Diskussion:No-show

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von H7 in Abschnitt Deutschlandlastig
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Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Das Nichterscheinen (Neudeutsch "No-show" bezeichnet) gibt es weltweit und ist sicherlich kein deutsches Phänomen. Da sich der Artikel nicht per Definition und Lemma speziell auf die Situation in Deutschland fokussiert und Wikipedia keine Ratgeberseite ist (vgl. WP:WWNI), sollte auf konkrete länderspezifische Rechtslagen verzichtet werden und der Abschnitt zu Rechtsfragen entweder ganz aufgegeben werden, allgemeiner formuliert werden oder ggf. durch einzelne Länderabschnitte gegliedert werden. Letzteres ist sicherlich am aufwändigsten und kann ebenso gut entfallen, da Wikipedia kein Ratgeber ist und stattdessen Wikibooks dafür zur Verfügung steht. Also wäre es wohl zielführend, die Rechtsfragen allgemeiner zu formulieren, sodass sie auf die meisten Länder zutreffend sind. Damit ist das Thema als solches hinreichend und zielführend erklärt und beschrieben. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 12:36, 5. Aug. 2023 (CEST)Beantworten