Diskussion:Mitglied des Bundesrechnungshofes

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Dopplung zu bzw. Zusammenführen mit Bundesrechnungshof[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich finde dieser Artikel sollte mit der allgemeinen Seite über den Bundesrechnungshof (BRH) zusammengeführt werden und stellt jetzt schon in Teilen eine Dopplung da. Warum bin ich dieser Meinung? 1. Der Inhalt des Artikels ist nicht besonders umfangreich. Ich selbst habe ihn gerade ergänzt - viel mehr Wissenswertes wird wohl kaum dazukommen. Vom Umfang kann man die Informationen die noch nicht im BRH-Artikel enthalten sind, dort gut einarbeiten. 2. Der Artikel hat auch keine wirkliche eigenständige Bedeutung und gehört thematisch stark zum BRH. 3. Wir haben nicht einmal bei (anderen) Verfassungsorganen reguläre Artikel über die Mitglieder. Ein Artikel über die "Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes" gibt es nicht (nur eine Liste der Verfassungsrichter). Ausführungen dazu sind im BVerfG-Artikel enthalten. Es gibt zwar Artikel über MdB und getrennte Artikel für die verschiedenen Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler, Bundesminister), diese sind jedoch auch von allgemeinen Interesse, haben einen entsprechenden Umfang und ließe sich nicht einfach im Artikel des Verfassungsorgans abhandeln. Sollte dieser Vorstoß Unterstützung finden, würde ich das auch in Angriff nehmen. Beste Grüße --Lpikay (Diskussion) 14:16, 4. Jul. 2021 (CEST)Beantworten