Diskussion:Landherrenschaft

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Innere Struktur der Landherrenschaft
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Lemma: "Landherrenschaft" oder "Landherrenschaft Hamburg"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die von Benutzer:Erwin Mustermann vorgenommene Verschiebung wieder rückgängig gemacht, weil das Lemma "Landherrenschaft Hamburg" m.E. nur für den relativ kurzen Zeitraum von 1926 bis 1938 zutreffend ist. Dieser Artikel behandelt aber die Entwicklung sämtlicher (Hamburger) Landherrenschaften seit dem Mittelalter und ist insofern der Ober- bzw. Hauptartikel zu Landherrenschaft Bergedorf, Landherrenschaft der Geestlande etc.

Die Bremer Landherrenschaften werden hingegen im Artikel Landherrnamt behandelt und sind im Abschnitt "Siehe auch" verlinkt. Sollte es noch anderswo L. gegeben haben, wäre ich für entsprechende Hinweise dankbar. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 13:08, 8. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Habe die Weiterleitung Landherrenschaft Hamburg auf Landherrenschaft#Fusion und Auflösung im 20. Jahrhundert umgebogen, jetzt sollte es passen.--Erwin Mustermann (Diskussion) 14:25, 8. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

entfernter Einzelnachweis "William Boehart"[Quelltext bearbeiten]

@UweRohwedder: Würde gerne wissen, warum dieser Einzelnachweis "<ref>Vgl. William Boehart: ''Das Groß-Hamburg-Gesetz - Ein Rückblick 70 Jahre danach.'' In: ''[[Lichtwark-Heft]]'' Nr. 71, Hamburg 2006. [http://pollux.bsz-bw.de/DB=2.1/CMD?ACT=SRCH&IKT=12&TRM=305179055&COOKIE=U998,Pbszgast,I17,B0728+,SY,NRecherche-DB,D2.1,Ecdc2e779-0,A,H,R91.60.55.125,FY/&COOKIE=U998,Pbszgast,I17,B0728+,SY,NRecherche-DB,D2.1,Ecdc2e779-0,A,H,R91.60.56.185,FY ISSN 1862-3549].</ref>" rausgenommen wurde. Man hätte den http-Teil von der Form her so kürzen können: ISSN 1862-3549. – Gruß. –--Horst bei Wiki (Diskussion) 16:50, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Horst, war keine böse Absicht, wenngleich ich das Lichtwark-Heft nicht kenne und daher nicht einschätzen kann, inwieweit es eine reputable Quelle gemäß WP:LIT bzw. WP:Q ist. (Bin da aus Erfahrung ein bisschen gebranntes Kind ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;-)  Hast Du es zufällig und könntest mir ggf. einen Scan des betr. Artikels per Wiki-Mail zukommen lassen?) Generell würde ich den Sachverhalt lieber mit einem "richtigen" Buch - wie z.B. Martens, Hamburgs Weg zur Metropole - belegen. Bin mit der Überarbeitung des Artikels aber noch nicht fertig. Gruß --Uwe Rohwedder (Diskussion) 17:16, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Innere Struktur der Landherrenschaft[Quelltext bearbeiten]

Sehr aufschlussreich ist der Artikel von Bolland hinsichtlich der Weigerung des Senats, in den Landherrenschaften eigene Vertretungen der Untertanen einzuführen bzw. ein einheitliches Bürgerrecht unter Einbeziehung der Landbewohner zu schaffen. Die Landherrenschaften waren eben keine Kreise - wenn man unter Landkreis die kommunalen Gebietskörperschaft versteht - sondern klassische Ämter und Justizstellen. Dazu gehört sicher noch der eine oder andere Satz in den Artikel. --Hvs50 (Diskussion) 12:14, 4. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Nunja, Landkreise waren auch anderswo nicht von Anfang an so selbstverwaltet wie wir das heute kennen, siehe Landkreis#Geschichte. Auch in Preußen wurde die kommunale Selbstverwaltung erst Anfang des 19. Jh. eingeführt (und der Landrat war bis ins 20. Jh. noch ein "von oben" eingesetzter Beamter), da waren die Hamburger also nur geringfügig "verspätet". Die Analogie zu den Landkreisen in der Einleitung behauptet auch gar keine 100%ige Übereinstimmung, sondern nur eine ungefähre. Gewiss könnte man hier auch die Landdrosteien oder historischen Ämter als Analogie hernehmen (hatte ich in einer früheren Fassung auch schon mal), andererseits soll man die Einleitung auch nicht überfrachten. Es steht Dir aber selbstverständlich frei, den Text zu korrigieren bzw. im Geschichtsteil entsprechend zu ergänzen. It's a wiki! ein lächelnder Smiley  --Uwe Rohwedder (Diskussion) 14:45, 4. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
@Hvs50: Nach etwas Nachdenken und -lesen: Du hast Recht, wenn man "Landkreis" nur im modernen Sinn versteht - dann stimmt die Analogie für die frühen Landherrenschaften nicht. Ich habe deshalb in der Einleitung mal die (historischen) Ämter ergänzt und entsprechend verlinkt. Spätestens seit der Gemeindeordnung von 1870/71 kann man die L. aber durchaus mit Landkreisen vergleichen, oder meinst Du, dass es dafür eine eigene Repräsentationsebene (Kreistag o.ä.) hätte geben müssen? Bemerkenswert finde ich im Übrigen, dass man die Gebiete bei ihrer Einführung im 15. Jahrhundert nicht gleich "Ämter" genannt hat, zumal es mit Bergedorf und Ritzebüttel bereits Vorbilder gab. Welcher Grund mag wohl den damaligen Senat bewogen haben, für die nähergelegenen Landgebiete einen neuen Begriff zu erfinden anstatt auf Vertrautes zurückzugreifen? --Uwe Rohwedder (Diskussion) 16:16, 4. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Ich mutmaße mal, dass die Bezeichnung „Landherr“ auf die Herrschaft über das Landgebiet der Stadt verweist, während die Ämter Bergedorf und Ritzebüttel auf andere Weise zur Stadt gelangt sind (ist aber n Schnellschuss, was wirklich Profundes muss ein Kundiger beitragen). Gruß --Hvs50 (Diskussion) 16:21, 4. Sep. 2018 (CEST)Beantworten