Diskussion:Liste von Überwerfungsbauwerken zum Wechsel der Fahrordnung in Elsass und Lothringen

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von PhiH in Abschnitt Wunsch an die Liste resp. den Listenersteller
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Liste der Überwerfungsbauwerke...[Quelltext bearbeiten]

Es ist zu hoffen, dass in der Liste der Überwerfungsbauwerke... alle Überwerfungsbauwerke enthalten sind, ansonsten wäre das Lemma falsch und müsste nach deutscher Grammatik „Liste von ...“ heißen. Das Wort der fordert, dass alle in der Liste enthalten sind. Ich vermisse einen derartigen Hinweis in der Einleitung, wobei ...führt die Überwerfungsbauwerke an... durch das Wort alle ergänzt werden sollte. Oder eben grammatikalisch korrekt das Lemma ändern... --Mef.ellingen (Diskussion) 22:35, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Oder: Falls noch eins fehlen sollte, kann man es gerne ergänzen. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 22:50, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Ich weiß nicht, wäre eine "Liste von" nicht auch eine Liste, die gar nicht vollständig sein will? Muss man eigentlich so formulieren oder gäbe es auch ein mögliches Adjektiv, das einen richtigen Genitiv erlauben würde? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 23:46, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Eine „Liste von...“ verwendet man für Listen, die niemals vollständig werden, weil es keine Allwissenden gibt. Ich kenne nur die hier seit Jahren geführte Diskussion, dass eine „Liste der...“ vollständig sein muss und eine „Liste von...“ vollständig sein kann - aber nicht muss. Ich mag es aber jetzt nicht schon wieder suchen und das hierher verlinken, wo das zum x-ten Mal diskutiert wurde. --Mef.ellingen (Diskussion) 01:00, 9. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Diese Liste hier hat einen klar abgegrenzten Umfang und sollte schon den Anspruch haben, vollständig zu sein. Wenn die Quellen eine vollständige Aufzählung dieser Art Überwerfungsbauwerke bieten, wäre das ein ausreichender Nachweis, um die Liste hier als abgeschlossen darzustellen, also mit „der“ im Lemma. Was im Lemma allerdings noch fehlt, ist der Hinweis, dass es in dieser Liste nur um bestimmte Überwerfungsbauwerke geht, nämlich jene, die einen Wechsel der Fahrordnung ermöglichen. Im Elsass und in Lothringen gibt es schließlich noch weitere ganz normale Überwerfungsbauwerke, die mit dem Thema hier nicht zusammenhängen. --PhiH (Diskussion) 10:59, 9. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Ich sehe gerade, dass durch die Schnellfahrstrecken noch ein paar weitere Überwerfungsbauwerke dazugekommen sind. Damit haben wir keine belegbar abgeschlossene Menge mehr, sodass wir mit einem „von“ denke ich auf der richtigen Seite sind. Ich schlage als Lemma Liste von Überwerfungsbauwerken zum Wechsel der Fahrordnung in Elsass und Lothringen vor. --PhiH (Diskussion) 12:26, 9. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Deshalb habe ich das angesprochen... --Mef.ellingen (Diskussion) 16:58, 9. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Zweites Überwerfungsbauwerk in Baudrecourt[Quelltext bearbeiten]

Ich finde auf Google Maps und auf OpenRailwayMap nur ein Überwerfungsbauwerk, das auf der westlichen Verbindungsstrecke liegt, unmittelbar bevor das eine Gleis die Strecke Réding–Metz-Ville überquert. Wo soll das andere Überwerfungsbauwerk sein? --PhiH (Diskussion) 16:15, 9. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Die beiden Anlagen befinden sich wenige Kilometer hintereinander. Die westliche (Abzw. Baudrecourt) ermöglicht es Zügen, in der Verbindung Paris–Straßburg zwischen LGV und alter Strecke zu wechseln (Quelle: Eisenbahnatlas + ORM). Die zweite Anlage (Abzw. Lucy) liegt unmittelbar östlich davon und ermöglicht es, in der Verbindung Metz–Straßburg zwischen LGV und alter Strecke zu wechseln (Quelle: ORM [der Eisenbahnatlas stammt von 2015 und enthält den Abschnitt östlich von Baudrecourt nur als Projekt, noch ohne Details]). -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 16:52, 9. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Die beiden Verbindungsstrecken habe ich schon gefunden, nur eben kein zweites Überwerfungsbauwerk, das einem Wechsel der Fahrordnung dient. Korrigiere mich, falls es irgendwo in diesem Komplex noch ein zweites solches Überwerfungsbauwerk geben sollte, aber ich sehe dort nur das eine. --PhiH (Diskussion) 17:29, 9. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Beide haben ein Überwerfungsbauwerk um die kreuzungsfreie Aus- und Einfahrt über oder unter dem Gleis der Gegenrichtung zu ermöglichen. So ist das jedenfalls in der Quelle (Eisenbahnatlas) eingezeichnet. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 17:35, 10. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Meinst du das Überwerfungsbauwerk für die höhenfreie Einfädelung in die Schnellfahrstrecke? Das dient nicht dem Wechsel der Fahrordnung, sondern beseitigt einfach Konflikte zwischen Zügen, die von Strasbourg kommend die Schnellfahrstrecke verlassen und solchen, die von Paris nach Strasbourg durchgehend die Schnellfahrstrecke befahren. Auf der Verbindungsstrecke erübrigt sich ein Überwerfungsbauwerk, da diese ohnehin eingleisig ist. --PhiH (Diskussion) 17:50, 10. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Wunsch an die Liste resp. den Listenersteller[Quelltext bearbeiten]

Ich fände es noch einigermassen wichtig, ob die Strecke an der Stelle des Fahrordnungswechsels ein- oder zweispurig war/ ist. Daran wäre zu erkennen, ob ein Überwerfungsbauwerk notwendig war/ ist oder nicht. Ausserdem ist es wahrscheinlich kein grosser Aufwand aber eine schöne Bereicherung des Artikels, die ca. 10 Geokoordinaten zu erfassen und mit der Vorlage:All Coordinates am Artikelanfang auszugeben. ※Lantus 17:30, 10. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Alle sind zweigleisig. Auf eingleisigen Strecken gibt es keinen Rechts- oder Linksbetrieb. In den beiden Fällen, in denen das Überwerfungsbauwerk von der zweigleisigen in eine eingleisige Strecke mündet ist das in der Tabelle in der Spalte „Anmerkungen“ vermerkt. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 17:39, 10. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Dann verstehe ich auch, was du mit der Anmerkung sagen möchtest. Das sind ganz normale Überwerfungsbauwerke zur höhenfreien Ausfädelung, wie es sie andernorts auch gibt. Mit der Fahrordnung haben die nichts zu tun. --PhiH (Diskussion) 17:52, 10. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Da hast Du recht, aber das mit der Fahrordnung ist erst nachträglich reingekommen – finde ich aber eine gute Ergänzung des Lemmas. Fraglich ist nur was mit „Fahrordnung“ gemeint ist:
  1. Die entsprechende Vorschrift? Dann ist es völlig egal, ob nach der Überwerfung ein oder zweigleisig gefahren wird, weil sich im Bereich oder Umfeld des Bauwerks die Rechtslage ändert. (Besonders markant ist das in der Abzw. Lucy, wo die beiden zweigleisigen Strecken [LGV und Altbaustrecke] eingleisig verbunden sind.) Oder
  2. Der tatsächliche Fahrbetrieb? Dann war es richtig, die beiden Überwerfungsbauwerke herauszunehmen, die in eingleisige Abschnitte führen, da es anschließend kein Rechts oder Links, sondern eingleisigen Verkehr gibt. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 14:22, 11. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Ohne die Ergänzung des Lemmas hätten wir alle Überwerfungsbauwerke aufzählen müssen, das wäre ziemlich unspektakulär gewesen. Aufgeführt werden sollten meiner Meinung nach nur solche, die aufgrund der Tatsache gebaut wurden, dass es die unterschiedlichen Fahrordnungen gibt. Normale höhenfreie Ausfädelungen gibt es überall. --PhiH (Diskussion) 15:41, 11. Mär. 2022 (CET)Beantworten