Diskussion:Obergefreiter

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Myotis in Abschnitt Bild
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6 Monate Dienstzeit[Quelltext bearbeiten]

Die Beförderung zum Obergefreiten bereits nach 6 Monaten Dienstzeit ist relativ neu. Früher waren es 9 Monate, ganz früher 12 Monate. Vielleicht sollte man dies im Artikel erwähnen.

wieso neu? das ist seit mindestens 7 jahren so, eher noch länger.Madbros 22:55, 15. Aug. 2007 (CEST)

Ich war 1986/87 bei der Bundeswehr (Territorialheer), hatte also 15 Monate Grundwehrdienst. Damals hatte man 3 Monate Grundausbildung, zum Teil in eigenen Ausbildungskompanien. Nach 3 Monaten Ausbildungskompanie kamen dann also noch 12 Monate in der Stammeinheit. Über die Beförderung zum Gefreiten wurde damals üblicherweise nicht in der Ausbildungskompanie, sondern erst in der Stammeinheit entschieden. Die Beförderung zum Gefreiten erfolgte damals in der Regel nach 3 Monaten Stammeinheit (also nach 6 Monaten Bund). Die Beförderung zum Obergefreiten erfolgte damals meistens 6 Monate später. Nur wenn die Kompanieführung einen Grundwehrdienstleistenden motivieren oder Dank oder Anerkennung ausdrücken wollte, erfolgte sie bereits 3 Monate früher. Zeit- und Beurfssoldaten wurden allerdings auch damals bereits deutlich früher befördert. Auf der anderen Seite wurden knapp 10 % der Grundwehrdienstleistenden in unserer Kompanie überhaupt nicht zum Obergefreiten befördert. Zu diesen 10 % gehörte auch ich. Es stimmt nicht, dass die Nichtbeförderung hauptsächlich Leute betraf, gegen die ein Wehrstrafverfahren oder ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Ich war nie von einem solchen Verfahren betroffen, und habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen. Meine Vorgesetzten störte lediglich, dass ich Ihnen und ihrer Art der Truppenführung gegenüber stets sehr distanziert und sehr kritisch war, und ich mich nicht mit dem Dienst identifizieren konnte. Es reichte schon, bei der Entgegennahme von fragwürdigen Befehlen große Augen zu machen oder mit der Stirne zu runzeln, in den Pausen Friedens- und linksliberale Protestsongs vom Gettoblaster zu spielen, oder einen Vorgesetzten dem ein Missgeschick unterlief auszulachen, um nicht befördert zu werden. Alles weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten und noch nicht einmal Disziplinarvergehen. Jedenfalls wurde ich nie eines Vergehens beschuldigt. Ich habe auch immer alle Befehle ausgeführt. Dennoch wurde ich nicht zum Obergefreiten befördert. Es entssteht ein falsches Bild, wenn in dem Wikipedia-Artikel unterstellt wird, alle Grundwehrdienstleistenden, die nicht als Obergefreite, sondern bloß als Gefreite entlassen wurden, hätten sich irgend etwas schlimmes (da denkt doch jeder gleich an Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Diebstahl) zu schulden kommen lassen. Das stimmt definitiv nicht. Diese im Wikipedia-Qrtikel erhobene Behauptung ist nicht zutreffend und diskriminiert die (Nur-)Gefreiten zu Unrecht.

Schade, dass Du Deinen Namen vergessen hast. Leider ist Deine Darstellung ein wenig einseitig. Abgesehen davon ist die Darstellung des Artikels aus heutiger Sicht zu betrachten. Heutzutage ist die Beförderung von GWDL obligatorisch und zum manchmal sogar früher als bei Zeitsoldaten, da diese auf Haushaltsstellen warten müssen. Speziell trifft dies bei der Beförderung zum Hauptgefreiten zu. Die meisten FWDL werden nach 12 Monaten Dienstzeit zum HG befördert, SaZ müssen i.d.R. 15 Monate warten.Madbros 21:45, 12. Sep. 2007 (CEST)
Ich denke auch, dass ein knapper Hinweis dazu gehört, dass das bei der Bundeswehr heute so ist. Man muß ja nicht die Details erörtern, aber der Eindruck darf nicht entstehen, es sei schon immer so gewesen. Gruß vom Ex-OG der Marine ;-) --Alexander Fiebrandt 16:10, 19. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Und wie auch immer Dein Verhalten sonst war - den Vorgesetzen auszulachen kann, von spontanen Lachanfällen, wo der Vorgesetzte meist selbst mitlacht, rede ich natürlich nicht, sehr wohl ein Dienstvergehen, so heißt das Teil, sein - jemand der nach eigener Aussage "sich nicht mit dem Dienst identifizieren konnte", nicht in die besondere Vertrauensstellung, die ein OG (daß OG nur in Listen vorkommt, ist nebenbei blanker Unsinn) nun mal trotz Ernennungsfrequenz ist oder sein soll, zu berufen, erscheint mir jetzt auch nicht so ganz unlogisch.--77.4.122.136 00:52, 1. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Obligatorisch[Quelltext bearbeiten]

Die Beförderung ist nicht obligatorisch, was heißen würde: verpflichtend. Schon die Einschränkungen, die im Text stehen, beweisen dies. Darüber hinaus kann die Beförderung - wie in meinem Entwurf erwähnt - nicht nur bei Disziplinarverstößen sondern auch bei (sehr) schlechten Leistungen verweigert werden.
(Der vorstehende Beitrag stammt von 89.52.169.31 – 18:40, 1. Jul 2008 (CEST) – und wurde nachträglich signiert.)

Richtig ! Die Beförderung zum Obergefreiten (oder im Bundeswehr-Jargon auch "Zwei-Pommes-General" genannt, wegen der pommesförmigen Streifen) ist nicht obligatorisch. Es reicht übrigens aus,den PFT (Physical Fitness Test) und mindestens einen Leistungsmarsch 20km nicht mitgemacht oder nicht in der vorgegebenen Zeit absolviert zu haben. Wer das aus gesundheitlichen Gründen (Erkältung o.ä.) verpasst, muss diese beiden Leistungsprüfungen nachholen und seinen Vorgesetzten bzw. den Kompaniefeldwebel ansprechen und dann wird die Beförderung mit etwas Wohlwollen nachgeholt. Wohlwollen heißt nicht, das man Arschkriechen muss, sondern das man bis dahin immer die Leistungsanforderungen erfüllt hat, seine befohlenen Dienste (Wache, GvD, ab Gefreiter auch UvD) ordentlich gemacht hat und nicht unangenehm aufgefallen ist. Als Obergefreiter übernimmt man mehr Verantwortung als ein Gefreiter- man ist für Neuzugänge in der Stammeinheit Ansprechpartner, Rottenführer und kann zur Vertrauensperson gewählt werden. (nicht signierter Beitrag von 79.192.231.169 (Diskussion) 01:46, 8. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Das ist ein Mythos. Es ist zwar häufig geübte Praxis manche Soldaten, die negativ aufgefallen sind, nicht zu befördern. Dies galt insbesondere in Zeiten der Wehrpflicht, weil das weder für Sold noch die Karriereambitionen große Auswirkungen hatte. Und natürlich steht es dem Dienstherren/Vorgesetzten frei, Beförderungen nach eigener Beurteilung durchzuführen. Es ist allerdings so, dass sich der Vorgesetzte dabei an die entsprechende Verordnungen und Gesetze halten muss. Die sind ganz vergleichbar mit dem Beamtenrecht und relativ strikt. Man hält sich nicht immer dran und es gibt sowohl unrechtmäßige Nichtbeförderungen oder auch unrechtmäßige (vorgezogene) Beförderungen. In diesen Gesetzen steht aber nichts von PFT, Leistungsmarsch, Wache, "Bestehen der Grundausbildung", Rekrutenbesichtigung usw. als Voraussetzung für die Beförderung von Mannschaftsdienstgraden. Immer wieder sagen natürlich die Aussbilder sowas wie "Wer bei der Rektrutenbesichtigung durchfällt muss die Grundausbildung wiederholen und bleibt für immer Schütze", aber das ist einfach (rechtlich gesehen) Blödsinn. Wenn also der Soldat nicht grob negativ gegen seine Pflichten verstoßen hat (z. B. absichtliche Leistungsverweigerung, Fahnenflucht oder Ungehorsam), dann muss der Mannschaftsdienstgrad fast zwangsläufig auch befördert werden. Bei Berufs-/ Zeitsoldaten könnte man eine Nichtbeförderung ja auch durch einen Auswahlprozess begründen, der nötig ist, weil die Anzahl der Planstellen begrenzt ist. Aber für Gefreite und Obergefreite gibt es ja eher weniger Planstellen mit besonderen Anforderungen. Als Wehrpflichtiger könnte man sogar damit argumentieren, dass man mit vergleichbarer Leistung nicht ggü. Zivildienstleistenden (deren Gehalt ja auch automatisch mit der Zeit erhöht wurde) nicht aufgrund der "Vorgesetztenwillkür" schlechter gestellt werden darf. Überspitzt: der Soldat kann ja nichts dafür wenn er krank war (das ist wie im Arbeitsrecht!), oder übergewichtig eingezogen wurde, oder sich beim Marsch den Fuß verknackst hat - da muss dann halt die Ausbildungseinheit Sorge trage, dass er die Ausbildungsabschnitte nachholt oder körperlich (oder geistig) in die Lage versetzt wird, die Anforderungen demnächst zu erfüllen. Nun ist es aber so, dass man sich erst mal beschweren müsste (und ggf. klagen). Wer macht das schon? Das hat quasi nie einer gemacht. Wehrpflichtige schon gar nicht. Denn: es bringt fast nichts (kaum mehr Sold, keine anderen Aufgaben, kein Zuwachs an Privilegien) und man hat fast nur Nachteile (ggf. Anwaltskosten, lange Verfahrensdauer über das Dienstzeitende hinaus, Schikane als "Nestbeschmutzer" usw). Mir persönlich ist sogar ein Fall (Extrembeispiel) eines Wehrpflichtigen bekannt gewesen, der immer abgängig war (wochenweise Fahnenflucht). Der wurde immer wieder eingefangen, saß deswegen auch häufig im Karzer und musste die Zeit entsprechend nachdienen - war aber ansonsten ganz lieb. Aber selbst der wurde ganz normal befördert, obwohl das der KpChef ausdrücklich nicht wollte, weil das die Rechtsberater und Vorgesetzten so gewollt haben. --TUBS 08:59, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Bild[Quelltext bearbeiten]

Der vermeintliche Obergefreite links im Bild scheint mir bei genauer Betrachtung ein Hauptgefreiter zu sein, dem einfach die Litze ungünstig über das Dienstgradabzeichen gerutscht ist. -- Myotis (Diskussion) 04:31, 26. Mär. 2020 (CET)Beantworten