Diskussion:Legislative

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Der Gemeinderat ist sehr wohl eine Legislative, sie hat eben kaum Einfluss

Legislative Italiens[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

da ich in diesen Artikel die Legislative von vielen Länder sehe, überlege ich, ob ich Italien anfügen sollte. Ich habe zwar nicht so viel Ahnung der Legislative von Italien, aber ich kann Italienisch und könnte den italienischen Artikel zusammenfassend übersetzen und hier anhängen. Was meint ihr dazu...???


mfg

217.233.65.188 12:10, 6. Apr. 2007 (CEST) magigstar (unangemeldet)[Beantworten]

Hallo

Jaa wäre gut aber auch scheiße.. (nicht signierter Beitrag von 91.40.78.221 (Diskussion) 08:51, 27. Mär. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Legislative vs. Judikative[Quelltext bearbeiten]

"Die Legislative ist zuständig ... für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative." Wenn das Bundesverfassungsgericht zur Judikative gehört, könnte man dies bspw. beim Normenkontrollverfahren aber auch andersrum sehen? --Wikiseidank (Diskussion) 12:49, 30. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Es geht immer in beide Richtungen, die Judikative kontrolliert natürlich auch Legislative und Exekutive. --SamWinchester000 (Diskussion) 17:11, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Budgetrecht?[Quelltext bearbeiten]

Wieso wird das Budgetrecht als wesentliches Privileg der Legislative in diesem Artikel überhaupt nicht erwähnt? --Yen Zotto (Diskussion) 00:41, 30. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Nur in Demokratien?[Quelltext bearbeiten]

Ist der Terminus "Legislative" für die gesetzgebende Gewalt nur auf Demokratien beschränkt? Oder gilt der Begriff auch für Staaten mit Scheindemokratien à la Belarus oder Absolute Monarchien à la Eswatini (Parlamentarier größtenteils vom König bestimmt und nur mit beratender Funktion) oder Diktaturen à la Nordkorea?--Ciao • Bestoernesto 19:25, 5. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Begriffsklarheit[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt eine Unterscheidung zwischen der Funktion der gesetzgebenden Gewalt und deren institutioneller Verkörperung in diversen Organen. Beispielsweise hat der Gemeinderat (ich kann hier nur von Deutschland, insbesondere von Bayern sprechen) mit dem Recht, Satzungen und Verordnungen zu erlassen, durchaus auch legislative Befugnisse, er wird aber als Selbstverwaltungsorgan der Verwaltung und damit der Exekutive zugerechnet. Auf Gemeindeebene besteht keine Gewaltenteilung, sondern eine Gewaltenfusion, wobei die richterliche Gewalt von vorne herein als staatliche Prärogative ausgenommen ist. Wesentliche Aufgabe des Gemeinderats ist die Verwaltung, also die Exekutive. Der Bürgermeister und seine nachgeordneten berufsmäßigen Stadt-/Gemeinderäte (anderswo Magistrat genannt) erledigen nur in eigener Zuständigkeit die laufenden Geschäfte oder treffen Maßnahmen, die ihnen speziell zugewiesen sind (etwa der Bürgermeister als Standesbeamter) und treffen unaufschiebbare Anordnungen, im übrigen vollziehen sie Beschlüsse des Gemeinderats, der auch die Eilmaßnahmen bestätigen muss. Der Gemeinderat ist also nicht auf Normerlass beschränkt, sondern das zentrale Organ der Gemeinde---Hajo-Muc (Diskussion) 11:07, 29. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Also es fehlt auf jeden Fall die Unterscheidung. Bei dem Gemeinderat bin ich zwar persönlich bei dir, ich meine aber, dass die herrschende Auffassung tatsächlich dem Gemeinderat trotz rechtssetzender Funktion die Zuordnung zur Legislative, ähnlich wie bei Gerichten, verweigert.
Ansonsten fehlt mMn auch die Klarstellung, dass Parlamente und Parlamentsorgane administrativ handeln können. Eigentlich müsste der Artikel in die QS Recht. --Ichigonokonoha (Diskussion) 14:20, 29. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]