Diskussion:Militärischer Abschirmdienst

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Formulierung in der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, bisher hieß der Dienst ja offiziell «Amt für den militärischen Abschirmdienst», was im vergangenen Jahr geändert wurde in «Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst». In der Einleitung steht aber (seit 2015, @Bungert55, «führt den Militärischen Abschirmdienst», was ich dann nicht für korrekt halte, denn der Dienst wird nicht durch das Amt geführt, sondern das Amt ist nach meinem Verständnis vielmehr der Dienst, was auch auf der Internetseite des Dienstes so klingt. Was führt das Bundesamt außer dem militärischen Abschirmdienst noch? Grüße Raspi Fly (Diskussion) 11:52, 7. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Da ich nicht der Bundeswehr angehöre, kann ich mich nur auf offene Quellen stützen:

„Mit Wirkung vom 1. August 2017 ist das Amt für den Militärischen Abschirmdienst mit den acht MAD-Stellen sowie dem Militärischen Anteil der Akademie für Verfassungsschutz aus der Streitkräftebasis herausgelöst und unmittelbar dem Bundesministerium der Verteidigung unterstellt worden. Zugleich wurde das in Köln ansässige Amt für den Militärischen Abschirmdienst in eine zivile Bundesoberbehörde (BAMAD) mit nachgeordnetem Bereich umgewandelt.“

MAD: Streitkräftebasis[1]

Das BAMAD führt also den nachgeordneten Bereich bestehend aus acht MAD-Stellen und dem dem Militärischen Anteil der Akademie für Verfassungsschutz, was man imho als MAD bezeichnen kann.--Bungert55 (Diskussion) 14:27, 7. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Hmm… Früher wurde das Amt mit allem drum und dran als MAD bezeichnet, jetzt der Bereich unter dem BAMAD als MAD? Schade, dass die Bundeswehr sich dazu nicht eindeutig im Internet äußert, Sinn macht das alles nicht. Raspi Fly (Diskussion) 15:51, 7. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]
Im Bundesbesoldungsgesetz steht „Nachrichtendienste sind der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Einrichtungen für Verfassungsschutz der Länder.“ Warum wird in unserem Artikel so getan, als sei der MAD das Ganze und das Amt nur irgendwie zugehörig. Gemäß BMVg (Martina Rosenberg soll neue Präsidentin des BAMAD werden.) soll es auch eine neue Präsidentin des Bundesamts geben, und nicht eine Präsidentin des MAD. Hier in der WP scheint mir einiges durcheinander. (nicht signierter Beitrag von Bungert55 (Diskussion | Beiträge) 15:47, 9. Okt. 2020 (CEST))[Beantworten]
Der Artikel hat schon so seine Richtigkeit. Das BBesG formuliert vielleicht etwas unglücklich und im Pressebereich des BMVg wird auch nicht immer präzise formuliert. Im MAD-Report 2019 ist folgendes zu lesen: "Der Militärische Abschirmdienst nimmt als abwehrender Nachrichtendienst für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahr. Er ist mit dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) als Bundesoberbehörde direkt dem BMVg unterstellt und in der Konrad-Adenauer-Kaserne in Köln beheimatet. Darüber hinaus ist der Dienst bundesweit mit acht MAD-Stellen vertreten und teilt sich mit den zivilen Anteilen des Verfassungsschutzverbundes den Betrieb der Akademie für Verfassungsschutz (AfV) in Swisttal bei Bonn. In allen größeren Einsatzgebieten der Bundeswehr ist der MAD permanent mit MAD-Stellen präsent." Auch auf der Homepage ist vom MAD die Rede. Gramm wird dort als "Präsident des Militärischen Abschirmdienstes" bezeichnet. So stand es auch in der Anlage I zum BBesG bis Ende 2019 (Durch das BesStMG wird für alle Behörden nur noch "Präsident" im Gesetz erwähnt). Nicht zuletzt redet das MAD-Gesetz konsequent von MAD und nicht vom Bundesamt. Vielleicht kann man es so verstehen, dass die Aufgabe "MAD" aufbauorganisatorisch als BAMAD bezeichnet wird (wie in der Vergangenheit ASBw oder MAD-Amt). Dabei kann es dahin gestellt sein, ob die Außenstellen im Organisationsrecht der Bundeswehr als eigene Dienststellen gelten oder "abgesetzte Bereiche" des BAMAD sind. Eine eigene Rechtsfähigkeit besitzt grundsätzlich keine Bundesbehörde.--Asperatus (Diskussion) 22:57, 11. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt Missstände[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel findet sich aktuell folgende Passage unter dem Abschnitt "Missstände":

