Diskussion:Loving v. Virginia

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Valanagut in Abschnitt Ein wirklich lesenswerter Artikel.
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Kritik im Einzelnen[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Frust-Kritik im Haudrauf-Stil jetzt in Raten Fragen und Kritik im Einzelnen:

  • Da steht die American Civil Liberties Union "reichte Klage ein" (Klage taucht mehrfach auf). Nun bezeichnet Klage aber ein Rechtsinstitut des Zivilrechts. Was war das denn genau für ein Verfahren? Später ist die Klage auf einmal zum "Antrag auf Aufhebung des Urteil geworden"; was denn nun? Warum hebt der Supreme Court ein Gesetz auf, wenn Aufhebung des Urteils beantragt war, was passiert da rechtstechnisch?
  • Welche Richter haben mit welcher Begründung in den unteren Instanzen entschieden?
  • Was haben die Parteien jeweils an Argumenten vorgetragen?
  • Warum kann eine Strafe nach "Vereinbarung" ausgesetzt werden?
  • Weiterleitung: Der Fall wird "weitergeleitet"? Was heißt das genau?
  • Verletzung des Gesetzes: Welcher Artikel/Section wurde denn verletzt? Wie lautet die?
  • Vergehen: ist ein Fachausdruck des deutschen Rechts
  • Wurde das Gesetz oder nur die Section aufgehoben?
  • Auftrag: Wenn die American Civil Liberties Union klagte, warum steht im Rubrum dann nicht ACLU? Welche Art von "Vertretung" (im nicht-technischen Sinn) lag vor?
  • Mehr demnächst --UHT 00:33, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Das soll Veto-Kritik sein? Das ist Rechthaberei. (Mir wurscht, ob "Rechthaberei" ein juristischer Fachterminus ist.) Wenn Du meinst, dass solche Details - korrekt: Details - zu korrigieren sind, dann korrigiere sie und mach nicht so viel Wind. --Atomiccocktail 09:41, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Benutzer:UHT: Und das - diese obige "Fehleraufzählung" - nennst Du: Verwendung permanent falschen Vokabulars??? Unter solchen Voraussetzungen sehe ich leider keinen Raum für eine zielführende sachliche Diskussion und muss dir meinerseits auch die gewünschte Anerkennung einer "positiven Motivation" absprechen. Mir drängt sich nur der Gedanke auf, dass jemand nicht akzeptieren mag, dass auch ein Fachfremder einen vernünftigen Enzyklopädie-Artikel über "sein eigenes" Fachgebiet schreiben kann. Schade. --Anna 13:42, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Also ein bisschen möchte ich UHT hier in Schutz nehmen. Mir wäre ein Physikartikel der toll zu lesen ist, aber ständig unpräzise oder sogar falsche Ausdrücke verwendet auch ein Dorn im Auge. Ob das hier der Fall ist kann ich nicht beurteilen. Was ich beurteilen kann, ist dass er für mich als Laien gut und verständlich geschrieben ist (es lebe das Halbwissen). Insofern werde ich mein Votum bei der Kandidatrur auch nicht ändern. Was ich mich aber frage ist, ob das Lemma nun die Entscheidung des Supreme Court, das Verfahern an sich oder beides zusammen beschreibt. Ich hätte mir ja zweiteres gedacht. In diesem Fall sollte das ein Wissender im Einleitungssatz ausbessert. Grüße -- Charmbolzen 21:59, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Könnte es vielleicht so gewesen sein: Bis ungefähr zur Zeitenwende 1900 hatten weiße Frauen nicht selten Angst keinen weißen Mann mitzubekommen bzw. abzubekommen, und wünschten und forderten deshalb, weißen Männernr die Heirat mit Indianerinnen oder Schwarzen zu verbieten. Nach der Zeitenwende um 1900 / 1918 fanden dann viele weiße Frauen plötzlich auch schwarze Männern auch als Ehegatten attraktiv, und dies machte dann vielen weißen Männern Sorge, welche dann den weißen Frauen verbieten wollten, schwarze Männer zu heiraten. Außerdem wollten viele weiße Eltern damals wohl nicht, daß ihr Sohn oder ihre Tochter eine Schwarze bzw. einen Schwarzen heiraten. Diese Wünsche aus der wahlberechtigten Bevölkerung könnte die damaligen Gesetzgeber (Parlamente) zu so einem eigentlich auch damals bereits erkennbar groben Unrecht geführt haben. Angebliche religiöse Motive des Gesetzgebers (also der Politiker im 19. Jahrhundert) dürften realpolitisch betrachtet wohl eher nur ein schamhafter Vorwand gewesen sein. Ähnlich wie bei den Politikern dürfte es sich bei den Staatanwäten und Geschworenengerichten verhalten haben. - Weiß dazu jemand etwas, ob es so war?--2003:E7:7F30:3401:54BF:DCD5:EC63:51EB 01:08, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Hat jemand schon einmal bedacht, dass dies eine Interpretation (auch) des Englischen Wikipedia Textes ist und dass es im Englischen Recht anders aussieht als im Deutschen? 80.151.9.187 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 80.151.9.187 (Diskussion) 08:49, 12. Jun. 2019 (CEST))Beantworten

WP:KALP - Kandidaturdiskussion vom 20. bis 30. Oktober 2009 - Ergebnis: Lesenswert[Quelltext bearbeiten]

Loving v. Virginia ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, mit der 1967 ein Gesetz des US-Bundesstaates Virginia aufgehoben wurde, durch das sogenannte „gemischtrassige“ Ehen zwischen weißen und nichtweißen Partnern verboten waren. Das Urteil, das einstimmig fiel, markierte in den USA das juristische Ende aller auf der Hautfarbe basierenden Beschränkungen bei der Eheschließung, und gilt deshalb als Grundsatzentscheidung in der Geschichte des Gerichts und als Meilenstein der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung.

Eines der grundlegenden Urteile des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten aus der Ära der Bürgerrechtsbewegung, das außerdem in jüngerer Zeit wieder an argumentativer Bedeutung gewonnen hat und dessen Bezeichnung eine nette Fügung der Rechtsgeschichte ist. Im direkten Vergleich mit anderen prämierten Artikeln zu SCOTUS-Urteilen möchte ich den Artikel ausdrücklich nur für lesenswert kandidieren lassen. Als Hauptautor neutral. -- Uwe 20:59, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

  • Lesenswert Absolut! Ein kleiner Einwand zum IMHO etwas zu langen Zitat im Absatz "Auswirkungen...", wobei ich gleichzeitig zugebe, das ich auch nicht genau wüsste, wie und wo gekürzt werden kann. Sollte doch eine Exzellent-Kandidatur kommen, die wäre spannend. Servus --Reimmichl-212 23:52, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
  • Lesenswert Schließe mich Reinmichl vollumfänglich an (oder wie das im Juristendeutsch heißt... ;-) ) Das Zitat liest sich in seiner Länge ein wenig pathetisch. Ansonsten aber ein sehr klares "lesenswert". Gruß, Frisia Orientalis 13:13, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    • Ich habe im Zitat mal einige Sätze entfernt und auch die Zeilenumbrüche bei den Auslassungen rausgenommen, so dass es sowohl inhaltlich als auch optisch etwas kürzer ist. -- Uwe 14:16, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
  • Lesenswert Der Artikel verdient die Auszeichnung! --Charmbolzen 10:20, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
  • keine Auszeichnung Veto. Ohne den Trend zu immer längeren Artikeln unbedingt gut heißen zu wollen, aber der ist schon arg kurz (als pdf grade mal 3 bis 4 Seiten!); einen großen Platz nehmen dann auch noch die Zitate ein. "Die Benennung des Falls ..." in der Einleitung hat erstens da nichts verloren, und ist zweitens auch noch nur halbwahr (weder amerikanische Rechtstradition noch ist "versus" ein juristischer Fachausdruck, noch wird es zwingend als "versus" ausgesprochen). Eine Aufteilung in Sachverhalt und Vorinstanzen statt "Vorgeschichte" wäre sinnvoll. Bei den Vorinstanzen sollte jedes Urteil einzeln besprochen werden und die Richter genannt werden. Die Begründung der eigentlichen Entscheidung wird nicht wirklich dargestellt, noch werden die Parteivorträge angemessen ausgeführt. Über den Vor- und Nachbereitung des Urteil in der juristischen Welt steht gar nichts drin. Die Einzelnachweise stammen zum großen Teil aus dem Internet (sieht etwas nach Google aus), von den unter "Literatur" angebenen Büchern scheint kein einziges verwandt worden zu sein. Tut mir leid, aber das ist beim besten Willen nicht lesenswert: Fachliche Fehler, Standardliteratur fehlt, gravierende inhaltliche Lücken (s.o). Statt nach vier Tagen gleich kandidieren zu wollen, hätte dem Artikel das übliche vierwöchige Review gut getan. --UHT 10:44, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    • Die Formulierungen "amerikanischen Rechtstraditionen entsprechend" und "juristischer Fachausdruck" habe ich entsprechend geändert. Die inhaltliche Kritik geht aus meiner Sicht an den Anforderungen für Lesenswert (und teilweise auch für Exzellent) vorbei. Wie das Veto zu bewerten ist, bleibt natürlich dem Auswerter überlassen. -- Uwe 12:16, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Es mag sein, dass ich stramme Anforderungen habe. Aber es kann nicht sein, dass die wissenschaftlichen Anforderungen beispielsweise für lesenswerte Wiwi-Artikel ungleich höher sind (vgl. mal Wikipedia:RW#Regeln_f.C3.BCr_wissenschaftliche_Artikel). Ich würde mich ohne drei Monate Arbeit nicht mal ins Review trauen. Hast Du die angegebene Literatur wirklich in vier Tagen schnell mal durchgearbeitet? Warum hat der Artikel kein Review bekommen? Unsere Aufgabe ist nicht das Internet abzuschreiben, sondern es zu füttern. Kannst Du Dir vorstellen, dass sich Autoren, die ein halbes Jahr lang Literatur für ihre Artikel durcharbeiten verarscht vorkommen, wenn jemand nach vier Tagen mit vier Seiten und zwölf Internetquellen und ohne Review einen lesenswerten Artikel will? Jeder Student, der den Fall studiert hat, muss die Richter der Vorinstanzen auswendig können und die Literaturmeinungen. Das ist in der Form kein juristischer Artikel. Im Übrigen auch Verstoß gegen wikipedia:KTF: Artikel müssen, außer bei aktuellen Ereignissen, aus Sekundärliteratur bestehen; Verstoß gegen wikipedia:LIT: Es sollen die maßgeblichen Standardwerke ausgewertet werden. Hier wird ausschließlich das Urteil selbst, sowie ein bißchen Zeitung aus dem Internet zitiert. Keine einziger Beleg aus wissenschaftlicher, reputabler Sekundärliterutar, keine wissenschaftliche Urteilsbesprechung! Wenn Du wissenschaftliche Literatur brauchst (etwa aus en:Westlaw), kann ich Dir das besorgen und Dir auch sonst beim Aufbau des Artikels helfen. In der Form nochmals ein eindeutiges Veto. --UHT 13:40, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Unabhängig vom Lemma: Kannst Du Dir vorstellen, dass es auch Menschen gibt, die erst für sich außerhalb der Wikipedia werkeln und dann einstellen? Ich weiß nicht, wie die Wirtschaftswissenschaften das handhaben, aber Begriffe wie «verarscht» gehören auch nicht klein in eine Wertung, wir sind hier doch nicht am Stammtisch. Gruß --Catfisheye 17:59, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Lesenswert Der Artikel erfüllt die Kriterien, die wir (nicht Einzelne!) an lesenswerte Artikel stellen.

  • Eine Mindestseitenanzahl als Prämierungsvoraussetzung – ich kenne so was nicht.
  • Eine Ausschlachtung aller wesentlichen Bücher/Fachaufsätze ist für lesenswert auch nicht nötig.
  • Man muss ferner in einem Wikipedia-Artikel zu diesem Rechtsstreit, der das Niveau „lesenswert“ erreichen will, nicht alle Urteile und Argumente herbeten, die in den Vorinstanzen formuliert worden sind. Die rassistischen Ausführungen der Strafenden sind beispielsweise, wenn Leon Bazile Maßstab ist, noch nicht einmal sonderlich originell. Mehr von sowas? Nein danke. Man möchte stattdessen das Wesentliche in prägnanter Form präsentiert bekommen. Und genau diesem Wunsch wird hier entsprochen.

Entfernen wir uns mal von diesem wie auch immer motivierten Sperrfeuer, das UHT mit großem Aplomb (Veto = „ich verbiete“) eröffnet hat und sehen näher auf die oben auf dieser Projektseite ausgeführten L-Kriterien:

  • Der Artikel ist, was Lemmata über Urteile angeht, fraglos von überdurchschnittlicher Qualität.
  • Er besitzt eine verständliche Einleitung. Mehr noch, im gelingt es unter Verzicht auf nervtötendes Juristendeutsch den Fall in seinem Kern zu schildern. Er ist mithin bestens für Laien geeignet.
  • Inhaltliche Vollständigkeit muss gar nicht sein, auch wenn die wesentlichen Sachen hier vorgestellt worden sind. Man mag sich einen Abschnitt wünschen zur Rezeption des Urteils in der juristischen Fachwelt Amerikas. Zu einem Veto-Argument lässt sich dieser Wunsch nach den Regeln dieser Bewertungsseite aber nicht umschmieden.

