Diskussion:Michael Gartenschläger

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2003:E7:7F26:4801:C839:2CB4:39CC:D590 in Abschnitt Hinweis
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Michael Gartenschläger“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Prozesse in Rostock mund Berlin? Nicht eher Schwerin und Berlin?--172.179.219.70

Alles sehr einseitig..[Quelltext bearbeiten]

Ich will hier nicht die Leistungen dieses Mannes schmälern, aber man sollte vielleicht versuchen es nicht im strengen "american style" so darzustellen, als ob da eine Privatperson mutig gegen ein böses, böses Regime im Alleingang gekämpft hat und dann unschuldig hingerichtet wurde. Ein paar Punkte, die mir aufstossen:

- Er und seine Begleiter waren definitiv [illegal] bewaffnet und haben sich [illegal] im Grenzgebiet aufgehalten und obwohl eine Tötung wahrscheinlich ist sind die vermeintlichen Schützen und Verantwortliche freigesprochen worden, weil nach wie vor Zweifel bestanden, wer zuerst geschossen hat. Das sollte unbedingt eingebaut werden.
- Im Nachhinein wurde bekannt, dass er selbst Entführungen und Folter/Verletzung von DDR-Funktionären plante und dies nur durch Mangel an Möglichkeiten nicht durchgezogen wurde
- Wieso geht man überhaupt bewaffnet in der Gruppe zu so einem Grenzstreifen?
- Die einzigen Zeugen dafür, dass Michael Gartenschläger nicht zuerst schoss bzw. gewarnt wurde sind ja gerade die beiden Personen, die juristisch ihren Kopf hätten hinhalten müssen, wenn er geschossen hat. Ergo, irgendwie hochgradig befangen. ;-)

In diesem Sinne, vielleicht kann jemand mit mehr Kenntnis der Sachlage dort Punkte nacharbeiten.--109.193.96.139 16:36, 13. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Es ist völlig unerheblich, ob Gartenschläger zu erst schoss oder nicht. Allein die Bedrohung mit der Schusswaffe reicht für eine Notwehr-/ Nothilfesituation aus, in einer solchen Situation muss noch nicht ein mal ein Warnschuss abgegeben werden.

Gruß Hartmut!

Todesort?[Quelltext bearbeiten]

Die Todesortsangabe ist merkwürdig unpräzise, um nicht zu sagen unbrauchbar; wenn Zeugen dabei waren, kann doch der Ort genauer angegeben werden, oder ? Danke WernerE, 23.3.2006.

Koordinate des Todesorts ergänzt ("Gartenschläger-Eck") --Gerd-HH 23:48, 4. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Todesdatum?[Quelltext bearbeiten]

Laut diesem Artikel ist er am 30. April 1976 erschossen worden, laut dem Artikel über die Selbstschussanlagen soll eine dritte SM-70 von ihm noch am 1. Mai 1976 demontiert worden sein. Da kann was nicht stimmen. --H.A. 20:13, 18. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Anmerkung eines Lesers und Zeitzeugen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Masuren-1934,

ich hab leider einige Kritikpunkte an dem von Dir eingefügten Absatz:

1. Der Stil des Enwurfes passt nicht so richtig in eine Enzyklopädie. Besonders die spitzen Klammern gehören an diese Stelle nicht hin. Die Kritik wäre IMHO glaubwürdiger, wenn sie Objektiv formuliert werden und nicht als Einwurf eines anonymen Zeitzeugen.

2. Das Gartenschläger eine Haftentschädigung bekommen hat, kannst Du ihm eigentlich nicht vorwerfen, wenn überhaupt, dann muss sich die Kritik gegen die Personen richten, die sie ihm zugesprochen haben.

3. Bei der Bezahlung für die Tätigkeit als Fluchthelfer müsste mal verglichen werden, was in dem Umfeld üblich war. Den Einnahmen stehen auch Ausgaben gegenüber, für die Aktionen wurden extra Autos gekauft und z.T. aufwändig umgerüstet (vgl. Todesautomatik). Vir diesem Hintergrund ist fraglich, ob er sich wirklich persönlich bereichert hat, was als Vorwurf in Deiner Kritik mitschwingt.


4. Die Erklärungen über den illegalen Waffenbesitz (was strafbar ist und wieso) finde ich zu ausführlich. Reicht es nicht, zu schreiben, dass er die illegal Waffen besessen hat? Außerdem war die Zeit seines Aufenthaltes nicht so kurz. Und die Staatsanwaltschaft wurden, wenn ich mich recht entsinne tätig, weil er die entschärfte Sprengfalle (zweifelsohne eine Waffe, genau genommen eine Kriegswaffe, die sogar nach Kriegsrecht verboten ist) besaß. Den Eindruck, dass unsere Justiz besonders zurückhalten war, kann ich gerade dabei überhaupt nicht nachvollziehen.

5. Der letzte Satz ist eine persönliche Wertung.

Grüße --vwm 21:18, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Antwort von Masuren 1934:

Guten Tag, Vwm,

danke für die nette Begrüssung. Es hat mich etwas betrübt, dass ich von jemandem angesprochen wurde, über den ich so garnichts weiss. Vielleicht muss ich in meinem Alter erst lernen, dass Informationen zwar gern gestreut werden, aber dass der Autor sich ebenso gerne bedeckt hält. Ich habe - siehe meine Benutzerseite - das Visier geöffnet, weil ich auch Verantwortung für meine Informationen trage. Zum Thema Recherche sei folgendes gesagt: Natürlich ist es formal immer gut, sich auf externe Quellen zu berufen. Damit verlagert der Autor die Verantwortung für den Inhalt der Information immer auf die zitierte Quelle und bleibt in der Funktion des Sammlers - für eine Enzyklopädie eine der wichtigsten Funktionen. Ich finde es gut, wenn jemand darüber wacht, dass keine die Sachverhalte oder Tatsachen verfälschenden Beiträge publiziert werden und sage danke für Ihre Anregungen. Wenn Personen der Gegenwart und deren Tun beschrieben werden, dann geschieht das meistens von dem schreibenden vor einem ethischen, kulturellen oder politischen Hintergrund und strebt eine Beurteilung aus der Sicht des Verfassers an. Nur selten hat dann jemand den Mut, an einem Denkmal zu kratzen und das Bild durch zusätzliche Sachverhalte zu ergänzen.

Und nun zum Fall Gartenschläger: Ihr Hinweis auf den letzten Absatz ist richtig - ich hab ihn gelöscht. Darüberhinaus habe ich kleine grammatikalische Änderungen im verbleibenden Text vorgenommen. Was die Recherche angeht, sei folgendes gesagt: Ich bin Zeitzeuge, d.h. seinerzeit unmittelbar mit dem Geschehen und allen Begleitumständen im Anschluss an die Vorkommnisse an der Grenze vertraut gemacht worden. Das mit der abgesägten Schrotflinte gehört aus meiner Sicht zwingend zur Aufarbeitung des Geschehens. Ich habe darauf verzichtet, zu dokumentieren, dass ein Schusswaffengebrauch von Seiten der Begleiter Gartenschlägers zunächst verneint wurde und erst durch die westdeutschen Ermittlungsbehörden im Zuge der Spurensicherung nachgewiesen und dann auch zugegeben wurde. Für den ersten Kontakt soll das genügen. Gruss Masuren 1934

"An dieser Stelle sei die Anmerkung ..."[Quelltext bearbeiten]

Dieser Absatz erscheint mir wenig enzyklopädisch und schlecht integriert. Dsdvado 10:44, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hinweis[Quelltext bearbeiten]

"Michael Gartenschlägers Pläne in einem dritten Versuch nachts eine weitere Anlage an der Grenze zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg abzubauen, wurden durch vom MfS in seinen Bekanntenkreis eingeschleuste IM verraten." Kleiner Hinweis: Dies war, ist und bleibt pure Spekulation unsd ist durch nichts belegt.

Ich habe diesem Hinweis entsprechend den Satz bis auf weiteres entfernt. Bitte signiere deine Beiträge.--Abdiel 10:32, 17. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Wie soll die Stasi denn sonst von dem Plan erfahren haben? Glauben Sie etwa, Gartenschläger habe in Suizidabsicht selbst vorher die Stasi informiert?--2003:E7:7F26:4801:C839:2CB4:39CC:D590 03:57, 1. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Jugend[Quelltext bearbeiten]

Dem Artikel fehlen jegliche Angaben zu G.s persönlicher Entwicklung vor der Brandstiftung. -- wefo 21:01, 12. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Sehe ich genauso! Insbesondere wäre intressant, ob er bei der NVA war, bzw. eine technische Ausbildung hatte; bzw. woher er das know-how hatte, sich Selbstschussanlagen zu nähern und diese abzumontieren.--Yoshee 20:30, 5. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Bei der NVA kann er nicht gewesen sein, denn er war 1961 ca. 17 (muss im Artikel stehen), er wurde gefasst, hatte seinen Prozess und durfte 9 Jahre zu einem wahren Feind der DDR reifen, bevor er freigekauft wurde. -- wefo 21:40, 5. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich kann außerdem bezeugen, dass er im Schuljahr 1958/1959 sehr häufig verspätet in den Unterricht kam, weil der Direktor ein offenbar dringendes Gesprächsbedürfnis hatte. Nicht bekannt ist mir, ob es bei diesen Gesprächen unter anderem um damals unerwünschte bunte Schnürsenkel ging, die damals in vergleichbarer Weise mit gewissen Anschauungen verbunden wurden, wie man heute bei gewissen Stiefeln und Bekleidungsmarken bestimmte Überzeugungen assoziiert. -- wefo 23:10, 5. Feb. 2010 (CET)Beantworten

geht es um Punk oder um rechtsradikale Einstellungen? Bunte Schnürsenkel bei Rechtsradikalen habe ich noch nie was von gehört. andererseits kenne ich auch keine typischen Bekleidungsmarken unter Punks.

Sorry, Signatur vergessen--Yoshee 13:59, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Es geht um etwas, was man als Vorurteil bezeichnen könnte. Soweit ich mich erinnere, gab es in der DDR keine bunten Schnürsenkel. Das Tragen bunter Schnürsenkel wurde über die Westverbindungen mit einer westlichen, DDR-feindlichen Grundhaltung in Verbindung gebracht. Ich kann außerdem nicht bestätigen, dass gerade M. G. bunte Schnürsenkel trug. Aber es würde zu meinem Eindruck passen und wäre eines der möglichen und sicher unwichtigeren Motive für den Gesprächsbedarf. -- wefo 14:09, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Kleine Korrektur AK[Quelltext bearbeiten]

Ich habe das "Maschinenpistole" hinter AK47 mal entfernt, da diese Bezeichnung (Umgangssprachlich wie auch waffentechnisch) falsch ist. Es handelt sich dabei je nach Auffassung um einen Maschinenkarabiner oder ein Sturmgewehr, keines Falls jedoch um eine Maschinenpistole ! Benutzer:Gsus665

Die offizielle(!) Bezeichnung der AK-47 lautete seinerzeit "Maschinenpistole". Das war nicht nur in der NVA sondern auch in vielen anderen Armeen des Warschauer Vertrages so. Die Bezeichnung kann also nicht per se falsch sein. Daß man bei der Nato andere Definitionen verwendet, steht auf einem anderen Blatt.93.221.144.228 09:46, 24. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Verjährung nach DDR-Recht[Quelltext bearbeiten]

Ist das so wirklich richtig? Ich bin da nicht so bewandert, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem Prozess 2003 das DDR-Recht als Grundlage genommen wurde.

Bei fehlender Signatur beantworte ich das nicht. Bitte nachholen und danach meinen Absatz enfernen! -- Dissident 09:45, 18. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Kannst Du weitere Punkte benennen, die wichtiger als der Inhalt sind? (nicht signierter Beitrag von 79.201.163.124 (Diskussion) 23:58, 13. Jan. 2014 (CET))Beantworten

"Keine Strafe ohne Gesetz" ist einer der wichtigsten Grundsätze des Rechtsstaates. Also muss bei Straftaten, die in der DDR begangen wurden, das in der DDR geltende Strafrecht angewandt werden. --131.220.75.144 15:37, 17. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Juristische Aufarbeitung[Quelltext bearbeiten]

'Das 1961 von der DDR-Justiz gegen Michael Gartenschläger ergangene Urteil „lebenslange Freiheitsstrafe“ wurde 1992 nach einem Rehabilitierungsantrag seiner Schwester vom Landgericht Frankfurt (Oder) in weiten Teilen aufgehoben.'

Was genau soll die Einschränkung "in weiten Teilen" bedeuten? Im Abschnitt Leben steht, dass Gartenschläger wegen '„staatsgefährdender Propaganda und Hetze sowie der Diversion“' zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Dann würde die Aussage "in weiten Teilen" bedeuten, dass Gartenschläger bezüglich eines oder zwei Straftatbeständen nicht rehabilitiert wurde.

Belege hierfür anführen oder diesen unglücklichen Satz umformulieren!!!

Grab?[Quelltext bearbeiten]

Wurde Michael Gartenschläger erdbestattet, ist sein Grab noch erhalten, oder ist das nicht bekannt? --H.A. (Diskussion) 23:03, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Bundesdeutsche Gerichtsverhandlung[Quelltext bearbeiten]

Von der liest man so gar nichts. Staatsanwalt war damals Alexander Prechtel--scif (Diskussion) 14:54, 31. Okt. 2018 (CET)Beantworten