Nationalsozialistischer Untergrund

Im Zuge der Ermittlungen und Aufarbeitung der Taten der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wurde die Rolle des MAD insbesondere im ersten Bundestags-NSU-Untersuchungsausschuss aufgearbeitet und kritisiert.

Zeitlich lange vor der Bildung des NSU befragte der MAD im März 1995 den Wehrdienstleistenden Uwe Mundlos, der unter anderem aufgrund von Hitler- und Heß-Bildern sowie des Singens rechtsextremer Lieder aufgefallen war. Fortan wurde er als Verdachtsperson eingestuft und eine Akte geführt. Außerdem scheiterte ein Versuch, Mundlos als Informant für den MAD anzuwerben. Die vollständigen Aufzeichnungen erreichten den Untersuchungsausschuss nach zahlreichen Komplikationen erst im August 2012. Dies erfolgte nicht durch den MAD, sondern durch eine Landesverfassungsschutzbehörde, der der MAD die Erkenntnisse zu Mundlos schon 1995 übermittelt hatte. Der MAD musste die Akte zu Mundlos nach dessen Ausscheiden aus der Bundeswehr aufgrund gültiger Datenschutzrichtlinien, dort festgelegter Fristen und der Begrenzung seiner Zuständigkeit auf den Bereich der Bundeswehr vernichten.

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie dem Thüringer Verfassungsschutz führte der MAD im Rahmen der Operation Rennsteig insgesamt zwölf V-Leute im Thüringer Heimatschutz. Ein V-Mann des MAD übermittelte kurz nach dem Abtauchen der drei Verdächtigen im Januar 1998 deren neuen Aufenthaltsort an die MAD-Stelle in Leipzig, allerdings soll diese Information nur innerhalb des MAD weiterverbreitet und nicht den anderen Verfassungsschutzbehörden zur Verfügung gestellt worden sein.[37][38] Der durch das Thüringische Innenministerium mit der Aufklärung der Verfehlungen der Behörden beauftragte ehemalige BGH-Richter Schäfer wies in dem sogenannten Abschlussbericht der nach ihm benannten Schäfer-Kommission darauf hin, dass der MAD nach Informationen eines V-Mannes in einer Übermittlung an die zuständigen Verfassungsschutzbehörden frühzeitig auf das Abtauchen von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in die Illegalität und die Bildung terroristischer Strukturen hinwies. Diese Information wurde allerdings bei den durch den MAD angeschriebenen Verfassungsschutzbehörden nicht weiter verfolgt.

Auch als Konsequenz aus der Affäre gab Präsident Birkenheier bekannt, sich für die Öffentlichkeit stärker öffnen zu wollen.

Ich sehe nicht, dass in der Passage irgendwelche Missstände geschildert werden, was die Frage aufwirft, warum sie sich trotzdem unter dieser Überschrift befindet. Scheint mir so, als wolle man den MAD mit dem NSU in Verbindung bringen und dadurch diskreditieren.--Der Unbestechliche (Diskussion) 16:11, 9. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Sehe ich auch so, der ganze Passus ist nicht Geschichte, deshalb als neuen Abschnit ans Ende gesetzt.--Ralph (Bungert55) (Diskussion) 17:13, 9. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Präsident/in[Quelltext bearbeiten]

In der Infobox kommt die Bezeichnung "Präsident/in" vor. Dies sorgt für Verwirrung: beim BND und BfV hält man sich innerhalb der Infobox an die geschlechtlichen Amtsbezeichnungen der Amtsträger. Kann man sich beim MAD dann auch daran orientieren? Den Schrägstrich halte ich deswegen für überflüssig - oder schräg. --Förkle (Diskussion) 19:48, 18. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

  1. MAD: BAMAD - Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst. Streitkräftebasis, 31. August 2017, abgerufen am 7. September 2018.