Diskussion:Liste der römisch-katholischen Bischöfe für die Schweiz

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Heraklitcnl in Abschnitt Lücken
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Farben[Quelltext bearbeiten]

Stimmen die Farben? Wieso ist z.B. das "Bistum Sion" nicht dunkelgelb? Die Kollorierung finde ich nicht ganz intuitiv. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:30, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Lücken[Quelltext bearbeiten]

Man sollte bei Gelegenheit mal die Kategorie:Kloster_in_der_Schweiz durchsehen. So auf den ersten Blick finden sich da einige Abteien, deren Äbte noch fehlen. (Disentis, Engelberg u.a.) -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:28, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Diese Abteien gehören aber nicht in eine Liste Schweizer Bischöfe. Die Äbte von Einsiedeln und Saint-Maurice stehen in der Liste, weil sie als Äbte einer Territorialabtei für das Gebiet dieser Abtei, welches keiner Diözese zugehört, quasi Bischöfe sind. Für andere Äbte, die alle einen Diözesanbischof über sich haben, bleibt es unbenommen, einen eigenen Artikel zu verfassen.--Olliha (Diskussion) 22:07, 9. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Das scheint mir falsch. Wäre mir neu, dass diese Äbte dem Diözesanbischof unterstellt sind. Bei Abtei steht: In der Regel unterliegen die Abteien nicht dem gebietszuständigen Bischof, sondern direkt dem Heiligen Stuhl. Das gilt auch für Abteien ohne eigenes Territorium. Die Äbte sind zudem in der Weihe den Bischöfen annähernd gleichwertig und haben weitgehend die gleichen Rechte. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:50, 10. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Die Bischofsweihe (Sakrament) und die Abtsbenediktion (Sakramentalie) sind schon unterschiedliche Dinge - der Abt hat zwar die Leitungsfunktion innerhalb seines Klosters und trägt ähnliche Insignien, aber er darf - und das schient mir essentiell - KEINE Weihen vornehmen. Auch sind "normale" Äbte (im Gegensatz zu Territorialäbten) nicht Mitglied der Bischofskonferenz. Der Ortsbischof hat z.b. das Recht und die Pflicht, Klöster "hinsichtlich der klösterlichen Disziplin zu visitieren" CIC 628-2. Auch dürfen Klöster nur mit seiner Zustimmung in seiner Diözese errichtet werden. --heraklitcnl (Diskussion) 13:01, 16. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Richtig, diese Unterschiede gibt es; Umgekehrt kann aber beispielsweise auch ein Abt die Firmung spenden.
Im Kopf der Liste steht zudem "Immediat", und das sind natürlich auch die Abteien. Stellt sich die Frage, ob der Titel "Bischof" hier das Massgebende Kriterium sein soll, oder das Immediat bzw. die Diözese. Ich bevorzuge letzteres, da die Liste dadurch vollständiger wird. Eventuell könnte man sie ja auch gliedern. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 09:31, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Die Vorgehensweise hinsichtlich der Liste sei mir recht. Ich kann beiden Argumenten etwas abgewinnen und will mich in Bezug auf die Liste nicht weiter einmischen. --heraklitcnl (Diskussion) 15:32, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Aktualisieren !![Quelltext bearbeiten]

Habe soeben alle neuen Bischöfe in der Liste Schweizer Theologen nachgetragen. Die neuen in Lugano und Sitten fehlen hier noch, aber das überlass ich nun sehr gerne anderen....--178.193.206.206 22:26, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten

"... auf dem Gebiet der Schweiz"[Quelltext bearbeiten]

Also K. Koch ist in Rom. Entweder ihr löscht den, oder ihr führt dann die anderen CH-Kardinäle Agustoni, Cottier und Schwery ebenfalls hier auf. Hab immer gedacht, die Anarchisten seien eher im linken Politspektrum zu finden....--178.193.206.206 22:34, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Kein Grund ausfallend zu werden.... Agustoni und Cottier ergänzt, Schwery steht eh schon drin. --heraklitcnl (Diskussion) 22:39, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten