Diskussion:Nationalsozialistischer Reichsbund für Leibesübungen

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Beschlagnahmung des Eigentums von Sportvereinen[Quelltext bearbeiten]

Spätestens ab Mai 1945 beginnen alle Besatzungsmächte damit, Grundstücke, Immobilien und Ausrüstungsgegenstände von Sportvereinen zu beschlagnahmen. Ich beschäftige mich mit dem Wassersport nach 1945, da sind massenweise Boote, vom Ruderboot bis zu Segelyacht, teilweise aus Privatbesitz, vom Militär konfisziert worden. Teilweise als Reparationen, teilweise aber auch für den eigenen Gebrauch, das vermischte sich häufig. Beschlagnahmen waren nach SHAEF-Gesetz Nr. 52 in Bezug auf verbotene bzw. aufgelöste Organisationen, Klubs oder Vereinigungen angeordnet. Doch begründen die im Absatz über die Auflösung des Reichsbunds genannten Gesetze Nr. 5 (Verbot NS-Reichsbund für Leibesübungen) und Nr. 2 (Auflösung "aller Vereine und Vereinigungen, die dazu dienen, die militärische Tradition in Deutschland aufrechtzuerhalten") die Auflösung aller Sportvereine in Deutschland? So könnte man den Absatz verstehen. Eine eindeutige Anordnung erfolgte erst mit Kontrollratsdirektive Nr. 23 vom 17.12.1945, Zieldatum 1.1.1946. Aber auf welcher Grundlage erfolgte die Auflösung der Sportvereine und die damit verbundene Beschlagnahmung von Sachgütern davor? Das waren doch nicht alles Wehrsportgruppen... -- Robart (Diskussion) 14:38, 4. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Geschichte der Deutschen Reiterlichen Vereinigung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich suche Fakten zur Geschichte der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Ich befasse mich zur Zeit mit Regionalgeschichte und habe den Eindruck, dass der Reitsport nach 1933 durch die neuen Machthaber zumindest nicht gefördert, wenn nicht sogar auf das Abstellgleis geschoben wurde. Ich kann aber nirgends dazu allgemeine Aussagen bzw. Studien finden. Frage: Kann mir jemdand mit Infos weiterhelfen? Gruß --Mario Lettau

-Hallo Mario, zum Reitsport solltest Du mal in der allgemeinen Literatur zur SS nachschauen, zu Anfang vielleicht bei Heinz Höhne: Der Orden unter dem Totenkopf, da die SS früh daran ging Reiterstaffeln und Reitvereine komplett zu übernehmen, vor allem aus Gründen des Prestiges das damit einherging. Direkt zur Reiterlichen Vereinigung kann ich Dir nichts sagen. LagondaDK 14:26, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Dazu kann man bei den angegebene Links einiges erfahren: Gemäß Artikel V des Erlasses vom Dezember 1938 - siehe Text des "Erlasses des Führers und Reichskanzlers" - waren der Wehrsport, der Kraftfahrsport, der Luftsport und der Pferdesport ausgenommen, wurden also nicht unter dem Dach des NSRL "betreut". Die Vereine mussten somit nicht vom Reichssportführer (Staatssekretär im Ministerium des Innern, seit 1938 in der Person von Tschammer und Osten) genehmigt werden, wie es in den Durchführungsbestimmungen vom 15. 5. 1939 vorgegeben wurde.(Vielleicht war der Reitsport wie der KFZ-Sport der Partei unterstellt und nicht nur von dieser "betreut".) --Aschland (Diskussion) 18:27, 29. Mär. 2016 (CEST)[Beantworten]


Weiterführende Literatur[Quelltext bearbeiten]

Die für den Beitrag verwendete Literatur ist doch recht allgemein. Für tiefergehende Informationen verweise ich auf: Bernett, Hajo, Der Weg des Sports in die nationalsozialistische Diktatur. Die Entstehung des Deutschen (Nationalsozialistischen) Reichsbundes für Leibesübungen, Schorndorf 1983 Wer mag, kann nach der Lektüre dieses Bandes den Artikel ja erweitern. Mir selber fehlt dazu leider momentan die Zeit. LagondaDK 14:29, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Brosche der DRL[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel sollte mit der "National Socialist League of the Reich for Physical Exercise" verknüpft werden.

Ich habe eine Brosche der DRL gefunden, kann sie aber nicht hochladen. Hier der Link: https://www.dropbox.com/s/46dexxfb6l2b6py/DRL%20Brosche.png?dl=0