Diskussion:Listenwahl

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 109.250.24.234 in Abschnitt Wie meinen ?
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Listenwahl[Quelltext bearbeiten]

Wie kann es sein, daß das Lemma Listenwahl hierher verweist, aber im gesamten Artikel der Begriff Listenwahl nirgends erwähnt ist? --BjKa 14:32, 25. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Der Name kommt von den sog. Wahllisten, die zur Wahl stehen. --Bahrmatt 17:45, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Der neue Abschnitt sollte in das Lemma Listenwahl. Eine Listenwahl muss keine Verhältniswahl sein, aber eine Verhältniswahl ist fast immer eine Listenwahl (nicht nur als Sonderfall), weil eine Verhältniswahl ohne Listen heute allgemein nicht als kompatibel mit den üblichen Wahlrechtsgrundsätzen gilt.
Inhaltlich hab ich allerdings Bedenken. Bei offenen Listen bestimmt der Listenplatz oft nur aus psychologischen Gründen die Wahlchancen. Und den angeblichen Regelfall glaub ich jedenfalls ohne Belege auch nicht. --85.181.123.251 18:47, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Arten[Quelltext bearbeiten]

Die Unterscheidung der Arten nach "Wahlquotienten" suggeriert, dass eine Listenwahl immer eine Verteilung aufgrund einer solchen Zahl bedeuten müsste. Eine Verhältniswahl wär es dann jedenfalls immer, und die Anlegung des separaten Artikels hier wär obsolet. Eine Listenwahl muss aber mit einer Verhältniswahl nichts zu tun haben; die Verteilung auf die Listen kann auch völlig unproportional sein. Die Frage, wie die Listen zu ihren Sitzen kommen, sollte für den Artikel hier absolut irrelevant sein. --92.229.18.37 14:34, 25. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Könntest Du das so ausdrücken, dass ich das auch verstehe? --Ekkehart Baals (Diskussion) 20:49, 25. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Meine Hauptaussage war, dass deine Ergänzungen hier im Artikel deplatziert sind, weil es sich nicht um Eigenschaften einer Listenwahl handelt. Eher würd es in Verhältniswahl passen. Beide Tyen sind Formen einer Verhältniswahl (wobei meist auch STV zur Verhältniswahl gerechnet wird und auch ansonsten Verfahren denkbar sind, die nicht auf einer Wahlzahl basieren, aber trotzdem als Verhältniswahl betrachtet werden können). Eigentlich gehört es in Sitzzuteilungsverfahren, wo es aber schon steht.
Im Übrigen war der "Wahlquotient" (Divisor) beim deutschen Reichstag nicht 40'000, sondern 60'000 (mit kaufmännischer Rundung). --92.230.236.88 17:33, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
korrekt. --Bahrmatt (Diskussion) 14:10, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Aber drinlassen willst du es offenbar trotzdem? Gibts eigentlich irgendeine Quelle für die gar fett ausgezeichneten Falschbezeichnungen? Die Typisierung taucht jedenfalls im Brockhaus auf, aber da wird im Gegensatz zum Artikel hier korrekt zwischen Verhältniswahl und Listenwahl unterschieden. --85.181.127.194 18:23, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Ich persönlich möchte es nicht derartig im Artikel belassen, habe aber dennoch bislang nur den gröbsten Unfug korrigiert. Um den Rest sollte sich besser der verantwortliche Autor selbst oder jemand mit allseitig akzeptablen Änderungsvorschlägen kümmern. Die Abgrenzung zur Verhältniswahl war komplett falsch und ist inzwischen verbessert worden. --Bahrmatt (Diskussion) 14:53, 28. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Dann erkläre mir bitte mal, warum das Wort "Wahlbeteiligung" ein Unwort und gröbster Unfug ist. --Ekkehart Baals (Diskussion) 23:45, 28. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Mit der Wahlbeteiligung hat das nichts zu tun; die Änderungen von Bahrmatt sind da völlig korrekt (wenn man den Einfluss der Rundung vernachlässigt, die beim Vorhandensein von Splitterparteien auch nicht rein zufällig ist). Gerade am Reichstag sieht man ja, dass der wesentliche Faktor die Zahl der Wahlberechtigten sein kann und eben nicht die Wahlbeteiligung. Letztlich relevant sind eben die gültigen Stimmen (bzw. die berücksichtigten Stimmen, wenn es eine Sperrklausel o.Ä. gibt). --92.229.16.248 00:36, 29. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Man kann das Wahlgebiet auch in Wahlkreise mit festen Sitzzahlen aufteilen, man stimmt für Listen, die Liste mit den meisten Stimmen ist gewählt. Das ist Mehrheitswahl und trotzdem Listenwahl. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 18:50, 19. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Belege, Literatur[Quelltext bearbeiten]

Das Politiklexikon von Schubert und Klein liegt inzwischen in der 18. Auflage vor (2018). Ob es als Beleg für die hier verwendeten Begriffe taugt, weiß ich allerdings nicht, so lange ich es nicht in Händen habe. Online ist es übrigens nicht verfügbar, jedenfalls nicht unter dem hier aufgeführten Link. An dem Artikel ist wohl schon länger nicht mehr substantiell gearbeitet worden, muss ja i.a. auch nicht sein.

Mich hätten die dt. Pendants zu "open lists" und "closed lists" interessiert. Die hier aufgeführten Worte habe ich noch nicht gehört oder gelesen, bin aber auch kein Experte.--Kerchemer (Diskussion) 11:38, 2. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Wie meinen ?[Quelltext bearbeiten]

Was soll denn dieser Satz bedeuten?:

Die bei einer Listenwahl auf einen bestimmten Wahlvorschlag entfallenden Stimmenanteile bestimmen die Anzahl der Kandidaten auf der Liste, die als gewählt gelten.

Hä? (nicht signierter Beitrag von 109.250.24.234 (Diskussion) 17:53, 25. Aug. 2022 (CEST))Beantworten