Diskussion:Mandat (Völkerrecht)

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Die lateinische Übersetzung von dem Begriff "Mandat" in den Artikeln Mandat, Mandat (Politik) und diesem Artikeln ist unterschiedlich.

Bei dem ersten Artikel heißt es: (von lateinisch mandare ‚aus der Hand geben‘, ‚beauftragen‘, ‚befehlen‘)

Bei dem zweiten heißt es: (von lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) und bei dem dritten auf einmal: (von lateinisch in manum datum „in die Hand gegeben“)

Wie ist es denn nun richtig? --Naveda 15:43, 24. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

genau darüber bin ich auch grad gestolpert. Die lateinischen Begriffe hängen zwar alle miteinander zusammen, ich hätte es auf jeden Fall mal von mandare (mit der Übersetzung anvertrauen) abgeleitet. --DF5GO 13:53, 30. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]



In der Weltkarte fehlen die Mandatsgebiete in Europa. Gibt es Gründe dafür? Kamadeva (Diskussion) 11:32, 27. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]


Vermutlich sind die Gebiete in Europa nicht erwähnt worden, weil die Sieger des Ersten Weltkrieges Völkerrechtlich widrige Anexionen ihrer Besatzungszonen in Europa durchgeführt haben https://de.wikipedia.org/wiki/Annexion und etliche Gebiete ohne https://de.wikipedia.org/wiki/Referendum der hiesigen Bevölkerungen abgetrennt und neu zusammengesetzt haben. Beispiel: https://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Vertrag_(1915)


Ich schlage vor, den Artikel auf Völkerbundsmandat zu verschieben, denn genau das beinhaltet er.--Hajo-Muc (Diskussion) 22:27, 1. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]