Diskussion:Liste der hessen-kasselschen Regimenter der Frühen Neuzeit

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Westfalenbaer in Abschnitt Staatsrechtliches
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Staatsrechtliches[Quelltext bearbeiten]

Der Landgraf von Hessen-Kassel wurde bereits 1803, und nicht etwa von Napoleon, zum Kurfürsten erhoben. Das änderte jedoch nichts am staatsrechtlichen Status des Reichsfürstentums Hessen-Kassel: Die Landgrafschaft blieb eine Landgrafschaft. Cosal 18:49, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Danke, verstanden! :-) --Westfalenbaer 19:08, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten