Muss es nicht LKW-Durchfahrtverbot statt LKW-Durchfahrtsverbot heißen?--Inschenör 09:30, 22. Mär. 2010 (CET)Beantworten

So sehe ich das auch! (Der Polizeidirektor) (nicht signierter Beitrag von 212.185.80.6 (Diskussion) 08:22, 16. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Beschränkung 3,5 t[Quelltext bearbeiten]

geht es hier 1. um das Verbot allgemein oder 2. um das Verkehrzeichen? Wenn 1., dann könnte man ergänzen, dass die Gewichtsgrenze durch Zusatzschilder ergänzt werden kann. Ist bei dem Durchfahrtverbot in Langenau-Albeck so, da sind es 12 t. Kleinlaster und Wohnmobile dürfen also durch, aber echte Brummis nicht.--Hlambert63 (Diskussion) 20:14, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten