Diskussion:Musiker

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Nils Schönerstedt in Abschnitt Wörterbucheintrag
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Die Liste der Pianisten wurde aus der englischen Version von Wikipedia von mir kopiert. (nicht signierter Beitrag von 217.10.64.62 (Diskussion) 19:48, 4. Mai 2003‎)

Wörterbucheintrag[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen! Der Artikel erinnert leider sehr an einen Eintrag in einem Wörterbuch, sagt er doch im Wesentlichen nur, dass Musiker Leute sind, die Musik machen. Wer kann, möge bitte folgende Informationen ergänzen: Wie unterscheiden sich (neben-)berufliche Musiker vom Amateur? Wie werden sie bezahlt? Wie versteuern sie ihre Einkünfte, wie sind sie versichert? Wie wird man (Neben-)Berufsmusiker? Alles Fragen, auf die ich (und wikipedia) leider keine Antwort wissen...--87.164.128.211 10:30, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ein paar (wie ich denke, korrekte) Infos habe ich dazu:
1. Es greift wohl die übliche Unterscheidung zwischen Amateur und Profi: der Amateur betreibt das betreffende Gebiet aus reinem Hobby ohne jede finanzielle Einnahme, während der Profi für seine Kunst eine Gage aushandelt und bekommt. Ob dies neben- oder hauptberuflich geschieht, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
2. (Neben-)Berufsmusiker wird eine Person durch Ausübung, sprich: Auftreten und Gage kassieren. Da Musiker als Freiberufler gelten, ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Ausnahme wäre z.B. der Studiomusiker, der per Werkvertrag eine vereinbarte Leistung erfolgreich bringt. Hierfür ist dann in der Tat eine Gewerbeanmeldung nötig.
3. Die Einkünfte werden über die Einkommenssteuer versteuert. Als Jahresabschluss genügt eine Gewinn- und Verlustrechnung. Versichert sind sie entweder auf freiwilliger Basis oder durch Beitritt zur Künstler-Sozialkasse. --Fyrina (Diskussion) 01:34, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
4. Durch Musiksstudium an Musikhochschulen qualifizierte Musiker arbeiten häufig haupt- oder nebenberuflich als Musikpädagogen. Dieser Begriff wird in Abschlusszeugnissen der Musikhochschulen verwendet, außerdem der Studiengang Musikpädagogik. Diese Tätigkeit kann auf Honorarbasis erfolgen, die nicht umsatzsteuerpflichtig ist, sofern hierfür eine Befreiung vorliegt (Bescheinigung gemäß § 4 Nummer 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz).
Hauptberufliche Tätigkeiten können Festanstellungen an Kommunen sein (kommunale Musikschulen oder Orchester etc.), nebenerufliche Tätigkeiten werden als diejenigen Tätigkeiten bewertet, dessen zeitlicher Umfang der wöchentlichen Arbeitsstunden den der Haupttätigkeit unterschreitet. --Nils Schönerstedt (Diskussion) 23:20, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Ausbildung[Quelltext bearbeiten]

Ein Abschnitt zum Thema Ausbildung fehlt 92.194.55.237 06:19, 18. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Genau diesen Punkt vermisse ich auch. Die Bundesagentur für Arbeit bietet zwar einige Infos, aber es ist leider nicht aufgeführt, ob dies eine staatlich anerkannte Ausbildung und der Begriff "Musiker" somit ein geschützter Begriff ist. Fyrina (Diskussion) 00:56, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Die Begriffe Diplom-Musiker (vor dem Bologna-Prozess wurde dieser Titel in Abschlusszeugnissen verwendet) und Diplom-Musikpädagoge sind keine geschützen Begriffe bzw. Titel wie Diplom-Ingenieur. --Nils Schönerstedt (Diskussion) 23:02, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten