Diskussion:Londoner Statut

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von WIr lagen vor Madagaskar in Abschnitt Titel
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Londoner Statut“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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"Rechtsgrundlage" – POV-Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Und welche Rechtsgrundlage hat dieses Statut, in dem die drei (+Frankreich = vier) Gewinner des 2. Weltkrieges beschließen, die Verlierer abzuurteilen? Küstenkind 18:11, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Stimme Deinem Hinweis zu. Meines Erachtens bedarf dieser Artikel unbedingt einer Überarbeitung, nicht nur bezüglich der Rechtsgrundlage. Die Rechtsgrundlage bildeten die Kontrollratsgesetze, die nach den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz 1945 von den Allierten verabschiedet wurden. --Daniel Druschel 11:47, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Klingt toll - auf den ersten Blick. Auf den zweiten jedoch stellt man entsetzt fest, daß wieder mal perfide nach Siegergusto auf einen der beiden Haupt-Wirtschaftsgegner damals eingedroschen wurde; wobei unfairerweise diesem sogar das Recht auf Selbstverteidigung sogar "post festum" - also nach dem Krieg, im Besatzer-Zustand - inhaltlich genommen wurde. Sieger sitzen über Besiegte zu Gericht, eine freche Anmaßung nach Gutsherren-Art, stellten sowohl Ankläger als auch Richter und Henker auch noch, ließen keine neutralen Dritten in ihrem Club zu - und sorgten dafür, daß die Beschuldigten nicht mal in Archiven recherchieren lassen konnten, weil alle Entlastungsbeweise von den Alliierten nach Londoner Statut nur zugelassen wurden, wenn die es für richtig hielten, was kaum geschehen ist. International war bei diesem Gericht auch nur die Siegerclique, die im diktierten Grundgesetz für die BRD sich festschrieben ließ, daß nach Artikel 139 GG ihre Gutsherren-Bestimmungen bis in alle Ewigkeit fortzugelten habe. Alle BRD-"Kanzler-der-Alliierten" hielten sich bis heute sklavisch an dieses Diktat der Siegermächte, wobei deren Untaten "weise" der Strafverfolgung und somit irdischer Gerichtsbarkeit entzogen wurden. Man wußte genau, warum. - Wer darauf in der BRD hinweist, wird in letzten Jahren zunehmend bösartiger "verbellt" und kriminalisiert, denn die Antifa-Gralshüter der "Besatzerwahrheiten" beobachten rund um die Uhr weltweit jegliches Korrigieren von deren Besatzer-Unrecht. Sollte man mal mutig werden und Offizial-Müll recyclen? Vielleicht ist ja auch was Brauchbares, Ehrliches darunter?
84.44.137.107 16:53, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Gerade das ist ja das tolle am Londoner Statut: Den Verlierern wurde das Recht sich vor einem Gericht zu verteidigen eingeräumt. Freilich wäre es unsinnig und unmöglich gewesen, dieses Greicht gänzlich in deutsche Hand zu legen (was dann passiert wäre, sieht man an den Prozessen nach dem ersten WK). Die Urteile, besonders die Freisprüche und teilweise geringen Strafmaße, zeigen deutlich, dass so neutral wie vielleicht noch nie geurteilt wurde. --193.196.166.161 17:20, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Wenn man es genauer besieht, dann ging es nicht um die Schaffung von Rechtsgrundlagen durch die Ausübenden dieses neuen Juridicums. Es war die formelle Beendigung der allierten Kooperation durch einen Prozess gemeinsamer Focussierung (und damit Außerachtlassung eigener 'Delikte') auf die Achsenmacht Nazideutschland. Quasi eine von Stalin erwirkte Zurschaustellung der westlichen Art eines Schauprozesses. Im Prozess von Tokio fand dieser Ansatz seine aberwitzige, jedoch meistgehend unbeachtete, Fortsetzung - in der Gründung der UNO ein institutionales Auskommen, dass dem anglo-französisch dominierten Völkerbund einen funktionierenden Nachfolger verschaffte.
Betrachtet man weiterhin die angelsächsische Rechtsordnung, dann wiegt der verhandelte Fall schwerer als die grundlegenden Statuten. Dem Vorwurf der Siegerjustiz müssen sich die Aliierten seit dieser Zeit stellen - für die Sowjetunion waren damit jedenfalls Misshellegkeiten des Versailler Vertrags aus der Welt geschafft.--77.187.141.164 04:58, 4. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Hiroshima und Nagasaki[Quelltext bearbeiten]

Die Unterzeichnung des Statuts liegt datumsmäßig genau zwischen den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki. Ich sehe daher bei der Zusammenstellung der Daten keinerlei politischen oder sonstigen Vandalismus. Deshalb ist die Ergänzung mE ok. --Brodkey65 16:36, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Unverständlicher Text[Quelltext bearbeiten]

"In verfahrensmäßiger Hinsicht entsprach das Statut mehr dem Zivilrecht als dem allgemeinen Strafrecht, weil dem Gericht ein Richtergremium vorsaß, das sich auch auf Augenzeugenberichte stützen konnte." Kann mir einer das erklären, oder ist das schlicht Quatsch: 1. Weder das Zivilrecht noch das allgemeine Strafrecht sagt etwas über das Verfahren aus. 2. Dem Gericht saß kein Gremium vor, sondern das Gericht ist ein Gremium, dem ein Vorsitzender vorsitzt. 3. Ob Zivil- oder Strafverfahren: Jedes Gericht kann sich auf Zeugenaussagen stützen, insbesondere auf solche von Augenzeugen. -- Albtalkourtaki 18:44, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich vermute mal, was gemeint sein könnte. Es geht um die Strafprozessordnung für das Internationale Militärtribunal. Stichwort ist Affidavit. Affidavits sind Protokolle von Vernehmungen. Die Anklage holt Auskünfte ein, vernimmt Augenzeugen, usw. und schreibt das auf. Nach angelsächsischem Rechtsbrauch kann ein Gericht solche Affidavits benutzen und muß nicht jeden Zeugen selbst anhören. Mit der Affidavit-Regelung kann ein Prozess viel schneller durchgeführt werden, als wenn jeder Zeuge nochmals vor Gericht aussagen muß. Giro Diskussion 19:14, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Klingt sehr plausibel, kommt aber in dem zitierten Satz nicht verständlich zum Ausdruck und hat auch wenig mit Zivilrecht zu tun. Könntest du es umformulieren?-- Albtalkourtaki 19:47, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Als ich damals den Artikel überarbeitet habe, habe ich diesen Satz dringelassen in der Hoffnung, jemand anderes wüsste über angelsächsisches Strafprozessrecht besser Bescheid als ich und würde ihn zurechtrücken. Ist aber keiner gekommen. Ok, ich formuliere das demnächst neu. Muß vorher aber noch kurz nachlesen, damit ich auch einen Beleg dranmachen kann. Giro Diskussion 20:10, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
erledigt. Giro Diskussion 12:18, 29. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Danke, gut und verständlich.-- Albtalkourtaki 20:23, 29. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 16:02, 31. Okt. 2018 (CET)

Titel[Quelltext bearbeiten]

Der Titel in der mir vorliegenden Übersetzung lautet "Londoner Viermächte-Abkommen", wie ist es in der Literatur, wird das dort nicht auch so verwandt? Dann müsste doch der redirect doch anders rum laufen und der Artikel dort stehen, oder? --Heinz Van Eugen (Diskussion) 04:50, 6. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 wäre korrekt, weil das der Titel des Abkommens war. Londoner Statut ist aber gut eingeführt. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 15:32, 31. Okt. 2018 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 16:08, 31. Okt. 2018 (CET)

historische Rechtsprobleme: völkerrechtliche oder besatzungsrechtliche Gültigkeit?[Quelltext bearbeiten]

Über die Frage, ob das Londoner Statut eine völkerrechtliche Grundlage hatte oder nur eine besatzungsrechtliche Grundlage (d.h. nach $43 HLKO), gab es nach Kriegsende unterschiedliche Rechtsauffassungen. Dieser Unterschied ist in einem Punkt besonders wichtig: Nach HLKO ist für die Bestrafung von Kriegsverbrechern nationales Recht anzuwenden. Der Nürnberger Gerichtshof hätte also nur die Befugnis gehabt, deutsches Recht anzuwenden. Zwar war das Londoner Statut ein internationaler Vertrag, der Gerichtshof ein internationales Gericht, aber Deutschland war nicht am Londoner Statut beteiligt worden. Nach dem Grundsatz Pacta tertiis nec nocent nec prosunt wäre es demnach nicht auf Deutschland anzuwenden gewesen. Ein "Verbrechen gegen den Frieden" kannte das deutsche Strafrecht beispielsweise nicht. Deswegen wären die Urteile des Gerichtshofs in rechtlicher Hinsicht Neuland gewesen, ohne Präzedenzfälle in der Geschichte des Völkerrechts. Die Berliner Erklärung der Alliierten hätte die Rechtsanwendung des Gerichtshofs in juristischer Hinsicht möglich gemacht, das Völkerrecht jedoch nicht. Vertreter dieser Rechtsauffassung war beispielsweise Jescheck. Ein Absatz zu diesem Thema wäre nett. Wer weiß noch was dazu? WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 20:37, 26. Okt. 2018 (CEST)Beantworten