Diskussion:Mozilla Public License

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Christoph Franzen in Abschnitt Verständnisprobleme
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Version 2.0 fehlt komplett[Quelltext bearbeiten]

http://www.mozilla.org/MPL/2.0/

http://en.wikipedia.org/wiki/Mozilla_Public_License (nicht signierter Beitrag von 217.91.238.66 (Diskussion) 16:37, 27. Mai 2013 (CEST))Beantworten

MPL / LGPL[Quelltext bearbeiten]

Worin unterscheiden sich MPL und LGPL denn im Wesen? Bin leider kein Jurist, aber vielleicht kann das ja mal jemand in kurzen und leichtverständlichen Sätzen erläutern, vielleicht sogar mit einem Beispiel. Und warum Debian die MPL als "unfrei" bezeichnet hat. --RokerHRO 09:56, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten

„MPL-Code kann zusammen mit proprietärem Code verwendet werden.“ steht im Artikel. Das ist etwas unscharf formuliert, denn bei der LGPL geht das ja auch. Der Unterschied liegt meines Wissens darin, wo der jeweilige Code liegt. LGPL-Code darf aus Bibliotheken zu proprietärem hinzugelinkt werden. MPL-Code kann mit proprietärem auch zusammen kompiliert werden. In Bezug auf Debian ist es für mich undurchsichtiger. Einem Link im Artikel gefolgt habe ich [1] gefunden. --jailbird 10:57, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Neben vielen teilweise sehr bedeutenden kleineren Unterschieden, unterscheiden sich die LGPL und die MPL darin, was als Teil dieser zählt und was proprietär bzw. eine inkompatible Lizenz haben darf. Bei der LGPL muss der LGPL-Code auch weiterhin sebstständig abgeschlossen "Funktionsfähig" bzw. Copilierbar sein. Bei der MPL ist nur entscheidend, dass die Quelldateien einzeln entweder unter der MPL stehen oder auch nicht. Dies ist eine sehr schwache Bedingung, da insbesondere einzelne Objekte immer auch eine andere Datei haben können. Bei MPL kann der Code so stark mit properitären verwurstelt sein, dass es auch kaum davon zu trennen ist.
Die MPL gilt als unfrei (nach Debian), da die MPL vorschreibt, dass der Quellcode 6 Monate lang nach der Verbreitung auch weiterhin zur Verfügung steht. Dies wird als unzumutbar angesehen, da durch die Verfügungstellung einerseits hohe Kosten entstehen können, andererseits nicht dies nicht wirklich garantiert werden kann (z.B. Serverabsturz ist dann ein Lizenzbruch). Es ist nicht nur so, dass Debian die MPL als unfrei ansieht, sondern Debian sieht sich sogar nicht in der Lage die MPL zu erfüllen, d.h. MPL-Programme können auch nicht in der Sektion non-free vertrieben werden (im Gegensatz zu einigen proprietären Programmen). --Blauebirke ☕✍  16:32, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Danke für die Antworten. Warum steht das - ohne den Debian-Teil - nicht im Artikel? :-) --RokerHRO 11:38, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Auf die Gefahr hin hier bereits geklärte Sachen zu fragen, aber ich bin etwas irritiert, da die MPL laut http://wiki.debian.org/DFSGLicenses DFSG-kompatibel ist. Ich nehme an, daß sich die MPL nicht vor kurzem so geändert hat, daß auf einmal eine Inkompatibilität entstanden ist, welche im Debian-Wiki noch keine Erwähnung gefunden hat. Kann jemand diesen vermeintlichen Widerspruch klären? --Eremotherium 10:00, 4. Oct. 2007 (CEST)

Verständnisprobleme[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den ersten Absatz unter der Überschrift „MPL vs. GNU (L)GPL“ mehrfach gelesen, aber habe Probleme, die im folgenden zitierten Teile zu verstehen:

Neben vielen teilweise bedeutenden kleineren Unterschieden unterscheiden sich die LGPL und die MPL darin, was als Teil dieser zählt und was proprietär bzw. eine inkompatible Lizenz haben darf. […] Bei der MPL ist nur entscheidend, dass die Quelldateien einzeln entweder unter der MPL stehen oder auch nicht. Dies ist eine sehr schwache Bedingung, da insbesondere einzelne Objekte immer auch eine andere Datei haben können. […]
  • Der Nebensatz des ersten Satzes („was als Teil dieser zählt und was proprietär bzw. eine inkompatible Lizenz haben darf“) ist, glaube ich, grammatikalisch falsch.
  • Dass Quelldateien „Quelldateien einzeln entweder unter der MPL stehen oder auch nicht“ ist mir auch schleierhaft. Nicht die Worte an sich, sondern nur, welchen Sinn sie ausdrücken sollen. Vielleicht kann mir ja jemand mit einem Beispiel auf die Sprünge helfen; der Satz liest sich nicht besonders flüssig, finde ich.
  • Und dass „einzelne Objekte immer auch eine andere Datei haben können“ sagt mir ebenfalls nichts. Ist gemeint, dass einige kompilierte (binäre) Dateien aus mehreren Quelltext-Dateien erstellt wurden? Oder soll dieser Text ausdrücken, dass Dateien gegenüber der Originalfassung des Herstellers/Distributors umbenannt sein können?

Diese Unklarheiten möchte ich hiermit zur Diskussion stellen und hoffe, jemand, der weiß, was gemeint ist, kann eine Umformulierung des Textes vorschlagen. Danke!

Was gemeint ist, weiß ich auch nicht, sondern bin hier wegen der Formulierung „ was als Teil dieser zählt“ (Teil WOVON?) hier in der Diskussion gelandet. Ich mache den Teil weg, da der ursprünglich gemeinte Sinn ohnehin aus dieser Formulierung heraus nicht verstanden werden kann und versuche mal, den Rest richtig und verstaändlich zu machen. --CHF (Diskussion) 06:29, 31. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Gerichtsstand[Quelltext bearbeiten]

Wäre nett hier noch einen Absatz über die Inkompatibilität mit der Entwicklung außerhalb von (Nord-)Kalifornien zu finden wäre. Immerhin schreibt die Lizenz in Punkt 11 den Standort für Gerichte als "Santa Clara County, California" vor. Halte ich für nicht-kalifornische Entwickler für recht kostspielig, sollte ein Rechtsstreit eintreten. --Trac3R 17:32, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

MPL und Debian[Quelltext bearbeiten]

Unter http://wiki.debian.org/DFSGLicenses steht zur MPL: "The MPL is a DFSG-free license, which is suitable for Debian main." Es sind dort zwei Links vorhanden, die diese Aussage bestätigen. Ich bitte um Aufklärung, warum im Artikel behauptet wird, die MPL sei nicht frei nach DFSG. --81.173.141.44 03:37, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Unter http://opensource.org/licenses/alphabetical steht die MPL als OSI kompatibel. Die Regeln für OSI leiten sich aus denen von Debian ab, warum ist es dann nicht Debian kompatibel? --193.141.180.242 13:38, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich fasse das jetzt mal unter einer Überschrift zusammen, da es sich eigentlich um die gleiche Frage handelt.
Tatsächlich scheint es hier ein Mißverständnis zu geben. Die MPL ist Debian-main kompatibel, lediglich diverse Mozillaprojekte sind es nicht aufgrund des Markenrechts (vgl. Iceweasle und Icedove). Die genannten Debianspezifischen Abwandlungen wären ohne Kompatibilität der MPL gar nicht möglich! Ich versuch das gleich mal zu ändern. --Trac3R 00:01, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

MPL in Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

Ist die MPL so für Deutschland überhaupt gültig? Ich meine dabei hauptsächlich den Haftungsausschluss. Wenn die Lizenz so wie sie ist verwendet wird, dann fällt der Punkt doch für Deutschland komplett weg. Oder doch nicht? Gibts im Netz Quellen wo man nachlesen kann wie sich die MPL im Deutschen Recht verhält, bzw. ob und wie man sie mit deutschem Recht kompatibel machen kann (Stichwort LEGAL.txt). --91.14.72.105 13:28, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 23:34, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten