Diskussion:Mofa

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Former111 in Abschnitt Ungültige Verkehrszeichen
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Widerspruch 1[Quelltext bearbeiten]

"In Deutschland darf man diese Fahrzeuge auch ohne Prüfbescheinigung fahren,(und für matthiase gar net also der mülla und derr reto und der timol die haben so nen schein udn die fajhren lustig mit ichren mopeds und denen macht das sapss ja und das ist audch ganz schnell das fich ja und ic hhabe keins) man muss lediglich 15 Jahre alt sein." versus "In Deutschland ist zum Führen eines Mofas eine Prüfbescheinigung erforderlich, die durch eine theoretische Prüfung sowie eine praktische Fahrstunde erlangt werden kann."

das schließt sich aus. --84.61.218.152 08:27, 10. Aug 2006 (CEST)

Was man kaufen darf, ist ja nicht zusämmenhängend mit dem, was man fahren darf. Darum ist dieser satz IMHO falsch: In der Schweiz dürfen 14- und 15-Jährige keine Motorroller kaufen; sie sind auf klassische Mofas (mit Pedalen) angewiesen. --Shef 23:37, 24. Sep 2006 (CEST)

Österreich[Quelltext bearbeiten]

Soviel ich weiß gibt es auch in Österreich seit ein paar Jahren sowas wie einen "Mofaführerschein". -MrBurns 06:14, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Formulierung in einem "Fachtext"[Quelltext bearbeiten]

"Sie können aber auch zum Treten benutzt werden, wenn beispielsweise der Motor kaputt gegangen oder das Benzin aufgebraucht ist." Sowas in einem Sachtext zu schreiben, ist ja mehr als laienhaft.

S. u. Maikel 11:49, 25. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Blinker...[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel erscheint insgesamt etwas holperig. Insbesondere die unterschiedlichen Regelungen zwichen A-D-CH fallen etwas verquer aufeinander. Und die Aussage, dass Mofas keine Blinker hätten (so plakativ) kommt auch nicht hin: Habe 1996 eine neue Herkules Prima 5S (Baujahr 1995 oder 1996) erhalten - die hatte eine vollwertige, serienmäßige Blinkeranlage - und übrigens auch keine Pedale, sondern Fußrasten und Kickstarter (kein E-Starter). Dieses Mofa leitete sich direkt von der klassischen Herkules Prima 5 ab, einem der Inbegriffe des (altmodischen) Mofas. Aussagen, dass Mofas quasi generell immer Pedale und keine Blinker hätten, treffen also nicht unbedingt zu... TomGaribaldi 23:26, 2. Mai 2010 (CEST)Beantworten

FeV §76 Satz 4; Ablauf des 15ten Lebensjahres[Quelltext bearbeiten]

In der Fahrerlaubnisverordnung §76 Satz 4 steht, das Personen die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben, keine Prüfbescheinigung benötigen.
Wenn man am 01.04.1965 geboren ist, hat man mit Ablauf des 31.März 1980 sein 15tes Lebensjahr vollendet.
Deshalb ändere ich den Satz falls der Fahrer nach dem 31. März 1965 geboren ist in falls der Fahrer nach dem 01. April 1965 geboren ist
Grüße--92.194.27.219 00:35, 24. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Bitte Batavus nicht wieder aus der Liste Historischer Hersteller löschen!![Quelltext bearbeiten]

Wers nicht glaubt siehe hier! http://file1.npage.de/006467/63/bilder/batavus_pronto_25_bj._77_2.jpg --Jakobus69 (Diskussion) 01:12, 23. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Mofas nicht von Moped[Quelltext bearbeiten]

"Mofas, vom Moped mit Pedalen abgeleitet" ist offensichtlich Unfug, da Mopeds Pedale haben, wie man schon dem Wort ansehen kann. --80.171.175.17 18:38, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ungültige Verkehrszeichen[Quelltext bearbeiten]

@Itti: Der Artikel ist leider zur Bearbeitung gesperrt! Die in der aktuellen StVO nicht enthaltenen und damit ungültigen Verkehrszeichen sollten aus dem Artikel entfernt werden!
Auch die Bezeichnungen und Erläuterungen, die sich auf ehemalige jetzt ungültige Bedeutung der alten und nicht mehr gültigen StVO beziehen sind nicht angebracht. --Former111 (Diskussion) 11:46, 29. Mär. 2021 (CEST)Beantworten