Diskussion:Novellae

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Stephan Klage
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Sollte man nicht auch die Edition von Schoell–Kroll nennen oder auch noch Leopold Wengers „Quellen des römischen Rechts“? Ich hatte damit zu tun, weil Nov. 47 Regeln für das Protokoll von Notariatsinstrumenten anthält, die langfristig die Anlage mittelalterlicher Urkunden mitbestimmt. --Enzian44 (Diskussion) 20:40, 27. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Lieber Enzian44, natürlich gerne beisteuern. Mit meinem ersten Edit-Block in 2016 habe ich mein Credo bereits zum Ausdruck gebracht: hier besteht eine „Rumpfanlage“; und darum handelt es sich noch heute. Interessierte und Beflissene erst stabilisieren die Gebäudewände eines Artikels. Also her mit dem Mörtel. Apropos Nov. 47: immer wieder bin ich fasziniert, wenn ich auf die großen Drehkreuze des Rechts stoße, XII Tafeln, iura der Klassiker und CIC, und sehe, was Traditionen bedeuten. ;-) VG --Stephan Klage (Diskussion) 22:57, 27. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Von Palermo aus kann ich das derzeit nicht vertiefen. Ich habe hier nur die Fußnoten zu einer um 1600 entstandenen Notizensammlung zur Indiktion, die ein Kustode der Vatikanischen Bibliothek angelegt hat: De Indictione. Super hac materia videantur in jure scribentes: de ea agitur in Authen. "ut praepositur nomen imperatoris" et alibi, ut notum est. Genannt werden dann auch noch Andrea Alciato und Diego de Covarrubias y Leyva. Den Text habe ich vor einem halben Jahrhundert veröffentlicht. --Enzian44 (Diskussion) 02:51, 28. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Werde mich mit den Hinweisen bei günstiger Gelegenheit beschäftigen. Danke und Gruß in die „rosa Stadt“. --Stephan Klage (Diskussion) 07:45, 28. Apr. 2022 (CEST)Beantworten