Schlussbemerkung: Wer so eine Philippika vom Stapel lässt wie UHT, und wer seien Angriff dann noch mit an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen ('Verstoß gegen LIT' und 'Verstoß gegen KTF') garniert, dem raten wir zur intensivsten Befassung mit dem Kritik-Knigge. Ferner dürfte lohnen, sich erneut die Unterschiede von „lesenswert“ und „exzellent“ zu vergegenwärtigen. --Atomiccocktail 23:18, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Die einzelnen fachlichen Fehler kommen jetzt stückweise auf die Diskussionsseite. Das "nervtötende" Juristendeutsch, d.h. Fachvokabular, findet übrigens Recht oft Anwendung, leider meist falsch. Das schlimmste ("Klage", "Streitgegenstand", "Auftrag", "Antrag") versuch ich grade auszubügeln. Meine Motivation sind hauptsächlich fachlich richtige Artikel, für die man sich vor andern Juristen nicht schämen muss. Wäre schön, wenn der Autor den Artikel von selbst zurückzieht und abwartet bis die schlimmsten Fehler beseitigt sind. --UHT 00:40, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
PS: Das Verbot der Auswertung von Primärliteratur und der Auswahl von nicht-rezipierten Zitaten gehört zu unseren Grundprinzipien. Wollen wir wirklcih lesenswerte Artikel, die gegen Grundprinzipien verstoßen? Was daran "an den Haaren herbeigezogen" sein soll, ist mir schleierhaft. --UHT 00:49, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Wo bitteschön siehst Du Auswertung von Primärliteratur? Weil Zitate gebracht werden? Das ist dummes Zeug. Hättes Du genau gelesen, dann wäre Dir aufgefallen, dass dieser Artikel sehr wohl Sekundärliteratur verarbeitet.
Es ist diese Art von oberflächlicher, von falschen Ansprüchen geleiteter und zugleich herablassender Kritik, die die Abstimmungen hier gelegentlich zum Ärgernis machen. --Atomiccocktail 09:55, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist nach den Kriterien zur Kandidatur, die ich zuvor aufmerksam gelesen habe, lesenswert. Auch persönlich finde ich ihn informativ und korrekt zusammengefasst, dem Laien einen guten Überblick verleihend. Es gibt zwar eine Reihe sprachlicher Unfeinheiten und fachlicher Lücken, aber meiner Ansicht nach keine so groben Fehler, dass er nicht ausgezeichnet werden könnte. Bewusst legt der Antragsteller den Artikel ja zur Auszeichnung "nur" als lesenswert vor.
Die in dem Veto angegebenen Gründe sind meiner Ansicht nach marginaler Art, zumal Wikipedia- (oder andere Enzyklopädie-)Artikel keine Schriftsätze vergleichender Urteilsanalysen von Juristen sind, sie richten sich auch nicht explizit an Jura-Studenten, sondern sollen jedem Leser eine verständliche Zusammenfassung eines Lemmas geben.
Ich wäre bereit, an der (überwiegend sprachlichen) Verbesserung des Artikels mitzuarbeiten, bin mir aber aufgrund des eingelegten "Vetos" über den weiteren Verlauf unsicher. Ich rege an, zunächst die "fachlichen Fehler und gravierenden inhaltlichen Lücken" genau zu benennen und sachlich zu diskutieren. Die getätigten persönlichen Angriffe sind bedauerlich und vergiften das Klima unter offensichtlich motivierten Menschen, die intensiv an der Wikipedia mitarbeiten.Dementsprechend hielte ich gegenseitige Wertschätzung angemessener; eine sachlich-fachliche Diskussion schließt das ja nicht aus. --Anna 11:14, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Es war nicht meine Absicht, irgendwen persönlich anzugreifen. Was für einen Politikwissenschaftler wie Atomiccocktail "Kleinigkeiten" sind, sind für einen Juristen nunmal schwerwiegende Fehler: Jeder Student würde bei solchen Verwechslungen durchfallen. Der Artikel ist nunmal auch ein juristische Artikel. Mein erster Eindruck vom Artikel war ein "Das-kann-doch-nich-wahr-sein"; ich fand sowas einfach nur dreist. Es wäre schön, wenn man auch scharfer Kritik die gleiche positive Motivation unterstellen würde, die man dem Artikelschreiber unterstellt. Wenn ich in der Mittagspause aber in einer halben Stunde mehr Literatur finde (sowie Tondokumente), als der Autor in vier Tagen, ist der Artikel nicht lesenswert. Wenn ein Artikel über einen der wichtigeren Entscheidungen des Supreme Courts nur zweieinhalb Seiten (Schriftgröße 12, ohne Zitate) lang ist, ist der Artikel nicht lesenswert. Wenn permanent falsches Vokabular verwandt wird (siehe Diskussion) und bis jetzt nicht klar ist, was das genau für ein "Antrag", "Klage" etc. war, ist der Artikel nicht lesenswert und legt den Verdacht nahe, dass auch sonst nie so sauber gearbeitet wurde. Wenn im Artikel Primärliteratur ausgewertet wird und die Sekundärliteratur auf ergoogelte Zeitungen besteht, ist der ARtikel nicht lesenswert (bei den Wiwis werden Artikel regelmäßig wegen selbst ausgesuchter Zitate gesperrt und Primärliteratur gesperrt!). Wenn ich in der Mittagspause mit einem jstor-Aufsatz schneller und besser informiert bin, ist der Artikel nicht lesenswert. Ich bin gerne bereit, meine Kenntnisse für die Verbesserung des Artikel einzusetzen, aber fairerweise sollte diese Kandidatur dann abgebrochen werden und erstmal ein Review (auch vom Portal:Recht!) durchgemacht werden (so wie das eigentlich üblich ist). --UHT 12:28, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Danke für das Gespräch. Ich bleibe mit voller Überzeugung bei Lesenswert. Eine kurze abschließende Äußerung habe ich noch auf der Artikeldiskussionsseite hinterlassen. --Anna 13:45, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Es ist, und ich denke ich spreche nicht nur für mich, schwer nachvollziehbar, dass Du niemanden persönlich angreifen willst, aber dann in die Gossensprache (so mein Altgriechischlehrer) abdriftest. I. Ü. ist JStor kostenpflichtig und deshalb nicht allen Menschen zugänglich. Wenn Du meinst, Du kannst innerhalb von vier Tagen – weshalb auch immer Du darauf beharrst, Gegenargumente sollte man wenigstens in Erwägung ziehen – einen besseren Artikel verfassen, kannst Du das gern unter Beweis stellen. Ach ja, Politikwissenschaftler belegen durchaus Kurse in Staatsrecht und die Prüfer sind zumindest an den Unis, die ich kenne, immer von der juristischen Fakultät. --Catfisheye 17:31, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
das einzige aufgeführte veto halte ich für belanglos, solider lesenswerter artikel Bunnyfrosch 17:05, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Lesenswert eines Laien. Ich fühl mich durch den Artikel gut über diese Entscheidung informiert. Die Einleitung finde ich gelungen, auch die Länge des Artikels stört mich nicht. Ich sehe es eher als positiv an, dass sich der Artikel auf das Wichtigste beschränkt. Etwas ausführlicher könnte der Abschnitt über die Auswirkungen sein, aber das soll meinem Votum keinen Abbruch tun. --Nikolei21 tratsch 00:22, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

  • Ich werde mein Votum zwar nicht ändern (da sich ja Korrekturen ergeben haben), möchte aber dennoch eines anmerken: Ich finde es etwas befremdlich, wenn jemand, der anscheinend gravierende fachliche Kritik an dem Artikel hervorbringt, hier dermaßen zur Schnecke gemacht wird. In den LW-Kriterien heißt es klar und deutlich: "Ein Artikel muss die Kernaspekte des Themas abdecken und selbstverständlich fachlich korrekt sein." Wenn in dem Artikel also falsche Fachtermini verwendet wurden, dann ist das auch bei LW-Diskussionen ein klarer Contra-, letztlich sogar ein Veto-Grund. Ich kann die Aufgeregtheit und Pöbelei („dummes Zeug“) einiger User hier daher nicht verstehen. Ein Veto ist durchaus ein legitimes Votum in einer Abstimmung an dieser Stelle und nicht per se unhöflich, sondern lediglich die Aussage, dass der Artikel Fehler enthält, die ihn (nach unseren eigenen Kriterien) nicht auszeichnungswürdig machen. Eine Verletzung jenes Knigges besteht also nicht. „Alternative“: Veto gleich abschaffen, inhaltliche Fehler werden künftig toleriert und wir winken hier alles nur noch durch. Hauptsache, wir sammeln möglichst viele blaue und grüne Bapperl für unsere Präsentationsseite (gemeint ist die Präsentationsseite mit allen LW- und EX-Artikeln in der Wiki). </ironie> Spätestens dann kann man sich die Auszeichnungen wirklich schenken – nicht dann, wenn einige hier mal starke Kritik anbringen. Wenn wir Artikel mit inhaltlichen Fehlern (sehenden Auges!) auszeichnen, macht sich das Projekt lächerlich und liefert „beste“ Munition für Wiki-Gegner. Daher gilt mein Dank UHT, der sich ja zudem selbst auch an der Verbesserung des Artikels beteiligt hat, um einiges „auszubügeln“. Gruß, Frisia Orientalis 14:54, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Ich habe nie, in keiner Kandidatur, ein Problem mit sachlich vorgebrachter Kritik und angemessenen Ergänzungsvorschlägen gehabt (egal ob sie mit einem Kontra verbunden waren) und bin darauf, soweit es mir möglich war, immer eingegangen. Was von Benutzer:UHT an sprachlichen Ungenauigkeiten bzw. Fehlern angemerkt wurde, habe ich außerdem auch in diesem Fall korrigiert. Eine Begründung wie "Keine einziger Beleg aus wissenschaftlicher, reputabler Sekundärliterutar", war aber schon zu dem Zeitpunkt unzutreffend, als sie geäußert wurde. Genauso unzutreffend wie die Aussage, aus WP:LIT ergäbe sich, dass "die maßgeblichen Standardwerke ausgewertet werden" sollen. Und genauso unzutreffend wie der Vorwurf eines Verstoßes gegen WP:KTF, weil Einzelnachweise auf den Urteilstext verweisen - wohlgemerkt an drei Stellen zum Beleg von Zitaten. Zu den kritisierten gravierenden inhaltlichen Lücken ein Zitat aus den Lesenswert-Kriterien: Was wird bei lesenswerten Artikeln toleriert? Teilaspekte des Themas dürfen fehlen oder lückenhaft sein, z. B. bei Chemikalien die Geschichte, bei Länderartikeln die Flora und Fauna u. ä. Ob die oben kritisierten Lücken gravierender sind als das Fehlen eines Geschichtsteils in einem Chemikalien-Artikel oder der Flora und Fauna in einem Länderartikel, bleibt dem Auswerter überlassen. Dass sich die Begründung für das Veto in ihrer Schwere sukzessive steigerte von "arg kurz/ fachliche Fehler/ gravierende inhaltliche Lücken" zu Verstößen gegen Richtlinien wie WP:LIT und WP:KTF, ist aber in meinen Augen Festhalten an der eigenen Meinung um des Festhaltens willen. Konstruktive Kritik sieht für mich jedenfalls anders aus.

Das ist in dieser Kandidatur mein letztes Statement zu diesem Thema, da mich deren Ergebnis mittlerweile nur noch am Rande interessiert im Hinblick auf meinen weiteren Umgang mit den Bereichen Lesenswert und Exzellent (was auch der Grund ist, warum ich die Kandidatur nicht wie gefordert vorzeitig beendet habe). Der Artikel bestand in meinen Augen zum Beginn der Kandidatur den Vergleich mit anderen lesenswerten Artikeln zu SCOTUS-Urteilen, und allein das war der Grund für die (wohlgemerkt auf Lesenswert beschränkte) Kandidatur. Sollte sich hingegen ein halbes Jahr Literaturstudium als Mindestmaßstab für lesenswerte Artikel etablieren, dann ohne mich. -- Uwe 15:43, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Der Artikel ist mit 7:1 Stimmen lesenswert. Die vorgebrachte Kritik von UHT - soweit sie nicht ohnehin berücksichtigt worden ist - enthält nach meinem Dafürhalten keine für die Lesenswert-Auszeichung gravierenden Mängel. - SDB 01:39, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Ein wirklich lesenswerter Artikel.[Quelltext bearbeiten]

Vielen Dank. Valanagut (Diskussion) 12:21, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten