Diskussion:Leihwagen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Überarbeitungswunsch[Quelltext bearbeiten]

Es gibt den Artikel Mietwagen (PBefG). Leihe ist unentgeltlich. --Bubo 18:34, 10. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Lieb(r) Bubo, lies bitte den neuen Artikel, da steht´s drin. Ein Mietwagen (statt des neuen Lemmas "Leihwagen") ist ein Wagen mit gestelltem Fahrer, ähnlich einem Taxi , nur dass nicht nach Taxameter in Geld abgerechnet wird, sondern nach Liste, Geld für gefahrene Kilometer. Vom "mitgemietetem Fahrer"; der wie der Taxifahrer eine Personenbeförderungslizenz braucht. Früher habe ich sowohl Taxi- als auch Mietwagen gefahren (als Fahrer mit Fahrgästen), und öfter auch mal Leihwagen (als Geschäftsreisender im Ausland, als Urlaubsreisender, aus-dem-Flieger-gekletterter, für mich selbst, wohin ICH wollte). All das ist jeweils was anderes, und jedes Lemma hat seine einzelne Daseins-Berechtigung.
Dass Leihe stets unentgeltlich sei, würde mich stark wundern. Wie ist es mit den "Leihhäusern" bzw. Pfandleihe-Häusern?
Wenn Du nicht widersprichst, möchtest dann Du den Überarbeitungs-Vermerk herausnehmen? Sonst würde ich mir das dieser Tage dann gelegentlich erlauben. Freundlichen Gruß -- Kassander der Minoer 22:53, 10. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hallo KdM, den Artikel habe ich gelesen. Du kannst Dich hier davon überzeugen, dass ich nicht blind mit Bausteinen werfe. Hast Du auch Leihe gelesen? Leihe ist unentgeltlich. Leihwagen ist Umgangssprache. Autoverleih ist nicht zufällig Redirect auf Autovermietung. Im Artikel Taxi ist der Funkmietwagen erwähnt. Das dürfte der von Dir gemeinte (und als Fahrer mit Fahrgästen gefahrene) Mietwagen sein. Gib mal bitte bei Google "Funkmietwagen" ein und mir dann vielleicht Recht. Googlen nach "Leihwagen" bringt übrigens fast ausschließlich Seiten von Autovermietungen zum Vorschein. Den Überarbeitenbaustein nehme ich jetzt raus, da der Artikel bei Dir ja in guten Händen ist :-) Gruß --Bubo 17:47, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ich muss Budo beipflichten, „Leihwagen“ ist nicht korrekt wenn das Fahrzeug „vermietet“ wird. Da im Artikel (inzwischen?) aber die amtliche Bezeichnung genannt wird, kann ich auch gut mit dieser kleinen Ungenauigkeit Leben. ;) --Gorp 14:36, 9. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ich kann damit nicht leben. "Leihwagen" ist Umgangssprache und einer Enzyklopädie unwürdig. Ich schlage eine Verschiebung nach "Mietwagen für Selbstfahrer" oder "Selbstfahrervermietfahrzeug" vor. -- H005 (Diskussion) 21:36, 29. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Zusammenlegung unter Autovermietung[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Einwände gegen eine Zusammenlegung der Artikel Leihwagen, Mietwagenklassifizierung und Autovermietung unter Autovermietung? Das Thema könnte da kompakt und erschöpfend dargestellt werden und wäre nicht so zerfleddert. --Suricata 08:34, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Pro. --Beastie Boy 08:29, 30. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Unfall- und Reparaturüberbrückung[Quelltext bearbeiten]

Gehört ein Leihwagen bei Reparaturen und Inspektionen nicht teilweise zum Service der Werkstatt, d.h. wird nicht extra berechnet? --MB-one 09:11, 9. Mai 2009 (CEST) Die Preise für Leihwagen bei Reparaturen lagen im Jahr 2011 zwischen 11,90 EUR und 76,60 EUR - durchschnittlich bei 32 EUR pro Tag. (Quelle: http://www.vz-nrw.de/Leihwagen) --134.3.39.144 23:08, 2. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Leihkraftfahrzeuge[Quelltext bearbeiten]

Woher kommt die Info mit den Herstellern?

Unter den Marktführern im Mietwagengeschäft ist nicht einer in Hand eines Fahrzeugherstellers. Gibts irgend eine Quelle die diese These stüzt? (nicht signierter Beitrag von 78.52.98.233 (Diskussion) 23:23, 28. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Quellen[Quelltext bearbeiten]

Nicht eine einzige Aussage im Text ist belegt. -- Relie86 12:27, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung im Schadensfall[Quelltext bearbeiten]

Zum Thema Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls wird im Artikel kein Wort verloren, obwohl dies eine marktübliche Bedingung ist. --134.3.39.144 09:01, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Illegale Autorennen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Änderung rückgängig gemacht, da dies nur eine möglichen Straftat von vielen ist, die man mit einem Leihwagen durchführen kann, also auch nicht wirklich relevant für den Artikel sind.

Eine kurze Erwähnung im Artikel Illegales Straßenrennen reicht voll und ganz und ist da auch passend. Danke und Gruß --Pitlane02 🏁 disk 07:55, 3. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Überarbeitung und Ergänzung[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen. Ich habe mir ein wenig Zeit genommen und den Artikel um weitere Inhalte und Quellen ergänzt:

  • Mindestalter
  • Zusatzfahrer
  • Kaution/Kreditkarte
  • Direktanbieter vs. Broker vs. Vergleichsportale
  • Versicherungen
  • Einwegmieten/Auslandsfahrten
  • Kilometerbegrenzung
  • Abholung/Rückgabe/Benötigte Dokumente
  • Bußgelder

Das war jetzt mein erster wirklicher Beitrag auf Wikipedia, also verzeiht, falls noch nicht alles ganz sauber und richtig ist. Natürlich bin ich dankbar für jegliches Feedback! Viele Grüße und bis bald --Areyourock (Diskussion) 17:22, 25. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Mietwagen mit Fahrer" ist so unsinnig wie der Rest des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt ist meiner Meinung (und meines Wissens) nach kompletter Unfug. - Insbesondere, wo es heißt: "Mietwagen sind im gesetzlichen Sinne Fahrzeuge, deren Einsatz gemietet wird einschließlich der Fahrer-Dienste." - Wo soll so eine gesetzliche Definition stehen?

Die Leihe ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 598 definiert. Leihe ist eine kostenlose Gebrauchsüberlassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__598.html

Die Leihe ist in § 535, Absatz II definiert: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html

Der gesamte Artikel ist Internet-Gewäsch, basierend auf Halbwissen und Hörensagen. Weg damit! - CJB - --2A02:2455:CE8:D800:3037:ACCE:BDD:EDEA 18:08, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Wenn du einfach mal dem ersten Link im kritisierten Abschnitt folgst, findest du die gesetzliche Regelung.
Auf das Thema Leihe vs. Miete wird ja in einem eigenen Abschnitt eingegangen. Du erzählst also nicht neues. Siehe auch Diskussion weiter oben.
Verbesserungen am Artikel sind herzlich willkommen, ein pauschales Gemecker á la "Internet-Gewäsch, weg damit!" hingegen nicht. -- H005 (Diskussion) 23:08, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten