Diskussion:Niederlassungsfreiheit

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Ildottoreverde in Abschnitt Irreführende Definition in der Einleitung
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Niederlassungsfreiheit gemäß dem Vertrag von Lissabon[Quelltext bearbeiten]

Da der Vertrag von Nizza zum 30.11.2009 ausläuft und zum 01.12.2009 durch den Vertrag von Lissabon ersetzt wird, wäre es sinnvoll, die Niederlassungsfreiheit mit den Artikeln des VAEU statt mit den Artikeln des EGV zu versehen. Die Niederlassungsfreiheit wird fortan durch den VAEU mittels künftigen Richtlinien des Rates der EU, die mit mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, geregelt. (Bislang sah der EGV nur Richtlinien des Rates der EU, die mit Einstimmigkeit beschlossen werden, vor. Eine Einstimmigkeit wurde indes bei relevanten Richtlinienentwürfen nie erzielt. Somit existieren bislang keine relevanten Richtlinien zur Niederlassungsfreiheit. Dieses Rechtsgebiet ist bislang nur durch nationale Einzelregelungen, z.B. in Deutschland durch die Gewerbeordnung, durch die Handwerksordnung und durch das Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt und es existiert somit bislang keine Rechts-Harmonisierung.). -- 188.46.134.79 20:00, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

falsche Sprachen-Links: Verwechslung von Niederlassungs- und Reisefreiheit[Quelltext bearbeiten]

Die Sprachen-Verlinkung muss korrigiert werden. Momentan sind dort überwiegend Artikel zum Thema "Reisefreiheit" verlinkt. --Hvd69 (Diskussion) 11:10, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Irreführende Definition in der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Die Einleitung definiert den Begriff sehr viel weiter als die EU-Verträge. Ohne spontan sagen zu können, wo wir eine bessere generische Definition finden können, ist der Status Quo zumindest unbefriedigend. --Ildottoreverde (Diskussion) 12:37, 5. Dez. 2016 (CET)Beantworten