Diskussion:Margarethe Faas-Hardegger

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Entschuldigung! Ich habe zuerst "gross" korrigiert, aber dann ist mir aufgefallen, dass es ein schweizbezogener Artikel sein sollte. Da stand noch keine Warnung, aber ich habe sie einfügt. --Der Mondmann 00:45, 27. Aug 2006 (CEST)

Haftstrafe wegen Beihilfe zur Abtreibung (erledigt)[Quelltext bearbeiten]

Zu 1915: War das Jahr Gefängnis wegen Beihilfe zur Abtreibung bedingt, oder musste sie das absitzen?! Das wäre interessant. — Nol Aders 2. Jul 2005 17:32 (CEST)

Im Mai 1915 wurde Margarethe Hardegger wegen Verdacht auf Beihilfe zur Abtreibung verhaftet und im August zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt, das sie in der «Weiberarbeitsanstalt Hindelbank» (Anstalten Hindelbank) absass. Nach ihrer Entlassung war für die «Zuchthäuslerin» in ihrer Heimatstadt kein Platz mehr. Mit ihren beiden Kindern zog sie für immer aus Bern weg.

zitiert aus Margarethe Hardegger (1882–1963): Ihre Jugend in Bern und ihr Aufstieg zur Gewerkschaftsführerin von Regula Bochsler, https://www.bezg.ch/img/publikation/04_4/bochsler.pdf --Woodcut-like (Diskussion) 09:22, 9. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Danke Woodcut-like. Nun habe ich diese Angabe zu Hindelbank im Artikel eingefügt. --HaDiDiskussion14:41, 9. Sep. 2023 (CEST)Beantworten