Diskussion:Liste von Staatstheatern

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Letzter Kommentar: vor 16 Tagen von 94.221.109.205 in Abschnitt Bayern: Würzburg
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Sollte man diese Liste nicht nach Liste von Staatstheatern in Deutschland verschieben? Es macht doch wohl kaum Sinn, hier auch ausländische Theater aufzuführen.--Rita2008 16:51, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Das Lemma ist ohnehin unnötig aufgebläht. Eigentlich ist das eine BKL mit einer kurzen Definition am Anfang, da reicht Staatstheater als Lemma völlig aus. --AndreasPraefcke 17:21, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Und die Definition ist darüberhinaus noch falsch. Von der öffentlichen Hand getragen sind in Deutschland auch die Stadttheater, es geht hier (aktuell oder historisch) um Trägerschaft der Bundesländer. --AndreasPraefcke 17:23, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Nicht hilfreich[Quelltext bearbeiten]

ist der Satz:

Theater in öffentlich rechtlicher Verfassung (KdöR) oder als GmbH in Staatseigentum werden in Deutschland nicht als Staatstheater bezeichnet.

1.) Staatseigentum? →Eigentum (Weitergeleitet von Staatseigentum), der Link ist also völliger Unsinn, und der Begriff »Staatseigentum« bleibt ein Problem. Es sind ja eher die Kommunen gemeint, in Abgrenzung zu den Ländern.

2.) Theater (in öffentlich rechtlicher Verfassung) als KdöR. Soweit ich sehe, gibt es da genau ein Beispiel: das Stadttheater Minden. kein eigenes Ensemble, aber doch Eigenproduktionen. Immerhin.

--Schwab7000 (Diskussion) 14:46, 13. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Und der Rest?[Quelltext bearbeiten]

Da wir ja 16 Bundesländer haben, und nur 11 von ihnen aufgelistet sind: Was ist denn mit den übrigen Bundesländern? Da wären entsprechende Hinweise sehr hilfreich. Vielen Dank im Voraus sagt --Mikuláš DobrotivýHospůdka 21:48, 31. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Bayern: Würzburg[Quelltext bearbeiten]

Auch Würzburg ist seit einigen Jahren (ich glaube 2021) Staatstheater --94.221.109.205 13:20, 20. Apr. 2024 (CEST)Beantworten