Diskussion:Meineid

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2003:E3:AF0F:E001:C9A:2F41:9DA0:F90B in Abschnitt Strafmaß Meineid in Deutschland
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Versuch des Meineides[Quelltext bearbeiten]

Hier habe ich einen Fehler berichtigt. Wenn vor Ablegen der Eidesformel der Zeuge seine Aussage berichtigt, hat er sich auch nicht der uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht. Denn erst wenn der Zeuge entlassen ist, hat er die uneidliche Falschaussage vollendet, vorher kann er die Aussage noch korrigieren. Der Versuch der uneidlichen Falschaussage ist nicht strafbar. --Thomas Dancker 11:55, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

dies steht so nicht im dortigen Artikel Falsche_uneidliche_Aussage. Sollte dort vlt ergänzt werden. wenn der Aussagende nichts mehr sagen möchte und keine Fragen mehr an ihn gerichtet werden. also vor der Entlassung. Dies ist der übliche Zeitpunkt der Vereidigung, wenn die Aussage vollendet ist. Ra-raisch (Diskussion) 20:31, 11. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
die Ausführungen dort sind richtig, hier war es falsch, die Fundstelle BGHSt 8, 301, 314 kann ich zwar nicht prüfen, habe aber zwei Verweise hierauf gefunden 1) Strafrecht: Besonderer Teil. Straftaten gegen die Person und die ... (2008) von Jörg Eisele Seite 334 RNr 1072 sowie 2) Jurawelt. Ra-raisch (Diskussion) 21:50, 16. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Minderschwerer Fall[Quelltext bearbeiten]

In welchen Fällen dürfte denn jemand zum Beispiel nicht vereidigt werden...? 85.179.129.2 12:13, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Deutschland vs. Österreich[Quelltext bearbeiten]

Interessant finde ich immer diese Rechtsvergleiche. Hier ist auffällig, dass das deutsche Strafmaß viel höher ist. Gibt es dafür eine historische oder sonstige Erklärung? 77.181.201.8 14:47, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten

die anderen ~200 Länder fehlen noch und wo das Statute Law oder gesetztes Recht ist. --93.134.253.221 16:32, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Geschütztes Rechtsgut[Quelltext bearbeiten]

Geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege. Das dürfte mindestens strittig sein. Geschütztes Rechtsgut bei der uneidlichen Falschaussage ist offensichtlich die Rechtspflege, ja, beim Meineid ist das primär geschützte Rechtsgut aber die Heiligkeit des Eides und, sofern mit religiöser Beteuerung geleistet, auch die Ehre des dabei angerufenen Gottesnamens.--2001:A61:260C:C01:4DFB:41D5:D65A:1EF7 13:30, 13. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Vorschlag: siehe auch ...[Quelltext bearbeiten]

(fahrlässiger) https://de.wikipedia.org/wiki/Falscheid (nicht signierter Beitrag von 2003:6:331D:7B94:945A:B17A:36A:3414 (Diskussion) 19:49, 14. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Ist doch im Fließtext schon enthalten.

Abkürzungen intrawikiverlinken[Quelltext bearbeiten]

Es handelt sich um diese Passage, wo die Abkürzungen intrawikiverlinkt werden sollten, damit der Leser dort nachgucken kann, was sie bedeuten: "asächs. mēnēð, mnd. mēnēt, mnl. meineet, nl. meineed, aengl. mānāþ, anord. meineiðr, schwed. mened." (schriftsetzerische Hervorhebungen nicht mit übernommen) --2A02:908:1963:180:75D9:50B4:1F5F:8E67 04:19, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten

In welchen Fällen legt man von Gericht einen Schwur ab?[Quelltext bearbeiten]

...woraufhin ein Meineid entstehen könnte?--Wikiseidank (Diskussion) 16:27, 9. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Strafmaß Meineid in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Text sagt bis zu 15 Jahre, der zugehörige Paragraph im StGB (§154, ist sogar verlinkt) sagt bis 5 Jahre - sollte man evtl korrigieren? Wo kommen die 15 Jahre her? --2003:F3:2F0C:D900:759D:7AB5:B83D:D810 20:19, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

In Absatz 2 gibt es bei einem minderschweren Fall bis zu fünf Jahren; das stimmt. Wenn keine Höchststrafe angegeben ist, wie in Absatz 1, sind es 15 Jahre. Das steht in §38 StGB, s.a. Strafrahmen – Wikipedia . --2003:E3:AF0F:E001:C9A:2F41:9DA0:F90B 23:14, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten