Diskussion:Nothafenrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 5glogger in Abschnitt Redundanz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

unbelegte Behauptungen[Quelltext bearbeiten]

De Artikel bewegt sich auf ganz dünnem Eis. Wo steht beispielsweise "wurde in Italien erstmals am 10. Juni 2018 ernsthaft infrage gestellt"? Die Quelle dahinter auf jeden Fall nicht. ※Lantus 22:15, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

@Lantus: Lies zum Beispiel die heutige Rhein-Zeitung. Du findest zwar dort nicht wörtlich den oben zitierten Satz, aber zumindest Ähnliches. Die Frage ist, ob das „erstmals“ herausgenommen werden sollte, für den Fall, dass es Vergleichbares schon öfter gab. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:52, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Das "erstmals" ist definitiv falsch. Es gibt schon einen Grund warum andere Medien ihre Artikel mit Italien droht erneut mit Hafensperre überschreiben. --Andibrunt 08:08, 12. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Die italienische Justiz ermittelt derzeit wegen Amtsmißbrauch und Freiheitsberaubung, weil der Sea Watch 3 zunächst die Hafeneinfahrt verwehrt wurde (weit im Vorfeld des Nothafenrechts, als die Kapitänin noch nicht den Notstand festgestellt hatte). Wann, wo und wie Italien einen Vorstoss zur Abschaffung des Nothafenrechts gemacht haben soll oder ob nur ein selbstverliebter Politiker mal etwas gesagt hat ist unklar.--5gloggerDisk 22:24, 5. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Seenot[Quelltext bearbeiten]

Ist man schon deshalb in Seenot, weil man vor der afrikanischen Küste Schiffbrüchige aufnimmt und dann einen europäischen Hafen statt einen wesentlich näher gelegenen afrikanischen ansteuert, wie man es mit einem überladenen Boot bzw. in Seenot eigentlich tun sollte? Der Abschnitt Aktuell reißt diese Frage an, da gibt es aber mehrere Sichtweisen, die in geeigneter Weise darzustellen sind. --Dk0704 (Diskussion) 07:36, 12. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

erledigt: Seenot kann der Kapitän am besten beurteilen.--5gloggerDisk 22:24, 5. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Recentism[Quelltext bearbeiten]

Das Nothafenrecht ist keineswegs nur Gewohnheitsrecht. Dazu einige Ergänzungen. Weiterhin scheint mir die Verkürzung auf Aktuelles (Flüchtlinge) etwas falsch gewichtet. --Minderbinder 13:12, 12. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Die Gewichtung ist in der Tat falsch. Allein in Spanien suchten 2001 mehr als 300 Schiffe Nothäfen auf. (Gadow-Stephani S. 271)--5gloggerDisk 22:24, 5. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Redundanz[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sollte durch eine Weiterleitung auf Nothafen ersetzt werden, die Inhalte dort einarbeiten. Es macht gar keinen Sinn, die Artikel zu trennen. Schließlich wird kein Hafen als Nothafen errichtet, sondern ein Hafen wird durch die Nutzung als Nothafen zu einem solchen. Das Recht dazu, der Umgang mit Schäden und Kosten sollten in einem Artikel erörtert werden. --Minderbinder 14:54, 12. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo Minderbinder, wenn ich einfach so die Inhalte in den anderen Artikel rüberkopiere, wäre es wahrscheinlich eine Verletzung des Urheberrechts. Gemäß deinem Vorschlag müsste man eine Zusammeführung vornehmen. Kannst du das bitte übernehmen. Danke. --Pälzerbub (Diskussion) 20:03, 13. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
"Nothafen" ist nur ein Stubb und dass das Nothafenrecht weit über (Not-)Häfen hinausgeht ist mittlerweile klar.--5gloggerDisk 22:24, 5. Sep. 2019 (CEST)Beantworten