Diskussion:Obdachlosigkeit/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Quant8 in Abschnitt Wohnungslosigkeit
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obdach- und heimatlos

Manchmal beschränkt das Fehlen eines Wortes für einen Sachverhalt doch, glaube ich. Also ich hab 2 Jahre in einem Obdachlosen-Nachtverbleib in Utrecht in den Niederlanden gearbeitet (Sleep-Inn, meines Wissens nach das grösste Obdachlosenheim (bis zu 75 Gäste) der NL und unter anderem Modell für andere niederländische Städte). Dort verwendet man den Begriff 'dak- en thuislozen', was übersetzt soviel heisst wie 'Obdach- und 'Zu Hause'-Lose' oder 'Obdach- und Heimatlose'. Diese Differenzierung findet man hier in Deutschland selten. Heimatlos wird man z.B. durch Bindungsproblematik, also durch die Schwierigkeit von Menschen, sich an Personen und / oder Dinge zu binden. Bindungsproblematik kann durch die genannten Probleme z.B. im häuslichen / familiären Bereich entstehen. Der Begriff "freiwillig Obdachloser" klingt für mich allerdings wie ein Euphemismus. Ich kenne (auch ausserhal des Verbleibs) Keinen, der aus Gründen der alternativen Lebensweise zufrieden auf der Strasse lebte. Sicherlich gab es Leute, die von zu Hause ausbrechen wollten, oder vor ihren Schulden wegliefen und deshalb kurzzeitig die Losgelöstheit aufsuchten, als dauerhafte Lebensweise ist es aber für so gut wie niemanden "Das Ding". Wenn jemand von zu Hause, vor Problemen, keine andere Lösung sieht als wegzulaufen in die Obdachlosigkeit, fiele er dann unter die Deutsche Definition "freiwillig Obdachloser". Diesen Begriff halte ich für problematisch und würde hier den Begriff "Obdach- und Heimatlose" vorschlagen um auch darauf hinzuweisen, dass auch hinter einem "von selbst gehen" oft Probleme stecken, die allerdings mit einem "freiwillig obdachlos" ausgeblendet werden. --80.135.124.241 15:37, 9. Apr. 2009 (CEST)

obdachlos NICHT gleich wohnungslos

hier muß differenziert werden.

--Mit drei Klicks bei Google könnte man den Artikel ein wenig mit Fakten zum Thema füllen...

--Katharina 22:07, 11. Dez 2003 (CET)

Gut. Wir haben ein Bild. Aber der Schlafende auf der Parkbank verharmlost ein wenig das Problem, da die erschreckenden Begleiterscheinungen dahinter zurück treten. --Roy 14:29, 2. Mai 2005 (CEST)

"...wurde den Kindern schon früh in der Schule beigebracht." Ist das eine tatsächliche Erfahrung, oder etwas, dass man mal von irgendwem gehört hat? --Derzweitezustand 15:08, 15. Mai 2005 (CEST)

Ersteres. -- Sloyment 18:14, 15. Mai 2005 (CEST)
So 'was ist mir nie untergekommen, obwohl ich 12 Jahre im "Osten" in die Schule gegangen bin. (nicht signierter Beitrag von 194.214.218.108 (Diskussion) )

Informationen zum Thema Obdachlosigkeit für die Stadt Hamm könnt ihr bei mir erfragen. Interesse? --Frank1979 16:03, 26. Sep 2005 (CEST)

Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit: Leistungen nach SGB II

Hier müsste der Artikel mal überarbeitet werden. Es ist wohl ne Binsenweisheit, dass "erwerbsfähige Obdachlose zur Sicherung des Lebensunterhaltes Arbeitslosengeld II" erhalten. Auch Nicht-Obdachlose erhalten diese Leistungen. Die Aussage "Auch die Kosten der Unterkunft können nach dem SGB II übernommen werden" halte ich für nicht so geglückt. Ein Obdachloser hat gerade keine Unterkunft, dernen Kosten übernommen werden können. Mein Vorschlag: Man könnte z. B. die DV zu § 67 ff. SGB XII erwähnen... auch die Maßnahmen des § 67 Satz 1 i. V. m. § 68 Abs.1 Satz 1 SGB XII (Hilfe zum Erhalt/Beschaffung einer Wohnung) oder § 34 Abs.1 SGB XII (Übernahme von Mietschulden oder Entmüllungskosten) sind hier doch eher angebracht als allgemeine Hinweise auf ALG II. Kennt sich jemand aus in den Hilfen des SGB XII?? --84.56.75.229 17:29, 29. Dez. 2006 (CET)Flo

a pro pos "Binsenweisheit" Dies trifft so nicht zu! ""erwerbsfähige Obdachlose zur Sicherung des Lebensunterhaltes Arbeitslosengeld II" erhalten" diese Leistungen NUR AUF ANTRAG. Und der kommt gerade für Menschen in Not einem Spießrutenlauf gleich. Weil "der Gesetzgeber" immer unterstellt, der Bedürftige sei ein zumindest potentiell Krimineller und zuvor entsprechende "Unschuldsbeweise" (Bedürftigkeitsnachweis) verlangt. (=> "Sozialstriptease") Anders , heißt es,soll es in Frankreich sein: Dort würden Obdachlose mehr als andere Sozialhilfeempfänger überwiesen bekommen, da von höherem Bedarf auf der Straße lebender Menschen ausgegangen werde (können z.B. keine günstig eingekauften Vorräte halten...).Sie sollen, wie erzählt wurde, 450 € üerwiesen bekommen. Mit deutschen Behörden dürften nicht wenige Berechtigte derart schlechte Erfahrungen gemacht haben, daß sie, um wenigstens als letzten Rest ihrer Menschenwürde ihre Selbstachtung zu bewahren. lieber auf der Straße verrecken (dieses wort ist in diesem Zusammenhange keineswegs übertrieben!), als noch mal freiwillig mit einer deutschen Behörde zu verkehren. Ich persönlich (Akademiker) kann das nach ausnahmslos schlechtesten Erfahrungen mit deutschen Behörden (auch Kirchen usw.) und unzähligen Gesprächen mit Betroffenen (war selbst eine ganze Zeit obdachlos und bin es praktisch heute noch, nur gut kaschiert) durchaus nachvollziehen und denke daher, daß meine Erfahrungen sicher nicht als "bedauerliche Ausnahme" zu werten sind..

Ich rate daher denjenigen, die hier den Artikel betreuen, mal ein Jahr (alle vier Jahreszeiten) selbst als Obdachlose zuzubringen. Dann dürfte hier sicher ein völlig anderer Text zu lesen sein (wünschenswert, denn es geht primär um Menschen und nicht um Paragrafen!). Es ist beschämend, mit welch zynischer Distanz man sich hier vor dem humanitären Skandal hinter (widerum von Menschen gemachten!) Gesetzen zu verschanzen sucht. Doch das ist ja in Deutschland nichts neues. Mir scheint, zwischen der Theorie (wir haben ja angeblich einen Rechtsstaat) und der (menschenverachtenden) Lebenspraxis, besteht heute eine genauso große, zynische Distanz wie in den Vorgängerregimen. Nur PR-mäßig ist das heutige System besser drauf, als früher. Leider kann ich nicht eine einzige Ausnahme anführen, die das Bild abmildern könnte. Ich schäme mich für die Zustände in unserem Lande, von dem nicht einmal mehr klar ist, ob es noch unseres ist. Es sollte also auch in den Artikel hinein, daß offene, oder verdeckte Obdachlosigkeit ein Indikator für den humanitären zustand einer JEDEN Gesellschaft ist.

(Übrigens war die verdeckte Obdachlosigkeit in der DDR immens, denn es herrschte Wohnungsmangel (=>"Planwirtschaft"). Der Staatsterror (Legislative, Judikative, Exekutive) sorgte natürlich dafür, daß dies kein öffentliches Thema war, aber der Groll über die Zustände in der Bevölkerung (Habe selbst lange Jahre nur in Wohnheimen und Hotels leben müssen, weil kein Wohnraum vorhanden war, eine Familie zu gründen war unter diesen Umständen fast unmöglich, wenn man kein Kuckuck war) war sicherlich nicht klein. Ergebnis ist bekannt...

"Kennt sich jemand aus in den Hilfen des SGB XII?? " Niemand! ;-) Selbst Experten nicht. Jeder macht was er will, es findet sich für alles irgendein Paragraph. Nur die Experten (denen letztlich egal ist, was sie da entscheiden, sie müssen ja nie für die Folgen geradestehen) können das dadurch kaschieren, daß sie einfach behaupten, daß ihre Interpretation die richtige sei. Der Betroffene muß kuschen. Mir scheint, daß gerade im Bereich Sazialrecht das Maß an Willkür, gern verbrämt als "Ermessensspielraum", besonders hoch ist. Man betrachte den unübersehbaren Wust von Urteilen zu diesem Thema, die entweder zynisch, unpraktikabel, oder im Kontext zu anderen Rechtsvorschriften widersprüchlich daherkommen und nicht geeignet sind, das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat zu stärken. Zumal das Sozialrecht schon von seiner Strukturierung und Formulierung nun gerade NICHT auf jene Bevölkerngsgruppen zugeschnitten ist, die es am meisten in Anspruch zu nehmen gezwuingen sind. Wo das hinführt dürfte klar sein.


Guter Artikel übrigens, doch solltest du deinen Beitrag auch signieren! Wohnungsmangel der Planwirtschaft anzulasten, ist jedoch unzulässig. Wenn man bedenkt, bei welcher schlechten Ausgangslage die DDR dennoch ein ehrgeiziges Wohnungsbauprogramm startete, dann relativiert sich doch so Manches. Weiterhin will bedacht sein, dass die Planwirtschaft auch in der DDR z.T. recht dilletantisch angegangen wurde. Daher ist Vorsicht geboten, wenn es um Wohnungsbau in einer Planwirtschaft geht. --Bagerloan 11:19, 8. Mär. 2009 (CET)

Rechtsanspruch

Ich hab eine ehrliche Frage. Jeder hat doch ein Recht auf eine Wohnung [1]. Was hindert einen Obdachlosen eigentlich daran dies in Anspruch zu nehmen? Oder sehe ich da irgendetwas falsch? Markus Schmaus 18:35, 19. Mär 2006 (CET)

Richtig, aber ebenfals hat jeder das Recht, keine Wohnung zu nehmen. Na und?
Die Antwort ist wohl etwas sehr kurz. Gibt es z.B. eine Verpflichtung für den Vermieter, einem Obdachlosen eine Wohnung zu vermieten? Außerdem kennen sicher viele ihre rechte gar nicht. Dass alle Obdachlose ihr leben so, wie es ist, nicht ändern wollen, ist wohl nicht ganz richtig. --Rita2008 17:04, 28. Nov. 2006 (CET)
Das Mietverhältnis ist privatrechtlicher Natur. Dem Vermieter steht es frei, mit wem er einen Mietvertrag abschließt und mit wem nicht (Ähnlich wie ja auch beim Arbeitsvertrag). Eine Verpflichtung des Vermieters, dem Obdachlosen Wohnraum zu verschaffen besteht nicht. Grundrechte sind erstmal Abwehrrechte gegen den Staat. (Abgesehen davon: Gibts das "Recht auf Wohnung" in der BRD wirklich? Ich kenne nur das "Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung", Art. 13 GG). Allerdings gibt es die Möglichkeit der befristeten "Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung" durch die Sicherheitsbehörde. Bsp: Der Mieter kann eine Räumung nicht mehr abwenden. Dann gilt er polizeirechtlich als Obdachloser. Nun ist die Behörde verpflichtet zu handeln. Entweder erfolgt die Einweiung in eine Unterkunft oder (falls Unterkünfte nicht zu Verfügung stehen oder sonstwas) eben die Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung. Dies erfolgt durch Verwaltungsakt, hier: durch einen sog. "Beschlagnahmebescheid". Also nicht privatrechtlich, sondern hoheitlich! Dagegen kann sich der Vermieter grds. erstmal nicht wehren (Er kann halt Widerspruch einlegen etc.). Wie lange so eine Wiedereinweisung dauern kann hängt vom Einzelfall ab, ist aber auf das notwendige Maß zu beschränken und muss gut begründet sein. Dem Vermieter wird ja in seinem Grundrecht auf Eigentum eingegriffen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat Zeiträume von 2 bis 6 Monaten für so eine Wiedereinweisung als rechtmäßig anerkannt (Dies galt aber immer nur im jeweiligen Einzelfall). Zu bedenken ist aber, dass diese Maßnahme nur dazu beiträgt, dem Betroffenen akut ein Dach über dem Kopf zu verschaffen. Sie ist keine Lösung für die dahinterstehenden (psychischen) Probleme oder die Gründe, warum es bis zur Zwangsräumung gekommen ist. Da muss zumindest in der BRD seitens des Mieters schon einiges passiert oder versäumt worden sein. -- Flo (schreibe gerade Diplomarbeit über das Thema ... und hätte gerne Literaturhinweise zur juristischen Seite der Obdachlosigkeit, könnte man ja auch im Artikel posten) --84.56.107.164 11:24, 29. Nov. 2006 (CET)
Ich hab den Artikel etwas ergänzt. Herzlich gelacht habe ich über folgende Formulierung: "Das Wort „Penner“ sollte aber vermieden werden und durch „Wohnungsloser“ oder „Obdachloser“ ersetzt werden, da dies weniger negativ behaftet ist. Außerdem wurde das Wort „Penner“ überwiegend durch das NS-Regime geprägt." Es ist nicht Aufgabe einer Enzyklopädie, den Leuten vorzuschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben. Die Vermischung von Wissenskundgabe und ideologischer Verhaltensanleitung sollte aber vermieden werden ... Benutzer:Professor Abronsius

Die hier und im im Artikel genannten Rechtsgrundlagen finde ich etwas befremdlich. Ich habe noch nie etwas davon gehört, daß im Polizeirecht die Obdachlosigkeit/der Obdachlose als Rechtsbegriff auftaucht oder daß dieser aus polizeirechtlichen Vorschriften einen Anspruch auf Unterbringungsmaßnahmen seitens der Polizeibehörden (!) hätte. Auch ist nach meiner Auffassung die Obdachlosigkeit kein privatrechtliches Problem, das aus einer Weigerung von Vermietern resultiert, mit dem betreffenden Kreis entstammenden Personen Mietverträge abzuschließen. Vielmehr sehe ich es als finanzielles Problem, da ein Obdachloser i.d.R. nicht über die Mittel verfügt, die Kosten für eine Wohnung zu tragen. Daher sollte unbedingt auf die Leistungsansprüche begründenden Vorschriften des SGBII/SGBXII verwiesen werden. Der Betroffene hat in jedem Fall Anspruch auf Übernahme der Wohnungsmiete plus Nebenkosten durch die Arbeitsverwaltung bzw. die kommunalen Sozialbehörden, solange diese im angenmessenen Rahmen liegen. Dies setzt zwar einen bestehenden oder angebahnten Mietvertrag voraus, jedoch besteht an Wohnraum definitiv kein Mangel. Sollte sich tatsächlich kein Vermieter finden lassen oder der Betroffene sich mit der Bitte um Zuweisung einer Wohnung direkt an die o.g. Behörden wenden, so kann der soziale Wohnungsbau in Form von gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften in Anspruch genommen werden, die es in Deutschland flächendeckend gibt.Dieser Anspruch ist direkter Ausfluß (Auslegung) des verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzips. Somit ist ihm Verfassungsrang zuzusprechen. Einschnitte in die anspruchsbegründenden Normen sind in jedem Fall als verfassungswidrig zu qualifizieren, da das Sozialrecht in der heutigen Ausprägung nach der Hartz IV-Reform, das Minimum dessen darstellen dürfte, was noch mit dem Sozialstaatsprinzip vereinbar ist, jedenfalls hinsichtlih der Unterbringung. Was die pauschalen Geldleistungen betrifft, so wären nach herrschender Meinung ( vgl. etwa Maurer, Pieroth!)ersatzweise auch reine Sachleistungen in Form von Gutscheinen o.ä. möglich (strittig!). In den Fällen, in denen Betroffene diese Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen, dürfte dies in so gut wie allen Fällen auf völlige Unkenntnis zurückzuführen sein, oft in Verbindung mit Analphabetismus, mangelnden Sprachkenntnissen oder psychischen Störungen, insb. auch durch Alkoholismus. -- Rechtsexeget

Hallo Rechtsexeget, auch wenn Du von solchen polizei- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen noch nie etwas gehört hast, so werden diese doch tagtäglich angewendet. Es existiert seit Jahrzehnten auch eine gefestigte Rechtsprechung zu dem Thema (Ich erspar mir jetzt das zitieren von seitenweise Fundstellen. Richtungweisend sind z.B. : BVerwG, NJW 1964, 315; OVG Berlin, NJW 1980, 2484; HessVGH, NJW 1984, 2305; OVG Lüneburg, NVwZ 1992, 502.)
Befugnisnorm für die Unterbringung bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit (und nur solche ist polizeirechtlich relevant) ist die jeweilige sicherheitsrechtliche Generalklausel. Wie Du sicher weist, wird im Polizeirecht eine "Generalklausel" herangezogen, wenn zu einem Sachverhalt keine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage existiert. Diese Befugnisnorm ist auf eine Vielzahl von Sachverhalten anwendbar. Deshalb taucht auch der Begriff "Obdachloser" dort nicht auf. Zu unterscheiden ist noch zwischen "Polizei- und Ordnungsbehörde" und "Vollzugspolizei". Erstere sind Verwaltungsbeamte und sitzen meistens im Rathaus am Schreibtisch, zweitere sind die Herren mit den grünen Uniformen. Diese sind nicht für die Obdachlosenunterbringung zuständig (vgl. die jeweiligen landesrechtl. Subsidiaritätsklauseln, z.B. Art. 10 BayLStVG). Die sachliche Zuständigkeit wird über die jeweilige Aufgabenzuweisungsnorm (z.B. Art. 6 BayLStVG) begründet. Demnach haben die Polizei- und Ordnungsbehörden die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Obdachlosigkeit ist ein Zustand, welcher Gesundheits- und Lebensgefahren für den Betroffenen birgt. Obdachlosigkeit ist somit eine Gefahr für die öff. Sicherheit ... aber da Du ja deinem Namen nach rechtskundig bist, empfehle ich die einschlägige Literatur zum Polizeirecht. Diese, entgegen deiner Ansicht, ist voll mit Erläuterungen und Beispielsfällen zur Thematik: z.B. Knemeyer, Gusy, Drews/Wacke/Vogel/Martens, Götz, Pieroth/Schlink/Kniesel etc. etc. etc ...).
Ein Anspruch auf Wohnung aus dem SGB XII (oder gar SGB II) besteht nicht. Unterkunftskosten werden in angemessener Höhe lediglich übernommen, wenn diese tatsächlich anfallen. D.h., wenn der Betroffene auch über Wohnraum verfügt. Dies ist bei Obdachlosigkeit jedoch nicht der Fall (klingt logisch, oder ;-). Der zuständige Sozialhilfeträger ist im Rahmen der "Hilfe in besonderen Lebenslagen" jedoch verpflichtet, dem Betroffenen bei der Wohnraumbeschaffung behilflich zu sein (vgl auch § 4 der Durchführungsverordnung zu § 67 ff. SGB XII).
Weiterhin lässt sich aus dem Sozialstaatsprinzip kein Anspruch ggü. den privatrechtlich geführten Wohnungsbaugesellschaften ableiten. Auch wenn es erst mal komisch klingt: Ein unfreiwillig Obdachloser wird durch die jeweilige Polizeibehörde mit einer vorübergehenden Unterkunft versorgt (so lange, bis er sich - ggf. mit Hilfe des SH-Trägers - eine Wohnung verschaffen kann). Auch deshalb: kein Anspruch gg. Wohnungsgesellschaften (wäre aber interessant, ob schon mal versucht wurde, so was durchzuklagen ...hab ich keine Infos zu).
Wer sich für die polizeirechtlichen Aspekte des Themas interessiert (auf Wunsch kann ich mehr posten):
- guter Überblick: Erichsen, Hans-Uwe/Biermann, Christian: Obdachlosigkeit als gefahrenabwehrrechtliches Problem, Jura 1998, 371
- Traumann, Edzard/Günther, Jörg-Michael: Aktuelle Rechtsprobleme der Wohnraumbeschlagnahme zur Unterbringung Obdachloser, NVwZ 1993, 130
- Ewer, Wolfgang/Detten, Knut von: Ausgewählte Rechtsfragen bei der Beschlagnahme von Wohnraum zur Obdachloseneinweisung, NJW, 1995, 353
- Schloer, Bernhard: Der Obdachlose als Störer der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit?, DVBl. 1989, 739
- Eckstein, Christoph: Polizeirechtliche Aspekte der Obdachlosigkeit, VBlBW 1994, 306
--84.56.114.97 17:39, 18. Dez. 2006 (CET) Flo (ich bin aber immer noch sehr dankbar für Literaturhinweise zum Thema!!)

Aha, es ist also nicht vom Polizeivollzugsdienst die Rede. Ich sollte darauf hinweisen, daß bei uns in NRW das Landespolizeirecht vom übrigen Verwaltungsrecht gesetzgeberisch abgetrennt ist,d.h. der allgemeine Ordnungsdienst (bei uns Kommunalverwaltung im Auftrag des Landes) ist bzgl. der Rechtsgrundlagen von der Polizei getrennt. Der Begriff Polizei ist also im Landesrecht NRW nur auf den Polizeivollzugsdienst anwendbar. Find ich auch besser so, u.a. weil es sonst zu den auch hier aufgetretenen Mißverständnissen kommt.

Die ordnungsrechtliche Generalklausel als Rechtsgrundlage für die hier thematisierte Maßnahme der Unterbringung heranzuziehen, halte ich für problematisch. Zweifellos ist hiermit ein Eingriff in die Eigentumsrechte des Wohnungseigentümers verbunden. Dieser Eingriff ist grundrechtsrelevant, da das Recht auf Eigentum im Grundgesetz verankert ist (meinetwegen kann hier auch ein Eingriff in den Schutzbereich gem. Art. 2 GG postuliert werden). Bei grundrechtsrelevanten Maßnahmen, die ausdrücklich normierte Schutzrechte tangieren (hier Art. 14 GG, da dieser auch die Verfügungsrechte des Eigentümers umfaßt, vgl. §§ 902 ff. BGB), ist eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich. Außerdem ist die ausdrückliche Einschränkung der betroffenen Grundrechtsvorschriften im ermächtigenden Gesetz erfordrlich. Auf Grundlage einer Generalklausel ist eine solche Eingriffsmaßnahme kaum rechtmäßig. Aus diesem Grund ist auch in den Polizeigesetzen das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen (nicht Durchsuchung nach StPO!!) gesondert geregelt, um mal etwas annähernd Vergleichbares zu nehmen (ich weiss, hier ist das Grundrecht auf Wohnung betroffen, nicht so sehr das Eigentum). Solche Normen müßten sich im Ordnungs- und Sicherheitsgesetz (oder wie das bei euch heißt) deines Bundeslandes finden lassen. Wenn nicht, dann bewegen sich die Behörden aber auf sehr dünnem Eis. Übrigen: Die gesundheitlichen Gefahren für den Betroffenen bei Obdachlosigkeit unter den polizeirechtlichen Gefahrenbegriff zu subsumieren ist falsch, der Begriff ist in der Rechtsfortbildung gut genug entwickelt. Dann könnte man vielleicht auch Rauchern auf Grundlage der Generalklausel die Zigarette abnehmen, da Rauchen eine objektive gesundheitliche Gefahr für den Betroffenen bedeutet. Vielmehr ist erforderlich, daß von einer Person oder Sache eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit und Ordnung ausgeht. Das wäre bei dem Raucher sogar noch eher der Fall als bei einem Obdachlosen.

Deine Ausführungen zu den sozialrechtlichen Ansprüchen geben meine zuvor dargestellte Auffassung eigentlich nur wiesder. Nebenbei bemerkt habe ich keinen Anspruch auf Unterbringung gegen Wohnungsgesellschaften behauptet, den es natürlich auch nicht gibt, jedenfalls nicht aus dem Sozialrecht. Es könnte jedoch sein, daß es je nach Rechtsform der Wohnbauges. eigene Satzungen o.ä. gibt, die hier einschlägig sind und die Gesellschaft verpflichten, eine Wohnung zur Verfügung zu stellen.-- Rechtsexeget

Stimmt, die Maßnahme der "Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung" ist hochgradig strittig (der ehemalige Vermieter wird als Nichtstörer herangezogen etc.). Bezüglich der Frage, ob unfreiwillige Obdachlosigkeit (und nur um die gehts) eine Gesundheits- und Lebensgefahr für den Betroffenen ist und damit eine Störung der öff. Sicherheit darstellt, verweise ich auf obenstehende Literatur. Auch wenn Du anderer Ansicht bist, so ist dies ganz h.M.
Weiterhin: Der Raucher schadet seiner Gesundheit freiwillig, somit ist sein Verhalten gefahrenabwehrrechtlich nicht relevant. Dies folgt aus dem Recht auf Selbstgefährdung aus Art. 2 Abs. 1 GG (Steht auch genau so bei Pieroth...).
Das Verhältnis von gemmeinnützigem Wohnungsbau zu einer Kommune ist nicht durch Satzungen geregelt. Die Wohnungsgesellschaften sind doch keine öffentl. Einrichtungen/Anstalten! Wirf mal einen Blick in das WoBauG. Es geht da höchstens mittelbar um Verschaffung von Wohnraum für Obdachlose. Vielmehr ist die Mietpreisbindung und das Belegungsrecht der Wohnungen durch die Kommunen das Ziel. Mit diesen Werkzeugen kann sozial schwachen Leuten bezahlbarer Wohnraum vermittelt werden (Im Gegenzug erhalten die privatrechtlich geführten Wohnungsgesellschaften zinsgünstige Darlehen o.ä.). Das ist jedoch ein untaugliches Mittel, um einem unfreiwillig Obdachlosen in einer akuten Notsituation Wohnraum zu verschaffen. Man mag es bedauern oder kritisieren: Für die schnelle Versorgung eines unfreiwillig Obdachlosen mit einer vorübergehenden Unterkunft ist in der BRD die jeweilige Polizei- und Ordnungsbehörde zuständig. Ich kann nur nochmals die schon gepostete Literatur empfehlen. Vielleicht wird dann einiges klarer.
--84.56.66.253 22:52, 20. Dez. 2006 (CET) Flo
-Nachtrag-
Ums nochmal klar zu stellen: Das Rechtsgut des Einzelnen auf Gesundheit und Leben unterfällt dem Schutzbereich der öffentlichen Sicherheit. Der Behauptung, dies sei nicht so, da "der Begriff ... in der Rechtsfortbildung gut genug entwickelt" sei, kann nicht gefolgt werden. Die Verpflichtung der Polizei- und Ordnungsbehörde zum Schutz von Rechtsgütern einer Einzelperson ergibt sich aus dem Auftrag an den Staat, die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz. 2 GG zu schützen. Dies ist der aktuelle Stand der "Entwicklung der Rechtsfortbildung" (Siehe Literatur zum PolR ...). Aufgrund des erheblichen Wertes der betroffenen Individualrechtsgüter Gesundheit und Leben, sind geringe Anforderungen an die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens zu stellen. Bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auszugehen (= die polizeirechtl. Prognoseentscheidung). Da der Zustand der Obdachlosigkeit unfreiwillig ist, erfolgt ein Eingriff auch in öffentlichem Interesse.
Zu Wohnungsbaugesellschaften: In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass der Betroffene obdachlos wird, weil eine Wohnungsbaugesellschaft ihm gegenüber eine Zwangsräumung erwirkt hat. Z. B. wenn die Wohnung stark vermüllt ist und regelmäßig Ungezieferbefall festzustellen ist. Der ehemalige Mieter hat nun keine Chance mehr, dass die "gemeinnützige" Wohnungsgesellschaft nochmals einen Mietvertrag mit ihm abschließt. Verpflichtet werden kann sie hierzu nicht. Der Verfügungsberechtigte (=Wohnungsgesellschaft) kann Wohnungssuchende auch ablehen (steht entweder im WoBindG oder ergibt sich schon aus der Vertragsfreiheit nach dem BGB, bin jetzt aber zu faul zum nachschauen ;-). Logisch, dass in solch einem Fall auch sozialtherapeutische Hilfen an den Betreffenden herangetragen werden müssen. Eine Unterkunft gibts, falls der Obdachlose nicht selbst eine solche verschaffen kann, jedoch nur noch von der Polizei- und Ordnungsbehörde. Die Parallelität von Sicherheits- und Sozialhilferecht geht wohl bis zum preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 zurück und besteht bis heute (Ob man das als "Glücksfall" bezeichen soll ist ne andere Frage).
--84.56.116.176 11:15, 22. Dez. 2006 (CET) Flo

Die Verpflichtung der Polizei- und Ordnungsbehörde zum Schutz von Rechtsgütern einer Einzelperson ergibt sich aus dem Auftrag an den Staat, die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz. 2 GG zu schützen--Das ist sehr vage. Ziehst du jetzt Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG heran, um den Gefahrenbegriff systematisch so auszulegen, daß man Obdachlosigkeit darunterziehen kann oder willst du diese Norm selbst als Ermächtigungsgrundlage für die Einweisung in eine Wohnung verstanden wissen? Dann mußt Du aber auch prüfen, ob die Menschenwürde hier betroffen ist und nicht nur irgendwelche Rechtsgüter des Einzelnen. Außerdem würde ich sagen, daß die Vorschrift in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG als Abwehrnorm gegen staatliche Eingriffe auszulegen ist, d.h. nur dann greift, wenn durch einen vorausgehenden staatlichen Eingriff die Menschenwürde (und nicht irgendwelche Individualrechtsgüter!!) angetastet wurde. Dies ist aber bei Obdachlosigkeit nicht der Fall, da der Betroffee nicht "vom Staat" auf die Straße gesetzt wurde. Kurzum: Die Grundrechte (auch der Schutz der Mnschenwürde in Art. 1 GG) sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie hindern den Staat in bestimmten Fällen am Handeln und verpflichten ihn nicht dazu. Anders das Sozialstaatsprinzip. Dieses verpflichtet in der ausgeregelten Form des Sozialrechts den Staat zur Hilfeleistung. Außerdem bleiben noch Bedenken zu beachten hinsichtlich der Gegeignetheit der Generalklausel im Polizeirecht als Rechtsgrundlage. Wenn für meiner Meinung nach wesentlich weniger einschneidende Maßnahmen eine eigene Ermächtigungsnorm erforderlich ist, warum soll dann die Generalklausel hinreichend sein, um jemandem dauerhaft die Verfügung über sein Eigentum zu entziehen zwecks Einweisung eines Obdachlosen? Ich würde hier als betroffener Eigentümer jedenfalls die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde prüfen. Unproblematisch halte ich die Anwendung der Generalklausel nur da, wo vorübergehend(!) in die allg. Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG eingegriffen wird (Beispiel: Räumung eines Platzes/Gebäuds bei Bombendrohung, Errichtung einer Straßensperre bei Suche nach einer Person ((nicht die Straßensperre nach StPO!)) usw.), nicht aber wenn der Schutzbereich der nachfolgenden Grundrechtsartikel dauerhaft tangiert wird.

Zu den Wohnbaugesellschaften: Da hast Du wohl Recht. Wir wissen aber, wie schwierig es ist, jemanden über eine Räumungsklage loszuwerden. Wenn man davon ausgeht, daß alle zur Verfügung stehenden rechtlichen und sozialen Hilfsangebote von normal denkenden Betroffenen ausgeschöpft werden, kann man wohl sagen, daß es eine wirkliche "unfreiwillige" Obdachlosigkeit bei uns nicht gibt. Es sind praktisch immer psychische Probleme, die dazu führen, daß die Hilfen von Betroffenen nicht in Anspruch genommen werden bzw. die Obdachlosigkeit erst entsteht, wie etwa bei den Messies, die ihre Wohnung verlieren. Hier sind eher Sozialarbeiter und auch die ambulante Psychiatrie gefragt als die Ordnungsbehörden. Wobei ich darauf hinweisen möchte, daß auch die Möglichkeit einer zwangsweisen Unterbringung gem. Psychisch-Kranken-Gesetz (in NRW) gegeben sein kann.--Rechtsexeget

Nein, deine Ansicht bezgl. Grundrechte ist falsch. Diese haben in erster Linie eine Abwehrfunktion. Sie gewähren aber darüber hinaus sowohl Leistungs- als auch Teilhaberechte und begründen Schutzpflichten des Staates (das ist nicht meine bescheidene Meinung, sondern die von allen schlauen Juristenköpfen in diesem Lande: z.B. Pieroth, Maurer, Münch, Maunz ... siehe auch den Wikipedia-Artikel zu "Grundrechte").
Da Du ja auch sehr interessiert an diesem Thema bist kann ich nur nochmal die oben geposteten Artikel empfehlen. Insbesondere: Erichsen, Hans-Uwe/Biermann, Christian: Obdachlosigkeit als gefahrenabwehrrechtliches Problem, Jura 1998, 371. Daran lässt sich, als kleiner Nebeneffekt, auch super das juristische "Allgemeinwissen" zum Thema Sicherheits-/Ordnungsrecht auffrischen. Erhältlich in jeder gut sortierten Uni-Bibliothek (solange der Band nicht von einem fiesen Zeitgenossen verstellt wurde ;-). Guten Rutsch!
--84.56.95.171 00:02, 29. Dez. 2006 (CET) Flo

Ich würde als kurze und nicht ganz so politisch unkorrekte Alternative das österreichische Wort "Sandler" vorschlagen. Auch nur zwei Silben, klingt auch noch rein euphonisch gesehen recht hübsch, und hat nicht den harten Klang von "Penner".

stat. Zahlen

Also derjenige, der diesen Abschnitt verfasst hat, und mit Zahlen richtiggehend "um sich wirft" sollte in einer ruhigen Minute diesen Abschnitt noch einmal durchgehen, denn abgesehen davon, dass die Zahlen falsch sind, sind Sie auch noch in sich nicht schlüssig. Wäre schön, wenn das mal jemand korrigieren könnte....--62.134.61.23 13:56, 13. Jul 2006 (CEST)

Könnte man nicht auch die Quellen angeben? Flo --84.56.107.164 12:07, 29. Nov. 2006 (CET)

Ich habe dsbzgl. gegoogelt und in etwa die Größenornung von über 800000 vorgefunden. Ich werde sehen, daß ich noch entsprechende Literatur heranziehe, damit das entsprechende Zahlenwerk auch durch Quellenangaben belegt werden kann. Vorausschickend kann ich allerdings schon einmal anmerken, daß eine exakte Statistik nicht zu finden sein wird. "Unser" Staat hat nun nicht gerade ein großes Interesse, eine genaue Bestandserhebung vorzunehmen, da so sein Versagen in sozialer Hinsicht gar zu offensichtlich wäre. Es scheint ihm vielmehr daran gelegen, daß die ganze Misere Obdachlosigkeit, u.a. auch von ihm verursacht, möglichst im Sinne einer Exploration unerwähnt bleibt, lieber Klischees bedient werden mögen. Von einer gewissen Dunkelziffer ist daher auszugehen. --Zündkerze 23:21, 13. Jan. 2007 (CET)

ausland

ich finde, es fehlen verweise auf das ausland. es ist ja kein rein deutsches prob. speziell die homeless people in den usa fände ich interessant. Intruder35 23:57, 22. Sep 2006 (CEST)

Vergleiche sind immer lohnend! --Zündkerze 23:23, 13. Jan. 2007 (CET)

in Oesterreich sind in Notunterkuenften Tag und Nacht diplomierte Sozialarbeiter praesent.Ebenso in Tagestreffs und als Streetworker.
Obdachlosen wird in Oesterreich wie jedem Sozialhilfeempfaenger monatlich die Sozialhilfe auf ihr Bankkonto ueberwiesen. Bei einer verbesserten Lebenslage muss die  Sozalhilfe bei Ueberschschreiten eines bestimmten Einkommensbetrages zurueckerstattet werden("rebondierbar")     

Obdachlose Sozialhilfeempfaenger sind ebenso krankenversichert wie wohnungsinnehabende Sozialhilfeempfaenger.


 Zu Frankreich: die Einrichtung des allgemeinen Notrufes "115 obdachlos"
ist zu verdanken  Jacques Chirac (Staatspraesident = Kanzlerin)  und
Xavier Emmanuelli (Arzt und Nationalversammlungsdeputierter = Bundes-
tagsabgeordneter)

Obdachlose trinken gerne Bier(zumeist Hansa) (nicht signierter Beitrag von 131.220.192.105 (Diskussion | Beiträge) 15:47, 23. Sep. 2009 (CEST))

 siehe auch : wikipedia - "homelessness in europa"

Obdachlosendiskriminierung

Ich habe gerade diesen Artikel angelegt. Schaut doch mal, ob ihr was verbessern könnt. Lieben Gruß, -- schwarze feder 18:54, 6. Feb. 2008 (CET)

Letzter Absatz

Könnte man den letzten Absatz eventuell umbenennen? Hat jemand eine Idee? Ich würde 'Beisetzung' oder 'Bestattung' vorschlagen. --Kloot 13:31, 20. Feb. 2008 (CET)

Missbruach und Abhängigkeit

Im Absatz "Folgen von Wohnungslosigkeit" kommt ein erbarmungslos sinnvoller Link vor: "Missbruach und Abhängigkeit" (sic). Da hier IPs nicht erwünscht sind, sollte das jemand mal fixen.

"Eine Unterbringung lediglich während der Nachtzeit ist rechtswidrig." Beleg?

Was mir fehlt ist eine Doku über die Auswirkung von Hartz IV auf Wohnungslose (nicht nur das Entstehen von Wohnungslosigkeit - das wird mit einem Satz erwähnt - sondern die Versorgung bereits Wohnungsloser).

Ein Blick in die USA wäre nicht schlecht - dort leben offenbar eine Reihe von Leuten in ihren Autos - sogar Erwerbstätige, zumal beispielsweise in Silicon Valley die Mieten etwas hoch zu sein scheinen.

Abgesehen davon scheint mir der Artikel frappierend gewissem klassenbewussten Sozialgesallere der 80er zu ähneln. Aber das mag ich mir einbilden. --84.58.201.139 08:40, 24. Mai 2008 (CEST)

Sesshaftigkeit als Norm

Der Artikel scheint mir einen antiziganististischen Subtext zu enthalten, indem er Nichtsesshaftigkeit durchweg negativ bewertet (überwiegend allerdings nur zwischen den Zeilen). Schon das Alte Testament berichtet über den Streit zwischen Sesshaften und Nomaden. Dass ein Nomadendasein jahrtausendelang für Menschen das Selbstverständlichste von der Welt war, scheinen viele vergessen zu haben. Durch die Globalisierung wird zudem die Idee der Dauersesshaftigkeit in Frage gestellt: Es gibt Wohnmobilsiedlungen in den USA, Prominente wie Udo Lindenberg wohnen ständig im Hotel, und Massen von offiziell Sesshaften verbringen insgesamt vielleicht drei Wochen im Jahr „zu Hause“ (d.h. an ihrem offiziellen Wohnsitz).

Ich finde, es müsste einen Abschnitt geben, in dem Sesshaftigkeit als Norm problematisiert wird. --CorradoX, 18:42, 30. Mai 2008 (CEST)

Kritik

  • heute spricht man NICHT mehr von obdachlosigkeit sondern von wohnungslosigkeit. dieser fehler zieht sich durch den gesamten artikel
  • zu den ursachen fehlt meiner meinung nach, dass man auch OHNE selbstverschulden in die WOHNUNGSLOSIGKEIT geraten kann!
  • bei den folgen fehlt meiner meinung nach, das fehlen sozialer kontakte / rückzug aus dem gesellschaftlichen leben!
  • maßnahmen gegen obdachlosigkeit hört sich für mich zu negativ / abwertend an. schlage daher vor : Interventionen FÜR Wohnungslose
  • bei den weblinks fehlen mir persönlich seiten von einrichtungen / trägern, an die man sich wenden kann
  • allgemein ist mir der artikel zu negativ / abwertend / distanziert geraten !!!! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 88.75.44.70 (DiskussionBeiträge) 17:29, 25. Nov. 2008 (CET))

Der wichtigste Grund, der zur Wohnungslosigkeit führt, wurde im Artikel, wohl aus ideologischer (bürgerlicher) Voreingenommenheit, erst garnicht erwähnt, es ist die mangelhafte soziale Absicherung, die auch in diesem Lande vorherrscht. Wem eine zu geringe Alimentierung zugestanden wird, dem droht stets das Gespenst der Obdachlosigkeit, das wie ein Damoklesschwert über ihm schwebt. Eine, oder mehrere unvorhergesehene finanzielle Zusatzbelastungen und schon kann die Miete nicht mehr entrichtet werden. Die Umverteilung von Unten nach Oben trägt maßgeblich zu diesem desolaten Zustand bei, bzw. evoziert sie. Daran ändert auch nichts, dass sich Deutschland als sozialer Rechtsstaat ausgibt. Die reale existierende Sozialmisere sollte daher unbedingt in den Artikel aufgenommen werden, sofern keine bloße Etikettierung und Stigmatisierung prekarisierter Menschen vorgenommen werden soll. --Bagerloan 14:49, 2. Mär. 2009 (CET) (Peter H.)

Warum sind Menschen obdachlos

Ich habe mir jetzt den ganzen Artikel und auch diese Diskussionsseite komplett durchgelesen, und trotzdem ist mir der Grund für Obdachlosigkeit nicht klar geworden. Einerseits lese ich, das Menschen in Deutschland ein Recht auf eine menschenwürdige Unterkunft haben. Andererseits gibt es hunderttausende von Obdachlosen in Deutschland. Sind das Menschen, die auf der Strasse leben, oder Menschen die in der Unterkunft leben, auf welche sie Anspruch haben, aber nicht in einer eigenen Wohnung? Warum leben Menschen auf der Strasse? Weil sie psychsiche Probleme haben und sich auf der Strasse "am wohlsten" fühlen oder weil die vom Staat zur verfügung gestellten Unterkünfte auch nicht besser sind als auf der Strasse zu leben? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.144.89.12 (DiskussionBeiträge) 22:43, 12. Dez. 2008 (CET))

menschenunwürdige Notunterkünfte

Gestern stellte der bekannte Schriftsteller Wallraff sein neuestes Buch "Ganz Unten" vor. Hierbei geht es um Obdachlose sowie u.a. auch um deren Notunterkünfte. Wallraff fand heraus, dass die Notunterkünfte besonders in Hannover, Frankfurt und München äußerst miserabel sind. So wurden daraufhin, Notunterkünfte in Frankfurt gezeigt, wo 4 Personen einen Raum benutzen müssen. Schlägereien und übermäßiger Alkoholkonsum sind dort an der Tagesordnung. 160-200 Obdachlose werden lediglich von 2-3 Sozialarbeitern betreut. Der Artikel weist darauf hin, dass auch Obdachlose ein Recht auf menschenwürdige Unterkunft haben. Dabei übersieht er jedoch geflissentlich, dass dies in der Praxis keineswegs zutrifft. Daher ist der Artikel entsprechend zu ergänzen. --Bagerloan 09:52, 5. Mär. 2009 (CET)

Bild austauschen

Ich habe das Bild:Ffm-obdachloser.jpg bearbeitet und das Gesicht unkenntlich gemacht - bitte gegen das neue, bearbeitet Bild:Ffm-obdachloser 2.jpg austauschen.

--Kamel15 20:04, 25. Dez. 2008 (CET)

Herzlichen Dank für die Mühe. Da es sich jedoch um Bilder handelt, die von Wikimedia Commons in ihrer vorliegenden Fassung zur Verendung freigegeben wurden, gehe ich davon aus, daß die abgebildeten Personen ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben. --Psychoanalyse 21:10, 25. Dez. 2008 (CET)
Auch bei commons gibt es keine Bildredaktion, die Bilder nach Prüfung freigibt. Aufgrund der Masse an Bildern, die dort geseichert werden, kann es auch vorkommen, dass dort Bilder zur Verfügung stehen, die Urheberrechte oder auch Persönlichkeitsrechte verletzen. bei Datei:Ffm-obdachloser.jpg und Datei:HomelessParis 7032101.jpg wird darauf mit einem Baustein auch besonders hingewiesen. Ich bin nicht der Meinung, dass die Anhäufung der Bilder zur Verbesserung des Artikels führt, vielmehr wirkt das auf mich gerade in dieser Auswahl wie Effekthascherei. Auch die Retuschen machen die Situation nicht besser. --lyzzy 21:38, 25. Dez. 2008 (CET)
Grund für meine Bildretuschen war folgender Beitrag von WP:FzW, den ich mal hierher kopiere: "Ich kenne mich mit vielen juristischen Dingen zwar nicht ganz so gut aus, aber die (meisten) Abbildungen in Obdachlosigkeit#Folgen_von_Wohnungslosigkeit halte ich für sehr bedenklich, insbesondere diese, wo ein Gesicht klar zugeordnet werden kann. Mal abgesehen vom Rechtlichen, halte ich es auch von ethischen Gesichtspunkt her für grob fahrlässig und einer Enzyklopädie nicht dienend. Daher sollten die bedenklichen Bilder imho entfernt werden, mit weihnachtlichen Grüßen ----Zaphiro Ansprache? 19:42, 25. Dez. 2008 (CET)" --Kamel15 19:03, 26. Dez. 2008 (CET)

Literatur

Paegelow,Claus: Bibliografie Wohnungsnot und Obdachlosigkeit, 2008 ISBN 978-3-00-025307-2

Reitzig, Katja: Die polizeireichtliche Beschlagnahme von Wohnraum zur Unterbringung Obdachloser, ISBN 3-428-11071-4 (nicht signierter Beitrag von 89.182.211.189 (Diskussion | Beiträge) 11:11, 7. Jun. 2009 (CEST))

Entwicklung in NRW

Wenn die Zahlen abgenommen haben, stimmt die Statistik eindeutig nicht. Benutzer:Atlan da Gonozal hat da recht. Bitte bearbeiten PG 00:07, 6. Jan. 2009 (CET)

Ist gefixt. http://www.it.nrw.de/statistik/g/daten/eckdaten/r312obdachlos.html --Rocky16 16:37, 14. Okt. 2009 (CEST)

Reformation als Beginn von Armut und Besitzlosigkeit ?

"Beginnend in der Reformationszeit führte Wandel der Gesellschaft viele Menschen in Armut und Besitzlosigkeit"

Hat das irgendwer mit dem Kürzel SJ hinter seinem Namen geschrieben? Da braucht man ja nicht näher darauf einzugehen, warum dieser Satz der reinste Humbug ist. Ich habe hier zwar nichts zu melden bei Wiki, aber irgendjemand der sich dazu im Stande sieht, sollte diese Aussage mal überprüfen und ggf. löschen. (nicht signierter Beitrag von 82.206.64.191 (Diskussion | Beiträge) 21:56, 5. Jul 2009 (CEST))

Informationen über Staatliche Hilfen wie ALG II für Obdachlose

Gibt es Informationen über finanzielle oder andere Staatliche Hilfen für Obdachlose in Deutschland? In den letzten Tagen kam im Fernsehen eine Dokumentation mit Günter Wallraff in der berichtet wurde das Obdachlose keine Unterstützung wie Hartz 4 vom Staat bekommen weil sie eben keine Wohnung haben bzw. nicht gemeldet sind. Leider wird auf diese und andere Gegebenheiten nicht im Artikel eingegangen. Ich habe schon von einigen Mitmenschen Aussagen gehört wie "ich gebe Obdachlosen nichts weil sie ja Hartz 4 beantragen können und sogar eine Wohnung bezahlt bekommen, aber sie wollen ja nicht, selber Schuld". Diese Aussagen sind natürlich genau so falsch wie Aussagen das ALG II Empfänger ihre Telefonkosten oder ein Busticket bezahlt bekommen oder ignoriert wird das es noch dutzende Ausgaben gibt die nicht vom Regelsatz gedeckt werden. Warum sind darüber keine Informationen im Artikel? Wie finanzieren sich Obdachlose und wieviel Geld oder andere Hilfen bekommen sie? --87.189.123.54 02:55, 19. Dez. 2009 (CET)

Das würde mich auch interessieren. Ich bin auch davon ausgegangen das Obdachlose genau so Anspruch auf Hartz IV haben wie jeder andere Arbeitslose der kein Geld aus der Arbeitslosenversicherung bekommt oder länger als ein Jahr arbeitslos ist. Für Menschen die zum Beispiel wegen einer Krankheit gar nicht mehr arbeiten können gibt es doch immer noch so was wie die frühere Sozialhilfe? Es wird doch nicht jeder direkt in Rente geschickt oder umgeschult. Was macht den ein Obdachloser der kein Geld durch betteln eingenommen hat, alle Hilfen wie Obdachlosenheim oder Tafel sind doch Sachleistungen. --Chuck die Bohne 04:13, 29. Dez. 2009 (CET)

Krankheiten...

Leute! Interessanter Artikel, aber die "Eiterbeulen am ganzen Körper" und Nennung von AIDS als Folge von Obdachlosigkeit ist sehr polemisch und undifferenziert. Durch Obdachlosigkeit alleine bekommt man kein AIDS, auch die anderen Erkrankungen/Zustände sind Folgen von schon erwähnten Faktoren. Also diesen Punkt gelöscht. Max (nicht signierter Beitrag von 88.64.0.177 (Diskussion | Beiträge) 14:51, 26. Dez. 2006 (CET))

Ja, da sind einige Dinge am Artikel zu verbessern. Bitte tu dies. --Juliabackhausen 10:49, 14. Jan. 2011 (CET)

Lionel Thelen

Immer wieder ist hier im Artikel als auch im Artikel Obdachlosendiskriminierung die Rede von einem Lionel Thelen, der des öfteren zitiert wird. Wer der gute Mann allerdings ist wird nirgends erwähnt. Auch ein eigenes Lemma hat der Knabe nicht. Wer ist das und könnte man das in Form einer Einleitung (kurzer Erklärung wer es ist und warum man ihn zitiert) hier einbauen? --Spiteactor 19:32, 1. Jul. 2010 (CEST)

Ja, da sind einige Dinge am Artikel zu verbessern. Bitte tu dies. Googeln, wer der Typ ist und dann einbauen oder seinen Namen überall mit seinen Zitaten rausschmeißen. --Juliabackhausen 10:50, 14. Jan. 2011 (CET)

Sandler

Ich schaue ~ nach. Werde im Begriffsartikel auf Obdachlosen verwiesen. Das ist freilich mit dem Artikel hier verlinkt. Und -- Sandler kommt überhaupt nicht vor. Clochard schon. Chlochard hat sogar einen eigenen WP-Artikel. -- Mithin: Es fehlt ein Abschnitt: Bezeichnungen für Obdachlose. Wobei gleich die Frage ist, wo die Grenzen der Obdachlosigkeit liegen. Und ob es nicht auch noch andere Bezeichnungen gibt, die z. B. abwertend sind (Penner) oder wissenschaflich-neutral (sozial Ausgegrenzter). Aber das sind dann die Feinheiten. --Delabarquera 09:42, 20. Jan. 2012 (CET)

krankheiten

wie lässt sich belegen, dass obdachlosigkeit geistesstörungen verursachen kann (bsp. schizoprenie oder psychosen) oder psychische störungen wie depressionen. nach meiner auffassung ist die behauptung völlig haltlos. (nicht signierter Beitrag von 87.170.8.216 (Diskussion | Beiträge) 22:43, 3. Jun. 2008 (CEST))

Ja, da sind einige Dinge am Artikel zu verbessern. Bitte tu dies. --Juliabackhausen 10:50, 14. Jan. 2011 (CET)
Nein, zumindest an dieser Stelle sind keine "Dinge" am Artikel zu verbessern und folglich möchte dies auch niemand tun. Man könnte höchstens Inhalte ausbauen, doch das kann man immer. Was nach "Auffassung" irgend einer IP so "völlig haltlos" ist, interessiert keinen Menschen, ausgenommen den hinter der IP. Der im übrigen wissen sollte, wie jeder einigermaßen gebildete Mensch, dass das mit dem "Belegen" von Krankheitsursachen so eine Sache ist..! Erst recht ja wohl dann, wenn die fraglichen Krankheiten auch noch psychischer Natur sind. Was bitte willst du da wie "belegen"? Oder wer soll das wie tun?! Dass aber wohnungslose Individuen grundsätzlich und erheblich häufiger "psychische Auffälligkeiten" zeigen, als solche aus der sesshaften Bevölkerung, ist eine banale, statistische Tatsache. Ebenso unbestritten ist, dass der chronologische, bzw. kausale Pfeil hierbei in beide Richtungen zeigt, soll heißen, es ist klar, dass eineseits psychische Krankheiten oft schon da gewesen sind, zu dem Zeitpunkt, als jemand wohnungslos wurde und ihrerseits eine (von womöglich vielen), wenn nicht gar die entscheidende Ursache hinter der Wohnungslosigkeit sein können. Andererseits ist leicht nachvollziehbar, dass Wohnungslosigkeit sich von da an ja wohl am Ehesten und "eher" negativ (verstärkend, einfahrend, Hinzukommen neuer Symptome, etc.) auf den weiteren Krankheitsverlauf auswirken wird. Wie überhaupt jedes traumatisierende Erlebnis, das einem Menschen zustoßen kann, ist es natürlich aber auch möglich, dass Wohnungslosigkeit im Verbund mit all ihren Konsequenzen "allein" eine (u. U. schwere) psychische Erkrankung erst hervorrufen kann. Insbesondere offensichtlich (aber icht nur) dann, wenn eine latente Veranlagung schon gegeben war. Das sind dann jedoch "Dinge", über die man sich, entspr. Interesse überhaupt mal vorausgesetzt, leichtens informieren kann, bzw. könnte. Hier aber einfach mal so ein "völlig haltlos" reinhauen und wieder verduften, ist doch Käse. Der Artikel ist ausbaufähig, wie jeder andere auch, aber an der genannten Stelle erkenne jedenfalls ich und in der ggw. Version nichts als banale, unstrittige Faktenlage. Und ich bin nicht mal (ihr) Autor. -- Zero Thrust 13:43, 20. Sep. 2011 (CEST)
Der anonyme Benutzer hat, völlig zurecht, nach einem Beleg für diese These gefragt. Ein Beleg ist es nicht, dass dies "jeder einigermaßen gebildete Mensch" so sieht. Laut "Zero Thrust" (seltsam, dass jemand mit so einem Nick in dieser Weise argumentiert) kann man sich darüber leicht informieren, ich habe allerdings keine wissenschaftlich vertrauenswürdige Quelle gefunden. Die Aussage, dass der Artikel nur unbestrittene Faktenlage enthält ist falsch, da Anonymus eben dies bestreitet. -- Martin 77.12.227.221 22:12, 1. Feb. 2012 (CET)Wie gesagt, die Quellen sind die Örtlichkeiten selbst; es hängt nur davon ab, ob man dazu hinter offenen Türen, ungeheizt usw. m(s. Wallraff Hannover) zu nächtigen bereit ist und dann z.B. von früh bis zur Öffnung abends draußen 'rumlaufen will.- Wie sagte schon Humboldt "schlimm sind die Anchauungen (Weltanschaung) derer, die die Welt nie angeschaut

Wie war den die Situation im Nationalsozialismus?

Wie war den die Situation im Nationalsozialismus? Gibt es Informationen über den Umgang von Obdachlosen im Nationalsozialismus? Erst mal denk man sich das die Nazis alle Obdachlosen in ein KZ gesteckt haben, aber war das wirklich so? --91.57.30.67 13:46, 12. Feb. 2012 (CET)

Massive Anschuldigungen ohne Quelle

"In Wirklichkeit sehen sich Obdachlose aber in eine Situation gestellt, die jenseits von Asylmauern unbekannt sein dürfte: so muß auch in von Frauen und Männern belegten Häusern bei offenen Türen allein im Haus geschlafen werden, der Schlafraum ist mit Matratzen ausgelegt, Frauen und Männer schlafen im selben Zimmer, von Personal "zwecks Sicherstellung" abgenötigtes Gepäck usw. wird nicht wieder herausgerückt, Frauen rangieren nach Männern, was sowohl die Unterbringung als auch Essensversorgung betrifft, Schlafräume werden vorsätzlich nicht gereinigt."

Hier ist noch nicht einmal ein Zeitungsartikel als Quelle genannt. Wenn hier keiner eine Quelle hat, schlage ich die Löschung ab dem 6. März 2012 vor (2 Wochen Frist). --46.115.0.223 19:26, 20. Feb. 2012 (CET)

Mobilität

Haben Obdachlose denn normalerweise einen festen "Wohnort", also einen bestimmten Schlafplatz, Notschlafstätte, Stadtviertel etc. wo sie regelmäßig unterkommen, oder suchen sie desöfteren mal einen neuen, besseren Platz?--Antemister 23:16, 16. Jun. 2011 (CEST)

Im Allgemeinen wohl schon, so dass Polizei und Post meist fündig werden. --Bagerloan (Diskussion) 23:28, 5. Apr. 2012 (CEST)

Wo ist der Beleg?

Dafür, dass 80 % der alleinstehenden Obdachlosen Männer sein sollen, fehlt eine Quellenangabe. Diese Behauptung widerspricht auch der im Verlauf angegebenen Schätzung:

"Für das Jahr 2006 schätzt die BAG W die Verteilung der Wohnungslosen auf 11 % Kinder, 25 % Frauen, 64 % Männer."

Ergo: Bitte belegen oder löschen! (nicht signierter Beitrag von 84.60.241.78 (Diskussion) 00:57, 19. Apr. 2012 (CEST))

DDR

Die DDR ist nun seit über 20 Jahren Vergangenheit. Ich finde, man sollte den Abschnitt DDR bei diesem Thema löschen, da er nicht mehr relevant und nicht mehr zeitgemäß ist. (nicht signierter Beitrag von 87.139.181.191 (Diskussion) 08:28, 19. Jan. 2011 (CET))

Die Deutsche Demokratische Republik ist im Kontext des Artikels sehr wohl relevant. Der komplette Artikel ist nämlich extrem deutschlandlastig. Geschrieben wird hier nicht über das Phänomen einer fehlenden Wohnung (in Indien, Brasilien, China, Deutschland) mit einem Abschnitt zur Geschichte, in dem über Obdachlosigkeit in der Sowjetunion unter Lenin, der Obdachlosigkeit in der DDR unter Ulbricht, in China unter Mao, in Chile unter Pinochet etc. berichtet wird. Es geht hier offensichtlich um das Leben deutscher Berber und die Frage, ob die (westdeutsche) Gesellschaft mit ihrem gigantischen finanziellen Aufwand (u.a. zigtausende sog. Sozial-Jobs) für diese Personengruppe überhaupt irgend etwas sozial relevantes erreicht. Also ein klassischer Rechtfertigungsartikel.-- 84.142.8.78 16:20, 21. Mär. 2011 (CET)
Der Abschnitt über die DDR ist DURCHAUS relevant - gerade im Kontext zu jetzigen Situation. Er ist darüber hinaus jedoch tendenziös. Ich habe in 25 Jahren NIEMANDEN gesehen, der dort auf der Straße leben mußte; DDR-Menschen mußten alle arbeiten, und damit dies möglich war waren irgendwelche Leute immer irgendwie bereit , die ohne Wohne übernachten zu lassen , damit sie am nächsten Tag auch noch arbeiten konnten.Den ersten Obdachlosen habe ich erst um 1991/92 erlebt, die sichtbar wurden , da kein Bedarf mehr an Arbeitskräften bestand und somit auch keine Notwendigkeit alle, aber auch alle für den nächsten Arbeitstag fit zu halten, womit auch die mirakulöse Gastfreundschaft verschwunden war. Das war eine Zäsur! Natürlich gab es Mangel an Wohnraum. Teile der Bevölkerung haben recht beengt bzw. nicht gerade luxuriös gelebt. Daraus die Formulierung "In der DDR gab es offiziell keine Obdachlosigkeit,..." abzuleiten, ist schon reichlich kühn. Denn das impliziert, daß es inoffizielle Obdachlosigkeit gegeben hätte. Das ist schlicht und ergreifend Unsinn - entspricht aber dem Bild, das meinungsbildende Kreise gern von der DDR zeichnen. -- Ostpreuße 11:22, 29. Jan. 2012 (CET)
Der für den Artikel relevante Inhalt des DDR-Absatzes geht über dessen ersten Satz nicht hinaus- der Rest sind Mutmaßungen. Ebensogut könnte ich behaupten, nicht der billige Wohnraum sei die Ursache gewesen, sondern der Umstand, dass niemand wegen Mietschulden, auch jahrelangen, den Verlust seiner Wohnung zu befürchten hatte. Man lese zB alte Gerichtsberichte von Rudolf Hirsch- dort wird häufig erwähnt, dass die Angeklagten jahrelang folgenlos keine Miete gezahlt hatten. --Thorbjoern (Diskussion) 08:23, 18. Jul. 2012 (CEST)

Überarbeiten

Der ganze Artikel benötigt wegen seiner fast durchgehenden Beleglosigkeit bei vollgestopfter Literaturliste (Quellen werden durch Behauptungen ersetzt) und seinem peinlich-abgehackten Schülerstil dringend eine Überarbeitung. --Thorbjoern (Diskussion) 08:37, 18. Jul. 2012 (CEST)

Könntest Du bitte ein konkretes Beispiel aus dem Artikel ausweisen, für das, was Du einen "peinlich-abgehackten Schreibstil" nennst. Und dann bitte ich noch um einen Vorschlag, wie derselbe Inhalt Deiner Meinung nach formuliert werden sollte. Ich habe den Artikel eben vor Deinem Diskussionsbeitrag grob gelesen und mir ist nichts Negatives aufgefallen. --michaelsy (Diskussion) 17:01, 10. Aug. 2012 (CEST)

unterstandslos

Der Begriff "Unterstandslos" kommt im Artikel gar nicht vor, in Österreich ist er jedoch der amtlich gebrauchte Begriff (Ämter, Behörden, etc.) für "Obdachlos". --84.113.251.219 18:42, 5. Apr. 2013 (CEST)

Heitmeyer

Muss eigentlich der notorische Heitmeyer hier rein? Ich meine, man sieht mit bloßem Auge dass das Stuss ist, in keiner anderen Gesellschaftsform kümmert sich der Staat so sehr um Obdachlose, und der "große Sozialabbau" im vergangenen Jahrzehnt hat laut Statistik die Zahl der Obdachlosen halbiert. Wie DDR und UdSSR mit diesen Leuten umgegangen sind ist auch bekannt.--Antemister (Diskussion) 21:56, 14. Sep. 2012 (CEST)

Es geht da nicht um die DDR oder die UdSSR sondern um die BRD im 21. Jhd. Und da wagt der Kerl eben einen Erklärungsversuch. So what? Einen ernsthaften Grund für die Löschung sehe ich in deiner Argumentation nicht. --Chricho ¹ ² ³ 01:36, 18. Sep. 2012 (CEST)
Der Herr behauptet mal eben, die "Ökonomisierung des Sozialen [...] [hat] zur Folge [dass man] Menschen stärker nach dem Kriterium der Nützlichkeit betrachtet", und zwar für die BRD des 21. Jhd. Nun nenne mir mal eine andere Gesellschaft, in der man sich so intensiv um solche, nennen wir sie mal "unnützen Esser" kümmert! Solange das nicht beantwortet ist, zumindest aber Vergleichzahlen vorliegen, ist das nicht viel mehr als eine Beschimpfung unserer Gesellschaft. Sollte nicht Teil der WP sein.--Antemister (Diskussion) 23:00, 18. Sep. 2012 (CEST)
Ums Kümmern geht es da doch gar nicht, es geht um gesellschaftliche Akzeptanz. Und bei der speziell um die Entwicklung in der BRD in den letzten paar Jahren. Da hat er eben eine Verschlechterung festgestellt, die er versucht zu erklären. Ich kenne mich mit dem Gebiet überhaupt nicht aus, aber dies erscheint mir eine relevante Untersuchung und Stellungnahme, die, solang es nichts besseres gibt, gut in den Artikel passt. Zur Akzeptanz in anderen Ländern oder in UdSSR und DDR kann ich nichts sagen. Dass es Probleme gibt und hierbei regionale Unterschiede ist jedoch wohl offensichtlich. Dass es Regionen gibt, in denen es mit der Akzeptanz besser bestellt ist als in Deutschland, erscheint nicht unwahrscheinlich. Und diese Studie belegt eben auch eine zeitliche Veränderung. --Chricho ¹ ² ³ 01:06, 19. Sep. 2012 (CEST)

Der Grund für die geringe Akzeptanz ist vermutlich-zumindest bezogen auf die gesunden Erwachsenen unter den Obdachlosen- dass prinzipiell jeder von ihnen über Sozialgelder die Miete bezahlt bekäme-respektive er einen staatlichen Anspruch auf Notunterkunft geltend machen könnte. Gestrichen werden solche Leistungen nur bei schwerer Verletzung seiner Pflichten ( wie Weigerung sich beim Amt zu melden, schlichte Ablehnung; tw. steht es auch im Artikel). Arbeitslosigkeit alleine passt allerdings nicht direkt zu den Ursachen, da Miete grundsätzlich übernommen wird. Gruß,93.128.93.189 21:20, 4. Mai 2013 (CEST)

Wie dem auch sei. Aber hier wird eine zweifelhafte Studie dieses Herrn als maßgebliche Quelle für einen WP-Artikel herangezogen. Auch Heitmayer selbst "mutmasst" nur, was hier im Artikel fast als Tatsache hingestellt. Belege hat ernicht, auch keine Meinungen, die etwas älter als ein jahrzehnt sind. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit stellt recht deutlich die Zweifelhaftigkeit der ganzen Studie. So was kann man wirklich nicht hier als Basis eines Artikels nehmen.--Antemister (Diskussion) 14:56, 27. Mai 2013 (CEST)


Hier sollte jemand etwas schreiben, der sich mit dem Thema befasst hat. Jemand, der Gründe für Obdachlosigkeit differenziert darstellen kann, nach dem der Begriff definiert wurde. Jemand, der die Szene etwas kennt, der die offiziellen Darstellungen kennt und der die soziokulturelle Thematik auch unter rechtlichen Aspekten bearbeiten kann. Das Thema ist wichtig, Abgrenzungen zu den vorgeschlagenen Zusammenlegungen sind denkbar und erforderlich. Der Artikel ist momentan vollständiger Murks. (nicht signierter Beitrag von 46.115.66.39 (Diskussion) 03:39, 3. Jan. 2014 (CET))

GND:4042870-9 Sachbegriff: Obdachlosigkeit

Hallo! Siehe http://d-nb.info/gnd/4042870-9/about/html ‫·‏לערי ריינהארט‏·‏T‏·‏m‏:‏Th‏·‏T‏·‏email me‏·‏‬ 01:08, 4. Feb. 2014 (CET)

"Folgen"

In diesem Kapitel ist der Unterpunkt "gewalttätige und sexuelle Übergriffe ...". Dabei ist nicht klar, ob das passiv oder aktiv gemeint ist. --Martin zum Überlegenzum Überzeugen 11:49, 11. Mär. 2014 (CET)

Hallo Sepia, stimmt. Ich habe es daher rausgenommen. Grüße, -Schotterebene (Diskussion) 19:54, 8. Aug. 2014 (CEST)
Erst mal danke für den Hinweis, auch dafür, dass reagiert wurde, ich hab das hier leider übersehen. Allerdings würde ich den Punkt an sich gern wieder reinnehmen. Er ist ja nicht falsch, sondern war nur undeutlich formuliert. Das wurde zwar nicht von mir eingestellt, aber es ist garantiert passiv zu verstehen (vgl. dagegen den letzten Punkt) und wird in der Form wohl auch kaum angezweifelt werden?! Kann ich mir jedenfalls kaum vorstellen. Quellen wären ganz unabhängig davon natürlich immer besser (und sicher nicht schwer zu finden). Gänzlich übergehen sollte man den (Un)sicherheitsaspekt in einem Artikel über Obdachlosigkeit aber auf keinen Fall, denn das ist nun mal eines der gravierendsten Probleme, wenn du auf der Straße bist. Schlagwörter zum Nachschlagen wären etwa Hate crime und Obdachlosendiskriminierung, aber da geht es leider erst los. Auch, dass obdachlose Menschen regelmäßig Opfer von Raub- und Diebstahldelikten werden, ist eine Tatsache, mag es auch nicht für jeden auf der Hand liegen. (In puncto "sexuelle Übergriffe" bitte bedenken, dass es auch obdachlose Frauen, Jugendliche und Kinder gibt.) Hat jemand etwas einzuwenden? -ZT (Diskussion) 20:32, 8. Aug. 2014 (CEST)

Ursachen

Nur als Hinweis, mir's nicht entgangen, dass es da, wo ich die Quelle änderte, um Ursachen geht und nicht um Folgen. So gesehen ist es jetzt auch nicht optimal, da meine Quelle sich auf bereits obdachlose Männer bezieht. Das tut der zuvor angeführte Artikel aber genauso, nur dass dort versucht wird, aus zum Zeitpunkt der Untersuchung bestehenden Erkrankungen auf Ursachen der Obdachlosigkeit zu schließen. Konsens ist m.W. eh, dass es in puncto Krankheiten um beides geht, d.h. sie sind grundsätzlich mögl. Auslöser wie auch Folge von Obdachlosigkeit. Und häufig ist in der Anamnese auch gar nicht mehr zu klären, wie weit eine bestimmte Krankheit zeitlich zurückgeht. Ein entsprechender Beleg, der das so auf den Punkt bringt, wär aber schön und ich werd da auch noch mal gucken. Ich wäre ebenso damit einverstanden, die in dem Zeitungsbericht thematisierte spezielle Problematik (Psychosen, bzw. hier insb. Wahnleiden als wesentliche Ursache) gesondert zu erwähnen, daran ist ja nix verkehrt. Aber dann bitte nicht mit der Quelle, die find ich in dem Zushg. einfach unwürdig. -ZT (Diskussion) 20:33, 6. Nov. 2014 (CET)

Nee, Verzeihung, ich setze zurück. Die vorherige Version ist der Überschrift getreuer und dass mir der Bericht nicht gefällt, kein Argument. Stattdessen werd ich mich nach einer Alternative umsehen. -ZT (Diskussion) 20:59, 6. Nov. 2014 (CET)

Lemma Wohnsitzlosigkeit

Das Lemma Wohnsitzlosigkeit verzweigt hierher auf Obdachlosigkeit. Dabei sind diese beiden Begriffe strikt zu trennen. Durch die technischen Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit ist es immer mehr Menschen möglich, ein modernes Nomadenleben mit normaler bürgerlicher Erwerbsarbeit zu verknüpfen. Diese Menschen leben in Wohnmobilen oder Hausbooten, und sind ohne festen Wohnsitz unterwegs. Sie sind nicht obdachlos, und nicht erwerbslos. Sie sind keine Sozialfälle und auch sonst nicht in Not. Vielleicht kann jemand, der sich damit auskennt, diese unpassende Verlinkung von Wohnsitzlosigkeit auf Obdachlosigkeit löschen. ..80.12.35.247 21:47, 23. Nov. 2014 (CET)

Auf der herausgelassenen Seite stet nur Gefasel von Leuten , die niemals obdachlos waren und niemals Obdachlose frequentiert haben!!! welche Schablone wird da aufgelegt ? (nicht signierter Beitrag von 90.13.92.210 (Diskussion) 17:09, 31. Mär. 2015 (CEST))

verdeckte obdachlosigkeit

fehlt hier eindeutig, vielleicht mag es wer einarbeiten?--Abadonna (Diskussion) 22:33, 9. Mär. 2015 (CET)

Was ist das? DU weißt schon dass du hier bei der Obdachlosigkeit, nicht der Arbeitslosigkeit befindest?--Antemister (Diskussion) 22:50, 9. Mär. 2015 (CET)
natürlich weiß ich das und ich weiß auch, wovon ich schreibe. dr. google könnte helfen....--Abadonna (Diskussion) 23:02, 9. Mär. 2015 (CET)
Geht das, was du meinst, in diese Richtung?
Leider gibt es bisher keine international akzeptierte Definition zur Beschreibung von Personen, die nicht über einen hinreichenden Wohnraum verfügen. Aus diesem Grund kommen in den verschiedenen Studien auch unterschiedliche Kriterien (kennzeichnende Merkmale) zum Einsatz, wenn es um die Erfassung der Zielgruppe „Wohnungslose„ geht. Das führte bisher dazu, das man sich an selektierte (ausgewählte) Stichproben halten musste, z. B. an Personen, die örtliche Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Anspruch nehmen. Oder dass es überwiegend männliche Obdachlose sind, die erfasst wurden, während bei obdachlosen Frauen eine hohe Dunkelziffer (nicht bekannt gewordene und damit statistisch nicht erfasste Fälle) besteht. Weibliche Wohnungslose nutzen beispielsweise die vorhandenen Hilfesysteme weitaus weniger und leben zudem oft in einer so genannten verdeckten Wohnungslosigkeit („latente Wohnungslosigkeit„), die natürlich öffentlich weit weniger sichtbar ist als bei Männern.
Quelle: http://www.psychosoziale-gesundheit.net/psychiatrie/obdachlosigkeit.html (meine Hervorhebung)
Das wäre Wohnungslosigkeit i.w.S., darum der Hinweis auf den Schwesterartikel. Wobei Obdachlosigkeit i.e.S. unterschiedlich umrissen und dieser Umriss unterschiedlich begründet wird (wiss. versus behördl. Definition). Wenn klar ist, dass nicht mal von "offizieller" Seite Einigkeit darin besteht, wo die Grenze zu ziehen ist, kann man leicht einsehen, wenn z. B. in den Medien üblicherweise gar keine Differenzierung versucht und stattdessen alles unter "Obdachlosigkeit" abgehandelt wird. Darum mein Verdacht, dass du eigentlich Wohnungslosigkeit im Sinn hast, nur eben in entsprechend latenter Form das. Dazu vielleicht noch, dass man "verdeckt" in diesem Zusammenhang schlussendlich für so etwas wie einen Pleonasmus halten kann, denn es ist zu bedenken, dass das Phänomen Wohnungs-/Obdachlosigkeit grundsätzlich verdeckter Natur ist. Es ist also eher eine Frage des "mehr oder minder". -ZT (Diskussion) 09:59, 10. Mär. 2015 (CET)
nein, meine bemerkung geht ganz klar nicht in Deine richtung. gerne kann amn das auch in beide artikel reinschreiben, es nicht zu erwähnen, weil es keine offizielle definiton gibt und untersuchungen über verdeckte obdachlosigkeit bzw wohnungslosigkeit schwer bis gar nicht möglich sind, halte ich für falsch. bei beiden zu erwähnen. verdeckte OBDACH- und nciht wohnungslosigkeit, weil unter anderem Laut der offiziellen Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe in Deutschland sind Menschen wohnungslos, wenn sie über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen und auf ordnungs- oder sozialrechtlicher Grundlage in eine kommunale Wohnung oder in ein Heim der Wohnungslosenhilfe eingewiesen werden.

Darüber hinaus besteht Wohnungslosigkeit auch, wenn die Betroffenen in einer Notunterkunft oder als Selbstzahler in einer Billigpension leben". frauen, die vielleicht mal für 1 oder 2 nächte gegen sex bei einem kerl unterkommen, sind in meinen augen primär als obdachlos zu bezeichnen.--Abadonna (Diskussion) 11:40, 10. Mär. 2015 (CET) Beiträge) 05:53, 8. Mai 2015 (CEST))

Neue Zahlen für Deutschland

In Deutschland leben immer mehr Menschen auf der Straße. Die Zahl der Obdachlosen sei in den vergangenen zwei Jahren um 50 Prozent auf rund 39.000 gestiegen, teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) in Berlin mit.


http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/deutschland-studie-obdachlosigkeit (nicht signierter Beitrag von 80.154.76.146 (Diskussion) 16:29, 6. Okt. 2015 (CEST))

Sinnloses Bild

Das Bild "Obdachloser in Brighton" ist nicht nur überflüssig (was daran verbessert den Artikel?), sondern zeigt mMn auch keinen Obdachlosen. Eher jemanden, der infolge Alkoholkonsums liegengeblieben ist. Entfernt. 79.204.194.102 07:53, 7. Okt. 2016 (CEST)

Obdachlosigkeit als Folge von Scheidung

Es heisst ja, 80% der alleinstehenden Obdachlosen wären Männer. Kennt sich jemand mit dem Gesetz bezüglich dem Anspruch auf die Unterkunft bei geschiedenen Paaren aus? Vielleicht sollte das auch irgendwo erwähnt/diskutiert werden. Ist das denn ein soziokultureller Aspekt oder handelt es sich hier um etwas rechtliches? Heisst die Quote, dass Frauen eher den Anspruch erteilt bekommen auf Grund der Wünsche der Kinder oder liege ich da vollkommen falsch? Oder liegt es eher daran, dass Männer mehr zur Gewalt tendieren und daher den Anspruch verlieren? (Nicht Partei ergreifend gemeint sondern rein aus Interesse, besonders da 80% eine sehr hohe Quote ist und dies nicht genauer erläutert wird! Ich habe soeben erfahren, dass ein Bekannter von seiner Frau aus dem Haus geschmissen wurde obwohl Freunde behaupten, beide hätten in gewisser Weise (moralisch gesehen) Recht. Sogar die Polizei war vor Ort.) (nicht signierter Beitrag von 95.208.168.40 (Diskussion) 15:57, 21. Dez. 2015 (CET))

Die political correctness erfordert, daß keine Statistiken oder Untersuchungen erstellt werden, die zeigen könnten, daß Frauen in vielen Bereichen bevorzugt werden. Vermutlich neigen aber Frauen eher zur Gruppenbildung und Solidarität, während Männer die Einsamkeit lieben, sei es auf der Straße, sei es in luxuriösen Vorstandsbüros. :-) Unser Menschenbild bewirkt halt, daß die armen Frauen eher Hilfe bekommen (von Männern und Frauen), vielleicht gibt es auch spezielle Frauenwohnheime und Frauenhäuser, während vom Mann erwartet wird, alleine klarzukommen (nicht nur bei Autopannen oder beim Reifenwechsel…). aber speziell zu deiner Mutmaßung wegen Scheidung wäre es interessant, zu wissen, wie das bei Scheidungen im Allgemeinen abläuft mit der Wohnung. Daß jemand aus der Wohnung geflogen ist und bei Freunden unterkommen muß, kenne ich nur aus Filmen. 217.229.86.111 14:39, 28. Nov. 2016 (CET)

en:Homelessness

Ist es überhaupt korrekt, das mit en:Homelessness zu verknüpfen? Müsste nicht eher die Seite Wohnungslosigkeit damit verknüpft sein? --Manorainjan 22:22, 6. Mär. 2017 (CET)

Inhaltlich gesehen sicher ja, die Frage ist aber ob es diesen Unterschied zwischen Wohnungs- und Obdachlosigkeit auch in anderen Sprachen so gibt. Lingua France auf Wikidata ist freilcih immer Englisch, aber das kann auch nicht maßgeblich hier sein. Andererseits ist der Artikel zur Wohnungslosigkeit relativ neu und trennt nicht scharf zum Artikel zur Obdachlosigkeit ab, das trifft aber auch auf den englischen zu. Ist schwierig...--Antemister (Diskussion) 23:40, 6. Mär. 2017 (CET)
Vielleicht hilft es, sowohl die englischen, wie auch die deutschen Artikel nach [2] auszurichten?
  • rooflessness (without a shelter of any kind, sleeping rough)
  • houselessness (with a place to sleep but temporary in institutions or shelter)
  • living in insecure housing (threatened with severe exclusion due to insecure tenancies, eviction, domestic violence)
  • living in inadequate housing (in caravans on illegal campsites, in unfit housing, in extreme overcrowding).

--Manorainjan 00:09, 7. Mär. 2017 (CET)

Bewegung der obdachlosen Arbeiter in Brasilien

Bin gerade über den Artikel über die Bewegung der obdachlosen Arbeiter in Brasilien gestoßen, die versucht, durch Hausbesetzungen der "strukturellen Obdachlosigkeit" (?) in diesem Land zu begegnen. Sollte dieser Aspekt im Artikel über Obdachlosigkeit Platz haben? (zumindest als 'siehe auch'). Fehlt möglicherweise insgesamt der Aspekt "Obdachloseninitiativen", d.h. Bemühungen von Betroffenen oder entsprechenden allgemeinen Bewegungen, dieses Problemfeld anzugehen? Grüße, --Coyote III (Diskussion) 12:14, 3. Aug. 2017 (CEST)

Man könnte damit die etwas einseitige Darstellung im Kapitel Obdachlosen-Szene erweitern. Sollten sich im Laufe der Zeit dort mehrere Verweise auf Initiativen ergeben, kann man das als eigenes Kapitel auslagern. --Manorainjan 13:04, 3. Aug. 2017 (CEST)
Der Abschnitt ist mir beim Lesen auch aufgefallen, den finde ich nicht so ganz glücklich. Vielleicht gehe ich da die Tage mal dran. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 14:02, 3. Aug. 2017 (CEST)

Für Braunschweig ist der Verein, der am spezifischsten mit dem Thema zu tun hat Parkbank e.V., dort machen Obdachlose auch mit. Mehr für als von O. Die Tafel BS --Manorainjan 14:43, 3. Aug. 2017 (CEST)

Rückkehr in die Gesellschaft

Rückkehr in die Gesellschaft - dieser Absatz fehlt mir und ebenso, welche Unterstützungsangebote bestehen. Mich hat schon früher immer gewundert, warum Obdachlose nicht Sozialwohnungen erhalten und dort betreut werden? D. h. der Weg aus der Obdachlosigkeit fehlt mir im Artikel. --2003:D3:A3F0:9D94:9C8D:9A6D:4325:71E3 19:19, 7. Okt. 2017 (CEST)

Sandler

"Hilfsarbeiter die Sand in die Ziegelform streuten" ist doch wohl eine Volks- bzw. falsche Etymologie.

Duden: wohl über mundartliche Lautungen zu mittelhochdeutsch seine = langsam, träge. Maikel (Diskussion) 22:47, 10. Dez. 2017 (CET)

Warum nicht Gefängnis statt Obdachlosigkeit?

In Berlin sehe ich Obdachlose mit ihren Habseligkeiten im Winter draußen unter Brücken usw. ihr Leben fristen. Ein schrecklicher Anblick! Warum wählen diese Menschen nicht den Weg ins Gefängnis?--Walmei (Diskussion) 21:30, 31. Jan. 2020 (CET)

Der Alltag im sog. offenen Vollzug (tags draußen), mit dem du als Ersttäter und solange viell. nicht grad Bomben gelegt wurden, rechnen müsstest, weist ohnehin große Parallelen auf zu jenem vieler Wohnungsloser. Dasselbe gilt und wenn nicht noch mehr für den Knast i.e.S., dann reden wir nur von ganz anderen Leuten - es sind auch lange nicht alle im Freien, manche nie, bzw. gar nicht mehr, oft weil sie gar nicht mehr können, noch öfter wollen, meist beides; die wirst du dann auch eher nicht sehen, sind aber trotzdem obdachlos. Ob das in Notunterkünften ist, besetzten oder verlassenen Häusern, Bauruinen, Kellern, Scheunen oder Höhlen, das kann bei entspr. organisierter Versorgung von außen (Kumpel, Sozialarbeiter, Kirchen) Jahrzehnte so gehen; ich habe selbst Menschen gesehen, die die zweite Hälfte ihres Lebens (!) so verbrachten, auf drei Quadratmetern, auch so starben, förmlich verschimmelt. Im Gefängnis ist mehr Komfort, ja, aber dafür tust du doch keinem was an. Indes kannst du saufen, wann und soviel du willst und bist auch sonst vergleichsw. dein eigener Herr. Menschen die du da wiederum zu sehen bekommst, im Winter, wollen ja gerade das oft nicht. So leben. (Mit anderen) eingesperrt sein. Die Enge. Dreck. Gestank. Drogen. Lärm. Hunde. Raub. Gewalt. Und vermeiden es, solange sie irgendwie können. (Ich würd auch lieber draußen bleiben, jdf. in Deutschland. Und für ne Einzelzelle im Gefängnis musst du Spezialist sein.) Darum ist die Frage einfach müßig. Als nächstes bitte WP:Disk lesen, für sowas gibt's eventuell die Auskunft. -ZT (Diskussion) 12:14, 1. Feb. 2020 (CET)
Wobei ichs für sehr unwahrscheinlich halte, dass Wohnungslose in den offenen Vollzug kommen, und es sich auch nicht mit meiner Erfahrung deckt. Vllt. hängts vom Bundesland ab. Aber keinen Wohnsitz zu haben gilt doch schon regelmäßig als Anhaltspunkt für Fluchtgefahr. --Chricho ¹ ² ³ 21:15, 1. Feb. 2020 (CET)
Es geht übrigens auch nicht nur um die Möglichkeit, sich zu betrinken. Manche haben ein ausgeprägtes Sozialleben, das man im Knast so, jdf. nicht mit den Freunden, haben kann. Manche gehen gern spazieren, benutzen regelmäßig das Internet, verreisen mal, lesen gern, haben ein Haustier, möchten selber bestimmen, was sie essen … --Chricho ¹ ² ³ 21:19, 1. Feb. 2020 (CET)
Das hab ich auch nicht gesagt. Spitzes Beispiel unter Eindruck eigener Erlebnise und danach leider nicht die Ausnahme. Dazu kommt dass es im Falle echten Alkoholismus eben keine bloße Option mehr ist. Aber wenn wir schon dabei sind: es gibt auch vereinzelt Wohnungslose, die (regulär) arbeiten. Man verliert ja nicht notwendig beides, zur gleichen Zeit. Wobei auch die für die Nacht eher Unterkünfte aufsuchen, oder im Auto leben, Hotels, o.Ä. Das wäre bei Haft natürlich auch passé, im Gefängnis bliebe höchstens ne Helfertätigkeit, Umlernen, etc. Das Übrige fällt für mich unter "eigener Herr", Selbstbestimung, oder war schon so gemeint; ich schreibe dazu, dass es bei meinen Erfahrungen sehr überwiegend um Männer (teils weit) über 60 geht und das auch wieder etliche Jahre her ist, da war Internet oder gar großartiges Reisen jetzt nicht so das Ding: diese Herren haben's von sich aus kaum mehr auf's Klo geschafft, wenn überhaupt, also wie sollten die auch noch straffällig werden. Erfreulichere Hintergründe gibt's immer, genauso ist und auch in höchster Not lange nicht jeder bereit oder dazu gemacht, Verbrechen zu begehen, der vermeintliche Zweck heiligt ja zum Glück nicht für alle die Mittel. -ZT (Diskussion) 10:17, 2. Feb. 2020 (CET)

Bezeichnungen für Obdachlose

Der Abschnitt "Bezeichnungen für Obdachlose" liest sich als ob "Nichtsesshafter" ein durch die NS-Zeit vorbelasteter Begriff sei, direkt danach wird "Zigeuner" ohne diesen Hinweis genannt. Ist "Nichtsesshafter" wirklich ein vorbelasteter Begriff oder ist da ein Komma verrutscht und der Hinweis bezieht sich auf "Zigeuner"?

--Helmutbaumstark (Diskussion) 00:49, 6. Apr. 2020 (CEST)

Beispiel aus Berlin

Was soll uns diese Zahl von rund 2000 sagen? Das ist zwar nicht wissenschaftlich, bedarf aber der Erklärung. Erschreckend finde ich die Zahl schon, zumal sicher nur ein begrenztes Gebiet erfasst wurde. Hochgerechnet auf andere Städte ergäben sich nämlich dann viel mehr als die anderen Zahlen. Oder ist die Zahl wegen der Jahreszeit zunächst höher eingeschätzt worden? --Kulturkritik (Diskussion) 16:02, 26. Aug. 2020 (CEST)

Obdachlosenszene

Die Beispiele aus anderen Ländern sind nur teilweise übertragbar, weil es dort unterschiedliche Gewohnheiten gibt. In Deutschland gibt es sehr wohl Pärchen und Hunde unter der Obdachlosen, die hier nicht so ausgegrenzt werden wie Lionel Thelen das beschreibt. Das Beispiel aus Frankreich ist vielleicht übertragbar, aber nicht wissenschaftlich geeignet, da persönlich und subjektiv geprägt. --Kulturkritik (Diskussion) 16:43, 26. Aug. 2020 (CEST)

Stichworte

Systematisch zum Umfang obdachloser, Zählungen z.B. in Berlin, Nacht der Solidarität,Zur Obdachlosenhilfe, dann Initiativen wie Bruderschaft, Berber-Treffen, Berber-Info, Max Ryan, Dominique Bloh, Jürgen Schneider, Richard Brox, Sebastian Blei. Wissenschaftliche Studien stärker herausarbieten, Theorien zu den Ursachen usw. Obdachlosenszene überarbeiten --Drstefanschneider (Diskussion) 02:13, 1. Dez. 2020 (CET)

fragwürdig

es gibt die Lemmata Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit

und das Lemma Wohnungsloser ist eine Weiterleitung
nicht etwa auf das Lemma Wohnungslosigkeit, sondern auf das Lemma Obdachlosigkeit !?

--Über-Blick (Diskussion) 21:04, 6. Dez. 2020 (CET)

Hab ich in Mathe gepennt?

"Ganz ohne Unterkunft waren 39.000 Menschen. Das ist gegenüber 2012 ein Anstieg um 50 %." Wenn die Zahl von den jahrzehntelang "geschätzten" 20.000 Betroffenen auf fast 40.000 steigt, dann ist das nahezu eine Verdoppelung, also "ein Anstieg um fast 100 %" und nicht 50%, denn der Maßstab (100 %) ist der Ausgangswert (20.000) und nicht der Endwert (39.000), oder? (Anders (nämlich "50 %) wäre es nur, wenn die Zahl von 39.000 auf 20.000 gesunken wäre, denn dann wäre der Ausgangswert tatsächlich 39.000. (nicht signierter Beitrag von 109.41.129.111 (Diskussion) 00:42, 30. Mai 2020 (CEST))

Erl., danke--Ulf 14:01, 13. Mär. 2021 (CET)

Der Abschnitt

über die Ursachen von Obdachlosikgeit ist hochgradig irreführend, weil er eben nicht die (übrigens einzige!) Ursache von Obdachlosigkeit benennt, sondern stets nur wiederum die Folgen dieser Ursache! Worin aber besteht diese (einzige) Ursache? Es ist die mörderisch-gewaltsame Entrechtung der Bürger durch den Staat: die gewaltsame staatliche Unterdrückung jeder ausübung des Naturrechtes zu Gunsten von Privilegierten, die die so entrechteten durch Geiz und Gewalt um einen fairen Ausgleich für das vo ihnenunter gewaltsamem Zwang aufgegebene Naturrecht verweigern. Selbst jedes Wildtier hat das Recht, seinen Lebensunterhalt aus den Ressourcen der Natur frei und ungehindert zu decken - dem Menschen aber verbietet es "der Staat an sich" per Gesetz und setzt dies auch mit (nicht selten tödlicher!) Gewalt durch. Niemend müßte Obdachlos sein, wenn es ihm vom Staat gestattet wäre, sich das zu seinem Lebensunterhalt Nötige aus den Ressourcen der Natur frei zu beschaffen. Der Erste und Letzte, der auf diesen Zusammenhang hinwies, war Jean-Jacques Rousseau:

"Der erste, der ein Stück Land mit einem Zaun umgab und auf den Gedanken kam zu sagen »Dies gehört mir« und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der eigentliche Begründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wieviel Elend und Schrecken wäre dem Menschengeschlecht erspart geblieben, wenn jemand die Pfähle ausgerissen und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: »Hütet euch, dem Betrüger Glauben zu schenken; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass zwar die Früchte allen, aber die Erde niemandem gehört«." – Diskurs über die Ungleichheit (Ed. Meier). UTB, 2008, S. 173

Es zeugt nicht von seriöser Enzyklopädik, wenn sie - seither dem Mainstream folgt, der diesen Sachverhalt, diese Grundlegende Tatsache und Ursache seit Rousseaus Zeiten systematisch, wider besseres Wissen, stets und ausnahmslos verschweigt. Obdachlosikeit ist die unmittelbare Folge unbilliger und seitens der dadurch Privilegierten unabgegoltener Entrechtung, kurzum: die einzige Ursache von Obdachlosigkeit ist grundlegendes Unrecht, wie es im Staat, seinen Gesetzen und Aktionen seit dessen aufkommen als gesellschaftlicher Lebensform (also sei ca. 6000 Jahren) seine offensichtlichste ausprägung findet. die 8letztlich stets auf mord beruhende) "Staatsgewalt" verhindert den fairen Interessenausgleich unter Menschen und spaltet so die Gesellschaft in arm und reich, obdachlos und Obdach habend, rechtlos und rechtlich gesichert.
Die im Abschnitt über die angeblichen Ursachen von Obdachlosigkeit genannten Scheinursachen von Obdachlosigkeit ergeben sich aunsnahmslos alle aus diesem Grundsachverhalt der systematischennd grundlegenden Entrechtung des individuums durch den Staat und sein Versäumnis, diese Entrechtung (Verlust des Naturrechtes!) wenigstens den am härtesten davon Betroffenen angemessen zu kompensieren - und dies sollte gerade eine Enzyklopädie nicht verschweigen - es ist schließlich - wie schon erwähnt - nachweislich bereits seit Rousseaus Zeiten bekannt! (nicht signierter Beitrag von 109.41.129.111 (Diskussion) 01:45, 30. Mai 2020 (CEST))

Na, das glaube ich aber nicht. Ich schätze, die meisten der Obdachlosen wären weder bereit noch in der Lage, sich aus der Natur zu versorgen. Ich weiß, dass es ein Problem ist, irgendwo eine Hütte zu errichten, aber wenn der Obdachlose ein Stück Land findet, dessen Eigner das duldet, wird er auch nicht vertrieben, Dafür gibt es in Deutschland und anderswo viele Beispiele, wie z.B. Wagenplätze.--Ulf 14:07, 13. Mär. 2021 (CET)
"Wagenplätze2 - die aber allesamt(!) regelmäßig wieder geräumt werden, nachdem dort Leute lange und mühselig einen Neuanfang versuchten - Was meinst Du, wieviele Male ein Mensch, der noch alle fünf Sinne beisammen hat, dies mitmacht, ohne zu resignieren? Dahinter steckt staatlicherseits eine infame Strategie: "Frustriere die Leute, bis sie aufgeben." - das ist nicht neu und mittlerweile als (nicht nur deutsche) Verwaltungspraxis in Abermillionen Fällen (über viele Jahrzehnte hin (vor und nach 1989!) historisch und juristisch gut dokumentiert ...

Wohnungslosigkeit

Guten Tag allerseits, im Artikel Wohnungslosigkeit geht m. E. der Unterschied zwischen den Begriffen wohnungslos und obdachlos nicht klar hervor, ich konnte ihn jedenfalls nicht direkt erfassen, vielleicht ist es jemand, der sich mit der Thematik auskennt, möglich das zu präzisieren? In diesem Artikel erscheint es ehr, als sein die Begriffe gleichzusetzten und kämen nur an unterschiedlichen Stellen zur Anwendung. Beste Grüße --Quant8 (Diskussion) 16:26, 26. Mai 2021 (CEST)

Der Unterscied ist ganz einfach: Du brauchst nur mal bei minus 25 °C entweder bei einem Kumpel pennen, oder eben auf der Straße - da wird Dir der Unterschied in wenigen Minuten klar. Wer es nicht glaubt: Selber ausprobieren!