Diskussion:Leonor von Spanien

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Koppchen in Abschnitt Änderung vom 1. November 2023 Oberbefehl
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Schule?[Quelltext bearbeiten]

Am 15. September 2008 war sie noch nicht einmal drei Jahre alt. Hier kann, wenn überhaupt ein Körnchen Wahrheit darin steckt, nur eine Art Kindergarten gemeint sein. Im englischen Artikel steht zwar das Gleiche (vermutlich in die eine oder andere Richtung abgeschrieben), aber im spanischen Artikel, der es eigentlich am besten wissen sollte, wird es bezeichnenderweise nicht erwähnt. --84.57.44.249 17:16, 5. Mär. 2011 (CET)Beantworten

In der englischen Version liest es sich ein bisschen nach Vorschule (auch dort ohne Quelle). Das Jahr 2008 scheint zumindest richtig zu sein (vergl.: http://www.zimbio.com/pictures/ilYGzLiWryN/Leonor+Spain+Attends+First+Day+School/Haqtjqt6Why/Princess+Leonor), zumal es ähnliche Fotos von/mit ihrer Schwester aus dem Jahr 2010 gibt (vergl.: http://www.zimbio.com/pictures/xXDtSdvZP2V/Infanta+Sofia+Spain+Attends+First+Day+School/1O9sKC8yVBL) *SGR* (Diskussion) 10:53, 27. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Das sollte geklärt werden, es verwundert beim Lesen sehr. --Excolis (Diskussion) 16:08, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Sieh mal an, Wiki selber liefert hier die Erklärung (Schulsystem in Spanien): "Noch vor der gesetzlich verpflichtenden Einschulung wird Kindern im Alter zwischen null und sechs Jahren eine „Educación Prescolar“ angeboten. Diese freiwillige Vorschulerziehung unterteilt sich in zwei Zyklen: von null bis drei Jahre und drei bis sechs Jahre." SGR (Diskussion) 22:03, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 23:38, 14. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Thronfolgerin[Quelltext bearbeiten]

Thronfolger ist kein Amt. Fürstin von Girona oder Fürstin von Viana sind z.B. weitere Ämter.--Christian Köppchen (Diskussion) 17:18, 14. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Kann ich nachvollziehen. Aber dann bitte auch konsequent bei Sofía de Borbón y Ortiz, William, Duke of Cambridge, Frederik von Dänemark, Victoria von Schweden und Catharina-Amalia van Oranje sowie den in der jeweiligen Reihe folgenden Personen raus. Ich gehe nur davon aus, dass es da keine Mehrheit für geben wird. ... Die Option eine Folgeliste, die für etwas anderes als ein Amt missbraucht wird, ist da für mich noch das kleinere Übel als Inkonsequenzen zwischen Artikeln gleicher Art. --SGR (Diskussion) 06:59, 15. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Das fiel mir nur so auf. Ich habe besseres zu tun als mich um so Killefit zu kümmern. Von mir aus setz es zurück!--Christian Köppchen (Diskussion) 12:10, 15. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Alteza Real / Königliche Hoheit[Quelltext bearbeiten]

@Bunnyfrosch Die Wahrscheinlichkeit, dass Du das Mädchen mal auf der Straße triffst ist wohl sehr gering und in die Einleitung muss das sicher nicht. Trotzdem mal einen Hinweis auf das im Königreich Spanien geltenden Recht. (Ob geltendes Recht in Spanien eine Rolle spielt ist sicher eine andere Sache.) Trotzdem: Der königliche Erlass 1368 vom 6. November 1987 [1] bestimmt im Artikel 2, das der Tronfolger (heredero=männliche Form!) die Behandlung als Königliche Hoheit erhält. Dieser Erlass ist nicht strafbewehrt d.h. man kommt nicht gleich in den Kerker bei Wasser und Brot wenn man das Kind als normales Kind behandelt.--Christian Köppchen (Diskussion) 21:15, 14. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Zurücksetzung vom 16. Mai 2021[Quelltext bearbeiten]

Leonor de Borbón y Ortiz trägt nicht den Titel „Prinzessin von Spanien“. Sie trägt, neben anderen Titeln, die selten genannt werden, die Titel Princesa de Asturias (Fürstin von Asturien) als Thronfolgerin im Königreich Kastilien und León, Princesa de Girona (Fürstin von Girona) als Thronfolgerin im Königreich Aragonien und Princesa de Viana (Fürstin von Viana) als Thronfolgerin im Königreich Navarra. Üblicherweise wird der Titel Princesa de Asturias verwendet, da Spanien meist mit Kastilien gleichgesetzt wird.--Christian Köppchen (Diskussion) 12:54, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Änderung vom 1. November 2023 Oberbefehl[Quelltext bearbeiten]

Verfassung des Königreiches Spanien vom 29. Dezember 1978:
Artículo 62. Corresponde al Rey: … h) El mando supremo de las Fuerzas Armadas.
Art. 62. Dem König obliegt es: … h) den Oberbefehl über die Streitkräfte auszuüben;
(Da steht natürlich nichts von Königin!)--Christian Köppchen (Diskussion) 11:35, 2. Nov. 2023 (CET)Beantworten